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Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen

Themenstarteram 3. August 2010 um 5:32

Hier mal meine 1. Frage an die Experten:

Wie das mit ungestempelten Kennzeichen mit Fahrt zur Zulassungsstelle und zurück ist, habe ich hier ausführlich gelesen und weiß darüber bescheid.

Meine Frage ist aber nun eine andere und zwar habe ich folgendes Problem:

Ich wollte morgen mit meinem angemeldeten PKW zur Zulassungsstelle und diesen Abmelden und im gleichen Schritt melde ich einen neuen PKW auf exakt das gleiche Kennzeichen an, dieses ist bei uns möglich, dabei behalte ich die alten Kennzeichenplatten. Nun werden diese ja wieder gestempelt. Darf ich die Kennzeichenplatten wieder an meinen alten PKW schrauben, um damit nun nach Hause zu fahren.

Die Kennzeichen sind ja nun eigentlich ungestempelt, weil PKW abgemeldet.

Aber da neuer PKW schon wieder angemeldet, sind Siegel drauf, also doch angemeldet, aber für anderes Fahrzeug.

Kann ich das machen oder mache ich mich strafbar?

 

Beste Antwort im Thema

Also wenn dein Kenntnisstand 10j alt ist, passt das fast zu dem Beitrag auf den du dich beziehst,

der ist über 7j alt..............

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Nein darfst du nicht, da die gestempelten Kennzeichen mit dem dazu eingetragenen Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde bilden.

Fährst du nun mit dem alten Wagen und den neu gestempelten Kennzeichen ist das Kennzeichenmissbrauch.

ist es nicht so, dass du zur an- bzw abmeldung sogar ohne sichtbares kennzeichen am auto fahren darfst?

dann könntest du das alte abmelden, das neue anmelden und dann einfach mit dem alten auto ohne kennzeichen zurück fahren.

oder eben anderes herum:

du packst die kennzeichen ein und fährst mit dem neuen auto ohne montierte kennzeichen (aber mit dieser versicherungsnummer im gepäck) zu zulassungsstelle..meldest das alte ab, das neue an, kennzeichen an die neue karre und ab nach hause:)

nein darf man nicht!

Bei Fahrten von/zur Zulassungsstelle oder HU-Untersuchung hat auch das entstempelte Kennzeichen an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht zu werden.

Alleine schon aus Gründen der Verkehrsüberwachung und ist auch sonst nicht durch die FZV genehmigt.

Nebenbei ist das alte Kennzeichen mit der Zulassung der Kombination auf das neue Fahrzeug auch nicht mehr dem alten Zugeteilt, dürfte also nach FZV somit auch nicht mehr nach Hause gefahren werden.

Das Kennzeichen kann eben nur einem Fahrzeug zugeteilt sein und nicht zweien.

Die FZV sagt "entstempeltes Kennzeichen, welches zuvor dem Fahrzug zugeteilt wurde" dort steht nicht "entstempeltes Kennzeichen welches jemals dem Fahrzeug zugeteilt war"

Lass dich doch von einem Bekannten/Verwandten fahren oder leih dir ein anderes Auto aus für die paar Stunden.

Dich Hinfahren lassen oder mit geliehenem Wagen hinfahren ist die einfachste Lösung.

Eine andere legale Möglichkeit ist, du fährst mit dem alten Fahrzeug zur Abmeldung und zurück,

wechselst das Kennzeichen und fährst mit dem neuen Wagen zur Anmeldung.

nö, das Kennzeichen wurde dem Neuen Wagen dann ja noch nicht zugeteilt und somit darf er damit auch nicht zur Zulassung fahren.

Die konkrete Frage war ja, ob der TE mit seinem alten Fahrzeug nach Hause fahren darf - ja darf er,

 

da er für den Tag der Abmeldung bis 23:59 Uhr noch Steuer und Versicherung bezahlt. Er darf so lange damit rumfahren, bis der Tag zu Ende ist!

 

KLICK

 

Das das Kennzeichen ungestempelt bzw. im konkreten Fall schon wieder für das nächste Fahrzeug bestempelt wurde ist hierfür irrelevant. Wichtig ist, dass die Kennzeichen vom abgemeldeten Fahrzeug am Fahrzeug sind.

 

Was nicht korrekt ist, wäre die Tatsache dass Stempel für das neue am alten Fahrzeug sind. Aber die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass diese Tatsache auffällt bzw. verfolgt wird....

Themenstarteram 3. August 2010 um 11:19

Das hatte ich befürchtet, das das nicht geht. Ok, aber nur mal eben hinfahren und wieder zurückfahren zur Zulassung sind für mich mal eben 140 km :( geht also nicht. Wollte mir eigentlich die neuen Kennzeichen sparen (35€). Na ja, dann werde ich in den sauren Apfel beißen und mir ein neues Kennzeichen zuteilen lassen.

@blackmen: deine Antwort verstehe ich nicht so ganz, entweder man darf, oder man darf nicht.Zitat: Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, das das auffällt. Leider führt die Strecke zur Zulassungsstelle an einer Routinemäßigen Kontrollstation der Polizei vorbei, wo man fast jeden Tag mit Kontrolle rechnen muss.

Das Risiko möchte ich nicht eingehen.

Deshalb hatte ich auch diese Frage gestellt.

Danke jedenfalls für die schnellen Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen

. Er darf so lange damit rumfahren, bis der Tag zu Ende ist!

Stimmt wohl dass die VS und die ST bezahlt sind für den Tag, fahren darf er deswegen trotzdem NUR noch auf direktem Weg nach Hause oder zum Händler. Aber eben auch nur bis maximal 24:00 Uhr. und auch nur im entsprechenden Zulassungsbereich.

Ob man von einer Zulassungsstelle entsprechend lange nach deren Dienstschluß braucht ist wohl klar - NEIN - aber theoretisch erlaubt - nur eben ohne Umweg. Eine Fahrt von der Hamburger Zulassungsstelle ohne Plakette zu einem Händler nach München geht eben auch nicht.

Selbst in deinem Link steht ganz klar:

"Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden."

Da ist nichts mehr mit zwiwschendurch Einkaufen, MCDonalds oder Freunde besuchen., denn das fällt alles definitiv NICHT unter "Rückfahrt"

Das Fahrzeug ist zwar Versichert aber eben nicht mehr zugelassen - das ist der springende Punkt dabei.

Das die Sachen Bezahlt sind, ist Versicherungs- und Steuerrecht - entbindet aber nicht von der StVO und der FZV in denen dies eben entsprechend geregelt ist

Nachdem er eben keine entstempelten Kennzeichen entsprechender Zeichen mehr an sein Auto schrauben kann, darf er damit eben NICHT heimfahren - NICHT Ohne Kennzeichen und NICHT mit den erneut Gestempelten

@ TE:

Du darfst mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren, jedoch eben nicht mit dem erneut gestempelten fürs neue Auto - Wie gesagt, zsuammengesetze Urkunde mit dem neuen Fahrzeug und damit Kennzeichenmissbrauch bei Verwendung am Alten.

Was das kostet wenn du erwischt wirst kannst du ber Google und die Forensuche schnell herausfinden

Bei den 35,-€ für die neuen Kennzeichen solltest du aber auch gegenrechnen, dass du für die Zuteilung deines alten Kennzeichens die Gebühren für ein Wunschkennzeichen und die Reservierungsgebühren bezahlen müsstest. Sind halt 2 verschiedene Vorgänge das Stilllegen des Einen und das Zulassen des Anderen.

Themenstarteram 4. August 2010 um 8:47

So, gerade wieder von der Zulassungsstelle zu Hause:

Musste mir ein neues Kennzeichen drucken lassen. Ansage bei der Zulassungsstelle klipp und klar, das alte Kennzeichen darf nur dann für die Rückfahrt gebraucht werden, wenn es nicht neu vergeben wurde. Ansonsten Kennzeichenmissbrauch!

@ der-schrittmacher

Für das eigentliche An- und Abmelden musste ich einschl. Wunschkennzeichen 58€ bezahlen (Reservierungskosten gibt es bei uns nicht), und dann kommen noch die Schilder dazu mit 35€, das Geld hätte ich gerne gespart. Ist ja so schon teuer genug.

bei euch kosten 2 kennzeichen 35,-?:eek:

Themenstarteram 4. August 2010 um 9:00

ja, die Kosten soviel, weil es der einzige Schildermacher weit und breit ist! Und der nimmt es von den Lebendigen! :eek:

Zitat:

@Falterfan schrieb am 3. August 2010 um 13:19:46 Uhr:

Das hatte ich befürchtet, das das nicht geht. Ok, aber nur mal eben hinfahren und wieder zurückfahren zur Zulassung sind für mich mal eben 140 km :( geht also nicht. Wollte mir eigentlich die neuen Kennzeichen sparen (35€). Na ja, dann werde ich in den sauren Apfel beißen und mir ein neues Kennzeichen zuteilen lassen.

@blackmen: deine Antwort verstehe ich nicht so ganz, entweder man darf, oder man darf nicht.Zitat: Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, das das auffällt. Leider führt die Strecke zur Zulassungsstelle an einer Routinemäßigen Kontrollstation der Polizei vorbei, wo man fast jeden Tag mit Kontrolle rechnen muss.

Das Risiko möchte ich nicht eingehen.

Deshalb hatte ich auch diese Frage gestellt.

Danke jedenfalls für die schnellen Antworten.

Ich hatte zig Jahre einen Autohandel, daher gehe mal davon aus, das ich mich auskenne? Aber das ist 10 Jahre her und die Dinge ändern sich! Ich kenne es nur so:

Kennzeichen schraubten wir am abzumeldeten Pkw Zuhause ab, gingen zur Zulassungsstelle meldeten ab und gut wars.

Oder wenn keiner mich hinfahren konnte, fuhr ich mit angemeldeten Pkw zur Zulassungsbehörde, abmelden, entstempelte Kennzeichen wieder ans Auto und innerhalb des Zulassungsbezirks durfte man auf dem kürzesten Wege nach Hause fahren.

Von wegen bis 23:59 Uhr mit abgemeldeten, entstempelten Pkw umherfahren war nicht!

Aber die Gesetze ändern sich dauernd, da viele Neubürger sich nicht so recht an Gesetze halten, ändern die zeitgemäß ihre Gesetze und passen sie der neuen Situation an.

Willste absolute Sicherheit? rufe Zulassungsstelle an, die geben dir, auf die richtigen Fragen,die richtigen Antworten?

In dem Sinne!

Also wenn dein Kenntnisstand 10j alt ist, passt das fast zu dem Beitrag auf den du dich beziehst,

der ist über 7j alt..............

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 13. Oktober 2017 um 13:12:33 Uhr:

Also wenn dein Kenntnisstand 10j alt ist, passt das fast zu dem Beitrag auf den du dich beziehst,

der ist über 7j alt..............

Hast Recht, ist aber heute immer noch aktuell.

Übrigens war ich gestern auf Zulassungsstelle, wollte Kurzzeitkennzeichen holen und wurde an meiner Zulassungsstelle abgewiesen, mit folgender Begründung: Man müsste das Kurzzeitkennzeichen dort beantragen, wo der Wagen stehen würde, also beim Ankaufort.

Früher konnte ich das an jeder xbeliebigen Zulassungsstelle mir besorgen, ohne viel getöns.

Da viele ausländische Mitbürger zuviele Rechtsbrüche begehen, haben sie die Bedingungen sehr verschärft.

Das abgemeldete, tüv fällige Auto darf nur im Zulassungsbezirk des Kaufortes zum nächsten Tüv gefahren werden und sollte es keinen Tüv bekommen, darf es nur in die nächste Werkstatt, ebenfalls nur im Ort,beziehungsweise im Umkreis des Ortes, wo man Wagen gekauft habe hin fahren, zwecks Reparatur und danach nochmals zum Tüv, sollte die Versicherungsdauer bis zur erfolgreichen Reparatur nicht schon wieder abgelaufen sein?

Also man darf den Wagen nicht einfach mit dem Kurzzeitkennzeichen, ohne tüvgültigkeit weiter weg Nachhause fahren und in seiner Werkstatt nach Wahl in Heimatgefilde reparieren lassen.

Früher kein Problem! Aber dank der vielen Vorfälle, hauptsächlich ausl.Mitbürger, so wurde mir bestätigt, müssten wir diese ganzen schikanösen Einschränkungen nun hinnehmen.

Wie sagte Gabriel? wertvoller wie Gold :-))

Es wird immer schlimmer! Das kommt davon das die Herrschaften schrottreife, verkehrsuntüchtige Wagen regelmäßig mehrere hundert Kilometer von einem zum anderen Ort fuhren,statt in die nächste Werkstatt. Oftmal fuhren sie die tüvlosen Wagen zum Automarkt, mit Kurzzeitkennzeichen, um diese einfach zu verkaufen. Gestern erzählte mir der Zulassungsstellen-Mitarbeiter, das er am Morgen einen ausl. da hatte, welcher seit 6Monaten mit Kurzzeitkennzeichen umherfuhr, ohne Versicherungsdeckung. Deshalb passen die permanent zu Ungunsten der anständigen Ausländer und Deutschen ihre Strategien den kriminellen Subjekten an.

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