Von Hintermann auf Vordermann aufgeschoben – Versicherung Hintermann will nicht zahlen
Hallo zusammen,
ich bin zurzeit in einer etwas blöden Situation, und zwar hatte ich einen Auffahrunfall auf einer Autobahnausfahrt. Das Fahrzeug vor mir hat wegen eines Stauendes scharf bis auf Stillstand abgebremst, ich ebenfalls und bin mit wenigen Metern Abstand dahinter zum Stehen gekommen. Einen Augenblick später kracht ein Fahrzeug von hinten in mich rein und schiebt mich auf meinen Vordermann auf. Verletzte gibt es keine, nur Blechschäden.
Der Unfall wurde anschließend von der Polizei aufgenommen, wobei mein Hintermann zugegeben hat, dass er mir aufgefahren ist. Mein Wagen war zwar noch fahrbereit. Da v.a. die Front ziemlich lädiert aussah, habe ich den Schaden wenige Tage später in einer Werkstatt reparieren lassen.
Der Schock kam wenige Wochen später in Form eines Schreibens von der Haftpflichtversicherung meines Hintermannes. Diese behauptete, ich sei meinem Vordermann bereits aufgefahren, bevor ihr Versicherungsnehmer mir ins Heck gefahren sei. Daher würden sie nur für den Heckschaden aufkommen, und bei diesem auch nur zu 75%, da durch das Auffahren auf meinen Vordermann zu einer Bremswegverkürzung für ihren Versicherungsnehmer gekommen sei.
Das würde bedeuten, dass ich auf den kompletten Reparaturkosten des Frontschadens sitzen bleibe, obwohl ich nichts für den Unfall kann.
Nach einem ersten Anruf bei dieser Versicherung (bei dem ich u.a. auch noch in beleidigender Weise als Lügner beschimpft wurde) war mir klar, dass kein Entgegenkommen zu erwarten ist und nahm mir deshalb einen Anwalt. Rechtsschutzversicherung habe ich zum Glück. Der Anwalt wurde mir von der Rechtsschutzversicherung vermittelt.
Mittlerweile zieht sich der Rechtsstreit allerdings mehrere Monate hin und es hat sich herausgestellt, dass der Anwalt nicht so ganz auf Zack ist und Verkehrsrecht nicht wirklich seine Hauptkompetenz zu scheint.
Darüber möchte ich mich hier aber nicht weiter auslassen. Sondern mir geht es darum, von dem ein oder anderen, der sich auskennt eventuell eine Einschätzung zu bekommen.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, zählen letztendlich die Beweise. Ich könnte hier als einziger der drei in den Unfall verwickelten Fahrer einen Zeugenbeweis liefern, weil bei mir ein Beifahrer mitfuhr, der den Unfallablauf wiedergeben kann.
Ein Richter wird aber aus meiner Sicht einen Sachbeweis stärker gewichten, da der Zeuge ja in einer Beziehung zu mir steht (wenn auch nur Fahrgemeinschaft) und deshalb eher für mich positiv aussagen würde.
Und jetzt zu meinem Hauptproblem: Die gegnerische Versicherung hat zwei Sachbeweise, von denen ich nicht definitiv sagen kann, ob sie entkräftet werden könnten, z.B. durch ein Gegengutachten.
Angeblicher Sachbeweis 1: Die Kosten des Frontschadens sind Faktor 3 größer als die des Heckschadens.
Das spricht auf dem ersten Blick dafür, dass ich meinem Vordermann definitiv vorher aufgefahren sein müsste.
Kann hier denn nicht entgegengehalten werden, dass die Fahrzeugfront wegen Knautschzone, Fußgängerschutz etc. weicher konstruiert wird als das Fahrzeugheck? Die gleiche Aufprallenergie würde daher zu einem größeren Schaden an der Fahrzeugfront führen.
Angeblicher Sachbeweis 2: Der gegnerischen Versicherung liegt angeblich ein Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass die Anstoßkante zu meinem Vordermann relativ tief liegen würde. Das spräche dafür, dass ich bremsend (Front nickt nach unten) direkt auf meinen Vordermann aufgefahren bin.
Was ich entgegenhalten würde: Ich habe ein Automatikgetriebe, so dass ich auch auf der Bremse stand (Wählhebel in D), nachdem ich mit Abstand hinter meinem Vordermann zum stehen kam. Anschließend schob mich mein Hintermann an, ich nahm wieder Geschwindigkeit auf. Weil ich aber immer noch auf der Bremse stand, senkt sich die Front und es kommt ebenso zu einer niedrigen Anstoßkante bei der Kollision.
Der Anwalt hatte das auf meine Aufforderung hin so auch schon der gegnerischen Versicherung geschrieben. Die lapidare Antwort war jedoch, dass es zwar richtig ist, dass ich bei einem Automatikgetriebe dann auf der Bremse stehe, allerdings hätte sich bei einem derartigen Anschieben die Front nicht nach unten gesenkt, sondern nach oben angehoben.
Vor allem der letzte Punkt wäre mir wichtig. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit Unfallgutachten und kann mir eine Fachmännische Antwort geben.
Schon mal vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Hallo🙂
Wollte eine kurze Rückmeldung geben.
Dadurch,dass die gegnerische Versicherung vehement drauf bestanden hat,dass ich der vor mir stehenden zuerst aufgefahren sei und es dadurch zu einer Bremswegverkürzung gekommen sei,gaben wir den Fall in die Mahnklage (Österreich).
Im Zuge des Verfahrens gab die gegnerische Versicherung bekannt, für 2/3 meines Heckschadens einzustehen.
Nach dem heutigen Prozess gegen diese Versicherung stellte sich heraus,dass deren Behauptung auf der Zeugenaussage der vor mir stehenden Beteiligten basierte.
Sie gab bei der ersten Polizeivernehmung an, 2 Anstöße vernommen zu haben. Bei der gerichtlichen Vernehmung heute gab sie an, nur einen Stoß vernommen zu haben und bestand auch hierauf.
Eine Nachfrage,warum sie bei der Polizei was anderes gesagt hatte, führte zu dem Schluss,dass sie sich das Protokoll nicht durchgelesen habe und einfach unterschrieben habe.
Laut Gutachter spricht das Schadensbild für eine Anprallgeschwindigkeit von ca 30kmh und einer Beschleunigung von meinem Wagen von 0 auf 16-17 kmh,was in etwa 4.5g entspricht...
Nachdem meine Aussage mit der der Dame vor mir korrelierten und diese ebenso mit der Unfallrekonstruktion übereinstimmten ( mein Auto stand und wurde im Stand wegkatapultiert gegen dss vor mir stehende), und ein weiterer Einwand der gegner.Versicherung aus Mangel an Beweisen nicht mehr aussichtsreich war, wurde ein Vergleich zwischen mir als Kläger und der gegnerischen Versicherung geschlossen.
Die gegnerische Versicherung hat den Schaden zu 100% und auch den schmerzensgeldanspruch zu übernehmen.
.....
Ein guter Tag 🙂
Die Zeugin erwartet evl ein Verfahren wegen Falschaussage....
Deswegen, Augen auf was man irgendwie irgendwo von sich gibt...
Lg
88 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von miga55
Ich habe lediglich versucht, dem TE Hilfestellung bei seiner Fragestellung zu leisten
Was dabei herausgekommen ist - siehe Twelferider´s letzten Beitrag.
Aber es ist ja der Versuch der zählt.........von wegen "juristische Ausbildung" und so😁😁
Zitat:
Original geschrieben von miga55
Ich habe lediglich versucht, dem TE Hilfestellung bei seiner Fragestellung zu leisten, aber offensichtlich dürfen das in diesem Forum nur "bestimmte" Leute.
Für den TE geht es um Bares, und da helfen gut gemeinte Hilfestellungen bedingt bis gar nicht, wenn sie aus mangelnder Sachenntnis heraus gegeben werden - mitunter kann sowas auch nach hinten losgehen und weitere Kosten verursachen.
Soweit, so gut (oder nicht) - aber fundiertem Hintergrundwissen anderer mit "ist mir zu albern" zu begegnen, läßt tief blicken…
@bits1011
....jetzt muss ich doch nochmal, zu später Stunde etwas rustikaler.
Du hast es fast auf den Punkt gebracht. Es geht um Knete.
Stell Dir vor, jemand fügt Dir oder Deinem Auto einen Schaden zu und Du kannst nix dafür! Du möchtst natürlich Deinen Schaden ersetzt haben, klar! Und dann kommt so 'n "Schadenfuzzi",sagt Du kriegst aber nur 'nen Teil und haut Dir einen Haufen Paragrafen um die Ohren die man ihm bei tollen Schulungen beigebracht hat. Die haben zwar mit der Sachlage nix zu tun, machen aber fürchterlich Eindruck. Du stehst stramm, ist ja fundiertes Hintergrundwissen, und wirst über den Tisch gezogen!
Genauso, wie es dem TE ergangen ist. Herzlichen Glückwunsch und armes Deutschland!
Zitat:
Original geschrieben von miga55
Du stehst stramm, ist ja fundiertes Hintergrundwissen, und wirst über den Tisch gezogen!Genauso, wie es dem TE ergangen ist.
Was bleibt der Versicherung denn anderes übrig, wenn der TE als Anspruchsteller nicht beweist, dass seine Ansprüche berechtigt sind und seine Schilderungen dem Hergang entspricht?
Was ich mich die ganze Zeit frage: hatte der TE eine Deckungszusage seitens der Versicherung des dritten Fahrzeugs? Oder hat er einfach ins Blaue hinein reparieren lassen?
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Ich verstehe den ganzen Sachverhalt eh nicht ... es passt nicht zusammen.
Der Fahrer des 1ten Wagens sagt: Er kann sich an nix mehr erinnern ... gut, kann vorkommen.
Der Fahrer des 2ten Wagens sagt: Er kam zum stehen, dann führ ihm jemand auf und er wurde in seinen Vordermann geschoben.
Der Fahrer des 3ten Wagens sagt: Er fuhr seinem Vorderman auf, kann also nicht angeben, ob es vor ihm schon gekracht hat. <-- und das ist auch schon fragwürdig, denn er hätte zumindest beobachten können, daß sein Vorderman verunfallt. Wenn er das nicht kann, dann muss man doch annehmen, dass der 2te Wagen noch nicht in seinen Vorderman geknallt ist. Das sieht man doch, oder wo schaut man hin wenn man mit blockierenden Reifen in seinen Vordermann rutscht? Auf den Tacho? Das Radio? Schaut man sich die Fingernägel an oder was?
Es gibt also gar keinen Anhaltspunkt, dem TE der Lüge zu bezichtigen. Weshalb geschah dann genau das?
Ich find es belustigend.. und bei manchen Texten auch erschreckend wie sich hier Leute reinsteigern und versuchen andere zu Überzeugen😁
Mal sehen wie es ausgeht.
Ich weiß, hilft dem Thread Ersteller nicht wirklich, aber entspannt die Sache vielleicht ein wenig😉
Zitat:
Original geschrieben von Michel44
Angeblicher Sachbeweis 2: Der gegnerischen Versicherung liegt angeblich ein Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass die Anstoßkante zu meinem Vordermann relativ tief liegen würde. Das spräche dafür, dass ich bremsend (Front nickt nach unten) direkt auf meinen Vordermann aufgefahren bin.
Was ich entgegenhalten würde: Ich habe ein Automatikgetriebe, so dass ich auch auf der Bremse stand (Wählhebel in D), nachdem ich mit Abstand hinter meinem Vordermann zum stehen kam. Anschließend schob mich mein Hintermann an, ich nahm wieder Geschwindigkeit auf. Weil ich aber immer noch auf der Bremse stand, senkt sich die Front und es kommt ebenso zu einer niedrigen Anstoßkante bei der Kollision.
Der Anwalt hatte das auf meine Aufforderung hin so auch schon der gegnerischen Versicherung geschrieben. Die lapidare Antwort war jedoch, dass es zwar richtig ist, dass ich bei einem Automatikgetriebe dann auf der Bremse stehe, allerdings hätte sich bei einem derartigen Anschieben die Front nicht nach unten gesenkt, sondern nach oben angehoben.
Nur mal so als Anmerkung aus physikalischer/rechnerischer Ingenieurssicht: Man bekommt aus dem Stand, egal was man mit der Bremse macht, keinesfalls ein Eintauchen hin, das auch nur annähernd dem dynamischen Nicken bei einer Vollbremsung aus ...waren es 50-60 km/h (hast Du leider nicht geschrieben) ...entspricht. Ausnahmen sind vielleicht Unfälle bei 5 oder 10 km/h ...oder wenn Du eine Proleten-Hoppelkiste mit Gewindefahrwerk hättest, die nach einem Zentimeter ohnehin auf den Anschlagpuffern hängt und nicht mal ein Eintauchen über die Reifen ermöglicht, weil das nur gummibelegte Monsterfelgen sind.
Das einzige was micht stutzig macht: Was heißt "relativ" tief? Entweder ist die Anstoßstelle auf der Höhe eines Anschiebens aus dem Stand ...oder einer Nickbewegung bei Vollbremsung. Ok, dritte Möglichkeit (bei uneindeutiger Anstoßhöhe) ...Du bist drauf gefahren und hattest nicht voll gebremst.
Gruß!
PS: Die dynamische Nickbewegung kommt nicht durch das Bremsen an sich zustande, sondern durch die Massenträgheit des Schwerpunkts (Karosserie) über der Verzögerungsebene (Fahrwerk/Bremsen)! Beim Anschieben wirkt diese in der Tat genau in die andere Richtung.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Ich verstehe den ganzen Sachverhalt eh nicht ... es passt nicht zusammen.
ich auch net...es lässt sich klipp und klar anhand vom schadensbild berechnen wer, wen, wann, warauf geschoben hat.
ohne irgendwas zum unfall zu wissen ist es zuminderst höchst fragwürdig wen der schaden vorne 2 mal so hoch ist wie hinten das es "eben nich gelangt" hat. bzw ist das ja die standard ausrede bei einem solchen unfall. und aus diesem grund kann man das alles nachrechnen und nachweisen.
ich hatt vor jahren mal auch einen auffahrunfall. dabei hab ich dem wagen dem ich hinten drauf bin mein vw zeichen vom kühler neben den auspuff gehämmert. soviel zur "nickbewegung"....😉
Zitat:
Original geschrieben von miga55
@bigLBAWenn Du meinen Stil grauenhaft findest, wie findest Du den Stil der üblen Clique, die übrigens auch Dich sofort angegriffen haben und dies mit jedem tun, der nicht ihr krudes Weltbild passt und ihnen Beifall klatscht?
Ich habe es zur Kenntniss genommen, und ich sah mich nicht genötigt auf den Beitrag von Delle in irgendeiner Form zu antworten.
Wie bereits geschrieben: Die Spuren hätten den Hergang des Unfalls zweifelsfrei aufzeigen könne, da gibt es gar keinen Interpretationsspielraum bei nur drei involvierten Wagen. Und Wagen mit ABS hinterlassen Bremsspuren, dazu muss man kein 'googelnder Hobbytechniker' sein.
Da stören mich eine gegensätzliche Meinung eines oder gar mehrere Forenteilnehmer nicht.
Der TE hätte möglicherweise Fotos der Unfallspuren machen sollen, weil er damit hätte rechnen müssen, daß die einzelnen Versicherungen seinen Unfall freudig eregt zum Anlass nehmen, ihn hochzustufen. Ich finde es gelinde gesagt ziemlich frech, ihn hier (indirekt) der Falschaussage zu bezichtigen, wenn es nicht wirklich 100%ig unumstößliche Beweise dafür gibt.
Ins blaue geraten denke ich, die Versicherung des letzten Wagens hat aufgrund eines Gutachtens eine Chance erkannt, einen Teil des Schadens auf die Versicherung des TE abzuwälzen. Mit Formulierungen wie 'es besteht die Möglichkeit dass...' oder 'es ist nicht auszuschließen, dass...'
Und die Versicherung des TE will keinen Rechtsstreit, oder sieht nur geringe Chancen bei einem Prozess und vergleicht sich zum Schaden des TE.
Das alles Vorausgesetzt, der TE erzählt uns hier die Wahrheit.
Zitat:
original geschrieben von onkel-howdy
...es lässt sich klipp und klar anhand vom schadensbild berechnen wer, wen, wann, warauf geschoben hat.
Alleine vom Schadensbild denke ich, ist das auch nur raten. Ich hatte mal einen Beinahe-Unfall mit dem Rad gegen ein KfZ, welches mir (bei Rechts vor links) von links kommend die Vorfahrt nahm. Der Fahrer hat dann 1tens) den Unfallort mal kurz 30 Meter verlegt und 2tens) behauptet, ich wäre seine komplette Beifahrerseite entlanggeschrammt. Und obwohl die Schadensbilder so gar nicht zusammenpassten (es gab keine Kratzstelle oder Beule, die nur im entferntesten mit Teilen meines Rades zusammengepasst hätte) und an meinem Rad keine Lackspuren zu finden waren und am Auto auch keine Lackspuren von meinem Rad wurde von Seiten des Fahrers behauptet:
i) Ich hätte mein Rad gründlich gesäubert um Spuren zu vertuschen
ii) Ich hätte einen Metallkasten zwischen den Beinen auf dem Rad gehabt
iii) ich hätte einen Metallgegenstand in der Hand.
iv) ich würde Lügen
v) ich hätte einen Zeugen bestochen
Von meiner Privathaftpflicht kam ein Gutachter. Er hörte sich die zwei völlig unterschiedlichen Aussagen an. Der KfZ Fahrer wurde übrigens sehr laut und war fast am toben 🙂
Schaute sich beide Wagen an.
Schon alleine die Tatsache, daß der Wagen an den Unfallstellen Rost angesetzt hatte hätte ihn eigentlich stutzig machen müssen. Er kalkuliert den Schadenswert ... 800 DM und sagt: Rechtstreit lohnt sich nicht, Unfall hat so geschehen sein können wie vom Autofahrer angegeben, Versicherung zahlt.
Gut, konnte mir ja völlig egal sein, weil Privat Haftpflicht. Nur soviel zu sogenannten Gutachtern und 'klippklaren' Schadensbild, die können (so wie ich es erfahren habe) nicht mal klären, ob ein Wagen einen Auffahrunfall mit einem KFZ hatte oder gegen die Wand gefahren ist.
So, jetzt dürft ihr meinen Beitrag wieder zerfleischen ... I don't give a sh*t !
Mittlerweile gibt wieder etwas Neues im Rechtsstreit…
Nachdem mir einige Forenmitglieder schlüssig dargelegt hatten, dass es sinnvoll sei, gegen die gegnerische Haftpflicht zu klagen, habe ich meinen Anwalt dazu aufgefordert, dies innerhalb einer dreiwöchigen Frist zu tun. Ich hatte dem Anwalt dabei auch schriftlich erläutert, dass ein Gutachten der gegnerischen Haftpflicht angefochten werden kann und durch das Gericht ein neutrales Gutachten durchgeführt werden wird, wie es xAKBx beschrieben hat.
Der Anwalt entgegnet mir nun (nach deutlicher Fristüberschreitung), dass ich bei einer Zahlungsklage nach den Regelungen der Zivilprozessordnung voll beweispflichtig wäre. Da mein Fahrzeug repariert sei, stellt sich für Ihn die Frage, wie der Beweis durchgeführt werden soll.
Aus meiner Sicht widerspricht sich das mit der Vorgehensweise, bei der ein Richter nach Anfechten des gegnerischen Gutachtens ein neutrales Gutachten beauftragt. Für mich hört sich die Aussage des Anwalts eher so an, als müsse ich dem Richter ein eigenes Gutachten vorlegen, das das Gutachten der gegn. Haftpflicht argumentativ übertrumpft.
Ich bitte um Eure Meinungen hierzu.
Wie dem auch sei … davon abgesehen geht es letztendlich darum, auf welche Beweise sich ein noch anzufertigendes Gutachten (egal ob eigen oder neutral) stützt.
Ich hatte seinerzeit leider naiv meinen Unfallwagen zügig reparieren lassen, weil ich annahm, dass es ausreicht, wenn die Schuldfrage eindeutig im Polizeibericht festgehalten ist und ich zudem noch einen Beifahrer als Zeugen habe.
Sollte es tatsächlich notwendig sein, noch ein unfallanalytisches Gutachten anzufertigen, gäbe es die folgenden Sachbeweise:
- Schadensgutachten mit Fotos KFZ Vordermann
- Schadensgutachten mit Fotos eigenes KFZ
- evtl. Gutachten KFZ Hintermann
Ich bezweifle, dass die Fotos der Schadensgutachten von ausreichender Qualität sind, um daraus Unfallanalytische Schlüsse zu ziehen (Anstoßhöhen etc.). D.h. es ließe sich aus meiner Sicht aus Sachbeweisen nicht mehr rekonstruieren, dass ich meinem Vordermann aufgeschoben wurde.
Würde in so einem Fall der Richter auch nur meinem Zeugen glauben oder sind Sachbeweise zwingend erforderlich? Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrung.
Schon mal vielen Dank!
Servus,
ich wollte nicht einen neuen Thread aufmachen, sondern belebe mal diesen Thread neu.
Genau das Gleiche ist mir am 3.8.2016 passiert. Ich bin in einer Kolonne gefahren, welche plötzlich anhalten musste (Stadt). Ich stand und sah in dem Moment, dass von hinten ein Auto angeschossen kam. Dieses knallte mir in mein Heck und schob mich auf das vordere Fahrzeug auf.
Versicherung der mir aufgefahrenen stellt in Abrede, dass die Dame alleine schuld ist, sondern ich im Verhaeltnis 1:2 eine Teilschuld hätte.
Habe mir heute die Unfallstelle angeschaut, nachdem ich endlich Mut gefasst habe und gesehen, dass die Markierungen von der Dame, die mir auffuhr und der, wo ich dann gestanden bin, ca 1m lang auseinander gehen.
Dh. die ist mir mit ordentlich Speed hinten rein, sodass ich ueberhaupt aus dem Stand 1m rollen konnte.
Das Ganze geht jetzt in die Klage.
Interessanterweise hat sich die Dame, der ich aufgeschoben wurde, an meine versicherung gewandt, welche ohne zu zögern gleich bezahlt hat.
Wie ist euer Prozess ausgegangen, sofern der Threadersteller noch online ist?
Lg fly
Frag den Vordermann wie oft er getroffen wurde.
1x deutet stark darauf hin, das Du aufgeschoben wurdest.
2x Du schlägst ein und dann Dein Hintermann.
Hallo🙂
Wollte eine kurze Rückmeldung geben.
Dadurch,dass die gegnerische Versicherung vehement drauf bestanden hat,dass ich der vor mir stehenden zuerst aufgefahren sei und es dadurch zu einer Bremswegverkürzung gekommen sei,gaben wir den Fall in die Mahnklage (Österreich).
Im Zuge des Verfahrens gab die gegnerische Versicherung bekannt, für 2/3 meines Heckschadens einzustehen.
Nach dem heutigen Prozess gegen diese Versicherung stellte sich heraus,dass deren Behauptung auf der Zeugenaussage der vor mir stehenden Beteiligten basierte.
Sie gab bei der ersten Polizeivernehmung an, 2 Anstöße vernommen zu haben. Bei der gerichtlichen Vernehmung heute gab sie an, nur einen Stoß vernommen zu haben und bestand auch hierauf.
Eine Nachfrage,warum sie bei der Polizei was anderes gesagt hatte, führte zu dem Schluss,dass sie sich das Protokoll nicht durchgelesen habe und einfach unterschrieben habe.
Laut Gutachter spricht das Schadensbild für eine Anprallgeschwindigkeit von ca 30kmh und einer Beschleunigung von meinem Wagen von 0 auf 16-17 kmh,was in etwa 4.5g entspricht...
Nachdem meine Aussage mit der der Dame vor mir korrelierten und diese ebenso mit der Unfallrekonstruktion übereinstimmten ( mein Auto stand und wurde im Stand wegkatapultiert gegen dss vor mir stehende), und ein weiterer Einwand der gegner.Versicherung aus Mangel an Beweisen nicht mehr aussichtsreich war, wurde ein Vergleich zwischen mir als Kläger und der gegnerischen Versicherung geschlossen.
Die gegnerische Versicherung hat den Schaden zu 100% und auch den schmerzensgeldanspruch zu übernehmen.
.....
Ein guter Tag 🙂
Die Zeugin erwartet evl ein Verfahren wegen Falschaussage....
Deswegen, Augen auf was man irgendwie irgendwo von sich gibt...
Lg
@flyBS: da erging es dir besser als mir...
Ist zwar jetzt schon länger her ... sorry. ich hatte den Thread damals bei dem ganzen Ärger aus den Augen verloren.
Bei mit kam es dann letztendlich auch zu einer Gerichtsverhandlung. Der Richter hatte tatsächlich einen unabhängigen Unfallsachverständigen berufen. Dieser kam auf Basis der Fotos zu dem Schluss, dass ich meinem Vordermann zuerst aufgefahren sein müsse.
Die Aussage meines Beifahrers, dass ich aufgeschoben worden bin, hatte natürlich keine Relevanz mehr.
Ich bin damals vom Glauben abgefallen ... habe an meiner Zurechnungsfähigkeit gezweifelt usw.
Hat mich viel Aufregung, Emotionen und letztendlich Geld gekostet.
Tja, that's life!