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Vordere Sicherheitsgurte

Audi A6 C4/4A
Themenstarteram 4. Dezember 2012 um 20:48

Hallo zusammen,

habe mir für vorne und hinten neue Gurte

besorgt, nun meine frage:

Abschrauben ist ja kein Problem, aber

die Gurte haben eine Gaspatrone und

Da ist seitlich ein Stecker dran !

Kann den Stecker einfach abziehen ?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von McHammer83

Oh echt ? Warum ?

Der Hintergrund ist folgender:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

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12 Antworten

Das wird dir hier keinen beantworten wollen. Da gibts von MT einen auf den Deckel. :D

Themenstarteram 5. Dezember 2012 um 9:54

Oh echt ? Warum ?

Wo ist die Meinungsfreiheit !? :-)

Ach dann hau ich da mal mit'm großen

Hammer drauf und dann geht das schon

ab...

Aber wenn ich bei einer Werkstatt frage ?

Die sagen mir das doch bestimmt oder ?

Gruß

Nö, bei einer Werkstatt wirst du das selbe zu hören bekommen. An Airbag und Gurtstraffer hat eigentlich kein Hobbyschrauber was zu suchen. Was du selbst in deiner Werkstatt machst geht keinen was an. Aber Antworten wirst du leider nicht in der Öffentlichkeit bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von McHammer83

Oh echt ? Warum ?

Der Hintergrund ist folgender:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Themenstarteram 5. Dezember 2012 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von McHammer83

Oh echt ? Warum ?

Der Hintergrund ist folgender:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Vielen Dank, ich habe auch nichts verändert und

das Problem verstanden.

Ist es denn eine Option das von Audi ausbauen

und wieder einbauen zu lassen ?

Gruß

 

Zitat:

Original geschrieben von McHammer83

Ist es denn eine Option das von Audi ausbauen

und wieder einbauen zu lassen ?

Ja, durchaus.

Themenstarteram 5. Dezember 2012 um 22:02

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von McHammer83

Ist es denn eine Option das von Audi ausbauen

und wieder einbauen zu lassen ?

Ja, durchaus.

Super ;-)

Dann erstmal zu Audi :-)

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

bedeutet das auch, daß man als Privarperson keine Airbag- und Gurtstrafferteile im Keller lagern darf?

Zitat:

Original geschrieben von Goldhuhn

bedeutet das auch, daß man als Privarperson keine Airbag- und Gurtstrafferteile im Keller lagern darf?

Hier beschränkt sich das Verbot auf die pyrotechnischen Teile des Systems.

hmm,

glaube ich nicht ganz richtig.

Wenn es/er zu hause gelagert wird muss die Stadt (Ordnungsamt) sowie Feuerwehr informiert sein.

Es gibt ja Leute, nennen wir sie mal Aussendienstler, die bekommen nen orthopädischen sitz in ihren dienstwagen.

Der originale muss und kann meines Wissens nach zu Hause gelagert werden.

Voraussetzung: siehe oben.

kann aber von stadt zu stadt oder land zu land abweichen.

Bei uns in der Nähe von Unna sagen wir das so einem Fahrer, der umgerüstet hat.

mfG

 

...und mit sicherheit baut Audi die Gurte um.

ich denke die leben vom reparieren :)

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Goldhuhn

bedeutet das auch, daß man als Privarperson keine Airbag- und Gurtstrafferteile im Keller lagern darf?

Hier beschränkt sich das Verbot auf die pyrotechnischen Teile des Systems.

Themenstarteram 6. Dezember 2012 um 21:33

Hab jetzt schon alles vorbereitet

und die brauchen nur die großen Schrauben

raus und wieder rein drehen und die

sollen mir nicht mit Strengstoffzuschlag kommen :-)

Kann mir nicht vorstellen das man das der Feuerwehr

melden muss, dann muss ich ja auch jedes Auto melden :P

Zitat:

Original geschrieben von McHammer83

Hab jetzt schon alles vorbereitet

und die brauchen nur die großen Schrauben

raus und wieder rein drehen und die

sollen mir nicht mit Strengstoffzuschlag kommen :-)

Kann mir nicht vorstellen das man das der Feuerwehr

melden muss, dann muss ich ja auch jedes Auto melden :P

Doch, wenn das Haus brennt, sollten die schon wissen was die wo erwartet!

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