Voraussetzungen autonomes Fahren
Ausgehend vom aktuellen 5er, der ja in Ansätzen ein paar Sachen ganz gut beherrscht aber oft auch aussteigt, fragt man sich, wie autonomes Fahren in Zukunft aussehen soll. Nur mit Kamera Erkennung funktioniert ja vieles nicht.
Meiner Meinung nach, muss da noch viel Infrastruktur geschaffen werden. Scheint der Politik nicht klar zu sein, aber das soll hier nicht das Thema werden.
Das aktuelle Grundproblem ist doch, dass Kameras permanent verdreckt sind und damit nicht richtig funktionieren. Dazu kommt, dass Schilder oft "merkwürdig" aufgestellt werden, zumindest nicht EDV gerecht.
1. Schildererkennung:
Es wäre doch sehr viel sinnvoller, statt sich auf Kameras zu verlassen, den von BMW bereits eingeschlagenen Weg, konsequent weiterzugehen und Tempolimits aus dem Navi zu beziehen. Ähnlich der zentralen Benzinpreisdatenbank, halt nur für Tempolimits.
2. Fahrbahnerkennung:
An vielen Stellen ist die Fahrbahnmarkierung schlicht nicht mehr vorhanden. Ausserorts technisch machbar wären z.B. Sender in den Leitpfosten am Strassenrand, auf Autobahnen in der Leitplanke. In den Städten müssten die in die Fahrbahn eingelassen werden. In Baustellen sowieso. Vielleicht kann man hier auch die Tempolimits hinterlegen.
3. Ampeln, Fussgängerüberwege
Auch hier müsste elektronisch das Auto vorgewarnt werden, so dass es bei Fehlern nicht direkt zum Unfall führt.
4. Kommunikation der Autos untereinander
Damit der Eine weiß, was der Andere gleich tun wird.
5. Parkplätze
Gehören in meinen Augen ohnehin elektronisch markiert, wäre auch Umweltschutz sowie Bequemlichkeit kombiniert, da Parkplatzsuchverkehr unterbleiben würde.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
1. Schildererkennung:
Es wäre doch sehr viel sinnvoller, statt sich auf Kameras zu verlassen, den von BMW bereits eingeschlagenen Weg, konsequent weiterzugehen und Tempolimits aus dem Navi zu beziehen.
Nur das Navis, selbst ganz neue, nicht immer die Geschwindigkeit anzeigen, die ausgeschildert ist. 😉
Ansonsten, alle fünf Punkte durch vorausschauendes Fahren problemlos mit dem analogen Denkkasten zw. den Ohren realisierbar.
920 Antworten
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. August 2024 um 12:29:43 Uhr:
Möööp, falsch.
Wenn ein LKW-Fahrer mit unzureichend gesicherter Ladung losfährt, ist er sehr wohl in der Verantwortung.
Zitat:
@reox schrieb am 19. August 2024 um 10:46:16 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 19. August 2024 um 10:31:29 Uhr:
....
Da du dich nun nicht zu den, von mir Beispielhaft genannten, Zielgruppen geäußert hast, scheint es diese in deinem Umfeld wirklich nicht zu geben.
Den von dir genannten Zielgruppen rate ich zum Taxi oder ÖPNV. Und zum Saufen in Kneipe sollte gutes Schuhwerk ausreichen.
Zitat:
@Melosine schrieb am 19. August 2024 um 12:45:07 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. August 2024 um 12:29:43 Uhr:
Möööp, falsch.Wenn ein LKW-Fahrer mit unzureichend gesicherter Ladung losfährt, ist er sehr wohl in der Verantwortung.
Immer wieder schön, wenn mir jemand meine Arbeit, unter anderem als Havriekommissar, erklären will...
Der Fahrer ist für die betriebssichere Verladung zuständig. Soll heißen: er muss dafür sorgen, dass sein Fahrzeug nicht überladen wird, dass die Gewichtsverteilung stimmt und dass unter transportüblicher Beanspruchung (Vollbremsungen, Ausweichmanöver etc.) niemand gefährdet wird. Die ersten beiden Punkte kann auch ein autonomes Fahrzeug mit Hilfe von Lastsensoren an den Achsen selber regeln und bei Über- oder ungleichmäßiger Beladung schlicht die Fahrt verweigern, bis Abhilfe geschaffen wurde. Den dritten Punkt könnte man erledigen, indem man ein Fahrzeug wählt das rundum geschlossene Wände hat, die auch Einschläge von 20 t loser Ladung auf der Ladefläche verkraften.
Für die beförderungssichere Verladung ist der Verlader zuständig. Soll heißen: er ist dafür zuständig dass so gesichert wird, dass der Ladung nichts passiert.
Wenn die Packstücke noch an Ort und Stelle sind und keine Schäden von außen daran vorhanden sind, das Ladegut aber innerhalb der Verpackung beschädigt ist (aneinander reiben, gegeneneinander schlagen, Umfallen etc.), dann hat der Versender Pech gehabt, sein Problem. Darum hat der Bereich "Verpackungsbewertung" ein eigenes Kapitel in jedem Gutachten...
Überschneidungen gibt es hier sicherlich. Zum Beispiel bei der Sicherung gegen Verrutschen der Ladung. Dadurch wird sowohl die Ladung selbst als auch die Verkehrssicherheit gefährdet, durch Änderung der Gewichtsverteilung oder dadurch, dass Ladung auf die Straße fällt. Letzteres kann man durch eine entsprechend robuste Auslegung des Fahrzeugs abfangen. Was aber hilft: das Fahrzeug macht noch auf dem Hof des Verladers eine kräftige Vollbremsung und fährt ein paar zackige Schlangenlinien. Wenn die Gewichtsverteilung dann noch stimmt, ist es gut. Wenn nicht, geht es zurück an die Rampe. Ob dadurch die Ladung hinten nur noch Matsche ist, muss den Fahrer (bzw. das autonome Fahrzeug) nicht jucken.
Bei Fahrten mit versiegeltem Laderaum, z.B. Lebensmitteltransporte etc., ist oben genanntes Vorgehen übliche Praxis. Der Fahrer kommt mit seiner Sattelzugmaschine und übernimmt den geladenen Auflieger. Öffnen darf er ihn nicht, da versiegelt. Wie sonst soll er kontrollieren, ob betriebssicher verladen wurde?
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. August 2024 um 13:06:59 Uhr:
Für die beförderungssichere Verladung ist der Verlader zuständig. Soll heißen: er ist dafür zuständig dass so gesichert wird, dass der Ladung nichts passiert.
Und genau deswegen laden Trucker ihre LKW meistens selbst, mal von Lebensmittelbetrieben etc. abgesehen (wegen Hygienevorschriften und so was).
Spätestens auf dem Hof brauchst du wieder einen Fahrer, da Firmengelände in der Regel nicht auf autonome Fahrzeuge ausgelegt sind. Hast du mal einen Stahlhandel von innen gesehen? Oder sonst irgendwelche Firmen? Da fährt man Spießrouten um Hindernisse, Markierungen gibt´s keine und oft hast du auch kein Netz, weil du neben einem Hochregallager stehst, was alle Signale abschirmt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. August 2024 um 13:06:59 Uhr:
Der Fahrer ist für die betriebssichere Verladung zuständig.
Ach. Und das fällt nicht unter Ladungssicherung?
Zitat:
@Melosine schrieb am 19. August 2024 um 13:16:57 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. August 2024 um 13:06:59 Uhr:
Der Fahrer ist für die betriebssichere Verladung zuständig.
Ach. Und das fällt nicht unter Ladungssicherung?
Hast Du meine Zeilen nicht gelesen oder nicht verstanden?
Was macht der Fahrer des Kühltransporters oder des Zalando-LKW, der seinen LKW beladen übernimmt und nicht öffnen darf da versiegelt? In Kühllager oder in den Zalando-Verladebereich (und vergleichbare Firmen, aber bei Zalando kenne ich mich berufsbedingt aus) hat der Fahrer nicht einmal Zutritt. Da wird geladen, Türen zu, Plombe dran und los geht es.
Dem Fahrer geht es (nach Gesetzeslage) nur und ausschließlich um die Verkehrssicherheit, nicht um die Unversehrtheit der Ladung. Und dafür gäbe es Möglichkeiten, die auch ein autonomes Fahrzeug machen kann: Messen der Lastverteilung, Beschleunigen, ein paar wilde Schlenker, Vollbremsung. Wenn die Ladtverteilung dann noch stimmt, ist es gut.
Extrembeispiel:
Jemand will ein Service Meissner Porzellan versenden, der Fahrer kommt mit dem Kipper. Der Verlader stellt das Service einfach so auf die Ladefläche. Am Zielort kommen nur noch Scherben an. Dem Fahrer kann es egal sein.
Und danke total überwachung, muss man dem Fahrzeug nicht mal sagen, wo man hin will. Das weiß die Schleuder schon von alleine
1950 hat man auch gesagt, dass wir heute alle fliegende Autos hätten. Ich sehe das von daher nicht so verkniffen. Erstmal abwarten, was überhaupt passiert.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. August 2024 um 21:55:42 Uhr:
Und danke total überwachung, muss man dem Fahrzeug nicht mal sagen, wo man hin will. Das weiß die Schleuder schon von alleine
Das weiss mein Auto iVm dem Mobiltelefon heute schon. Steige ich Dienstags 16:30 ins Auto berechnet mir die Technik schon die Fahrtdauer zum Training
Zitat:
Das weiss mein Auto iVm dem Mobiltelefon heute schon. Steige ich Dienstags 16:30 ins Auto berechnet mir die Technik schon die Fahrtdauer zum Training
Das ist ja stark.