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vor Verkauf von Privat an Privat - "vernünftige" Lösung Kennzeichen?

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 11:49

Hallo,

eine Frage die mich seit längerem beschäftigt:

Wenn ich meinen Wagen veräußern möchte, rät der ADAC, KFZ Versicherung und sonstige schlaue Ratgeber immer zum vorherigen abmelden des Fahrzeuges. Es wird immer darauf hingewiesen, das der Interessent sich entsprechende Kurzkennzeichen mitbringen sollte.

Ich habe all diese Tipps bisher nicht verstanden oder denken alle diese Tippgeber nicht zu Ende???

Folgende Situation:

1. ich melde mein Fahrzeug ab

2. ein potenzieller Interessent möchte ein Probefahrt machen - die Kennzeichen sind somit bereits entwertet und es besteht kein Versicherungsschutz

3. um Kurzkennzeichen zu bekommen, muss sich der Interessent explizit die Daten meines Fahrzeuges besorgen, damit zu (s)einer Versicherung und diese Daten in der Versicherungskarte eintragen lassen

4. dann muss er zur Zulassungsstelle und eine Kurzkennzeichen - Zulassung sowie die Schilder (gelb mit Ablaufdatum) besorgen

5. jetzt könnte der potenzielle Käufer mit meinem - aber nur mit meinem - Wagen eine Probefahrt machen.

als Verkäufer:

WER macht so etwas (Zeit + Geld für eine Probefahrt)?

Die Kennzeichen sind nur einige Tage gültig, nur für ein Fahrzeug... selbst wenn ich (!) die Schilder besorgen würde, nebst Zulassung - niemand verkauft seinen guten Gebrauchten innerhalb der 7 Tage Gültigkeit... eventuell immer wieder neue holen, bis mal jemand kommt und sich entscheidet?

als Käufer:

Das Problem hätte ich auch anders herum, da ich auch bereits nach verschiedenen Probefahrten wußte, warum ein Wagen offenbar verkauft werden sollte oder sich Getriebe und Fahrwerksschäden erst da offenbart haben. Ich werde mir doch wohl nicht für jede dieser paar Minuten dauernden Probefahrten die Schritte 3+4 antun (pro Fahrzeug min. 2 Stunden Aufwand + Kosten)???

Oder gibt es nach wie vor eine Möglichkeit sich eine blanko-Police zu besorgen (klingt naiv - hatte jedoch vor vielen Jahren problemlos eine bekommen und somit auf der Zulassungsstelle die zugehörigen roten Kennzeichen, die es nur noch für KFZ-Händler und Oltimer Besitzer gibt)?

Daher die Frage:

Wie löst Ihr das Problem Probefahrt mit nicht angemeldeten Fahrzeugen von privat, bzw. wie verkauft Ihr einen Wagen an privat (keinen Schlepper)?

EDIT:

Ich versuche also meinen Wagen auf eine Art und Weise zu verkaufen (offizielle Tipps zum Gebrauchtwagenkauf), wie ich ihn umgekehrt jedoch niemals selbst kaufen würde?

 

Gruß

Christian

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Dann lass das Fahrzeug doch so lange angemeldet bis sich ein Käufer gefunden hat. Wenn der das Fahrzeug dann abholt, muss er mit KZK kommen, weil Du das Auto vorher abgmeldet hast.

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56 Antworten
am 20. Mai 2013 um 18:33

*Alten Tread ausgraben*

Am einfachsten wird es wohl sein das Auto angemeldet zu lassen und den Verkäufer eine Probefahrt machen zu lassen. Diesen sollte man aber an einem Werktag treffen sodass wenn ihm das Auto zusagt, man zusammen zu Zulassungsstelle geht und abmeldet und Käufer schraubt sich gleich seine Roten Kennzeichen dran.

Was mich jetzt noch interessieren würde:

Angenommen ein Käufer kommt am Samstag von weiter her und bringt sich Rote Kennzeichen mit.

Wenn ich vor Übergabe meine Kennzeichen abschraube ändert dies doch theoretisch nichts wenn der Käufer in den Nächsten Tagen jemanden totfährt oder? Der Verkäufer ist ja immernoch der Halter auch wenn die Kennzeichen ab sind oder?

Bei sowas auf den kaufvertrag datum vom verkauf und uhrzeit so wie personalausweis daten nummern notieren am besten kopieren.

Wenn du das nicht hast bist du als halter verantwortlich wenn der fahrer nicht ermittelt werden kann.

Sicherer ist es aber immer , wagen vorher abmelden.

Also 1. gibts rote Kennzeichen nur noch für Händler und Werkstätten.

2. darfst du die regulären Kennzeichen nicht abschrauben und dann Kurzzeitkennzeichen nutzen, solange das Fahrzeug noch nicht stillgegelt wurde - Doppelversicherung.

3. geht die Versicherung ab dem Verkauf automatisch an den neuen Halter über - ergo bist du auch mit abgeschraubten Kennzeichen nicht mehr der "Halter"

Zumal der Käufer die Kennzeichen benötigt um den Wagen umzumelden oder still zu legen.

4. ist es eine unverschämtheit für falsche Aussagen auch noch ne Leiche auszugraben.

am 21. Mai 2013 um 7:32

Ganz ruhig PiKaPo:

der letzte Teil war eine Frage!

Zitat:

Was mich jetzt noch interessieren würde:

Angenommen ein Käufer kommt am Samstag von weiter her und bringt sich Rote Kennzeichen mit.

Wenn ich vor Übergabe meine Kennzeichen abschraube ändert dies doch theoretisch nichts wenn der Käufer in den Nächsten Tagen jemanden totfährt oder? Der Verkäufer ist ja immernoch der Halter auch wenn die Kennzeichen ab sind oder?

Aber im Grundsatz hast du recht: das hätte man wirklich nicht ausgraben müssen, so kommen nur nochmehr falsche Aussage zurück auf die Bildfläche.

Meinen letzten Wagen hab ich ich anders Verkauft.

Der Käufer hat angemeldet eine Probefahrt gemacht, hälfte angezahlt und die Papiere mitgenommen. Dann umgemeldet und am nächsten Tag mit seinen Kennzeichen den Wagen abgeholt, nachdem der Rest gezahlt war. Er wollte sich das Kurzkennzeichen sparen und hatte nur 20km anfahrt. Aber zw. München und Hamburg geht das natürlich nicht

am 30. Mai 2013 um 13:55

Mal ne andere Frage: Verkäufer (Ich) und Käufer kommen aus dem selben Zulassungsbezirk. Ich übergebe dem Käufer gegen Barzahlung das Fahrzeug angemeldet mitsamt Papieren. Ist ja zumindest für den Käufer der einfachste Weg. Nun habe ich aber Wunschkennzeichen welche ich auch weiterverwenden möchte. Es wird vereinbart das der Käufer das Fahrzeug abmeldet und dann für sich wieder neu anmeldet mit anderen Kennzeichen. Macht er aber nicht, weil 1) Kennzeichen bräuchte er sich ja nicht neu prägen lassen und 2) direktes ummelden billiger ist.

Ist dann ein weiterer Grund das KFZ abgemeldet zu übergeben, neben den Problemen die bei Bußgeld, Unfall etc. auftreten können? Oder würde es was bringen das so in den Kaufvertrag mit reinzuschreiben?

Themenstarteram 30. Mai 2013 um 17:21

Zitat:

Ist dann ein weiterer Grund das KFZ abgemeldet zu übergeben, neben den Problemen die bei Bußgeld, Unfall etc. auftreten können?

Klar.

Zitat:

Oder würde es was bringen das so in den Kaufvertrag mit reinzuschreiben?

Das ist egal. Im Kaufvertrag steht auch, dass der Käufer sich verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden umzumelden (in den Vordrucken stand so etwas damals jedenfalls).

Im Grunde hat man keine Handhabe, wenn der Käufer sich nicht daran hält.

Das Problem ist nur: ich hole mir als Interessent für einen Gebrauchten, der von privat angeboten wird bestimmt keine gelben Kurzkennzeichen. Habe generell nur angemeldete Fahrzeuge angesehen, Probefahrt gemacht, gekauft und mitgenommen oder kurze Zeit später abgeholt und dann umgemeldet.

Das mit dem Ummelden, dann zum VK zurück und Auto holen, der behält noch die Schlüssel, hatte ich auch schon einmal. War aber problematisch, da der VK dann plötzlich doch nicht wie zugesagt zu Hause war, erstmal nicht erreichbar, etc. pp . Würde ich nicht noch einmal machen.

Wenn man also sein "wertiges" Fahrzeug nicht zum halben Preis anbietet, ist das ein Problem mit dem vorher-Abmelden. Es wird vermutlich keiner kaufen.

Nur denen, die für den Export suchen, ist's egal. Von seiner Preisvorstellung sollte man sich dann aber verabschieden. Diese Leute handeln den ganzen Tag. Immer. Wer behauptet, dort einen super Preis gemacht bekommen zu haben, haut anderen die Tasche voll oder er wollte eh nur ein paar Euro, z.B. Schrott ohne Tüv, für 100 Euro weg, bevor das Ordnungsamt 'nen leuchtende Sticker ranpappt.

Denn abgemeldet kann es dann nicht auf öffentlichem Straßenland stehen. Der Export-Schlepper wird aber dennoch IMMER eine Probefahrt machen wollen. Passiert dann etwas, hat der Noch-Besitzer natürlich die Banane in der Hand. Der volle Regress des letzten Haftpflicht Versicherers ist dann sicher.

Ummelden mit dem Käufer zusammen klingt nett, ist aber vmtl. nicht immer einfach. Viele sind froh, das überhaupt einer kommt und das Fahrzeug für Summe X kauft. Will man dann mit dem ggf. einzigen Interessenten seit langem, der auch noch obendrein fast den geforderten Betrag bereitwillig zahlen würden, diskutieren? Wär’ schlecht wenn der dann abwinkt, oder?

Es stehen einfach zu viele Fahrzeuge zum Verkauf, als das ich als Käufer nun Kopfstände bereit bin zu machen. Das ich IMMER das gekaufte und noch zugelassene Fahrzeug

a) an dem Tag nur bis nach Hause bewegt

b) + nur noch einmal zur Zulassungsstelle gefahren habe

stand mir ja nicht auf der Stirn und war nur Glück für den VK. Gibt leider auch viele andere Fälle + etwas Pech, denn einen Unfall kann jeder, jederzeit haben. Viele sehen das auch gar nicht so eng und fahren erstmal ein bisschen spazieren.

Da ich aus meinen eigenen Erfahrungen mit dem Ver- und Kaufen leider keinen Königsweg gefunden hatte, habe ich diesen Thread vor 2 Jahren erstellt.

In der Zwischenzeit habe ich 2 Fahrzeuge weggegeben. Eines beim Händler in Zahlung gegeben (ca. 11 Jahre alt), das andere für Lau beim Händler hingestellt (knapp 20 Jahre alt).

Mir waren der Ärger bei dem für Lau für vielleicht 200-300 Euro aus eigener, leidlicher Erfahrung mit einem Abgetauchten-Ummeldungsunwilligen Käufer, der ständig woanders im Parkverbot stand, es nicht wert.

Mein Fazit aus dem Thread: müsste ich immer noch mit dem Gedanken spielen, ein Fahrzeug veräußern zu wollen/müssen, stehe ich noch vor dem gleichen Gedanken wie damals.

Entweder Risiko, das Dingens angemeldet verhökern und hoffen, das alles Gut geht oder in Zahlung geben. Das ist natürlich preislich ernüchternd und setzt den Kauf eines PKW beim Händler voraus.

Die vorherige Abmeldung schränkt den privaten Käuferkreis stark ein und ein erfolgreicher Verkauf wird unwahrscheinlich.

Ich würde - außer bei einem Exoten - keine (An-)Zahlung, Ummeldung und spätere Schlüsselübergabe mehr mitmachen, kenne auch niemanden im Bekanntenkreis der das als Käufer tun würde.

Somit bleibt es wohl dabei: einen einfachen Weg zum erfolgreicher Verkauf und guten Preis (kommt auf die Perspektive an), gibt es wohl nicht.

Es muss allerdings nicht unbedingt jeder miese Erfahrungen machen und nicht jeder Käufer muss unzuverlässig sein!

Gruß

Christian

Zitat:

Original geschrieben von omi_caravan

Das Problem ist nur: ich hole mir als Interessent für einen Gebrauchten, der von privat angeboten wird bestimmt keine gelben Kurzkennzeichen. Habe generell nur angemeldete Fahrzeuge angesehen, Probefahrt gemacht, gekauft und mitgenommen oder kurze Zeit später abgeholt und dann umgemeldet.

Richtig, auch mich interessieren generell keine abgemeldeten Fahrzeuge aus privater Hand.

Denn genau da liegt die Crux der Praxis, die all die schönen theoretischen Überlegungen ad absurdum führt.

In der Regel hat ja der VK den Drang, sein Fahrzeug möglichst teuer verkaufen zu wollen.

Nun kann er sich zwar neben sein abgemeldetes Fahrzeug hinstellen und sagen wers probefahren will, soll gefälligst auch dafür sorgen dass er es dafür zulässt.

Kann man schon so machen, nur wird man den Interessentenkreis damit eben signifikant einschränken.

Das mag bei einem echten Schnäppchen funktionieren, ein Auto was sich im preislichen Mainstream befindet wird man so aber nicht los. Warum sollte ich mir als Interessent den Zirkus mit Kurzzeitnummern antun wo doch schon nebenan ein vergleichbares Auto steht, was ich ganz ohne Klimmzüge zu jeder mir genehmen Zeit probefahren kann.

Anders gesagt: Nicht fahrbereite abgemeldete Fahrzeuge werden sich nur über den Preis verkaufen lasen.

Und den zahlt der Verkäufer.

@Matches

Du sprichst mir aus der Seele...

Ich frage mich, wer von den "Nur-abgemeldet-verkaufen"-Predigern wirklich jemand kennt, der Probleme hatte, weil er ein zugelassenes Auto verkauft hat und nicht nur vom letzten Stammtischbesuch vom Bruder des Schwagers eines Freundes gehört hat, dass der Opa seiner Schwiegermutter jemanden kennt, dessen Onkel...

Ich würde auch niemals Kurzzeitkennzeichen zu einer Besichtigung mitnehmen. Wenn jemand ein abgemeldetes Auto verkaufen möchte, würde ich ihm aber anbieten, dass er selber für KzKz sorgen kann und dann zur Probefahrt anreise. Bei fünf Interessenten, sind wir über den Daumen bei 500 EUR für nichts und wieder nichts!

@Mimro *Hier* ist jemand der MEHRFACH negative Erfahrungen gemacht hat. Unter anderem auch bei meinem Vater, da werd ich wohl ziemlich genau wissen was da falsch gelaufen ist!

Ich stimme dir zu dass zum Probefahren das betreffende Fahrzeug schon angemeldet sein sollte. Das der potentielle Käufer nicht die Mühen auf sich nimmt NUR für eine Probefahrt Kennzeichen zu holen erscheint einleutend. Aber es geht ja Primär um den VERKAUF nicht die Probefahrt. Da würde ich persönlich NUR abgemeldet das Fahrzeug übergeben, hab ich bei meinem Golf4 auch so gemacht. Dass Risiko wäre mir bei angemeldetem Fahrzeug viel zu Hoch und steht für mich in keinem Verhältnis dazu dem Käufer 20€ und eine Fahrt zum Landratsamt zu ersparen.

Es mag viele Angebote geben (auch angemeldet) aber es gibt auch mehr potentielle Käufer. Zumindest war es bei meinem Auto so. Innerhalb von 2 Wochen haben sich 11 Interessenten teilweise ~400 km entfernt gemeldet. Manchen habe ich dann einfach abgesagt weil sie nicht verstehen wollten dass ich das Fahrzeug BEI KAUF nur abgemeldet übergebe.

Das alles sind nur persönliche Erfahrungen/Meinungen.

Ich habe bisher auch alle meine Fahrzeuge abgemeldet verkauft, weil man sonst auch wie auf Kohlen sitzt wann der Käufer das Fahrzeug endlich ummeldet und quasi russisches Roulette spielt. Es läuft ja nicht nur die Steuer sondern auch die Versicherung weiter.

Ich selber hole mir auch beim Kauf 1 Tag vorher ein Kurzzeitkennzeichen und fahre damit los, und das erwarte ich auch vom Käufer.

Meistens habe ich beim Kauf eine genaue Vorstellung von der Innen- und Außenfarbe und Mindestausstattung sowie Preis. Und wenn das dann passt kommt es auch zu 99,9% Wahrscheinlichkeit zum Kauf.

am 10. Juni 2013 um 21:54

@ LA Ryder

schau doch mal in Deine Versicherungsbedingungen, da wirst Du feststellen, dass Du wenn Du Dich gegenüber deiner Kfz-Versicherung richtig verhältst begrenzt Schwierigkeiten wegen einer noch nicht erfolgten Ummeldung bekommen kannst. Allerhöchstens Unannehmlichkeiten, die sich jedoch leicht aus der Welt schaffen lassen. Sehr interessant hierbei G.7.3

Denn: (Beispiel HUK24)

G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?

Übergang der Versicherung auf den Erwerber

G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für den

Fahrerschutz.

G.7.2 Wir sind berechtigt und verp?ichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags

verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des

Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der

Versicherung folgt.

G.7.3 Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von

Ihnen oder vom Erwerber verlangen.

Anzeige der Veräußerung

G.7.4 Sie und der Erwerber sind verp?ichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den

Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des

Versicherungsschutzes.

Kündigung des Vertrags

G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6

oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag

nur von Ihnen als Veräußerer verlangen.

Hier wird mittlerweile von zwei verschiedenen Situationen gesprochen:

Im Eingangsposting wird explizit von Probefahrtmöglichkeiten mit abgemeldetem Fahrzeug gesprochen.

Reminder #1::

Zitat:

Folgende Situation:

 

1. ich melde mein Fahrzeug ab

2. ein potenzieller Interessent möchte ein Probefahrt machen - die Kennzeichen sind somit bereits entwertet und es besteht kein Versicherungsschutz

3. um Kurzkennzeichen zu bekommen, muss sich der Interessent explizit die Daten meines Fahrzeuges besorgen, damit zu (s)einer Versicherung und diese Daten in der Versicherungskarte eintragen lassen

4. dann muss er zur Zulassungsstelle und eine Kurzkennzeichen - Zulassung sowie die Schilder (gelb mit Ablaufdatum) besorgen

 

5. jetzt könnte der potenzielle Käufer mit meinem - aber nur mit meinem - Wagen eine Probefahrt machen

Nun gehts hier um die Abholung.

Ich finde das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe die man schon unterscheiden sollte.

Zitat:

Original geschrieben von DennyBMW13

@Mimro *Hier* ist jemand der MEHRFACH negative Erfahrungen gemacht hat. Unter anderem auch bei meinem Vater, da werd ich wohl ziemlich genau wissen was da falsch gelaufen ist!

Was hast Du denn für negative Erfahrungen gemacht? Wenn man ein paar Grundregeln beim Verkauf beachtet, gibts ausser einem überschaubarem Kostenrisiko (rd. 1/12 der Steuer und Versicherungsbeiträge) und evtl. ein bisschen Papierkram keine Negativfolgen, die mir einfallen.

Zitat:

Ich stimme dir zu dass zum Probefahren das betreffende Fahrzeug schon angemeldet sein sollte. Das der potentielle Käufer nicht die Mühen auf sich nimmt NUR für eine Probefahrt Kennzeichen zu holen erscheint einleutend. Aber es geht ja Primär um den VERKAUF nicht die Probefahrt. Da würde ich persönlich NUR abgemeldet das Fahrzeug übergeben, hab ich bei meinem Golf4 auch so gemacht. Dass Risiko wäre mir bei angemeldetem Fahrzeug viel zu Hoch und steht für mich in keinem Verhältnis dazu dem Käufer 20€ und eine Fahrt zum Landratsamt zu ersparen.

Stelle ich mir in der Praxis auch schwierig vor. Fakt ist, dass man Kurzzeitkennzeichen mittlerweile nur noch bei "seiner" Zulassungsstelle beziehen kann. Wenn ich jetzt also zu Dir komme und Du an einem anderen Zulassungsbezirk wohnst, als ich, habe ich schon ein Problem. Gut, Du könntest dann mit zu "meiner" Zulassungsstelle fahren, bei der ich dann das Auto ummelde, aber selbst wenn Du so nah wohnst, dass ich Dich dann wieder heimfahre, ist es viel Lärm um Nichts.

Zitat:

[Das alles sind nur persönliche Erfahrungen/Meinungen.

Ich persönlich habe bislang rd. 15 Autos zugelassen verkauft und - welch Wunder - immer ohne Probleme. Auch beruflich sind sicherlich schon einige Tausend Fahrzeugverkäufe über unser Haus gemeldet worden, alle ohne Probleme... Sorry, einmal hat ein Käufer ein Krad wegen eines mehrwöchigen Krankenhausaufenthaltes erst nach sechs Wochen umgemeldet, kurz bevor der Verkäufer eine Erwerberkündigung angestossen hat.

Was meinst du mit "seiner eigenen Zulassungsstelle"?

Der Käufer von meinem Golf kam ca. 150km entfernt aus einem ganz anderen Berzirk. Er hat sich bei sich Zuhause die Kurzzeitkennzeichen geholt für ~20 € oder so. Ich seh da kein Problem und für mich ist das immernoch die risikolose und einfachste Variante.

PS. Herzlichen Glückwunsch dass bei dir immer alles glatt lief :D

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