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vor Verkauf von Privat an Privat - "vernünftige" Lösung Kennzeichen?

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 11:49

Hallo,

eine Frage die mich seit längerem beschäftigt:

Wenn ich meinen Wagen veräußern möchte, rät der ADAC, KFZ Versicherung und sonstige schlaue Ratgeber immer zum vorherigen abmelden des Fahrzeuges. Es wird immer darauf hingewiesen, das der Interessent sich entsprechende Kurzkennzeichen mitbringen sollte.

Ich habe all diese Tipps bisher nicht verstanden oder denken alle diese Tippgeber nicht zu Ende???

Folgende Situation:

1. ich melde mein Fahrzeug ab

2. ein potenzieller Interessent möchte ein Probefahrt machen - die Kennzeichen sind somit bereits entwertet und es besteht kein Versicherungsschutz

3. um Kurzkennzeichen zu bekommen, muss sich der Interessent explizit die Daten meines Fahrzeuges besorgen, damit zu (s)einer Versicherung und diese Daten in der Versicherungskarte eintragen lassen

4. dann muss er zur Zulassungsstelle und eine Kurzkennzeichen - Zulassung sowie die Schilder (gelb mit Ablaufdatum) besorgen

5. jetzt könnte der potenzielle Käufer mit meinem - aber nur mit meinem - Wagen eine Probefahrt machen.

als Verkäufer:

WER macht so etwas (Zeit + Geld für eine Probefahrt)?

Die Kennzeichen sind nur einige Tage gültig, nur für ein Fahrzeug... selbst wenn ich (!) die Schilder besorgen würde, nebst Zulassung - niemand verkauft seinen guten Gebrauchten innerhalb der 7 Tage Gültigkeit... eventuell immer wieder neue holen, bis mal jemand kommt und sich entscheidet?

als Käufer:

Das Problem hätte ich auch anders herum, da ich auch bereits nach verschiedenen Probefahrten wußte, warum ein Wagen offenbar verkauft werden sollte oder sich Getriebe und Fahrwerksschäden erst da offenbart haben. Ich werde mir doch wohl nicht für jede dieser paar Minuten dauernden Probefahrten die Schritte 3+4 antun (pro Fahrzeug min. 2 Stunden Aufwand + Kosten)???

Oder gibt es nach wie vor eine Möglichkeit sich eine blanko-Police zu besorgen (klingt naiv - hatte jedoch vor vielen Jahren problemlos eine bekommen und somit auf der Zulassungsstelle die zugehörigen roten Kennzeichen, die es nur noch für KFZ-Händler und Oltimer Besitzer gibt)?

Daher die Frage:

Wie löst Ihr das Problem Probefahrt mit nicht angemeldeten Fahrzeugen von privat, bzw. wie verkauft Ihr einen Wagen an privat (keinen Schlepper)?

EDIT:

Ich versuche also meinen Wagen auf eine Art und Weise zu verkaufen (offizielle Tipps zum Gebrauchtwagenkauf), wie ich ihn umgekehrt jedoch niemals selbst kaufen würde?

 

Gruß

Christian

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Dann lass das Fahrzeug doch so lange angemeldet bis sich ein Käufer gefunden hat. Wenn der das Fahrzeug dann abholt, muss er mit KZK kommen, weil Du das Auto vorher abgmeldet hast.

56 weitere Antworten
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Zitat:

Original geschrieben von DennyBMW13

Der Käufer von meinem Golf kam ca. 150km entfernt aus einem ganz anderen Berzirk. Er hat sich bei sich Zuhause die Kurzzeitkennzeichen geholt für ~20 € oder so.

Seit 01.11.12 geht das so leider nicht mehr. Guckst Du hier! Wie gesagt, kann natürlich jeder machen, wie er will, allerdings konnte mir noch keiner ein wirkliches Risiko aufzeigen...

am 12. Juni 2013 um 18:52

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von DennyBMW13

Der Käufer von meinem Golf kam ca. 150km entfernt aus einem ganz anderen Berzirk. Er hat sich bei sich Zuhause die Kurzzeitkennzeichen geholt für ~20 € oder so.

Seit 01.11.12 geht das so leider nicht mehr. Guckst Du hier! Wie gesagt, kann natürlich jeder machen, wie er will, allerdings konnte mir noch keiner ein wirkliches Risiko aufzeigen...

Lieber Mimro: BITTE lesen!

Der Käufer des Golf hat es bereits so wie neu geregelt gemacht! Er hat das KZK von seine Zulassungsstelle mitgebracht.

ich bin verwirrt. wieso sollte der käufer nicht bei seiner nächstgelegenen Zulassungsstelle die kurzzeit K.zeichen holen? Wäre doch unsinning wenn er dazu woanders hinfahren müsste?!

Vielleicht kannst du ( Mimro) dazu nochmal Stellung beziehen :)

Sorry, habe ich falsch gelesen...

Was ich sagen will: ich bin als Käufer nicht bereit, mir für die Probefahrt/Besichtigung oder Überführung pauschal KzKz zu kaufen, wenn ich noch nicht mal weiss, ob ich das Auto tatsächlich kaufe und die Variante, dass ich das zugelassene Auto besichtige und Probe fahre, mich dann zum Kauf entscheide und dann mit dem Verkäufer zur Zulassungsstelle fahre, das Auto abmelde und mit KzKz nach Hause überführe geht eben nur noch, wenn das bei "meiner" Zulassungsstelle passiert.

Auf die Erläuterung der vielen negativen Aspekte beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs und zeitnaher Ummeldung durch den Käufer, die diese Prozedur erst notwendig macht, warte ich noch... ;)

Hallo,

da ich demnächt meinen A4 privat verkaufen möchte, frage ich hier einfach mal.

Hab bisher alle Gebrauchten angemeldet verkauft, nie Probleme.

Trotzdem jedes mal mit einem mulmigen Gefühl im Bauch .......

Was passiert eigentlich wenn der Käufer nach Verkauf mit meinen Kennzeichen einen Unfall baut?

Die SF-Rabatte müsste er ja dann einbüßen wenn ich das richtig gelesen hab.

Was ist jedoch, wenn der Käufer kein deutscher Staatsbürger ist? Evtl seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat?

Ich gehe davon aus, dass man den Wagen dann nicht angemeldet verkaufen sollte.

OT-Frage: wenn ich das Fahrzeug abmelde und es neu angemeldet wird, muss dann TÜV neu gemacht werden? Wäre ja schade, da ich den A4 mit neuem TÜV verkaufen will (ist eh im April fällig).

Danke,

Markus

Themenstarteram 18. Februar 2015 um 10:53

Zitat:

ab bisher alle Gebrauchten angemeldet verkauft, nie Probleme.

Dann hattest Du Glück bzw. andere VK mit schlechten Erfahrungen Pech gehabt.

Zitat:

Trotzdem jedes mal mit einem mulmigen Gefühl im Bauch .......

Ja, das ist richtig. Man muss sich somit blind auf den Käufer und seiner Absicht zur Ummeldung verlassen. Dass das im Kaufvertrag drin steht (Ummmeldung innerhalb 24h) nutzt herzlichst wenig, wenn es derjenige nicht macht.

 

Zitat:

Was passiert eigentlich wenn der Käufer nach Verkauf mit meinen Kennzeichen einen Unfall baut?

Wenn er keine eigene vorläufige Deckung durch seine Versicherung hat, zahlt der letzte Versicherer (Nachversicherung) - in dem Fall Deine.

Zitat:

Die SF-Rabatte müsste er ja dann einbüßen wenn ich das richtig gelesen hab.

K.A. wo das steht. Da gelten aber sicher die Bedingungen der Versicherung. Fährt er mit Deiner Versicherung (Fahrzeug auf Dich zugelassen und versichert), wird Deine Versicherung zahlen und Du wirst hochgestuft.

Zitat:

Was ist jedoch, wenn der Käufer kein deutscher Staatsbürger ist? Evtl seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat?

Spätestens dann hast Du ein echtes Problem wenn er das Ding nicht ummeldet. Habe das selbst vor einigen Jahren durch.

Anzeige Polizei, mehr ist nicht. Zwangsabmeldung? Ein Mythos. Ließ sich nicht durchsetzen. War selbst betroffen, habe versucht alles mögliche in Bewegung zu setzen, inkl. RA. . Habe auch noch jemanden erwischt, der wöchentlich mindestens 1x beim falsch parken oder Geschwindigkeitsübertretung aufgefallen war.

Es klappte nichts. Habe auch immer nur kluge Sprüche von anderen gehört, á la "müsste die Polizei, müssten die oder der... etc. pp. . Und natürlich die, die jemanden kannten, der das easy gelöst hat.

 

Zitat:

Ich gehe davon aus, dass man den Wagen dann nicht angemeldet verkaufen sollte.

Genau das ist der Punkt. Sollte.

Nun, wenn man ein Fahrzeug privat verkaufen will, wird einen in aller Regel nicht die Bude eingerannt. Wenn ich das Fahrzeug vorher Stilllege, kommt bestimmt ein Interessent und wird sich gelbe Kennzeichen auf eigene Kosten auch noch vorher besorgen? Wohl kaum. Es bleibt nur das Risiko bei Privat an Privat Verkäufen. Viele erzählen, alles ganz einfach. Hat mir einer mehr gegeben als ich haben wollte, Fahrzeug einfach abgemeldet vorher.

Okay. Ich hatte das nie.

Und: ich habe immer bevor ich irgendwo hin gefahren bin gefragt, ob das Fahrzeug zugelassen ist. Wenn nicht, brauchte ich nicht hin fahren. Klar. Wie sollte ich auch eine Probefahrt machen?

Einmal habe ich mich darauf eingelassen: Fahrzeug gekauft, bezahlt und schriftlich vereinbart, das es erst nach Ummeldung abgeholt wird, der Halter den Schlüssel dann übergibt.

Es war ein Drama - niemals mehr würde ich so einen Zirkus mitmachen. War nur "vorher" alles ganz klar und einfach.

Zitat:

OT-Frage: wenn ich das Fahrzeug abmelde und es neu angemeldet wird, muss dann TÜV neu gemacht werden? Wäre ja schade, da ich den A4 mit neuem TÜV verkaufen will (ist eh im April fällig).

Der TÜV ist erst zu erneuern, wenn er abgelaufen ist. Dabei ist es egal, ob das Fahrzeug zwischendurch stillgelegt wurde oder nicht. Er läuft trotz Stilllegung weiter, wird es wieder in Betrieb gesetzt und ist der TÜV noch nicht fällig, kann man es damit einfach wieder anmelden.

Alles nur meine persönlichen Erfahrungen und Meinungen. Die sind natürlich von Person zu Person unterschiedlich.

PS: meine letzten Fahrzeuge gingen ausnahmslos an Händler zurück - allerdings hatte ich dort dann auch ein anderes Fahrzeug erstanden. Der Preis auf dem Privatmarkt hätte vielleicht ein paar Euro eingebracht, den Stress des Verkaufes (warten auf Interessenten, die dann nicht kommen, Probefahrt - aber bei der Versicherung nur mich als Fahrer angegeben, etc.).

Fazit: Ich habe keinen Königsweg für den Verkauf Privat an Privat ausmachen können. Die Meinungen gehen aufgrund unterschiedlichen Erfahrungen und Ansichten sehr weit zu dem Thema auseinander (siehe diverse Vor-Poster).

 

VG

Christian

Das Thema taucht ja immer wieder auf, und ich gebe dir da an sich recht.

Natürlich sollte man sein Auto vorher abmelden, um sämtlichen möglichen Schwierigkeiten von vorne herein aus dem Weg zu gehen.

Das Problem dabei: Dieses Vorgehen muss einem schlicht und ergreifend Geld wert sein, da mein seinen Interessentenkreis stark einschränkt.

Vielleicht mag dies dem einen oder anderen Händler egal sein, da der das Fahrzeug ohnehin mit einem Hänger abholen würde.

Dem Privatmann (und das ist der, der i.d.R. am meisten für die Kiste zu zahlen bereit ist) verkauft man ein abgemeldetes Fahrzeug kaum.

Ich selbst würde zu keiner Besichtigung fahren wenn ich dort kein zugelassenes Fahrzeug vorfinde, ich kenne auch im Gegenzug die Fragen nach der Zulassung, bevor sich ein Interessent zu mir auf den Weg macht.

Anders gesagt: Als Verkäufer muss ich einem Interessenten Gründe dafür liefern, warum er sich trotz aller Umstände die ich ihm bereite für mein abgemeldetes Fahrzeug entscheiden sollte.

Und das geht nur indem er es biliger von mir bekommt als das zugelassene Fahrzeug 3 Ecken weiter.

Hier wird gerne so getan, als würde der Verkäufer Konditionen und Preise bestimmen.

Vermutlich wird diese Behauptung zumindest im Hinblick Massenfahrzeuge mehrheitlich von Personen stammen, die selbst noch kein Fahrzeug verkauft haben, das Procedere also nur vom Hörensagen kennen.

Möglich, dass dies bei seltenen Exoten sogar der Fall ist.

Bei Massenfahrzeugen liegen die Trümpfe jedoch klar auf der Seite des Käufers. Ich muss mein Auto verkaufen, oft genug sogar unter Zeitdruck (da vieleicht der neue schon beim Händler steht).

Der Käufer kann sich für mein Angebot entscheiden, er kann es aber auch lassen und sich in Ruhe ein anderes aussuchen.

Der Markt erlaubt derzeit nicht viele Forderungen auf Verkäuferseite.

Man darf am abmeldetag den Wagen noch bis 24.00 Uhr nutzen.,mit den entstempelten Kennzeichen. Zumindest innerhalb von Deutschland.

Also evtl. angemeldet lassen für Probefahrt und dann am übergabetag abmelden. Der Käufer kann ihn an dem Tag noch nach hause fahren, das minimiert das Risiko schon erheblich.

Gruß Tobias

Ich habe so gehalten:

1.Probefahrt machen lassen

2. Auto zum Käufer gefahren

3. Fahrzeug abgemeldet

4. Papiere dem Käufer überreicht inklusive Schlüssel und Cash erhalten.

Käufer wohnte allerdings nur drei Orte weiter.

 

Beim zweiten mal bin ich mit dem Käufer zusammen zur Zulassungsstelle ich habe das Fahrzeug abgemeldet, und der Käufer hat sich kzk geholt!

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 18. Februar 2015 um 13:02:02 Uhr:

Man darf am abmeldetag den Wagen noch bis 24.00 Uhr nutzen.,mit den entstempelten Kennzeichen. Zumindest innerhalb von Deutschland.

Gruß Tobias

ACHTUNG !!

Man darf das Fahrzeug nur im Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk mit entstempelten Kennzeichen bewegen, nicht weiter!

Dabei würde auch noch die Versicherung vom VK zählen, warum also nicht gleich angemeldet übergeben?:confused:

Das Thema muss jeder selbst wissen, ich würde nur noch bei einem riesen Schnäppchen "abgemeldet kaufen" Dieser ganze Trailer/Autotransporter/Kurzzeitkennzeichen Aufwand kostet doch nur viel Zeitund zusätzlich Geld (was die Verkäufer nicht einsehen möchten bei der Preisverhandlung:rolleyes::D)

Ich sehe da keine Probleme, wie es immer einige tun, da gibt es doch diese schönen Zusatzformulare (2 Veräußerungsanzeige) einmal Versicherung und einmal Zulassungsstelle. Diese werden schön zum Kaufvertrag ausgefüllt und sofort nach Übergabe per Fax verschickt.

Damit ist man raus aus der Nummer;)

Ja und sollte ein Unfall noch vor der Ummeldung passieren, so muss zwar meine Versicherung erst mal zahlen, belastet (SF Hochstufung) wird aber die Folgeversicherung vom Käufer, so die Aussage meiner Versicherung.

Also mir egal :D

Einzige Einschränkung der Käufer muss einen Deutschen Wohnsitz nachweisen, andernfalls logisch nur nach vorheriger Abmeldung.

Das mit dem Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk wird von den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt. Man kann auch Deutschlandweit am Tag der Abmeldung fahren

Hi,

das hat nix mit der Versicherung zu tun. Sondern ist eine Zulassungsrechtliche Sache. Und da gilt eben seit einigen Jahren am Abmeldetag bis 24.00 in ganz Deutschland.

Man zahlt ja auch Steuern und Versicherung für den ganzen Tag ;)

Grundsätzlich geht das Risiko ab übergabe des Fahrzeugs auf den Käufer über. Auch die eigene Versicherungseinstufung bleibt bei einem Unfall erhalten (vorrausgesetzt man hat einen anständigen Vertrag mit Übergabezeitpunkt etc.)

Aber wenn der Käufer den Wagen nicht ab oder ummeldet bedeutet das dennoch ärger und rennerei. Das vermeidet man indem man den Wagen eben Abmeldet.

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 19. Februar 2015 um 20:41:56 Uhr:

Hi,

das hat nix mit der Versicherung zu tun. Sondern ist eine Zulassungsrechtliche Sache. Und da gilt eben seit einigen Jahren am Abmeldetag bis 24.00 in ganz Deutschland.

Man zahlt ja auch Steuern und Versicherung für den ganzen Tag ;)

Grundsätzlich geht das Risiko ab übergabe des Fahrzeugs auf den Käufer über. Auch die eigene Versicherungseinstufung bleibt bei einem Unfall erhalten (vorrausgesetzt man hat einen anständigen Vertrag mit Übergabezeitpunkt etc.)

Aber wenn der Käufer den Wagen nicht ab oder ummeldet bedeutet das dennoch ärger und rennerei. Das vermeidet man indem man den Wagen eben Abmeldet.

Gruß Tobias

Wo steht das mit nganz Deutschland, das ist gefährlich und kann hier einigen Mitlesern arge Probleme bereiten!

Beispiel Hamburg:

Zitat:

Rückfahrten nach der Abmeldung

Rückfahrten nach der Abmeldung dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Abmeldung durchgeführt werden, wenn sie von der Kfz-Versicherung abgedeckt sind. Damit ist für Hamburger Fahrzeuge noch eine direkte Fahrt zum Aufbewahrungsort in Hamburg bzw. in einem angrenzenden Zulassungsbezirk möglich.

 

Quelle: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11260356/

Zumindest steht es in den AKB der HUK

 

H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten zur Zulassungsbehörde, um das Fahrzeug

anzumelden und Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung.

Das von der Zulassungsbehörde vorab zugeteilte Kennzeichen

muss am Fahrzeug angebracht sein. Sie dürfen das Fahrzeug nur

innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden

Bezirks fahren. Außerdem müssen Sie bei Fahrten zur Zulassungsbehörde

die Versicherungsbestätigung bzw. die Nummer der elektronischen

Versicherungsbestätigung mit sich führen.

Zulassungsfahrten sind auch Rückfahrten von der Zulassungsbehörde,

nachdem Sie das Fahrzeug dort abgemeldet haben. Das bisher zugeteilte

Kennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein. Sie dürfen das

Fahrzeug nur bis zum Ablauf des Abmeldetages fahren. Für Rückfahrten
besteht Versicherungsschutz in Deutschland

Da der Versicherungsschutz eine Versicherungssache ist, kann die ja bestimmen wo der gilt.

Wieder mal viele Horrorgeschichten zum Thema!

Paragraph 95 und 96 VVG Regeln den Verkauf hinsichtlich Versicherung recht genau... Sorry Christian, aber entweder Dein Anwalt war Patentanwalt und hat keine Ahnung von der Thematik oder Du bist dort einem Schwindler aufgesessen.

Wenn man nicht ganz unbedarft an das Thema Autoverkauf heran geht, ist es sogar relativ Risikoprämie. Mit Kaufvertrag geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über; man ist also ab Übergabe raus und es wird kein SFR belastet. Wenn man eine Ausweiskopie hat, gibt's mittlerweile keinen Käufer mehr, der nicht ummeldet. Wenn man doch den einen von 1000 erwischt, gibt's wiederum die oben genannte Erwerberkündigung, zB bei gefälschtem Ausweis!

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