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Vor der eigenen Garage parken

Themenstarteram 19. September 2011 um 10:55

Hallo,

darf ich vor meiner eigenen Garage parken, ohne mit der StVO in Konflikt zu geraten? Diese befindet sich in einem Wohngebiet, in dem uneingeschränkt geparkt werden darf, außer eben vor Garagen. Diese Bereiche sind lediglich durch Bodenmarkierungen (dieses Zick-Zack-Muster), nicht durch Schilder definiert. Ich würde ausschließlich meine Garage zuparken und weder Zufahrten noch Sonstiges und Sonstige behindern.

Vielen Dank für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

Bei wenigen hundert Metern von der Garage, kann dir erst Recht Ärger drohen.

Im Netzt findet man zum Thema Garagerabatt Hinweise wie:

"KEIN GELD ZAHLT DIE VERSICHERUNG dem Autofahrer mit Garagenrabatt beim Diebstahl, wenn er weniger als 500 Meter entfernt von seiner Garage parkt"

Und wie so oft sind die Hinweise Blödsinn. Die Versicherung muss zahlen. Das einzige was passieren könnte ist, dass Du das durch die Rabatte gesparte Geld der Beiträge nachzahlen musst...

Selber schon erlebt, da ich bei meinem Golf die angegebenen Kilometer weit überschritten habe (vergessen nachzutragen...), als ich einen Kaskoschaden hatte. Kaskoschaden wurde ohne Murren beglichen, danach kam allerdings die um die tatsächlichen Kilometer korregierte Beitragsrechnung...

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Ich parke ständig vor meiner eigenen Grundstückseinfahrt. Ist allerdings keine befestigte Straße. Gestört hat sich noch niemand daran.

Denke mal, da wird es für Dich ein Problem geben, wenn die Jungs und Mädels der Trachtengruppe silber/blau kommen. Woher sollen die wissen, daß Du wirklich vor Deiner Garage stehst? Wenn Du dort stehst während die kommen und Du hast Deine Garage offen ist es was anderes, aber so? Denke mal, da gibt es ein Ticket und es gilt Löhnemann und Söhne. Kannst Du nicht in der Auffahrt der Garage stehen?

Themenstarteram 19. September 2011 um 11:04

Eine Einfahrt gibt es nicht, die Garage liegt direkt am Bürgersteig.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich parke ständig vor meiner eigenen Grundstückseinfahrt. Ist allerdings keine befestigte Straße. Gestört hat sich noch niemand daran.

Da hast Du aber sicherlich auch keine entsprechende Fahrbahnmarkierung, die was Gegenteiliges aussagt - richtig?

Zitat:

Original geschrieben von Koyota

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich parke ständig vor meiner eigenen Grundstückseinfahrt. Ist allerdings keine befestigte Straße. Gestört hat sich noch niemand daran.

Da hast Du aber sicherlich auch keine entsprechende Fahrbahnmarkierung, die was Gegenteiliges aussagt - richtig?

Nein natürlich nicht, ich schrieb ja das es keine befestigte Straße ist.

Ich habe nur die STVO und da steht geschrieben das man nicht vor Grundstücksein-und-Ausfahrten parken darf.:)

Wie ist die Zufahrt zur Garage gestaltet? Wird über einen abgesenkten Bordstein unmittelbar zugefahren? Wo genau ist die Markierung aufgebracht?

Ist es Privatgrundstück? Damm musst du den Vermieter mal fragen, ansonsten darf man vor der Garage parken. Die Polizei oder das OA macht dort gar nichts.

Ich habe mal kurz gegoogelt, es sind Ergebnisse rausgekommen sowohl als auch.

Ich poste Dir mal "auch"

Zitat:

Parken erlaubt

Wenn ein Mieter seinen Wagen jahrelang vor seiner Garage parkt, kann der Vermieter nicht einfach verlangen, das Auto nicht mehr dort abzustellen. Sind dem Vermieter bisher keine Nachteile entstanden, kann er nicht plötzlich eine Veränderung verlangen (Amtsgericht Flensburg, Az. 68 C 691/97).

Quelle: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht-Parken.htm

am 19. September 2011 um 11:39

Hatte vor meiner "eigenen" Einfahrt geparkt! Die im Volksmund so genannte "eigene" Einfahrt gehört zum öffentlichen Raum und dient als Fluchtweg/Rettungsweg! Der vom Ordnungsamt stammende Mitarbeiter beließ es bei einer mündichen Verwarnung/Belehrung...was ich als sehr positiv empfand.....:)

 

Ich parke nicht mehr vor meiner eigenen Grundstückpforte....sind halt im Recht....;). Nun kommt ein Torantrieb, elektrisch ans Tor, mit Fernbedienung...erspart mir das Aussteigen!....:p

 

Privatgrundstücke, wie Garagengrundstücke sind an die Hausordnung gebunden. Einfach mal nachlesen...kann sein, dass es ein darauf Hinweis gibt, dass öffentliches Recht gilt....dafür sollten aber gut sichtbare Beschilderungen vorhanden sein.

 

Hartnäckigkeit im Mietverhältniss verspannt das...bringt Miss-Stimmung....nicht vergessen! Trotz möglich "im Recht sein"...Vermieter sind da wie Elefanten: Vergissen nie!....:rolleyes:

am 19. September 2011 um 11:55

Zitat:

Original geschrieben von Montague123

Diese Bereiche sind lediglich durch Bodenmarkierungen (dieses Zick-Zack-Muster), nicht durch Schilder definiert.

Um bestehende Haltverbote zusätzlich zu verdeutlichen oder zu verlängern, können auf der Fahrbahn so genannte Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (auch Zick-Zack-Linien) aufgebracht werden. Man unterscheidet unterbrochene und durchgehende Zick-Zack-Linien. Gemäß StVO sind Grenzmarkierungen ausschließlich in N-Form zulässig. Die Ausführung in X-Form macht eine Zulassung durch die jeweilige oberste Landesbehörde erforderlich, auch wenn sie in der Richtlinie für die Markierung von Straßen (RMS) aufgeführt wird. Unterbrochene Linien werden häufig bei Bushaltestellen verwendet, innerhalb der Grenzmarkierung wird zusätzlich der Schriftzug „BUS“ aufgebracht. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Parken auf diesen markierten Fahrbahnbereichen.

schau mal hier:

 

http://www.123recht.net/...er-Garage-erlaubt-oder-nicht-__f128249.html

 

Mein Anwalt sagt auch, daß die Zufahrt zur eigenen Garage, die direkt von der Strasse abgeht, kein Parkplatz ist, sondern nur der Ein- und Ausfahrt aus der Garage dient. Wenn mehrere Garagen nebeneinander stehen und der direkte Nachbar durch das davor stehende Auto behindert wird, kann er zu Recht verlangen,daß die Zufahrt frei bleibt.

 

Meine Garage steht in einer Reihe mit 4 weiteren Garagen. Die Zufahrt geht direkt von der Spielstrasse ohne Bürgersteig ab und man muß beim Herausfahren sofort im 90Grad Winkel auf die einspurige Strasse davor. Da auch hier viele die Angewohnheit hatten ihre Autos VOR den Garagen stehen zu lassen,konnten einige Nachbarn nur mit sehr viel Mühe ihre Garage nutzen.Irgendwann gabs einen Prozess und es wurde das Parken vor der eigenen Garage untersagt. Die Garagen sind Eigentum und werden nicht gemietet.

Außerdem , was viele vergessen, wird sich jede Versicherung freuen, wenn man einen Garagenrabatt hat und einen Kasko-Schaden vor der Garage meldet muss.

Meinen Nachbarn wurde letztes Jahr das komplette Auto durch Hagel in der Nacht beschädigt. Tischtennisgroße Dellen von vorne bis hinten und  die Heckscheibe kaputt. Die Versicherung hat keinen Cent gezahlt, weil der Wagen über Nacht vor der Garage stand.

Themenstarteram 19. September 2011 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

schau mal hier:

http://www.123recht.net/...er-Garage-erlaubt-oder-nicht-__f128249.html

Mein Anwalt sagt auch, daß die Zufahrt zur eigenen Garage, die direkt von der Strasse abgeht, kein Parkplatz ist, sondern nur der Ein- und Ausfahrt aus der Garage dient. Wenn mehrere Garagen nebeneinander stehen und der direkte Nachbar durch das davor stehende Auto behindert wird, kann er zu Recht verlangen,daß die Zufahrt frei bleibt.

Meine Garage steht in einer Reihe mit 4 weiteren Garagen. Die Zufahrt geht direkt von der Spielstrasse ohne Bürgersteig ab und man muß beim Herausfahren sofort im 90Grad Winkel auf die einspurige Strasse davor. Da auch hier viele die Angewohnheit hatten ihre Autos VOR den Garagen stehen zu lassen,konnten einige Nachbarn nur mit sehr viel Mühe ihre Garage nutzen.Irgendwann gabs einen Prozess und es wurde das Parken vor der eigenen Garage untersagt.

Außerdem , was viele vergessen, wird sich jede Versicherung freuen, wenn man einen Garagenrabatt hat und einen Kasko-Schaden vor der Garage meldet muss.

Meinen Nachbarn wurde letztes Jahr das komplette Auto durch Hagel in der Nacht beschädigt. Tischtennisgroße Dellen von vorne bis hinten und  die Heckscheibe kaputt. Die Versicherung hat keinen Cent gezahlt, weil der Wagen über Nacht vor der Garage stand.

Das Auto, das vor der Garage stehen wird, ist bei der Versicherung als auf der Straße parkendes Auto angemeldet. Aber Danke für den Hinweis, hätte daran auch nicht gedacht, wenn dieses Auto von nun an in einer anderen Garage steht :).

Und behindert wird definitiv keiner. Ist ein ganz normaler Bürgersteig ohne abgehende Wege, Straßen oder Sonstiges. Die Linie der parkenden Autos wird auch nur durch die Einfahrt unterbrochen.

Ich würde den Wagen grundsätzlich nicht als Garanwagen bei der Versicherung angeben.

Themenstarteram 19. September 2011 um 17:53

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ich würde den Wagen grundsätzlich nicht als Garanwagen bei der Versicherung angeben.

Auch wenn das jetzt in eine andere Richtung geht: Was passiert eigentlich (z. B. bei Hagelschaden), wenn mein "Garagen"-Wagen über Nacht nicht in der Garage steht (z. B. beim übernachten in einer "fremden" Wohnung oder dergleichen)?

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