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Vor der eigenen Garage parken

Hallo,

darf ich vor meiner eigenen Garage parken, ohne mit der StVO in Konflikt zu geraten? Diese befindet sich in einem Wohngebiet, in dem uneingeschränkt geparkt werden darf, außer eben vor Garagen. Diese Bereiche sind lediglich durch Bodenmarkierungen (dieses Zick-Zack-Muster), nicht durch Schilder definiert. Ich würde ausschließlich meine Garage zuparken und weder Zufahrten noch Sonstiges und Sonstige behindern.

Vielen Dank für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Bei wenigen hundert Metern von der Garage, kann dir erst Recht Ärger drohen.
Im Netzt findet man zum Thema Garagerabatt Hinweise wie:

"KEIN GELD ZAHLT DIE VERSICHERUNG dem Autofahrer mit Garagenrabatt beim Diebstahl, wenn er weniger als 500 Meter entfernt von seiner Garage parkt"

Und wie so oft sind die Hinweise Blödsinn. Die Versicherung muss zahlen. Das einzige was passieren könnte ist, dass Du das durch die Rabatte gesparte Geld der Beiträge nachzahlen musst...

Selber schon erlebt, da ich bei meinem Golf die angegebenen Kilometer weit überschritten habe (vergessen nachzutragen...), als ich einen Kaskoschaden hatte. Kaskoschaden wurde ohne Murren beglichen, danach kam allerdings die um die tatsächlichen Kilometer korregierte Beitragsrechnung...

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Achso und ab 501 Metern gibts Geld? Was machst du, wenn dein Arbeitgeber nur 497 Meter entfernt ist und du mit dem Auto fährst?
Was, wenn dort Verwanschaft wohnt und du einen gehbehinderten Verwandten hast und nach der Feier und Alkoholgenuß nun nicht mehr fahren kannst?

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


["KEIN GELD ZAHLT DIE VERSICHERUNG dem Autofahrer mit Garagenrabatt beim Diebstahl, wenn er weniger als 500 Meter entfernt von seiner Garage parkt"

Naja, dies so generell gesagt ist sicherlich falsch.

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Bei wenigen hundert Metern von der Garage, kann dir erst Recht Ärger drohen.
Im Netzt findet man zum Thema Garagerabatt Hinweise wie:

"KEIN GELD ZAHLT DIE VERSICHERUNG dem Autofahrer mit Garagenrabatt beim Diebstahl, wenn er weniger als 500 Meter entfernt von seiner Garage parkt"

Und wie so oft sind die Hinweise Blödsinn. Die Versicherung muss zahlen. Das einzige was passieren könnte ist, dass Du das durch die Rabatte gesparte Geld der Beiträge nachzahlen musst...

Selber schon erlebt, da ich bei meinem Golf die angegebenen Kilometer weit überschritten habe (vergessen nachzutragen...), als ich einen Kaskoschaden hatte. Kaskoschaden wurde ohne Murren beglichen, danach kam allerdings die um die tatsächlichen Kilometer korregierte Beitragsrechnung...

Bei mir ist die "500m-Regelung" auf die Nachtstunden von 22-6h begrenzt. In dem Zeitraum steht der Wagen ohnehin in der Tiefgarage wenn ich zuhause bin. Da meine Garage aber ohnehin knapp 300m entfernt ist würden nur ca. 200m in die andere Richtung fehlen damit Nachts wieder alles paletti ist...

Ciao!

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Achso und ab 501 Metern gibts Geld? Was machst du, wenn dein Arbeitgeber nur 497 Meter entfernt ist und du mit dem Auto fährst?
Was, wenn dort Verwanschaft wohnt und du einen gehbehinderten Verwandten hast und nach der Feier und Alkoholgenuß nun nicht mehr fahren kannst?

Wieviele Meter das für jeden genau sind, sollte ja auch jeder in seinen Vers.Bedingungen nachlesen.

Was , wenn, vielleicht, wäre... kann ja jeder selber riskieren.Mit Abschluß der Versicherung hat man deren AGBs akzeptiert. Und wenn da steht in 500m Umkreis hat der Wagen hauptsächlich in der Garage zu sein und ich morgens von der Polizei zu Hause geweckt werde, wird auch sicher jeder Vers. anstandslos mit Freude zahlen. Mein Nachbar stand nur vor der Garage und hat deshalb den Hagelschaden nicht bezahlt bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Montague123


Hallo,
...
Diese Bereiche sind lediglich durch Bodenmarkierungen (dieses Zick-Zack-Muster), nicht durch Schilder definiert.

Ist die Markierung nun noch da oder nicht?!

Zitat:

Ich würde ausschließlich meine Garage zuparken und weder Zufahrten noch Sonstiges und Sonstige behindern.

Wie breit ist denn deine Garage / dein Auto???

Selbst ein Kleinwagen hat eine Abmessung von 3,xx m in der Länge (Smart und andere Exoten mal raus gelassen).
Da dürfte zu 100% ein Teil von Nachbars Einfahrt versperrt sein!
Oder ist die Garage überbreit?

Ist eine Einzelgarage, andere Autos, Fußgänger usw. werden nicht behindert oder eingeengt.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


das spielt doch überhaupt keine Rolle. Die aufgemalte Sperrfläche befindet sich auf einer öffentlichen Straße! udn genau dort steht das Auto. Somit nicht erlaubt.
Selbst wenn die Fläche, wo das Auto geparkt ist, einzig und allein direkt in mein Badezimmer führen würde, wäre es nicht zulässig, solange die aufgemalte Sperrfläche auf öffentlichem Gelände ist.

Ok, wenn da eine Sperrmarkierung aufgebracht wurde, dann darf man da wohl wirklich nicht parken. Das ist das aber schon recht selten.

Zitat:

Original geschrieben von Montague123


Habe ich ja bereits geschrieben: Dadurch, dass die Straße vor einigen Jahren komplett aufgerissen und neu asphaltiert wurde, sind keine Spuren mehr zu erkennen, nachzgezogen wurde nichts.

Ist doch gut. Keine Sperrmarkierungen, kein Parkverbot.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Natürluch kenne ich den Unterschied. Es gibt auch Garagen auf Privatgrund und da kann einwandfrei geparkt werden.

auf garageneinfahrten die auf privatgrund liegen wirst du zu 100% KEINE öffentlichen verkehrszeichen (nix anderes is die linie) finden.

Zitat:

Original geschrieben von Montague123


Eine Einfahrt gibt es nicht, die Garage liegt direkt am Bürgersteig.

Haste mal ein Bild von der Garage und Straße ?

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