Vor dem Temposchild geblitzt
Guten Abend Zusammen,
ich wollte mal eure Meinung hören ob sich ein Einspruch in diesem Fall lohnt:
Ich bin gestern Abend so um 21:30 Uhr, es war bereits dunkel, auf der A3 kurz vor Frankfurt unterwegs gewesen. Bin mit meiner besten Freundin und ihrer jüngeren Schwester aus Köln heimgefahren. Es war unbegrenzt und ich sehe ein Schild, dass in das in 2km eine Baustelle ist. Also bleibe ich noch etwas am Gas. Dann sehe ich das Tempo 100kmh Schild vor der Baustelle und fange an zu bremsen. Und so etwa 100m vor dem Tempo 100 Schild wurde ich von so einem Blitzeranhänger geblitzt. Da ich noch am bremsen war wurde ich mit knapp 70kmh zu viel geblitzt. Hatte so etwa noch 170 drauf.
Meine beste Freundin, die auf dem Beifahrersitzt saß, war ebenfalls sehr schockiert, als ich vor dem Schild geblitzt wurde und würde dass auch so bestätigen, dass der Blitzer zu früh geblitzt hat und vorallem das er VOR dem 100kmh Schild stand.
Strafe wären 740€, 2P in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot. Zur Info ich bin 21, befinde mich nicht mehr in der Probezeit und habe keinen Punkt in Flensburg o.ä. Zudem wurde ich bisher einmal in der Probezeit geblitzt, mit 7kmh zu viel.
Wie hoch würdet ihr meine Chancen einschätzen, wenn ich das Anfechte? Ich weiß das die Glaubwürdigkeit der Story vermutlich nicht besonders hoch ist, aber es war tatsächlich so.
Danke schonmal für Antworten 🙂
35 Antworten
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 30. Oktober 2023 um 19:57:38 Uhr:
170+ km/h bei Dunkelheit und kurz vor eine Baustelle? 😰
Extrem gefährlich und sehr leichtsinnig, würde ich sagen. 🙄
Persönliche Verkehrserziehungs-Ratschläge hat der TE nicht erbeten. Er wollte wissen,,ob sich ein Einspruch lohnt.
Zitat:
@CamperBoy schrieb am 1. November 2023 um 09:28:46 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 30. Oktober 2023 um 18:20:48 Uhr:
Streng genommen dürfte man bei Dunkelheit nie schneller als ~ 130- 150km/h da man innerhalb der Reichweite seiner Scheinwerfer anhalten können muss.Steht wo? Wir reden hier von einer Autobahn.
Und auf Autobahnen muss man nicht innerhalb der Reichweite der Scheinwerfer anhalten können?
@TE: Ein Nachweis, dass vor dem Blitzer keine Begrenzung angezeigt wurde, wäre natürlich ideal.
Ansonsten auf den Bescheid warten und wenn’s zu schlimm ist, ab zum Anwalt. Der wird als erstes Akteneinsicht und Nachweise aller relevanten Informationen, die eine korrekte Messung belegen, einfordern. Können diese nicht in vollem Umfang und Plausibilität geliefert werden, bist du raus aus der Nummer.
Zitat:
@CamperBoy schrieb am 1. November 2023 um 09:29:56 Uhr:
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 30. Oktober 2023 um 19:57:38 Uhr:
170+ km/h bei Dunkelheit und kurz vor eine Baustelle? 😰
Extrem gefährlich und sehr leichtsinnig, würde ich sagen. 🙄Persönliche Verkehrserziehungs-Ratschläge hat der TE nicht erbeten. Er wollte wissen,,ob sich ein Einspruch lohnt.
auch wenn sie nicht "erbeten" waren, vielleicht mal zum Nachdenken, vor dem nächsten Mal.
Zitat:
@CamperBoy schrieb am 1. November 2023 um 09:28:46 Uhr:
Steht wo? Wir reden hier von einer Autobahn.
In der StVO § 3 Abs. 1 Satz 4:
Zitat:
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Und da wird, wie über mir geschrieben, nicht nach der Art der Straße unterschieden!
Nicht in diesem Kontext aber einfach mal genannt - auf schmalen Straßen (ja - das betrifft dann eher nicht die Autobahn) muss man sogar auf Hälfte der übersehbaren Strecke anhalten können - siehe StVO § 3 Abs. 1 Satz 5:
Zitat:
Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Sonst folgt unweigerlich ein Frontalcrash, wenn man aufgrund einer Enge nicht ausweichen kann.
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Zitat:
@Melosine schrieb am 01. Nov. 2023 um 09:35:05 Uhr:
Können diese nicht in vollem Umfang und Plausibilität geliefert werden, bist du raus aus der Nummer.
Das ist leider oft nicht so, da sehr viele Amtsrichter eine Art Anscheinsbeweis, wenn nicht gar Beweislastumkehr annehmen.
Da muss die Verteidigung konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Messung oder für fehlende Voraussetzungen liefern, damit sich das Gericht mit Details überhaupt befassen will. Insofern ist es immer ratsam, Beweismittel, zB Bilder der Strecke, zu sammeln, damit man etwas zum Vorlegen und Argumentieren hat.
zu zulässigen Geschwindigkeiten auf Autobahnen,
Zitat:
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1.
die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2.
der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
Hier dürften wohl sogar 80 oder 100 K/mh in der Dunkelheit zu schnell gewesen sein.
Danke für die Ergänzung bei Fahrten mit Licht. Heißt aber am Ende auch fahren auf Sicht (indem ich Hindernisse durch mein oder anderes Licht erkenne oder eben durch die anderen Rückstrahler erkenne und mit entsprechend Abstand anhalten kann) 😉
Zitat:
@CamperBoy schrieb am 1. November 2023 um 09:28:46 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 30. Oktober 2023 um 18:20:48 Uhr:
Streng genommen dürfte man bei Dunkelheit nie schneller als ~ 130- 150km/h da man innerhalb der Reichweite seiner Scheinwerfer anhalten können muss.Steht wo? Wir reden hier von einer Autobahn.
Am besten nochmals in die Fahrschule gehen, wenn man solche Frage stellt. 😕
Verstoß gegen das Sichtfahrgebot aus § 3 ff StVO!
Darin steht, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann. Darunter ist in der Nacht der durch das Abblendlicht ausgeleuchtete Bereich gemeint. Und das gilt nun mal für alle Straßen, egal ob Landstraße oder Autobahn!
Du solltest vielleicht nochmal §18 StVO lesen, bevor Du hier andere User in die Fahrschule schickst.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 7. November 2023 um 13:11:31 Uhr:
Du solltest vielleicht nochmal §18 StVO lesen, bevor Du hier andere User in die Fahrschule schickst.
Den §18 kenne ich. Widerspricht aber meiner Aussage nicht, dass man innerhalb der Sichtweite anhalten können muss. Darüber gibts es unzählige Urteile.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 7. November 2023 um 13:11:31 Uhr:
Du solltest vielleicht nochmal §18 StVO lesen, bevor Du hier andere User in die Fahrschule schickst.
Bringt dir nur nichts, wenn du in ein vollkommen unbeleuchtetes Hindernis reinfährst.
Zitat:
@thalhom schrieb am 8. November 2023 um 00:29:16 Uhr:
Bringt dir nur nichts, wenn du in ein vollkommen unbeleuchtetes Hindernis reinfährst.
Doch, bringt dir was. Les die StVO noch mal genauer:
Zitat:
StVO § 18 (6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1. die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
Demnach hättest du in diesem Beispiel kein unbeleuchtetes Hindernis. Wenn es doch unbeleuchtet ist, dann musst du halt wieder deine Geschwindigkeit der Reichweite deines Lichtes anpassen.
Ehrlich gesagt ist mir das egal was in der StVO steht, das sagt mir doch der Gesunde Menschenverstand das ich Nachts nicht mit 200 über eine Autobahn ballere wo ich nicht die Geringste Chance habe noch zu bremsen oder sicher Auszuweichen wenn etwas vor mir im Scheinwerferlicht auftaucht ( z.B. zerfetzter LKW Reifen)
Ich gebe aber zu in jungen Jahren war ich da auch anders drauf, der "Gesunde Menschenverstand" entwickelt sich oftmals halt erst ab dem 30 Lebensjahr so richtig , bei manchen früher bei manchen später und bei manchen eben nie 😉
Die frage stellt sich ob der TE sich überhaupt noch meldet. Wenn er noch schrebt, sein Zitat "Es war unbegrenzt und ich sehe ein Schild, dass in das in 2km eine Baustelle ist. Also bleibe ich noch etwas am Gas" was soll man da noch sagen!
Und dann babelt er mit den zwei Mädels im Auto während er über 170kmh fährt. Er hat wahrscheinlich das Schild Baustelle gesehen/gelesen aber durch das quatschen im Auto mit den zwei Mädels komplett abgelenkt. Und das ist eben die Quittung dafür. Und genau die sind es die am Stau Ende hinten einen drauf fahren.
Zitat:
@thalhom schrieb am 08. Nov. 2023 um 00:29:16 Uhr:
*@remarque4711 schrieb am 7. November 2023 um 13:11:31 Uhr:*
Du solltest vielleicht nochmal §18 StVO lesen, bevor Du hier andere User in die Fahrschule schickst.Bringt dir nur nichts, wenn du in ein vollkommen unbeleuchtetes Hindernis reinfährst.
Lies nochmal den letzten Satz in meinem Post vom 01.11., da habe ich genau das geschrieben.