Vor der eigenen Garage parken

Hallo,

darf ich vor meiner eigenen Garage parken, ohne mit der StVO in Konflikt zu geraten? Diese befindet sich in einem Wohngebiet, in dem uneingeschränkt geparkt werden darf, außer eben vor Garagen. Diese Bereiche sind lediglich durch Bodenmarkierungen (dieses Zick-Zack-Muster), nicht durch Schilder definiert. Ich würde ausschließlich meine Garage zuparken und weder Zufahrten noch Sonstiges und Sonstige behindern.

Vielen Dank für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Bei wenigen hundert Metern von der Garage, kann dir erst Recht Ärger drohen.
Im Netzt findet man zum Thema Garagerabatt Hinweise wie:

"KEIN GELD ZAHLT DIE VERSICHERUNG dem Autofahrer mit Garagenrabatt beim Diebstahl, wenn er weniger als 500 Meter entfernt von seiner Garage parkt"

Und wie so oft sind die Hinweise Blödsinn. Die Versicherung muss zahlen. Das einzige was passieren könnte ist, dass Du das durch die Rabatte gesparte Geld der Beiträge nachzahlen musst...

Selber schon erlebt, da ich bei meinem Golf die angegebenen Kilometer weit überschritten habe (vergessen nachzutragen...), als ich einen Kaskoschaden hatte. Kaskoschaden wurde ohne Murren beglichen, danach kam allerdings die um die tatsächlichen Kilometer korregierte Beitragsrechnung...

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Hagelschäden sind meist auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt. Und wenn genau in der Gegend wo deine Garage steht der Schaden entsteht, ist es relativ schwierig zu argumentiernen, man war in ner andern Gegend.

Zitat:

Original geschrieben von Montague123



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ich würde den Wagen grundsätzlich nicht als Garanwagen bei der Versicherung angeben.
Auch wenn das jetzt in eine andere Richtung geht: Was passiert eigentlich (z. B. bei Hagelschaden), wenn mein "Garagen"-Wagen über Nacht nicht in der Garage steht (z. B. beim übernachten in einer "fremden" Wohnung oder dergleichen)?

Dann kann man dir gar nichts. Selbst wenn du wenige hundert Meter weg bist nicht, denn du kannst ja bei Bekannten gewesen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Montague123



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ich würde den Wagen grundsätzlich nicht als Garanwagen bei der Versicherung angeben.
Auch wenn das jetzt in eine andere Richtung geht: Was passiert eigentlich (z. B. bei Hagelschaden), wenn mein "Garagen"-Wagen über Nacht nicht in der Garage steht (z. B. beim übernachten in einer "fremden" Wohnung oder dergleichen)?

Siehe Versicherungbedingungen. Bei meiner erhöht sich die SB um 500EUR, wenn das Auto an meinem ständigen Wohnsitz stand aber in der Nacht nicht in der Garage steht, wenn das vereinbart wurde und der Schaden dadurch schlimmer oder gar erst möglich wurde. Sonst steht da nichts zu dem Thema, heißt für mich, dass man nicht extra eine Garage braucht, wenn das Auto ein paar km entfernt steht.

notting

Zur Ursprungsfrage

Zitat:

Original geschrieben von Montague123


Hallo,

darf ich vor meiner eigenen Garage parken, ohne mit der StVO in Konflikt zu geraten?

gibt es eigentlich eine eindeutige Antwort im §12 Abs. 3 der StVO (betreffendes nachfolgend fett und kursiv gekennzeichnet).

Ich gehe davon aus das die Zufahrt über einen abgesenkten Bordstein erfolgt, ferner gilt die StVO unabhängig davon ob es die eigene Zufahrt ist oder nicht (sofern öffentlicher Grund):

§12 StVO: Halten und Parken

Absatz 3:
Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5. vor Bordsteinabsenkungen.

Das sind eindeutige Formulierungen, ob die Obrigkeit das formale Falschparken duldet oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Ciao!

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Montague123


Auch wenn das jetzt in eine andere Richtung geht: Was passiert eigentlich (z. B. bei Hagelschaden), wenn mein "Garagen"-Wagen über Nacht nicht in der Garage steht (z. B. beim übernachten in einer "fremden" Wohnung oder dergleichen)?

Dann kann man dir gar nichts. Selbst wenn du wenige hundert Meter weg bist nicht, denn du kannst ja bei Bekannten gewesen sein.

Das Auto muss nicht immer in der Garage stehen, es muss nur eine Garage vorhanden sein, in der es in der Regel steht.

Ich meine soagr das es reicht wenn das Auto
an der Mehrzahl der Tage in der Garage steht!

Wenn es danach ginge dürfte ich keinen Garagenrabatt
haben weil mein Auto regelmäßig Nachts auf dem
(Bewachten) Firmenparkplatz steht weil ich Nachtdienst
habe. Vandalen werden vielleicht durch die Überwachung
abgeschreckt, aber Hagel schert sich nicht darum.
In meiner Zweitwohnung steht der Wagen Nachts auch in
einer Sammeltiefgarage. In meiner Hauptwohung
normalerweise in der Garage aber manchmal parke ich
auch davor.
Ist ein separates Grundstück welches lediglich durch
eine "Regenrinne" von der Fahrbahn getrennt ist.
Es ist aber als solches zu erkennen weil der PLatz vor
den Garagen nicht befestigt ist.
Außerdem ist auf der Straßenseite ein Eingeschränktes
Halteverbot eingerichtet.
Die Polizei hat es bisher nicht gestört, zumal die Fahrbahn
im vollen Umfang erhalten bleibt wenn vor den Garagen
Fahrzeuge parken.

MfG
Surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ist es Privatgrundstück? Damm musst du den Vermieter mal fragen, ansonsten darf man vor der Garage parken. Die Polizei oder das OA macht dort gar nichts.

papperlapapp...kennst du den unterschied zwischen privatgrundstück und öffentlichem verkehrsraum? ich denke nicht. im übrigen is der fall doch klar: vor der garage is ne strasse und auf dieser is das parken verboten wegen der linien. problem erkannt, problem erkannt! ob das nun vor der eigenen einfahrt oder vor der feuerwehr ausfahrt ist spielt keine rolle.

Natürluch kenne ich den Unterschied. Es gibt auch Garagen auf Privatgrund und da kann einwandfrei geparkt werden.

Ich habe übrigens noch mal ganz genau geschaut: Der Bordstein ist zwar abgesenkt (klar), aber die Linien auf dem Boden sind quasi nicht mehr vorhanden. Vor mehreren Jahren wurde die Fläche vor der Garage aufgerissen und neu betoniert, Linien wurden nicht nachgezogen.

Der Auszug aus der StVO ist in meinen Augen aber relativ klar: Das Parken ist verboten.

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich werde nun so verbleiben, dass ich vor der Garage parke (damit wäre ich übrigens in dieser Straße einer von vielen), und einfach mal abwarte, ob wirklich ein Strafzettel folgen sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Montague123


Der Auszug aus der StVO ist in meinen Augen aber relativ klar: Das Parken ist verboten.

Klar ist es das, außer es ist DIE EIGENE EINFAHRT.

Natürlich soll die StVo nur verdeutlichen, wie man sich in der Mehrzahl der Fälle (also vor fremden Einfahrten) verhalten soll. Vor denen ist das Parken verboten, damit man den Eigentümer nicht behindert, wenn der raus- oder reinfahren will.

Im Falle, daß man z.B. ein Einfamilienhaus hat und selbst bewohnt, dann darf man logischerweise solange vor der eigenen Einfahrt parken wie man will, denn es gibt niemanden, den man damit behindert!

Das dachte ich auch; siehe meinen Post auf Seite 1!

Man behindert öffentlichen Flucht-und Rettungsweg....! 😉

Ich habe ein Einfamilienhaus mit Einfahrt......🙄 und abgesenkten Bordstein/Gehweg der öffentliches Gebiet ist....

Zitat:

Original geschrieben von skynetworld


Klar ist es das, außer es ist DIE EIGENE EINFAHRT.

das spielt doch überhaupt keine Rolle. Die aufgemalte Sperrfläche befindet sich auf einer öffentlichen Straße! udn genau dort steht das Auto. Somit nicht erlaubt.

Selbst wenn die Fläche, wo das Auto geparkt ist, einzig und allein direkt in mein Badezimmer führen würde, wäre es nicht zulässig, solange die aufgemalte Sperrfläche auf öffentlichem Gelände ist.

Mach doch am besten mal ein Foto von der Situation, vielleicht sind die Markierungen auch gar nicht mehr zu erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Mach doch am besten mal ein Foto von der Situation, vielleicht sind die Markierungen auch gar nicht mehr zu erkennen.

Habe ich ja bereits geschrieben: Dadurch, dass die Straße vor einigen Jahren komplett aufgerissen und neu asphaltiert wurde, sind keine Spuren mehr zu erkennen, nachzgezogen wurde nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Montague123


Auch wenn das jetzt in eine andere Richtung geht: Was passiert eigentlich (z. B. bei Hagelschaden), wenn mein "Garagen"-Wagen über Nacht nicht in der Garage steht (z. B. beim übernachten in einer "fremden" Wohnung oder dergleichen)?

Dann kann man dir gar nichts. Selbst wenn du wenige hundert Meter weg bist nicht, denn du kannst ja bei Bekannten gewesen sein.

Bei wenigen hundert Metern von der Garage, kann dir erst Recht Ärger drohen.

Im Netzt findet man zum Thema Garagerabatt Hinweise wie:

"KEIN GELD ZAHLT DIE VERSICHERUNG dem Autofahrer mit Garagenrabatt beim Diebstahl, wenn er weniger als 500 Meter entfernt von seiner Garage parkt"

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