Von Hintermann auf Vordermann aufgeschoben – Versicherung Hintermann will nicht zahlen

Hallo zusammen,

ich bin zurzeit in einer etwas blöden Situation, und zwar hatte ich einen Auffahrunfall auf einer Autobahnausfahrt. Das Fahrzeug vor mir hat wegen eines Stauendes scharf bis auf Stillstand abgebremst, ich ebenfalls und bin mit wenigen Metern Abstand dahinter zum Stehen gekommen. Einen Augenblick später kracht ein Fahrzeug von hinten in mich rein und schiebt mich auf meinen Vordermann auf. Verletzte gibt es keine, nur Blechschäden.
Der Unfall wurde anschließend von der Polizei aufgenommen, wobei mein Hintermann zugegeben hat, dass er mir aufgefahren ist. Mein Wagen war zwar noch fahrbereit. Da v.a. die Front ziemlich lädiert aussah, habe ich den Schaden wenige Tage später in einer Werkstatt reparieren lassen.
Der Schock kam wenige Wochen später in Form eines Schreibens von der Haftpflichtversicherung meines Hintermannes. Diese behauptete, ich sei meinem Vordermann bereits aufgefahren, bevor ihr Versicherungsnehmer mir ins Heck gefahren sei. Daher würden sie nur für den Heckschaden aufkommen, und bei diesem auch nur zu 75%, da durch das Auffahren auf meinen Vordermann zu einer Bremswegverkürzung für ihren Versicherungsnehmer gekommen sei.
Das würde bedeuten, dass ich auf den kompletten Reparaturkosten des Frontschadens sitzen bleibe, obwohl ich nichts für den Unfall kann.

Nach einem ersten Anruf bei dieser Versicherung (bei dem ich u.a. auch noch in beleidigender Weise als Lügner beschimpft wurde) war mir klar, dass kein Entgegenkommen zu erwarten ist und nahm mir deshalb einen Anwalt. Rechtsschutzversicherung habe ich zum Glück. Der Anwalt wurde mir von der Rechtsschutzversicherung vermittelt.
Mittlerweile zieht sich der Rechtsstreit allerdings mehrere Monate hin und es hat sich herausgestellt, dass der Anwalt nicht so ganz auf Zack ist und Verkehrsrecht nicht wirklich seine Hauptkompetenz zu scheint.

Darüber möchte ich mich hier aber nicht weiter auslassen. Sondern mir geht es darum, von dem ein oder anderen, der sich auskennt eventuell eine Einschätzung zu bekommen.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, zählen letztendlich die Beweise. Ich könnte hier als einziger der drei in den Unfall verwickelten Fahrer einen Zeugenbeweis liefern, weil bei mir ein Beifahrer mitfuhr, der den Unfallablauf wiedergeben kann.

Ein Richter wird aber aus meiner Sicht einen Sachbeweis stärker gewichten, da der Zeuge ja in einer Beziehung zu mir steht (wenn auch nur Fahrgemeinschaft) und deshalb eher für mich positiv aussagen würde.

Und jetzt zu meinem Hauptproblem: Die gegnerische Versicherung hat zwei Sachbeweise, von denen ich nicht definitiv sagen kann, ob sie entkräftet werden könnten, z.B. durch ein Gegengutachten.

Angeblicher Sachbeweis 1: Die Kosten des Frontschadens sind Faktor 3 größer als die des Heckschadens.
Das spricht auf dem ersten Blick dafür, dass ich meinem Vordermann definitiv vorher aufgefahren sein müsste.
Kann hier denn nicht entgegengehalten werden, dass die Fahrzeugfront wegen Knautschzone, Fußgängerschutz etc. weicher konstruiert wird als das Fahrzeugheck? Die gleiche Aufprallenergie würde daher zu einem größeren Schaden an der Fahrzeugfront führen.

Angeblicher Sachbeweis 2: Der gegnerischen Versicherung liegt angeblich ein Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass die Anstoßkante zu meinem Vordermann relativ tief liegen würde. Das spräche dafür, dass ich bremsend (Front nickt nach unten) direkt auf meinen Vordermann aufgefahren bin.
Was ich entgegenhalten würde: Ich habe ein Automatikgetriebe, so dass ich auch auf der Bremse stand (Wählhebel in D), nachdem ich mit Abstand hinter meinem Vordermann zum stehen kam. Anschließend schob mich mein Hintermann an, ich nahm wieder Geschwindigkeit auf. Weil ich aber immer noch auf der Bremse stand, senkt sich die Front und es kommt ebenso zu einer niedrigen Anstoßkante bei der Kollision.
Der Anwalt hatte das auf meine Aufforderung hin so auch schon der gegnerischen Versicherung geschrieben. Die lapidare Antwort war jedoch, dass es zwar richtig ist, dass ich bei einem Automatikgetriebe dann auf der Bremse stehe, allerdings hätte sich bei einem derartigen Anschieben die Front nicht nach unten gesenkt, sondern nach oben angehoben.

Vor allem der letzte Punkt wäre mir wichtig. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit Unfallgutachten und kann mir eine Fachmännische Antwort geben.

Schon mal vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Hallo🙂
Wollte eine kurze Rückmeldung geben.
Dadurch,dass die gegnerische Versicherung vehement drauf bestanden hat,dass ich der vor mir stehenden zuerst aufgefahren sei und es dadurch zu einer Bremswegverkürzung gekommen sei,gaben wir den Fall in die Mahnklage (Österreich).
Im Zuge des Verfahrens gab die gegnerische Versicherung bekannt, für 2/3 meines Heckschadens einzustehen.
Nach dem heutigen Prozess gegen diese Versicherung stellte sich heraus,dass deren Behauptung auf der Zeugenaussage der vor mir stehenden Beteiligten basierte.
Sie gab bei der ersten Polizeivernehmung an, 2 Anstöße vernommen zu haben. Bei der gerichtlichen Vernehmung heute gab sie an, nur einen Stoß vernommen zu haben und bestand auch hierauf.
Eine Nachfrage,warum sie bei der Polizei was anderes gesagt hatte, führte zu dem Schluss,dass sie sich das Protokoll nicht durchgelesen habe und einfach unterschrieben habe.
Laut Gutachter spricht das Schadensbild für eine Anprallgeschwindigkeit von ca 30kmh und einer Beschleunigung von meinem Wagen von 0 auf 16-17 kmh,was in etwa 4.5g entspricht...

Nachdem meine Aussage mit der der Dame vor mir korrelierten und diese ebenso mit der Unfallrekonstruktion übereinstimmten ( mein Auto stand und wurde im Stand wegkatapultiert gegen dss vor mir stehende), und ein weiterer Einwand der gegner.Versicherung aus Mangel an Beweisen nicht mehr aussichtsreich war, wurde ein Vergleich zwischen mir als Kläger und der gegnerischen Versicherung geschlossen.
Die gegnerische Versicherung hat den Schaden zu 100% und auch den schmerzensgeldanspruch zu übernehmen.
.....
Ein guter Tag 🙂

Die Zeugin erwartet evl ein Verfahren wegen Falschaussage....
Deswegen, Augen auf was man irgendwie irgendwo von sich gibt...
Lg

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zatknis?

@Hafi545

Was bist Du nur für ein merkwürdiger Vogel?
In anderen Threads beschreibst Du selbst genau das unrechtmäßige Vorgehen von Versicherungen bei der Schadenregulierung und bestätigst damit meine hier gemachten Aussagen.
Und dann kackst Du mich in übelster Weise an.
Worum geht es Dir? Willst Du nur den dummen und beleidigenden Beiträgen Deines Kumpels/Kollegen "twelferider" beipflichten, oder macht es Dir einfach Spaß, Stunk zu machen und Leute zu beleidigen??? 

Zitat:

Original geschrieben von miga55


@Hafi545
 
Was bist Du nur für ein merkwürdiger Vogel?
In anderen Threads beschreibst Du selbst genau das unrechtmäßige Vorgehen von Versicherungen bei der Schadenregulierung und bestätigst damit meine hier gemachten Aussagen.
Und dann kackst Du mich in übelster Weise an.
Worum geht es Dir? Willst Du nur den dummen und beleidigenden gen Deines Kumpels/Kollegen "twelferider" beipflichten, oder macht es Dir einfach Spaß, Stunk zu machen und Leute zu beleidigen??? 

Ich komme zwar aus dem anderen Lager und im real Life stehen Twelferider und Hafi auf der gegnerischen Seite.

Aber eines lass dir hier mal sagen:

Die beiden haben mit Ihrem Fachwissen und Ihren Tipps in langen Jahren Usern geholfen, da kannst du Pralhannes nur von Träumen !!

Dein "geh zum Anwalt" Geblöcke gepaart mit deinem "ich habe ja sooo viel Ahnung und Erfahrung" Gelabere will hier keiner mehr lesen. 

Entweder du kommt jetzt hier mal mit Argumenten oder hälst einfach mal die Goschen... 😠 

Und nun höre auf hier zu stänkern und vor allen Dingen rumzujammern.

Wer Beledigungen austeilt, so wie du, der sollte auch einstecken können.

Zitat:

Original geschrieben von miga55



Was bist Du nur für ein merkwürdiger Vogel?

Man muss sich fragen, was

du

für ein merkwürdiger Vogel bist.

Wenn man den Thread liest, erkennt man schon, wer Ahnung hat (kleiner Tipp: Du bist es nicht).

Zitat:

Original geschrieben von miga55


Worum geht es Dir? Willst Du nur den dummen und beleidigenden gen Deines Kumpels/Kollegen "twelferider" beipflichten, oder macht es Dir einfach Spaß, Stunk zu machen und Leute zu beleidigen??? 

Dumm und beleidigend waren, wenn ich den Thread von Anfang an lese, zuerst deine Postings hier - und sie sind es immer noch (vor allem dumm).

Es wurde bereits geschrieben: Du bist ein ahnungsloser Wichtigtuer, der hier mit Nullwissen auf die Ka..e haut und bei dem nichts, aber auch gar nichts dahinter ist.

Juristische Ausbildung......der war gut.....du hast allenfalls in der Uni den Hausmeisterjob gemacht - und das vermutlich noch nicht einmal richtig (ich möchte auch keinen Hausmeister beleidigen - die haben allesamt mehr Niveau, als du).

Aber jeder Leser des Threads soll sich ruhig seine eigene Meinung bilden - vielleicht bist du auch nur ein ganz ganz armes und vereinsamtes Würstchen, das hier versucht, etwas Aufmerksamkeit zu bekommen (das wirds wohl sein).

@ all:

Entschuldigung, wenn ich mich hier eingemischt habe, aber dieser Nullblicker mit der grossen Klappe ist recht penetrant und kann offensichtlich mit seinen Beleidigungen nicht aufhören.

Ich empfehle mich.

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Somit kann er im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung sich einen der beiden Beteiligten herausgreifen und bei diesem seinen gesamten Schaden geltend machen.
Also hatte ich dann damals einfach Glück, dass die Vorderfrau sich an die Versicherung des letzten Wagens gehalten hat und nicht an meine. Oder ich war komplett unschuldig (was ich ja auch war) und habe die Verhandlung zwischen meiner und der Versicherung des Hintermannes nicht mitbekommen.

Ich kenne das eigendlich nur so das direkt der Verursacher regulieren "durfte" und die Versicherung des Mittleren aussen vor blieb. Einzige Frage dabei war ob der Erste einen oder zwei Einschläge spürte. Bei nur einem Einschlag ist es ja klar das der direkte Hintermann aufgeschoben wurde und auch nichts dafür kann.

Allerdings ist ein solcher Unfall eine Steilvorlage für die Versicherungen über eine Quotelung zwei Verträge steigen zu lassen.

Aber offensichtlich gilt immer noch der Ratschlag den mir ein Versicherungskaufmann schon vor mehr als 20 Jahren gab, wenn eine Versicherung anfängt Zicken zu machen geh sofort zum Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Ich kenne das eigendlich nur so das direkt der Verursacher regulieren "durfte" und die Versicherung des Mittleren aussen vor blieb.

Wie du das "kennst" interessiert relativ wenig.

Massgebend ist hier immer noch die Gesetzeslage - und die wird in einem solchen Fall vom § 421 BGB geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Einzige Frage dabei war ob der Erste einen oder zwei Einschläge spürte. Bei nur einem Einschlag ist es ja klar das der direkte Hintermann aufgeschoben wurde und auch nichts dafür kann.

Und genau

das

kann und darf (nach dem Willen des Gesetzgebers) nicht das Problem des ersten sein, weil dieser für den Unfall gar nichts kann.

Es ist nämlich nicht das Problem des ersten Fahrzeuges, was sich hinter ihm abgespielt hat - Fakt ist, einer steht in seinem Kofferraum, der dort nichts zu suchen hat - und der wird in Anspruch genommen - Punkt.

Der Rest (also, WIE der dorthin gekommen ist und wer daran evtl. noch weiter Schuld haben könnte) muss den ersten nicht interessieren - das müssen die anderen Beteiligten im Innenverhältnis untereinander regeln.

Geregelt übrigens in § 426 BGB (Ausgleich im Innenverhältnis).

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Allerdings ist ein solcher Unfall eine Steilvorlage für die Versicherungen über eine Quotelung zwei Verträge steigen zu lassen.

Was für ein Unsinn!

Hättest du meinen letzten Beitrag richtig gelesen, sollte eigentlich klar sein, dass es sich hier um einen gesetzliche Regelung zum Schutz des garantiert unschuldig Geschädigten (in diesem Falle Fahrzeug eins) handelt und sich dieser deshalb einen der Beteiligten heraussuchen kann.

Es scheint bei manchen die Vorstellungskraft zu übersteigen, dass nicht bei allem, was einem bei einer Schadenregulierung nicht gefällt, die Versicherung schuld ist.

Ändert aber nichts daran das in allen Fällen die ich kenne die Versicherungen  der mittleren Fahrer gar nicht erst involviert wurden, bzw zwar sicherheitshalber informiert wurde aber diese alle klar und deutlich antworteten das sie nach Sachlage nicht zahlungspflichtig seien. In allen Fällen gab es allerdings auch die klare Ansage das der Vorderste nur einen Einschlag abbekommen hat und Nummer 2 ja auch nichts dafür kann wenn er als Anschlagpuffer benutzt wird.

@Sir Donald
Ich denke, daß Du hier richtig liegst.
§ 421? Sagt was über gesamtschuldnerische Haftung.
Dafür müßte eine Haftungsgrundlage vorliegen.
Welche gibt es?
1. Haftung aus Verschulden - liegt hier nicht vor, TE hat rechtzeitig gebremst und ist nicht aufgefahren.
2. Gefährdungshaftung - kommt hier auch nicht in Betracht
( Gegenüber anderen Kfz entfällt die Gefährdungshaftung dann, wenn der Halter beweisen kann, dass das Unfallereignis für ihn unabwendbar war). TE wurde aufgeschoben, wie sollte er das vermeiden?
Wenn § 421 hier nicht passt, ist § 426 genauso fehl am Platz.
Dem TE hilft nur der Klageweg, dem Schadenverursacher und seiner Versicherung ihre Zahlungsverpflichtung klarzumachen.

So, nun dürfen der selbsternannte "Fachmann" und seine "Freunde" wieder über mich herfallen! Ihr könnt es Euch aber auch sparen, denn über Beleidigungen und Anfeindungen mache ich mir nur Gedanken, wenn sie von Menschen kommen, die ein gewisses Niveau und einen halbwegs zählbaren Intelligenzquotienten haben.

Zitat:

Original geschrieben von miga55


Gegenüber anderen Kfz entfällt die Gefährdungshaftung dann, wenn der Halter beweisen kann, dass das Unfallereignis für ihn unabwendbar war). TE wurde aufgeschoben, wie sollte er das vermeiden?

Das Problem ist doch, dass der TE eben nicht zweifelsfrei beweisen kann oder (bisher) bewiesen hat, dass er seinem Vordermann nicht reingerauscht ist.

Zitat:

Original geschrieben von Michel44


Meine Haftpflicht hat den Heckschaden meines Vordermanns längst reguliert und mich hochgestuft.

Hat dir Deine Versicherung denn auch gesagt, warum ?!?

Zudem würde ich an Deiner Stelle gerne wissen wollen, weshalb man Deiner Aussage keinen Glauben schenken will. Nicht dass die Versicherung am Ende hin geht und von Dir 5000€ haben will, eil Du gegenüber der Polizei angegeben hast, aufgeschoben worden zu sein.
Ich würde mich an Deiner Stelle nicht so einfach ohne weiteres als 'Lügner' darstellen lassen.

@miga55: Ich habe keinen Deiner Beiträge gelesen, kenne daher Deine Meinung zum Thema nicht und habe auch keinen Plan, weshalb Du hier überhaupt schreibst. Ich überfliege Deine Beiträge nur flüchtig, finde gleich mehrere Beleidigungen und Kraftausdrücke, wie 'dumm', 'hohl', 'Idiot', 'mikrigen IQ' usw. und habe daher schon im Anflug gar keine Lust mir das durchzulesen, weil ich der Meinung bin, dass Deine Beiträge nichts taugen können, wenn jemand so massiv auf ein solches Vokalbular zurückgreifen muss.

Änder mal was an Deinem Stil, der ist ja grauenhaft.

Zitat:

Original geschrieben von miga55
Ihr könnt es Euch aber auch sparen, denn über Beleidigungen und Anfeindungen mache ich mir nur Gedanken, wenn sie von Menschen kommen, die ein gewisses Niveau und einen halbwegs zählbaren Intelligenzquotienten haben.

Mal ganz ehrlich:

Findest du das nicht selber Peinlich was du hier so ablieferst ?

Und du möchtest den Usern hier wirklich glaubhaft machen, das du eine juristische Ausbildung hast?

Nie im Leben hast du die.

Du hast nicht einmal eine ordentliche Kinderstube.

Zitat:

Original geschrieben von miga55



§ 421? Sagt was über gesamtschuldnerische Haftung.
Dafür müßte eine Haftungsgrundlage vorliegen.
Welche gibt es?
1. Haftung aus Verschulden - liegt hier nicht vor, TE hat rechtzeitig gebremst und ist nicht aufgefahren.
2. Gefährdungshaftung - kommt hier auch nicht in Betracht
( Gegenüber anderen Kfz entfällt die Gefährdungshaftung dann, wenn der Halter beweisen kann, dass das Unfallereignis für ihn unabwendbar war). TE wurde aufgeschoben, wie sollte er das vermeiden?
Wenn § 421 hier nicht passt, ist § 426 genauso fehl am Platz.

Das kommt dabei heraus, wenn sich Ahnungslose an Paragrafen versuchen, von denen sie keinen Plan haben (aber, danke für die Beweiserbringung hierfür).

@Ahnungsloser: Kurzer Exkurs in das Haftungsrecht:

Nebeneinander verantwortlich (und damit in der gesamtschuldnerischen Haftung) sind mehrere Personen, wenn jeder von ihnen nach § 830 I BGB haftet, aber auch, wenn mehrere nicht miteinander in Verbindung stehende Personen selbständig als Nebentäter denselben Schaden verursacht haben (eine schöne Kommentierung hierzu findet sich von Thomas - Palandt, BGB, § 840 RdNr. 2).

Hierbei muss der Begriff der unerlaubten Handlung im Sinne des § 840 BGB im weitesten Sinne verstanden werden.

Er umfasst also nicht bloß die Tatbestände der §§ 823 ff. BGB, sondern jede Haftung aus wirklichem oder lediglich vermutetem Verschulden, sondern auch die bloße Gefährdungshaftung (wie vorliegend), ohne Rücksicht darauf, ob sie im BGB oder in Sondergesetzen, z.B. im StVG, geregelt ist.

Trifft den Geschädigten (Fahrzeug 1) gegenüber bei der Haftungsabwägung gem. §§ 254 BGB, 17, 18 StVG keinerlei Mitverschulden, bzw. hat er keinen eigenen Mitverursachungsanteil zu vertreten (was bei Fahrzeugführer 1 unzweifelhaft der Fall ist), so kann er im Außenverhältnis jeden der mehreren Schädiger wahlweise als Gesamtschuldner seines gesamten Schadens in Anspruch nehmen.

Der Rest ist dann in den §§ 421 bzw. 426 geregelt.

Im übrigen möchte ich noch kurz anmerken, dass ich die Postings von Dellenzähler und x8driver für ausgesprochen zutreffend halte🙂

@Michael

du hast echt Glück.........🙂

Von Hafi und Twelferider kannst du auf die Nette und freundliche Art und Weise noch etwas lernen.

*******editiert von Doc Morris*********

😁🙄

Du gehst gar nicht, echt nicht......🙁

Bisher war der Abend recht langweilig, bis ich über diesen Thread gestolpert bin............! Danke für die amüsante und lehrreiche Unterhaltung.

@bigLBA
Du hast keinen meiner Beiträge gelesen, unterstellst mir aber Ausdrücke, die ich nie benutzt habe???
Wenn Du meinen Stil grauenhaft findest, wie findest Du den Stil der üblen Clique, die übrigens auch Dich sofort angegriffen haben und dies mit jedem tun, der nicht ihr krudes Weltbild passt und ihnen Beifall klatscht?
Sie versuchen, jeden niederzumachen, der ihnen in ihre geschmacklose Suppe spuckt. Dies kann man auch in anderen Threads beobachten.
Um das Verhalten dieser "Mafia" treffend zu beschreiben, müsste ich wirklich ausfallend werden.
Ich habe lediglich versucht, dem TE Hilfestellung bei seiner Fragestellung zu leisten, aber offensichtlich dürfen das in diesem Forum nur "bestimmte" Leute.
Jeder Leser des gesamten Threads möge sich seine Meinung das Verhalten des Einen oder Anderen machen!
Ich werde mich jetzt hier ausklinken, nicht etwa weil die "Clique" es geschafft hat mich mundtot zu machen, sondern weil das, was ich zwischenzeitlich ganz amüsant fand, mir inzwischen zu albern geworden ist.
Wie heißt es doch so schön: "Der Klügere gibt nach" und "gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens"!

Grüße
Michael

P.S @Dellenzähler

... in Deinem unsachlichen Stil: Bevor man sich öffentlich äussert, sollte man einen Kurs in Orthografie belegen!

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