Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,
mir ist gestern ein kleiner Unfall passiert.
Ein 25cc Rollerfahrer kamm von einem Mofaweg(abgesenkter Bordstein) von rechts und ich kam sozusagen von links mit einem Vorfahrt achten Schild. Der Mofaweg ist für Roller freigegeben.
Es ist weiter nichts passiert ausser das der Roller an der Verkleidung was hat. Also ist bischen was weggebrochen auf der linken Seite. Die Mutter war jetzt angeblich bei der Rollerwerkstatt und hat nen Kostenvoranschlag machen lassen weil sie mir die Schuld gibt und die Reperatur von der linken Seite sollte 1300€ kosten(dafür kauf ich mir nen neuen Roller).
So meine Frage wie läuft das mit dem Vorfahrtsrecht bei meinem Fall. Die gestrichelte Linie befindet sich allerdings hiter dem Mofaweg. Also der Mofaweg mündet mit abgesenktem Bordstein noch bevor die gestrichelte Linie beginnt.
Wäre über eure hilfe dankbar.

54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl


du solltest es vieleicht gescheiter versuchen ohne Versicherung zu klären...

fakt er kam aus der falschen Richtung...damit bekommt der Rolle eh ne Teilschuld...
Versuche den Rolle ohne das Wort "UNFALL" in eine Werkstatt zu bringen...zahle den Schaden wenn er 500€ nicht überschreitet selber...sonst kassieren die Versicherungen...

Der Mofa Typ wird nicht hochgestuft...du leider schon...solltest di rausrechen lassen was besser ist...

Das hätten wir eh gemacht aber wenn die jetzt mit nem schaden von 1300€ kommt dann brauch ich das net aus der eigenen Tasche zahlen.

Bin gespannt wie das ausgeht aber cih verzieh mich in 9Stunden erstmal richtung Tunesien für ne Woche^^. Mal schauen was danach passiert

In dem fall bist du der Schuldige. Ich würd den roller aber mal von einem anderen Sachverständigen anschauen lassen. denn 1300€ bei einem Mofa ist schon heftig!!!!

@ruuf:

steht das "vorfahrt achten"- schild hinter der mofa/rollerweg-ausfahrt ?

steht vor dem mofa/rollerweg ein schild achtung fussgänger, fahrradfahrer, roller etc. ???

ps:
bist du in der (verkehrs)rechtsschutz ?

Zitat:

Original geschrieben von harlem77


@ruuf:

steht das "vorfahrt achten"- schild hinter der mofa/rollerweg-ausfahrt ?

steht vor dem mofa/rollerweg ein schild achtung fussgänger, fahrradfahrer, roller etc. ???

ps:
bist du in der (verkehrs)rechtsschutz ?

Also ich bin in der Verkehrsrechtsschutz und ausser dem Vorfahrt achten schild stehen nur noch schilder das Mofas auf dem Fahradweg erlaubt sind. Sonst sind nirgends schilder vorhanden

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Mein Tip, nehm dir einen Anwalt!
Wer weiß was da noch kommen kann....
Damit ist man immer auf der sicheren Seite.
Mir ist vor zwei Monaten eine Frau, von links nach rechts, vor das Auto gerannt. Sie hat mich, da ich gut ausgewichen und gut gebremsthabe, zum Glück nur am rechten Aussenspiegel erwischt. Die Schuld lag zwar bei ihr, aber es können immer noch Klagen wegen Körperverletzung kommen. Habe mitlerweile auch einen Brief bekommen in dem ich als Zeuge aussagen soll und sie als Unfallverursacherin aufgeführt wird.
Also nichts wie hin zu einem Rechtsanwalt.

gruß Chris

Zitat:

Original geschrieben von 3lit3


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Also nichts wie hin zu einem Rechtsanwalt.

gruß Chris

das kann ich nur unterstützen! ab zum anwalt damit !

habe auch negative erfahrung damit gemacht. hätte ich die rechtsschutz vor meinem letzten unfall gehabt, hätte ich nur halbsoviel ärger gehabt.

für mich hört sich das auch nicht so eindeutig an, wie für einige andere hier, denn ich glaub nicht, dass der rollerfahrer aus so nem komischen weg einfach auf die strasse brettern darf...

Ehrlich gesagt sehe ich hier nicht, warum DU Schuld haben solltest. Das "Vorfahrt achten"-Schild ist ja wohl für die Hauptstrasse gedacht. Somit ist es nun unerheblich, ob der Mofaweg an oder 20 m VOR der Kreuzung auf die Strasse mündet ~> Der Mofafahrer hätte nicht einfach so auf die Strasse fahren dürfen, grad bei abgesenktem Bordstein. Zusätzlich fuhr der Mofafahrer in die falsche Richtung. Dafür ist meine Mutter mit ihrem Fahrrad schonmal ermahnt worden!
Wenn mir das passiert wäre und mir die Dame SO einen Kostenvoranschlag gegeben hätte (1300€ sind echt mal unverschämt) hätte ich das mit meinem Anwalt zur Not vor Gericht durchgezogen.

MfG

Stimme V5er da völlig zu.

Ein abgesenkter Bordstein hat ja grundsätzlich schonmal keine Vorfahrt und wenn er dann ohne zu schauen einfach auf die Straße fährt, dann wirst du keineswegs die Alleinschuld tragen.

Und da du Rechtsschutz hast und er vermutlich nicht, würde ich die bis in die letzte Instanz klagen - nach so einer Aktion der Mutter.

Grüße,
Stefan

Ich kann mich den anderen nur anschließen: Der Mofafahrer ist definitiv - sofern es nicht als ein Mofaweg für beide Richtungen befahrbar ausgeschildert ist - aus der falschen Richtung gekommen.

Ich hatte mal ein ähnliches Erlebnis mit einem Fahrradfahrer. Er kam auch von rechts und ich bin an genauso einer Kreuzung wie bei dir auf dem Bild rechts abbiegen. Es ist nichts passiert, ich hab nicht mal angehalten. Das war wohl auch der Grund, warum er eine Anzeige gegen mich gemacht hat. Monate später habe ich dann eine Vorladung von der Polizei erhalten, ich wusste schon gar nicht mehr um was es ging. Der Typ hat mich doch tatsächlich auf schwere Körperverletzung mit versuchtem Totschlag verklagt (kein Scherz!). Man, der hat mit seinem Fahrrad nicht mal mein Auto berührt. War ein Spinner. Durch Einschalten meines Rechtsanwaltes wurde das Verfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt. Es waren ja nicht mal Kratzer oder andere Spuren vorhanden. Da könnte ja jeder ne Anzeige machen :-)

Nun ja, meine Fahrschulzeit liegt nun schon 6 Jahre zurück, aber ich kann mich auch nicht erinnern, dass man an solch einer Stelle auch die Fußgänger rüberlassen muss. Das gilt natürlich auch für Radfahrer und Mofafahrer. Das Vorfahrtsschild gilt nur für die Hauptstraße. Und in der Straßenverkehrsordnung steht meiner Meinung nach auch, dass jemand, der von einer abgesenkten Bordsteinkante kommt, die Vorfahrt beachten muss - also hier der Mofafahrer. Du hättest nur die Fußgänger über die Straße lassen müssen, die - mal auf dein Bild bezogen - von unten nach oben bzw. von oben nach unten über die Hauptstraße wollen (Vorfahrtsregel beim Links- und Rechtsabbiegen). Einzig und allein § 1 (Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme) hast du verletzt - wobei du dich hier auch versuchen kannst, "rauszureden". Schließlich bewegt sich ein Mofa schneller als ein Fußgänger - und da hier kein Stopschild war und du nicht anhalten musstest, hast du ihn erst nicht sehen können, weil er ja weiter weg war sich aber dann doch schneller als ein Fußgänger genähert hat. Ich sage: Klare Sache für deinen Anwalt. Und unterschreibe ja kein Schuldgeständnis!

Viele Grüße
RatPoison

also Jungs mal langsam...laut seiner Zeichnung war das Schild vor dem Weg...und selbst wenn nicht,...er hatte Vorfahrt zu gewähren...da gibts keinen Zweifel...oder wie handhabt ihr das wenn ihr so an eine Straße fahrt? --> Die Radfahrer auf dem Fahrradweg haben auch vorfahrt, bevor ihr fahren dürft...!!!

...da der Typ aber eben aus der falschen Richtung gekommen ist...sollte sich da was machen lassen...( Stichwort: Vermeidbarkeit )

Hallo,
also ich wurde schonmal von der Polizei auf dem Fahrrad angehalten und ermahnt, dass ich in der falschen Richtung auf dem Radweg gefahren bin. Ne Teilschuld sollte imo auch der Mofafahrer in jedem Fall haben. Desweiteren liegt meine Freundin mir im Ohr, dass Spielstraßen und abgesenkte Bordsteine generell keine Vorfahrt haben. Haben nämlich hier im Ort ne Stelle, wo eigentlich rechts vor links gilt, da es aber eine Spielstraße ist, die rechts ist, haben die angeblich keine Vorfahrt.

Gruß Sven

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl


also Jungs mal langsam...laut seiner Zeichnung war das Schild vor dem Weg...und selbst wenn nicht,...er hatte Vorfahrt zu gewähren...da gibts keinen Zweifel...oder wie handhabt ihr das wenn ihr so an eine Straße fahrt? --> Die Radfahrer auf dem Fahrradweg haben auch vorfahrt, bevor ihr fahren dürft...!!!

...da der Typ aber eben aus der falschen Richtung gekommen ist...sollte sich da was machen lassen...( Stichwort: Vermeidbarkeit )

genau... normalerweise ist sowohl vor als auch hinter dem radweg eine gestrichelte linie,(über die strasse rüber) (vergessen? oder nicht da/ direkt hinter dem vorfahrtachten schild) es müssen radfahrer fußgägner und auch mofas vorgelassen werden.

Gab es denn 2 radwege???

Zitat:

Original geschrieben von schmitz_sven


Hallo,
also ich wurde schonmal von der Polizei auf dem Fahrrad angehalten und ermahnt, dass ich in der falschen Richtung auf dem Radweg gefahren bin. Ne Teilschuld sollte imo auch der Mofafahrer in jedem Fall haben. Desweiteren liegt meine Freundin mir im Ohr, dass Spielstraßen und abgesenkte Bordsteine generell keine Vorfahrt haben. Haben nämlich hier im Ort ne Stelle, wo eigentlich rechts vor links gilt, da es aber eine Spielstraße ist, die rechts ist, haben die angeblich keine Vorfahrt.

Gruß Sven

was Deine Freundin da meint ist auch goldrichtig. Abgesenkte Bordsteine haben keine Vorfahrt.

Aber - und das habe auch ich mittlerweile kapiert - im vorliegenden Fall hat der Mofafahrer einfach den Fahrrad-/Mofaweg der Hauptstraße benutzt. Wenn es dort zwei Wege geben sollte, könnte man über ne Teilschuld nachdenken, ansonsten ist die Sache eher eindeutig...

Gürße,
Stefan

Ich glaube auch das du Pech hast und der Schuldige bist.

Mit dem abgesenkter Bordstein ist z. B. eine Spielstraße gemeint die auf einen andere Straße mündet. Dann hat der Fahrer der aus der Spielstraße kommt immer dem anderen Vorfahrt zu gewähren.

Bei deiner Situation kreuzt einfach ein Fahradweg die Straße und du hättest ebenfalls aufpassen müssen und Vorfahrt gewähren.

Dumm gelaufen. Aber 1.300 Euro ist schon heftig. Der Gutachter war bestimmt ein Freund oder Bekannter von der Mutter. Das doofe ist nur das der Geschädigte selber den Gutachter bestimmen darf...

Geh zum Anwalt. Wenn du einen Rechtschutzversicherung hast, ist das eh das klügste was du machen kannst.

Zitat:

Original geschrieben von Feuerteufel5115


Ich glaube auch das du Pech hast und der Schuldige bist.

Mit dem abgesenkter Bordstein ist z. B. eine Spielstraße gemeint die auf einen andere Straße mündet. Dann hat der Fahrer der aus der Spielstraße kommt immer dem anderen Vorfahrt zu gewähren.

Bei deiner Situation kreuzt einfach ein Fahradweg die Straße und du hättest ebenfalls aufpassen müssen und Vorfahrt gewähren.

Dumm gelaufen. Aber 1.300 Euro ist schon heftig. Der Gutachter war bestimmt ein Freund oder Bekannter von der Mutter. Das doofe ist nur das der Geschädigte selber den Gutachter bestimmen darf...

Geh zum Anwalt. Wenn du einen Rechtschutzversicherung hast, ist das eh das klügste was du machen kannst.

das ist ja der grösste schwachsinn den ich je gehört habe, schau mal in die stvo, abgesenkter bordstein bedeudet immer das der durchgehende verkehr vorfahrt hat, sofern an der jeweiligen örtlichkeit keine andere regelung durch ein strassnverkehrsschild getroffen ist welches die behörde angeordnet hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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