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darf die versicherung mein auto verkaufen ohne mich jemals zu fragen?

Themenstarteram 23. Juli 2010 um 12:01

hi, mir is jemandhinten rauf gefahren. paar schäden aber noch fahrtüchtig und würde auch so noch durch den TÜV kommen. jetz hab ich von deren versicherung das gutachten erhalten. reperaturkosten 1.608 euro, wiederbeschaffungswert 950 euro. kann in etwa hinkommen mit den preisen meiner meinung nach. im gutachten steht "totalschaden", als der gutachter hier war zur schadensbesichtigung meinte der der schaden ist nicht TÜV-relevant.

so jetz hat die versicherung mein auto ohne mich jemals zu fragen oder zu kontaktieren mein auto auf ner webseite versteigert für 30 euro (und will die 30 euro von den 950 euro restwert abziehen). wtf?? ich hatte vor das auto noch ein paar jahre zu fahren.....

darf die versicherung einfach so das eigentum und besitz von fremden leuten versteigern?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Warum? Damit ein Restwert von 10 EUR statt 30 rauskommt. Das ist doch albern.

Ganz einfach damit die Ermittlung unabhängiger ist. Es kann nicht sein das derjenige die Schadenshöhe festlegt, der auch die Zahlung leisten muß, dafür gibt es unabhängige Kfz-Sachverständige.

Wie geht denn unabhängiger als unabhängig :confused: Ist Delle jetzt ein unabhängiger Gutachter oder ein unabhängigerer Gutachter... ;)

Auch wenn der TE hier den Gutachter selbst bestellen hätte können, ist es doch schon ein wenig beleidigend gegenüber dem, bis jetzt noch unbekannten Gutachter, solche Unterstellungen hier zu schreiben. Hier kennt keiner die Fakten und trotzdem wetterst du gleich los...... fehlt jetzt nur noch der Tip, mal sehen wem jetzt ein Leuchtfeuer aufgeht, nachträglich ein Fass auf zumachen und noch einen Rechtsbeistand zu wählen der bestenfalls sehr nah anWald und Wiese wohnt. :p

Der Te hatte ne frage zum Ablauf in der Regulierung seines Schadens, die hat er beantwortet bekommen und nun ist aber denn auch gut. Er hat keine Zweifel am sonstigen Gutachten geäußert, im Gegenteil:

Zitat:

kann in etwa hinkommen mit den preisen meiner meinung nach.

Grüße

Steini

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10 Antworten
am 23. Juli 2010 um 12:14

Das Fahrzeug geht mit der Schadensregulierung mitnichten in Besitz der Versicherung über. Vielleicht waren 30 EUR nur eine Schätzung des Restwertes?

Hier wurde ein ähnliches Thema schon mal diskutiert:

http://www.motor-talk.de/.../...fekten-teile-nach-unfall-t2795605.html

Grundsätzlich ist es rechtens und üblich, dass vom Wiederbeschaffungswert der Restwert abgezogen wird und Du dann nur diese Summe bekommst. Um den Restwert zu ermitteln wird das Auto üblicherweise in eine Restwertbörse gestellt. Dort können Aufkäufer ein verbindliches Angebot abgeben, an das der Aufkäufer eine gewisse Zeit gebunden ist.

(Höchstwahrscheinlich) hat die Versicherung also Dein Auto nicht verkauft. Sie wird lediglich die 30€ vom Wiederbeschaffungswert abgezogen haben, weil ihr eben ein verbindliches Angebot für dein Auto über 30€ vorliegt. Es ist nun Deine Entscheidung was Du mit dem Auto machst. Du kannst es behalten oder für die 30€ an den Aufkäufer verkaufen. Wie lange das Angebot gültig ist und wer es kaufen möchte sollte aus Deinen Unterlagen hervorgehen.

 

Die Versicherung kann es ja nicht verkaufen. Sie ist nicht Eigentümer des Fahrzeuges.

Hat sie einen Vertrag mit einem Käufer unterschrieben?

Ich glaube nicht.

Würde wie Vorredner sagen, dass der Restwert ermittelt wurde.

Zitat:

jetz hab ich von deren versicherung das gutachten erhalten.

Das Gutachten hättest Du in Auftrag geben müssen und eine Ausfertigung an die Versicherung des Verursachers weiterleiten lassen.

Themenstarteram 23. Juli 2010 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von sklev

Grundsätzlich ist es rechtens und üblich, dass vom Wiederbeschaffungswert der Restwert abgezogen wird und Du dann nur diese Summe bekommst. Um den Restwert zu ermitteln wird das Auto üblicherweise in eine Restwertbörse gestellt. Dort können Aufkäufer ein verbindliches Angebot abgeben, an das der Aufkäufer eine gewisse Zeit gebunden ist.

(Höchstwahrscheinlich) hat die Versicherung also Dein Auto nicht verkauft. Sie wird lediglich die 30€ vom Wiederbeschaffungswert abgezogen haben, weil ihr eben ein verbindliches Angebot für dein Auto über 30€ vorliegt. Es ist nun Deine Entscheidung was Du mit dem Auto machst. Du kannst es behalten oder für die 30€ an den Aufkäufer verkaufen. Wie lange das Angebot gültig ist und wer es kaufen möchte sollte aus Deinen Unterlagen hervorgehen.

achsooooo, das ist nur ein angebot wenn ich es denn verkaufen wollen würde.....

hab das verwechselt mit "ich bin verpflichtet das jetz verkaufen" und so ^^

vielen dank für die hilfreichen antworten =)

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

jetz hab ich von deren versicherung das gutachten erhalten.

Das Gutachten hättest Du in Auftrag geben müssen und eine Ausfertigung an die Versicherung des Verursachers weiterleiten lassen.

Warum? Damit ein Restwert von 10 EUR statt 30 rauskommt. Das ist doch albern.

 

@TE: Du hast alles richtig gemacht. Der Restwert bezeichnet den Wert, den der Wagen NACH dem Unfall noch hat. Der wird -weil Du ja weiterhin über diesen Wert verfügen kannst-, von dem ermittelten Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Willst Du das Auto behalten, ist es kein Thema. Das kannst Du machen, solange Du willst. Willst Du den Wagen verkaufen, rufst Du bei dem Aufkäufer an, der die 30 EUR geboten hat oder suchst Dir später selbst jemanden, der den Wagen kaufen will. Alles kein Problem.

 

Gruß

Hafi

Zitat:

Warum? Damit ein Restwert von 10 EUR statt 30 rauskommt. Das ist doch albern.

Ganz einfach damit die Ermittlung unabhängiger ist. Es kann nicht sein das derjenige die Schadenshöhe festlegt, der auch die Zahlung leisten muß, dafür gibt es unabhängige Kfz-Sachverständige.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Warum? Damit ein Restwert von 10 EUR statt 30 rauskommt. Das ist doch albern.

Ganz einfach damit die Ermittlung unabhängiger ist. Es kann nicht sein das derjenige die Schadenshöhe festlegt, der auch die Zahlung leisten muß, dafür gibt es unabhängige Kfz-Sachverständige.

Wie geht denn unabhängiger als unabhängig :confused: Ist Delle jetzt ein unabhängiger Gutachter oder ein unabhängigerer Gutachter... ;)

Auch wenn der TE hier den Gutachter selbst bestellen hätte können, ist es doch schon ein wenig beleidigend gegenüber dem, bis jetzt noch unbekannten Gutachter, solche Unterstellungen hier zu schreiben. Hier kennt keiner die Fakten und trotzdem wetterst du gleich los...... fehlt jetzt nur noch der Tip, mal sehen wem jetzt ein Leuchtfeuer aufgeht, nachträglich ein Fass auf zumachen und noch einen Rechtsbeistand zu wählen der bestenfalls sehr nah anWald und Wiese wohnt. :p

Der Te hatte ne frage zum Ablauf in der Regulierung seines Schadens, die hat er beantwortet bekommen und nun ist aber denn auch gut. Er hat keine Zweifel am sonstigen Gutachten geäußert, im Gegenteil:

Zitat:

kann in etwa hinkommen mit den preisen meiner meinung nach.

Grüße

Steini

Der Restwert dürfte im übrigen untersetzt sein. Nach der Schilderung des TE hat das Fahrzeug noch einen Gebrauchswert.

 

Und dieser ist sicherlich höher wie 30 Euro. Hier hätte auch durchaus ein Restwert von 100 bis 200 Euro realistisch sein können.

 

Der TE wurde hier ordentlich behandelt, dass muss mal gesagt werden.....

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von tasik

hi, mir is jemandhinten rauf gefahren. paar schäden aber noch fahrtüchtig und würde auch so noch durch den TÜV kommen. jetz hab ich von deren versicherung das gutachten erhalten. reperaturkosten 1.608 euro, wiederbeschaffungswert 950 euro. kann in etwa hinkommen mit den preisen meiner meinung nach. im gutachten steht "totalschaden", als der gutachter hier war zur schadensbesichtigung meinte der der schaden ist nicht TÜV-relevant.

so jetz hat die versicherung mein auto ohne mich jemals zu fragen oder zu kontaktieren mein auto auf ner webseite versteigert für 30 euro (und will die 30 euro von den 950 euro restwert abziehen). wtf?? ich hatte vor das auto noch ein paar jahre zu fahren.....

darf die versicherung einfach so das eigentum und besitz von fremden leuten versteigern?

oh ja das kenne ich, mir ist vorne jemand drauf gefahren beim rückwärtsfahren. hatte auch einen gutachter da die reparaturkosten belaufen sich auf 1726 euro, wiederbeschaffungswert 1400 euro, restwert 31 ( wurde von einer schrottfirma geboten), . von der gegenvers. habe ich 944 euro bekommen, war aber nicht mit einverstanden weil sie mir auch noch den gutachter abgezogen haben.bin ja jetzt zum anwalt hin, sie hat gesagt das ist so üblich das die das abziehen. ichhabe wohl ein kleinen ford fiesta bj 95- mein heiligtum- aber das lasse ich nicht auf mir sitzen. und vor allem die haben mir noch 25 % schuld gegeben die versicherung - wgv. bin mal gespannt was da jetzt herauskommt

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