Von Hintermann auf Vordermann aufgeschoben – Versicherung Hintermann will nicht zahlen

Hallo zusammen,

ich bin zurzeit in einer etwas blöden Situation, und zwar hatte ich einen Auffahrunfall auf einer Autobahnausfahrt. Das Fahrzeug vor mir hat wegen eines Stauendes scharf bis auf Stillstand abgebremst, ich ebenfalls und bin mit wenigen Metern Abstand dahinter zum Stehen gekommen. Einen Augenblick später kracht ein Fahrzeug von hinten in mich rein und schiebt mich auf meinen Vordermann auf. Verletzte gibt es keine, nur Blechschäden.
Der Unfall wurde anschließend von der Polizei aufgenommen, wobei mein Hintermann zugegeben hat, dass er mir aufgefahren ist. Mein Wagen war zwar noch fahrbereit. Da v.a. die Front ziemlich lädiert aussah, habe ich den Schaden wenige Tage später in einer Werkstatt reparieren lassen.
Der Schock kam wenige Wochen später in Form eines Schreibens von der Haftpflichtversicherung meines Hintermannes. Diese behauptete, ich sei meinem Vordermann bereits aufgefahren, bevor ihr Versicherungsnehmer mir ins Heck gefahren sei. Daher würden sie nur für den Heckschaden aufkommen, und bei diesem auch nur zu 75%, da durch das Auffahren auf meinen Vordermann zu einer Bremswegverkürzung für ihren Versicherungsnehmer gekommen sei.
Das würde bedeuten, dass ich auf den kompletten Reparaturkosten des Frontschadens sitzen bleibe, obwohl ich nichts für den Unfall kann.

Nach einem ersten Anruf bei dieser Versicherung (bei dem ich u.a. auch noch in beleidigender Weise als Lügner beschimpft wurde) war mir klar, dass kein Entgegenkommen zu erwarten ist und nahm mir deshalb einen Anwalt. Rechtsschutzversicherung habe ich zum Glück. Der Anwalt wurde mir von der Rechtsschutzversicherung vermittelt.
Mittlerweile zieht sich der Rechtsstreit allerdings mehrere Monate hin und es hat sich herausgestellt, dass der Anwalt nicht so ganz auf Zack ist und Verkehrsrecht nicht wirklich seine Hauptkompetenz zu scheint.

Darüber möchte ich mich hier aber nicht weiter auslassen. Sondern mir geht es darum, von dem ein oder anderen, der sich auskennt eventuell eine Einschätzung zu bekommen.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, zählen letztendlich die Beweise. Ich könnte hier als einziger der drei in den Unfall verwickelten Fahrer einen Zeugenbeweis liefern, weil bei mir ein Beifahrer mitfuhr, der den Unfallablauf wiedergeben kann.

Ein Richter wird aber aus meiner Sicht einen Sachbeweis stärker gewichten, da der Zeuge ja in einer Beziehung zu mir steht (wenn auch nur Fahrgemeinschaft) und deshalb eher für mich positiv aussagen würde.

Und jetzt zu meinem Hauptproblem: Die gegnerische Versicherung hat zwei Sachbeweise, von denen ich nicht definitiv sagen kann, ob sie entkräftet werden könnten, z.B. durch ein Gegengutachten.

Angeblicher Sachbeweis 1: Die Kosten des Frontschadens sind Faktor 3 größer als die des Heckschadens.
Das spricht auf dem ersten Blick dafür, dass ich meinem Vordermann definitiv vorher aufgefahren sein müsste.
Kann hier denn nicht entgegengehalten werden, dass die Fahrzeugfront wegen Knautschzone, Fußgängerschutz etc. weicher konstruiert wird als das Fahrzeugheck? Die gleiche Aufprallenergie würde daher zu einem größeren Schaden an der Fahrzeugfront führen.

Angeblicher Sachbeweis 2: Der gegnerischen Versicherung liegt angeblich ein Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass die Anstoßkante zu meinem Vordermann relativ tief liegen würde. Das spräche dafür, dass ich bremsend (Front nickt nach unten) direkt auf meinen Vordermann aufgefahren bin.
Was ich entgegenhalten würde: Ich habe ein Automatikgetriebe, so dass ich auch auf der Bremse stand (Wählhebel in D), nachdem ich mit Abstand hinter meinem Vordermann zum stehen kam. Anschließend schob mich mein Hintermann an, ich nahm wieder Geschwindigkeit auf. Weil ich aber immer noch auf der Bremse stand, senkt sich die Front und es kommt ebenso zu einer niedrigen Anstoßkante bei der Kollision.
Der Anwalt hatte das auf meine Aufforderung hin so auch schon der gegnerischen Versicherung geschrieben. Die lapidare Antwort war jedoch, dass es zwar richtig ist, dass ich bei einem Automatikgetriebe dann auf der Bremse stehe, allerdings hätte sich bei einem derartigen Anschieben die Front nicht nach unten gesenkt, sondern nach oben angehoben.

Vor allem der letzte Punkt wäre mir wichtig. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit Unfallgutachten und kann mir eine Fachmännische Antwort geben.

Schon mal vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Hallo🙂
Wollte eine kurze Rückmeldung geben.
Dadurch,dass die gegnerische Versicherung vehement drauf bestanden hat,dass ich der vor mir stehenden zuerst aufgefahren sei und es dadurch zu einer Bremswegverkürzung gekommen sei,gaben wir den Fall in die Mahnklage (Österreich).
Im Zuge des Verfahrens gab die gegnerische Versicherung bekannt, für 2/3 meines Heckschadens einzustehen.
Nach dem heutigen Prozess gegen diese Versicherung stellte sich heraus,dass deren Behauptung auf der Zeugenaussage der vor mir stehenden Beteiligten basierte.
Sie gab bei der ersten Polizeivernehmung an, 2 Anstöße vernommen zu haben. Bei der gerichtlichen Vernehmung heute gab sie an, nur einen Stoß vernommen zu haben und bestand auch hierauf.
Eine Nachfrage,warum sie bei der Polizei was anderes gesagt hatte, führte zu dem Schluss,dass sie sich das Protokoll nicht durchgelesen habe und einfach unterschrieben habe.
Laut Gutachter spricht das Schadensbild für eine Anprallgeschwindigkeit von ca 30kmh und einer Beschleunigung von meinem Wagen von 0 auf 16-17 kmh,was in etwa 4.5g entspricht...

Nachdem meine Aussage mit der der Dame vor mir korrelierten und diese ebenso mit der Unfallrekonstruktion übereinstimmten ( mein Auto stand und wurde im Stand wegkatapultiert gegen dss vor mir stehende), und ein weiterer Einwand der gegner.Versicherung aus Mangel an Beweisen nicht mehr aussichtsreich war, wurde ein Vergleich zwischen mir als Kläger und der gegnerischen Versicherung geschlossen.
Die gegnerische Versicherung hat den Schaden zu 100% und auch den schmerzensgeldanspruch zu übernehmen.
.....
Ein guter Tag 🙂

Die Zeugin erwartet evl ein Verfahren wegen Falschaussage....
Deswegen, Augen auf was man irgendwie irgendwo von sich gibt...
Lg

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Danke für die Bestätigung meiner Aussage.
Dümmer geht's nimmer! 

twelfe ein versicherungsangestellter 😁
und ich dachte schon, der tag wuerde schei**e werden...

Moin,

dürfte ich dann alle mal zurück zum eigentlichen Thema bitten 🙂

@miga55: Wenn du hier im Forum mit Aussagen kommst die du nicht weiter begründen kannst, dann werden dir eben diese um die virtuellen Ohren gehauen. Hier sind User im Thema versammelt, welche sich durch ihr Fachwissen aus ihrer täglichen Praxis seit Jahren einen Namen gemacht haben, da brauchts schon ein wenig mehr als Stammtischweisheiten um dagegen anzukommen.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Moin,

dürfte ich dann alle mal zurück zum eigentlichen Thema bitten 🙂

Nichts lieber, als das.

Zitat:

@miga55: Wenn du hier im Forum mit Aussagen kommst die du nicht weiter begründen kannst, dann werden dir eben diese um die virtuellen Ohren gehauen. Hier sind User im Thema versammelt, welche sich durch ihr Fachwissen aus ihrer täglichen Praxis seit Jahren einen Namen gemacht haben, da brauchts schon ein wenig mehr als Stammtischweisheiten um dagegen anzukommen.

Grüße
Steini

Ich kann meine Aussagen nicht nur begründen, sondern auch belegen.

Und auch wenn sich mancher seit Jahren einen Namen gemacht hat, bleibt behaupteter Unsinn,Unsinn!

Daß es hier nicht um Stammtischweisheiten, sondern um beweisbare Fakten handelt, hatte ich bereits weiter oben angeführt.

Dabei sollten wir es nun bewenden lassen.

Grüße
Michael

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Sag mal, Du bist ja ein echter Spaßvogel!

Du hast bisher nichts, aber auch gar nichts zum Thema beigetragen, außer der unbelegten Stammtischweisheit (ich hätte gern ein anderes Wort verwendet, kenne aber keins dafür), dass Versicherungen illegal handeln und sich vor bestehenden Zahlungsverpflichtungen drücken.

Das einzige, was damit bewiesen ist, ist, dass Dir jeglicher Einblick in die Versicherungswirtschaft allgemein und in die Schadenbearbeitung fehlt.

Aber auch ohne "Insiderwissen" könnte man mit etwas Menschenverstand zum Ergebnis kommen, dass jeder dritte Deutsche Versicherungsangestellter sein müsste, wenn Versicherungen nicht den weit überwiegenden Teil aller Schäden schlank, schnell und beanstandungslos regulieren würde.  

Dass nur über die Schäden geredet wird, bei denen einer unzufrieden ist, ist ebenso offensichtlich.

Und zur Krönung des ganzen darfst Du dann auch noch entscheiden, wann man es "dabei bewenden" lassen sollte.

Ja ne, ist klar...

Da der TE inzwischen alle Informationen bekommen hat, die er für die weitere Abwicklung benötigt, wird er aber vermutlich ohne Deine Hilfe hier auskommen.

Wiederschauen.

Mein Gott, noch so Einer...
Wieviele zig Millionen den Geschädigten von Versicherungen Jahr für Jahr unberchtigterweise vorenthalten weden, kann jeder Interessierte in vielen seriösen Quellen selbst nachlesen.
Aber wenn man wahrscheinlich selbst an diesen Machenschaften Tag für Tag beteiligt ist, muss man dies natürlich vehement bestreiten!
**editiert, bitte Ausdrucksweise beachten.Mfg steini111***.

@miga55
welchen "krieg" erhoffst du hier denn zu gewinnen?

den des underdogs vs. versicherungswirtschaft ?
du diskreditierst hier tlw. neutrale und produktiv hilfreiche mitglieder egal ob ihrer profession.
wirklich belegen konntest du deine "kenntnis" kaum. es war eher die kenntnis des "misstrauens und boesen".

mit deiner nummer hier gegen erfahrene und hilfsbereite mitglieder dieses forums zu arbeiten ist armseelig!
ich bitte dich mal deine qualifikation zu diversen aussagen und themenbezogen darzulegen.

also gib mal "butter bei de fische" ?

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Dazu war dein Versicherer verpflichtet. PKW 2 haftet mit PKW 3 gesamtschuldnerisch gegenüber PKW 1. Dein Versicherer wird sich mit dem Versicherer des PKW 3 auseinandersetzen.

Ist diese Vorgehensweise neu? Als mich 2002 ein Auto an einer roten Ampel auf die Vorderfrau geschoben hat, war meine Versicherung von Anfang an außen vor. Da wurde nichts reguliert, verhandelt oder zurückgefordert.

@Harry:

Lass gut sein. Dieser **** bekommt hier doch mit seinem geistlosen Geschmiere nur Aufmerksamkeit (an welcher es ihm offensichtlich im sonstigen Leben fehlt), welche dieser geistige Müll gar nicht wert ist.

@Zille:

Der Fahrer des ersten Fahrzeuges kann sich heraussuchen, bei wem bzw. wessen Versicherung er seinen Schaden geltend macht und seine Ansprüche stellt.

Er ist ja komplett unschuldig an dem Unfall - ganz ohne jeden Zweifel.

Somit kann er im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung sich einen der beiden Beteiligten herausgreifen und bei diesem seinen gesamten Schaden geltend machen.

Die anderen Beteiligten müssen dann für einen Ausgleich untereinander sorgen, dass hat den Fahrer des ersten Fahrzeuges nicht mehr zu interessieren.

Diese gesamtschuldnerische Haftung dient dem Schutz des unschuldig geschädigten - er muss sich nämlich nicht darum kümmern, wer in welchem Anteil für seinen Schaden verantwortlich ist, sondern bekommt von einem den gesamten Schaden ersetzt - die Klärung der Quote obliegt dann den Beteiligten.

Wäre ich Fahrer des ersten Fahrzeuges, so hätte ich ebenfalls die Versicherung des TE in Anspruch auf Schadenersatz genommen.

Der TE stand mir zweifellos mit seinem Fahrzeug im Heck meines Fahrzeuges - somit nehme ich ihn hieraus in Anspruch.

Die restliche Klärung (ob nun aufgeschoben oder nicht) kann und darf mir egal sein - dass muss der TE mit dem anderen Unfallgegner ausmachen.

Da kann weder der TE, noch dessen Versicherung etwas dagegen machen, dies ist Gesetzeslage (und ist auch sinnvoll zum Schutz des garantiert unschuldig Geschädigten).

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Somit kann er im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung sich einen der beiden Beteiligten herausgreifen und bei diesem seinen gesamten Schaden geltend machen.

Also hatte ich dann damals einfach Glück, dass die Vorderfrau sich an die Versicherung des letzten Wagens gehalten hat und nicht an meine. Oder ich war komplett unschuldig (was ich ja auch war) und habe die Verhandlung zwischen meiner und der Versicherung des Hintermannes nicht mitbekommen.

@Harry999

Gerne beantworte ich Dir Deine Fragen.
Einen "Krieg" muss, kann und will ich hier nicht gewinnen.
Man möge mir nachsehen, daß ich etwas schärfer reagiere, wenn ich nicht sachlich, sondern persönlich angegriffen und beleidigt werde.
Weder bin ich ein "underdog", noch habe ich etwas gegen die Versicherungswirtschaft! Im Gegenteil, Versicherungen sind in manchen Bereichen unverzichtbar.
Ich lebe seit über 30 Jahren davon, Menschen in Versicherungsfragen qualifiziert zu beraten und zwar unabhängig. Zusätzlich besitze ich eine juristische Ausbildung.
Wenn dann hier Leute schreiben, ich hätte von der Materie keine Ahnung, ist dies nicht nur absolut lächerlich, sondern unverschämt!
im Übrigen habe ich niemanden diskreditiert und Neutralität spreche ich diesen Leuten auf Grund des Inhalts ihrer Beiträge ab.
Ein Beispiel: Ein Sachbearbeiter in der Schadenabteilung eines KFZ-Haftpflichtversicherers, der von sich aus einen Haftpflichtschaden gesetzeskonform in voller Höhe, in allen dem Geschädigten zustehenden Positionen regulieren würde, wäre seinen Job ganz schnell los. Er darf das gar nicht. tun. Bis hierhin ist dies auch O.K., jeder muss seine Brötchen verdienen.
Schlimm wird es, wenn diese Leute sich dann in Foren wie diesem tummeln und als hilfreich angesehen werden.
Ich hoffe, ich habe Dir erstmal genug "Butter" geliefert und Du denkst nochmal darüber nach, wer oder was armseelig ist!

Grüße

Michael

Zitat:

Original geschrieben von miga55



Zitat:

Ein Beispiel: Ein Sachbearbeiter in der Schadenabteilung eines KFZ-Haftpflichtversicherers, der von sich aus einen Haftpflichtschaden gesetzeskonform in voller Höhe, in allen dem Geschädigten zustehenden Positionen regulieren würde, wäre seinen Job ganz schnell los. Er darf das gar nicht. tun.

OK, es ist hoffnungslos. Mir macht die Vorstellung Angst, dass Menschen wie Du, die offenbar nicht anders können, als eigene Vorurteile als Wahrheit zu betrachten, andere Menschen "beraten" und es erklärt, warum man immer wieder auf den gleichen unreflektierten Sermon stößt, wenn man mit den auf diese Art "Beratenen" zu tun hat.

Insofern Danke für den Einblick in Deine Welt. Wieder was gelernt...

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA
Die V1000GS zeichent noch Audio, die GPS Position, die tatsächliche Geschwindigkeit, Uhrzeit und die G-Kräfte (längs und quer) auf. Sie speichert eine Minute vor einem 'Incident' (kann also auch eine starke Bremsbewegung oder ein Schlag von der Seite sein) und die Minute danach seperat ab, sonst überschreibt sie endlos. Und wichtig: Sie funktioniert nur, wenn die Zündung auf 'an' ist (hat einen rechtl. Hintergrund)

kann ich bestätigen. Ist eine sehr sinnvolle und gute Investition 🙂

Gibt aber mitlerweile auch andere Hersteller.

http://www.youtube.com/watch?v=SiGyax71dKw

Mit der fahre ich so durch die Gegend. Hat auch schon gute Dienste geleistet....😎

Zitat:

Original geschrieben von miga55


Schlimm wird es, wenn diese Leute sich dann in Foren wie diesem tummeln und als hilfreich angesehen werden.

Als angeblich unabhängig Beratender die pauschale Keule gegen die Versicherungsindustrie zu schwingen ist IMHO auch nicht das Gelbe vom Ei…

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Als angeblich unabhängig Beratender die pauschale Keule gegen die Versicherungsindustrie zu schwingen ist IMHO auch nicht das Gelbe vom Ei…

Nur zur Richtigstellung: Das habe ich zu keinem Zeitpunkt auch nur ansatzweise getan. Es geht ausschließlich um das Regulierungsverhalten im Haftpflichtbereich.

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