vor Verkauf von Privat an Privat - "vernünftige" Lösung Kennzeichen?
Hallo,
eine Frage die mich seit längerem beschäftigt:
Wenn ich meinen Wagen veräußern möchte, rät der ADAC, KFZ Versicherung und sonstige schlaue Ratgeber immer zum vorherigen abmelden des Fahrzeuges. Es wird immer darauf hingewiesen, das der Interessent sich entsprechende Kurzkennzeichen mitbringen sollte.
Ich habe all diese Tipps bisher nicht verstanden oder denken alle diese Tippgeber nicht zu Ende???
Folgende Situation:
1. ich melde mein Fahrzeug ab
2. ein potenzieller Interessent möchte ein Probefahrt machen - die Kennzeichen sind somit bereits entwertet und es besteht kein Versicherungsschutz
3. um Kurzkennzeichen zu bekommen, muss sich der Interessent explizit die Daten meines Fahrzeuges besorgen, damit zu (s)einer Versicherung und diese Daten in der Versicherungskarte eintragen lassen
4. dann muss er zur Zulassungsstelle und eine Kurzkennzeichen - Zulassung sowie die Schilder (gelb mit Ablaufdatum) besorgen
5. jetzt könnte der potenzielle Käufer mit meinem - aber nur mit meinem - Wagen eine Probefahrt machen.
als Verkäufer:
WER macht so etwas (Zeit + Geld für eine Probefahrt)?
Die Kennzeichen sind nur einige Tage gültig, nur für ein Fahrzeug... selbst wenn ich (!) die Schilder besorgen würde, nebst Zulassung - niemand verkauft seinen guten Gebrauchten innerhalb der 7 Tage Gültigkeit... eventuell immer wieder neue holen, bis mal jemand kommt und sich entscheidet?
als Käufer:
Das Problem hätte ich auch anders herum, da ich auch bereits nach verschiedenen Probefahrten wußte, warum ein Wagen offenbar verkauft werden sollte oder sich Getriebe und Fahrwerksschäden erst da offenbart haben. Ich werde mir doch wohl nicht für jede dieser paar Minuten dauernden Probefahrten die Schritte 3+4 antun (pro Fahrzeug min. 2 Stunden Aufwand + Kosten)???
Oder gibt es nach wie vor eine Möglichkeit sich eine blanko-Police zu besorgen (klingt naiv - hatte jedoch vor vielen Jahren problemlos eine bekommen und somit auf der Zulassungsstelle die zugehörigen roten Kennzeichen, die es nur noch für KFZ-Händler und Oltimer Besitzer gibt)?
Daher die Frage:
Wie löst Ihr das Problem Probefahrt mit nicht angemeldeten Fahrzeugen von privat, bzw. wie verkauft Ihr einen Wagen an privat (keinen Schlepper)?
EDIT:
Ich versuche also meinen Wagen auf eine Art und Weise zu verkaufen (offizielle Tipps zum Gebrauchtwagenkauf), wie ich ihn umgekehrt jedoch niemals selbst kaufen würde?
Gruß
Christian
Beste Antwort im Thema
Dann lass das Fahrzeug doch so lange angemeldet bis sich ein Käufer gefunden hat. Wenn der das Fahrzeug dann abholt, muss er mit KZK kommen, weil Du das Auto vorher abgmeldet hast.
56 Antworten
Zitat:
@Mimro schrieb am 19. Februar 2015 um 22:08:32 Uhr:
Wieder mal viele Horrorgeschichten zum Thema!
Paragraph 95 und 96 VVG Regeln den Verkauf hinsichtlich Versicherung recht genau... Sorry Christian, aber entweder Dein Anwalt war Patentanwalt und hat keine Ahnung von der Thematik oder Du bist dort einem Schwindler aufgesessen.
Wenn man nicht ganz unbedarft an das Thema Autoverkauf heran geht, ist es sogar relativ Risikoprämie. Mit Kaufvertrag geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über; man ist also ab Übergabe raus und es wird kein SFR belastet. Wenn man eine Ausweiskopie hat, gibt's mittlerweile keinen Käufer mehr, der nicht ummeldet. Wenn man doch den einen von 1000 erwischt, gibt's wiederum die oben genannte Erwerberkündigung, zB bei gefälschtem Ausweis!
Das klingt doch gut 😁
Eure Ausgangslage läßt ganz andere Antworten zu. Bei uns stimmt das Theoretische mit dem Praktischen wenig überein. Ihr habt es sowas von gut! (Man könnte auch neidvoll sagen: Eure Probleme würde ich gerne haben, wenn ihr meine nehmt...)
Wißt ihr, dass man in Berlin nicht vor sechs und in Potsdam nicht vor drei WOCHEN einen Termin bei der Zulassungsstelle für Kurzkennzeichen, Um-, Ab- und Anmeldungen etc. bekommt? Könnt ihr gucken auf der städtischen Website unter Online-Terminvergabe. Betrifft auch Meldeadressenänderung etc. Wird sich die nächsten Jahre nicht ändern, weil zu wenig Personal...
Entweder man kommt früh persönlich hin, und wenn mal wer ausfällt, hat man Glück und wird nach 7 Stunden evtl. noch drangenommen oder bekommt einen Termin, wo wer abgesagt hat oder unabgesagt nicht kommt. Gibt aber keine Garantie, dass man was bekommt, also geht man tagelang mit etlichen anderen hin in der Hoffnung auf... Alle per Online abgesagten Termine stehen wieder frei und sind nach kürzester Zeit natürlich schon wieder weg.
Oder man kann, wenn man es eilig hat, einen Händler mit dem Kram zu beauftragen, die nehmen für einen Vorgang im Schnitt 100,- Euro und erledigen es in 1-3 Tagen mit Deinen Papieren, die man aushändigen muß. Die haben einen "Schnellzugang" zum Amt. Es gibt schon welche, die melden einen Autohandel an, haben paar Schrottis auch rumstehen und leben nur vom Zulassungsgeschäft. Andere wiederum verhökern Termine an Bedürftige vor der Zulassungsstelle wie Karten vor einem ausverkauften Konzert.
Ich habe deshalb -und wegen der Gewährleistung- beim Händler gekauft - weil ich nicht einen Monat warten kann, bevor ich mit dem gekauften Auto endlich am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Was ihr schreibt - das ist ja echt das pure Schlaraffenland bei Euch!!
Zitat:
@FaengtmitAan schrieb am 26. November 2016 um 23:59:35 Uhr:
Eure Ausgangslage läßt ganz andere Antworten zu. Bei uns stimmt das Theoretische mit dem Praktischen wenig überein......
Ich habe deshalb -und wegen der Gewährleistung- beim Händler gekauft - weil ich nicht einen Monat warten kann, bevor ich mit dem gekauften Auto endlich am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Was ihr schreibt - das ist ja echt das pure Schlaraffenland bei Euch!!
Über dei Zulassungssituation in Berlin kann man nur mit dem Kopf schütteln,
da macht irgendwer in der Führungsriege seinen Job nicht richtig.
Dann könntest Du aber tragischerweise nunmal meinen Wagen nicht kaufen,
wir werden es wohl beide überleben.
Mit jemandem der den Wagen nicht abmeldet und laufend Sch...e baut,
hast man weit länger als 3 Wochen zu tun.
Probefahrt ja, da sitzt ich deneben,
aber mit meinen Schildern fährt keiner mehr weg.
Wenn man das klar in der Verkaufsanzeige mit angibt,
kann es keine Probleme geben.
Die paar € die ich aufgrund weniger Interessenten kriege,
wiegen das allemal auf.
In B ist es schon sehr tricky aber nicht ganz so wie der Vorvorschreiber schreibt.
KZK und Abmeldung gibt es sogar nur außschließlich OHNE Termin am gleichen Tag in der Zulassungsstelle, hat bei mir nie länger als 1-2 Stunden gedauert. Zulassungsdienste müssen nicht 100 EUR kosten, man findet auch bereits einige für 30 EUR (Anmeldung/Ummeldung u.s.w.) und nach 1-3 Tagen ist alles erledigt, mache ich nur noch so.
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Ich weiß nicht was ihr habt
Auto mit Kennzeichen verkauft; Datum und (wichtig!) Uhrzeit notiert und unterschreiben lassen, dazu Kopie Ausweis. Als der Typ weg war direkt Zulassungsstelle und Versicherung zugesendet.
Versicherung hat mir die Kündigung bestätigt, Steuer war mit Verkauf erledigt.
4 Monate später stand Polizei vor der Tür: Unfallflucht, Flurschaden, Blitzer usw.
Hab denen den Kaufvertrag mit Datum/Uhrzeit kopiert und hatte danach null Stress. Polizei war damit zufrieden, keine Punkte, Strafe oder so für mich.
Klar, doofes Gefühl aber hab bisher 4 Autos mit Kennzeichen verkauft und nur das Thema gehabt. Aber alles stressfrei
Das das kopieren von Personalausweisen verboten ist (ich nehme an einen solchen meintest Du mit Ausweis) stört Dich dabei gar nicht?
Zitat:
@stoppelfreund schrieb am 28. November 2016 um 15:42:01 Uhr:
Das das kopieren von Personalausweisen verboten ist (ich nehme an einen solchen meintest Du mit Ausweis) stört Dich dabei gar nicht?
Ja is gut, was möchteste denn mit diesem Hinweis sagen🙄😕
Da draußen werden tausendfach Ausweise kopiert, selbst von höchsten Stellen, also komm runter..
Heutzutage macht man ja eher Fotos mit dem Smartfon, ist das dann auch verboten? 😉😛
Zitat:
@stoppelfreund schrieb am 28. November 2016 um 15:42:01 Uhr:
Das das kopieren von Personalausweisen verboten ist (ich nehme an einen solchen meintest Du mit Ausweis) stört Dich dabei gar nicht?
Bitte nicht solche Falschaussagen verbreiten.
Das Kopieren ist nur verboten, wenn der Dokumenteninhaber nicht zugestimmt hat.
Aber ich denke, das sollte hier auch nicht das Thema sein. Wichtig ist doch eher die Aussage, dass man ruhigen Gewissens sein Auto mit Kennzeichen verkaufen kann. Und wenn man eben keine PA-Kopie macht, dann notiert man sich halt stettdessen nur die PA-Nummer. Reicht auch völlig aus und habe ich bisher nie anders gemacht.
https://...chutzbeauftragter-info.de/.../...eren-Stellungnahme-BMI.pdf
Nach Ansicht des Bundesministeriums des Innern besteht kein grundsa?tzliches rechtliches Kopierverbot mehr
Zitat:
@stoppelfreund schrieb am 29. November 2016 um 06:21:10 Uhr:
Sag ich doch. Grundsätzlich verboten, unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Du hast schon gelesen das es grundsätzlich kein Kopierverbot gibt
Btw. Der hier aufgeführte Verkauf von mir war 2001
Ja, ich habe es gelesen und da steht:...unter folgenden strengen Vorraussetzungen erlaubt. Die Erläuterungen in dem Dokument sind so schwammig, dass, wie ich meine der vernünfig denkende Mensch eher von einem Grundsätzlichem Verbot als von einer Grundsätzlichen Erlaubnis ausgehen sollte.
Aber das kann jeder halten wie er will, letztlich gilt: wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich bin halt vorsichtig.