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Von Hintermann auf Vordermann aufgeschoben – Versicherung Hintermann will nicht zahlen

Themenstarteram 17. April 2012 um 19:31

Hallo zusammen,

ich bin zurzeit in einer etwas blöden Situation, und zwar hatte ich einen Auffahrunfall auf einer Autobahnausfahrt. Das Fahrzeug vor mir hat wegen eines Stauendes scharf bis auf Stillstand abgebremst, ich ebenfalls und bin mit wenigen Metern Abstand dahinter zum Stehen gekommen. Einen Augenblick später kracht ein Fahrzeug von hinten in mich rein und schiebt mich auf meinen Vordermann auf. Verletzte gibt es keine, nur Blechschäden.

Der Unfall wurde anschließend von der Polizei aufgenommen, wobei mein Hintermann zugegeben hat, dass er mir aufgefahren ist. Mein Wagen war zwar noch fahrbereit. Da v.a. die Front ziemlich lädiert aussah, habe ich den Schaden wenige Tage später in einer Werkstatt reparieren lassen.

Der Schock kam wenige Wochen später in Form eines Schreibens von der Haftpflichtversicherung meines Hintermannes. Diese behauptete, ich sei meinem Vordermann bereits aufgefahren, bevor ihr Versicherungsnehmer mir ins Heck gefahren sei. Daher würden sie nur für den Heckschaden aufkommen, und bei diesem auch nur zu 75%, da durch das Auffahren auf meinen Vordermann zu einer Bremswegverkürzung für ihren Versicherungsnehmer gekommen sei.

Das würde bedeuten, dass ich auf den kompletten Reparaturkosten des Frontschadens sitzen bleibe, obwohl ich nichts für den Unfall kann.

Nach einem ersten Anruf bei dieser Versicherung (bei dem ich u.a. auch noch in beleidigender Weise als Lügner beschimpft wurde) war mir klar, dass kein Entgegenkommen zu erwarten ist und nahm mir deshalb einen Anwalt. Rechtsschutzversicherung habe ich zum Glück. Der Anwalt wurde mir von der Rechtsschutzversicherung vermittelt.

Mittlerweile zieht sich der Rechtsstreit allerdings mehrere Monate hin und es hat sich herausgestellt, dass der Anwalt nicht so ganz auf Zack ist und Verkehrsrecht nicht wirklich seine Hauptkompetenz zu scheint.

Darüber möchte ich mich hier aber nicht weiter auslassen. Sondern mir geht es darum, von dem ein oder anderen, der sich auskennt eventuell eine Einschätzung zu bekommen.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, zählen letztendlich die Beweise. Ich könnte hier als einziger der drei in den Unfall verwickelten Fahrer einen Zeugenbeweis liefern, weil bei mir ein Beifahrer mitfuhr, der den Unfallablauf wiedergeben kann.

Ein Richter wird aber aus meiner Sicht einen Sachbeweis stärker gewichten, da der Zeuge ja in einer Beziehung zu mir steht (wenn auch nur Fahrgemeinschaft) und deshalb eher für mich positiv aussagen würde.

Und jetzt zu meinem Hauptproblem: Die gegnerische Versicherung hat zwei Sachbeweise, von denen ich nicht definitiv sagen kann, ob sie entkräftet werden könnten, z.B. durch ein Gegengutachten.

Angeblicher Sachbeweis 1: Die Kosten des Frontschadens sind Faktor 3 größer als die des Heckschadens.

Das spricht auf dem ersten Blick dafür, dass ich meinem Vordermann definitiv vorher aufgefahren sein müsste.

Kann hier denn nicht entgegengehalten werden, dass die Fahrzeugfront wegen Knautschzone, Fußgängerschutz etc. weicher konstruiert wird als das Fahrzeugheck? Die gleiche Aufprallenergie würde daher zu einem größeren Schaden an der Fahrzeugfront führen.

Angeblicher Sachbeweis 2: Der gegnerischen Versicherung liegt angeblich ein Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass die Anstoßkante zu meinem Vordermann relativ tief liegen würde. Das spräche dafür, dass ich bremsend (Front nickt nach unten) direkt auf meinen Vordermann aufgefahren bin.

Was ich entgegenhalten würde: Ich habe ein Automatikgetriebe, so dass ich auch auf der Bremse stand (Wählhebel in D), nachdem ich mit Abstand hinter meinem Vordermann zum stehen kam. Anschließend schob mich mein Hintermann an, ich nahm wieder Geschwindigkeit auf. Weil ich aber immer noch auf der Bremse stand, senkt sich die Front und es kommt ebenso zu einer niedrigen Anstoßkante bei der Kollision.

Der Anwalt hatte das auf meine Aufforderung hin so auch schon der gegnerischen Versicherung geschrieben. Die lapidare Antwort war jedoch, dass es zwar richtig ist, dass ich bei einem Automatikgetriebe dann auf der Bremse stehe, allerdings hätte sich bei einem derartigen Anschieben die Front nicht nach unten gesenkt, sondern nach oben angehoben.

Vor allem der letzte Punkt wäre mir wichtig. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit Unfallgutachten und kann mir eine Fachmännische Antwort geben.

Schon mal vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Hallo:)

Wollte eine kurze Rückmeldung geben.

Dadurch,dass die gegnerische Versicherung vehement drauf bestanden hat,dass ich der vor mir stehenden zuerst aufgefahren sei und es dadurch zu einer Bremswegverkürzung gekommen sei,gaben wir den Fall in die Mahnklage (Österreich).

Im Zuge des Verfahrens gab die gegnerische Versicherung bekannt, für 2/3 meines Heckschadens einzustehen.

Nach dem heutigen Prozess gegen diese Versicherung stellte sich heraus,dass deren Behauptung auf der Zeugenaussage der vor mir stehenden Beteiligten basierte.

Sie gab bei der ersten Polizeivernehmung an, 2 Anstöße vernommen zu haben. Bei der gerichtlichen Vernehmung heute gab sie an, nur einen Stoß vernommen zu haben und bestand auch hierauf.

Eine Nachfrage,warum sie bei der Polizei was anderes gesagt hatte, führte zu dem Schluss,dass sie sich das Protokoll nicht durchgelesen habe und einfach unterschrieben habe.

Laut Gutachter spricht das Schadensbild für eine Anprallgeschwindigkeit von ca 30kmh und einer Beschleunigung von meinem Wagen von 0 auf 16-17 kmh,was in etwa 4.5g entspricht...

 

Nachdem meine Aussage mit der der Dame vor mir korrelierten und diese ebenso mit der Unfallrekonstruktion übereinstimmten ( mein Auto stand und wurde im Stand wegkatapultiert gegen dss vor mir stehende), und ein weiterer Einwand der gegner.Versicherung aus Mangel an Beweisen nicht mehr aussichtsreich war, wurde ein Vergleich zwischen mir als Kläger und der gegnerischen Versicherung geschlossen.

Die gegnerische Versicherung hat den Schaden zu 100% und auch den schmerzensgeldanspruch zu übernehmen.

.....

Ein guter Tag :)

 

Die Zeugin erwartet evl ein Verfahren wegen Falschaussage....

Deswegen, Augen auf was man irgendwie irgendwo von sich gibt...

Lg

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88 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Ich wiederhole mich ungern aber: Ein Gutachter kann Zweifelsfrei feststellen, wie der Unfall abgelaufen ist.

Auch ich wiederhole mich ungern:

Du nix Ahnung, aber davon sehr viel. Wenn ich schon lese Zweifelsfrei..........:rolleyes:

Mir wäre es auch neu, wenn es da ein "zweifelsfrei" gäbe.

Ein Sachverständiger gibt nach meinem Wissen doch immer nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit an mit welcher sich ein bestimmter Geschehensablauf zugetragen hat oder haben könnte.

Wäre eine Sache zweifelsfrei, wäre sie doch wohl kaum vor Gericht oder:confused:

Zitat:

Original geschrieben von x8driver

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 

Auch ich wiederhole mich ungern:

 

Du nix Ahnung, aber davon sehr viel. Wenn ich schon lese Zweifelsfrei..........:rolleyes:

Mir wäre es auch neu, wenn es da ein "zweifelsfrei" gäbe.

 

Ein Sachverständiger gibt nach meinem Wissen immer nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit an mit welcher sich ein bestimmter Geschehensablauf zugetragen hat.

 

Wäre eine Sache zweifelsfrei, wäre sie doch wohl kaum vor Gericht oder:confused:

weist du, wass hier mir hier bei MT in den Fachforen tierisch auf den Sack geht?

 

Wenn User, die nun wirklich vom Thema gar keine Ahnung haben, mal hastig etwas ergoogeln und hier dann versuchen einen auf Fred Wichtig zu machen.

 

Null Ahnung, aber ich muss ja meinen Senf abgeben, weil ich kenne mich ja aus......:rolleyes:

 

Echt zum Kotzen........:mad:

Zitat:

Original geschrieben von Michel44

da durch das Auffahren auf meinen Vordermann zu einer Bremswegverkürzung für ihren Versicherungsnehmer gekommen sei.

??????????

Hab ich gerade einen Denkfehler?

Wieso findet eine "Bremswegverkürzung" statt, wenn Du auf den Vordermann auffährst?

Es sollte doch anders herum sein, wenn Du aufgefahren wärst. (Bremswegverlängerung)

Die Position, an der dein Fahrzeug nach dem Auffahren auf den Vordermann stehen würde,

ist doch weiter vom Hintermann entfernt, als die Position an der Du angehalten hast.

Gruß Cokefreak

Zitat:

Wenn die Spuren nicht mehr vorhanden sind, dann ist es imho aber an der Versicherung des Unfallverursachers eindeutig zu beweisen, daß der TE es schon mit dem Vorderman hat krachen lassen. Mutmasungen reichen da nicht.

Na also das wäre ja noch schöner!

Nicht auf diesen Fall gemeint, aber:

Ich erfinde einen Unfall, und der angebliche Verursacher muss beweisen, dass ers nicht war?:confused:

Kanns irgendwie nicht sein, findest Du nicht?:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

 

 

??????????

Hab ich gerade einen Denkfehler?

Wieso findet eine "Bremswegverkürzung" statt, wenn Du auf den Vordermann auffährst?

Es sollte doch anders herum sein, wenn Du aufgefahren wärst. (Bremswegverlängerung)

Die Position, an der dein Fahrzeug nach dem Auffahren auf den Vordermann stehen würde,

ist doch weiter vom Hintermann entfernt, als die Position an der Du angehalten hast.

Gruß Cokefreak

Glaub nicht.

Stell Dir mal folgendes vor:

1. Du fährst mit 100 km/h und machst eine Vollbremsung.

2. Du fährst mit 100km/h und machst eine Vollbremsung, 5 m nach Bremsbeginn springt Dir aber dummerweise eine schöne große deutsche Eiche direkt vors Auto.

Frage: In welchem Fall kommt dein Auto (bzw. das was dann davon noch übrig ist) eher zum Stillstand?

Und jetzt nehen wir an es war keine Eiche, sondern ein stehendes anderes Fahrzeug.

Was ändert das am Ergebnis?

am 18. April 2012 um 6:58

Hallo,

daß Versicherungen ihrer Zahlungsverpflichtung nicht, oder nicht vollständig, nachkommen wollen, ist leider der Regelfall, genauso wie pampige und unverschämte Reaktionen von Schadensachbearbeitern auf Nachfragen von Geschädigten.

Wenn der Unfall sich so zugetragen hat, wie TE geschildert hat, lässt sich dies durch Zeugenaussagen( Beifahrer/Vordermann) nachweisen!

Also unverzüglich durch RA Klage einreichen lassen und der Versicherung durch das Gericht klarmachen lassen, wie sie zu leisten hat.

am 18. April 2012 um 17:11

Was für eine unnütze Diskussion.

 

Der TE ist rechtsschutzversichert und anwaltlich vertreten.

 

Der TE sollte wissen, ob er aufgeschoben wurde oder zuvor selbst aufgefahren war. Dementsprechend kann der TE auch sicher sein, was sein Beifahrer und auch sein Vordermann auf entsprechende Fragen eines Richters aussagen werden. Einen unfallanalytisch tätigen Sachverständigen, der vom Gericht mit Sicherheit beauftragt werden wird, hat er nicht zu fürchten, da dieser nur das bestätigen wird, was tatsächlich passiert ist.

 

@TE

Beauftrage deinen Anwald, sofort Klage beim zuständigen Gericht einzureichen. Infos aus diesem Forum werden dir auch nicht weiter helfen. Bist du aber doch selbst aufgefahren, sei mit den 75% zufrieden - der Schuß könnte bei Gericht auch nach hinten losgehen.

Themenstarteram 18. April 2012 um 19:09

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Was für eine unnütze Diskussion.

Der TE ist rechtsschutzversichert und anwaltlich vertreten.

Der TE sollte wissen, ob er aufgeschoben wurde oder zuvor selbst aufgefahren war. Dementsprechend kann der TE auch sicher sein, was sein Beifahrer und auch sein Vordermann auf entsprechende Fragen eines Richters aussagen werden. Einen unfallanalytisch tätigen Sachverständigen, der vom Gericht mit Sicherheit beauftragt werden wird, hat er nicht zu fürchten, da dieser nur das bestätigen wird, was tatsächlich passiert ist.

@TE

Beauftrage deinen Anwald, sofort Klage beim zuständigen Gericht einzureichen. Infos aus diesem Forum werden dir auch nicht weiter helfen. Bist du aber doch selbst aufgefahren, sei mit den 75% zufrieden - der Schuß könnte bei Gericht auch nach hinten losgehen.

Nach meinem Kenntnisstand läuft es nicht so ab, dass ein Gericht von sich aus einen unfallanalytischen Sachverständigen beauftragt.

Wenn jemand so ein Gutachten beauftragt, dann ist das die eigene Seite und/oder die Gegenseite.

Der Richter hört sich dann die Argumentation beider Seiten (also Sachbeweise bzw. Gutachten und Zeugen) an und fällt sein Urteil entsprechend der Nachvollziehbarkeit / Glaubwürdigkeit beider Parteien.

Das Problem ist jetzt, dass die gegnerische Versicherung angeblich ein Gutachten hat, das basierend auf der Anstoßhöhe klar beweist, dass ich meinem Vordermann schon vorher aufgefahren bin. Diese Gutachten will sie natürlich nicht herausrücken.

Jetzt müsste ich ein Gegengutachten beauftragen. Zwar bin ich rechtsschutzversichert, aber ein unfallanalytisches Gutachten, das wie man mir gesagt hat, schnell einen vierstelligen Betrag kosten kann, will die Rechtschutzversicherung nicht übernehmen.

Selbstverständlich bin ich meinem Vordermann nicht als erstes aufgefahren. Aber was mache ich, wenn sich das wider Erwarten aus dem Gutachten nicht zu 100% ergibt? Mein Zeuge wird mir da nicht viel helfen, weil Sachbeweise mehr zählen als Zeugenbeweise (Befangenheit).

Dann habe ich viel Geld für das Gutachten in den Sand gesetzt, einen Prozess verloren, bin meine Eigenbeteiligung los und werde in Vollkasko- und Haftpflicht stark hochgestuft.

Sonst hätte ich einen Rechtsstreit abgebrochen, bin meine Eigenbeteiliung los und werde in Vollkasko- und Haftpflicht stark hochgestuft.

am 18. April 2012 um 19:33

Nein, die Versicherung muss dir das Gutachten nicht aushändigen und für einen Zivilrechtsstreit brauchst du kein Gutachten einholen. Wofür auch, du weist ja, was passiert ist.

 

Lass deinen Anwalt klagen (davon lebt er). Der Versicherer wird die Erkenntnisse einführen, die sich u.a. aus deren Gutachten ergeben und (vielleicht) das Gutachten vorlegen. Dein Anwalt wird den Inhalt des Gutachtens bestreiten und das Gegenteil unter Berufung eines einzuholenden, analytischen Gutachtens vortragen. Das wird den Richter nach Anhörung benannter Zeugen veranlassen, das ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger den Sachverhalt überprüft. Da du beweisbelastet bist, darfst du oder deine Rechtsschutzversicherung für dieses Gutachten einen ordentlichen Kostenvorschuß einzahlen. Kommt der vom Gericht beauftagte Sachverständige zu einem für den Richter nachvollziehbaren Ergebnis, dürfte sein Urteil feststehen.

Zitat:

Original geschrieben von Michel44

 

Nach meinem Kenntnisstand läuft es nicht so ab, dass ein Gericht von sich aus einen unfallanalytischen Sachverständigen beauftragt.

Wenn jemand so ein Gutachten beauftragt, dann ist das die eigene Seite und/oder die Gegenseite.

 

Der Richter hört sich dann die Argumentation beider Seiten (also Sachbeweise bzw. Gutachten und Zeugen) an und fällt sein Urteil entsprechend der Nachvollziehbarkeit / Glaubwürdigkeit beider Parteien.

Vergiss Deinen Kenntnisstand.

 

Mein Gott, Du wendest Dich an das Forum, weil Du keine Ahnung von der Materie hast. Dann schreiben Dir Leute, die sich damit auskennen, wie es läuft aber Du nimmst offenbar nichts an, sondern erzählst uns Deinen Kenntnisstand...

 

Also nochmal, zur Klarstellung:

 

Das mögliche Vorgehen hat xAKBx Dir ausführlich und korrekt erklärt. Genau das ist Deine Chance. Wenn Du Dir sicher bist, dass es so war und Du RS-versichert bist, klagst Du. Im Prozess zahlt Dein RS-Versicherer auch die Sachverständigenkosten, wenn er Deckungszusage erteilt. Außergerichtlich nicht. Das ist Privatvergügen.

 

Wenn es aber doch anders war, lass gut sein und lebe mit den 75% Den Rest übernimmt ggf. die Vollkasko nach Quotenvorrecht.

 

Risiken und Nebenwirkungen erklärt Dir Dein Anwalt.

 

Wir waren alle nicht dabei und können nur mutmaßen, sowohl über die Schadensbilder der beteiligten Fahrzeuge als auch über die Aussagen der weiteren Unfallbeteiligten. Das hilft Dir nichts.

 

Die gegnerische Versicherung weiß da mehr. Also überleg Dir gut, wie es wirklich war...

 

 

am 18. April 2012 um 19:51

Wenn die Versicherung tatsächlich ein entsprechendes Gutachten hätte, müßtest Du eigentlich davon wissen. Die beteiligten Fahrzeuge (also auch Deins) hätten unter vergleichbaren Gegebenheiten gegegenüber gestellt werden müssen. Entweder es gibt ein solches GA gar nicht, oder es ist gefaked. Leider gibt es genügend angeblich unabhängige Gutachter, die ihre Gutachten nicht nach Fakten, sondern nach Vorgabe der Versicherung erstellen (gerade aktuell wieder selbst erlebt).Diese sind allerdings bei Überprüfung schnell widerlegt. Also keine Angst, Klage einreichen lassen!

am 18. April 2012 um 20:18

Zitat:

Original geschrieben von miga55

Wenn die Versicherung tatsächlich ein entsprechendes Gutachten hätte, müßtest Du eigentlich davon wissen. Die beteiligten Fahrzeuge (also auch Deins) hätten unter vergleichbaren Gegebenheiten gegegenüber gestellt werden müssen. Entweder es gibt ein solches GA gar nicht, oder es ist gefaked. Leider gibt es genügend angeblich unabhängige Gutachter, die ihre Gutachten nicht nach Fakten, sondern nach Vorgabe der Versicherung erstellen (gerade aktuell wieder selbst erlebt).Diese sind allerdings bei Überprüfung schnell widerlegt. Also keine Angst, Klage einreichen lassen!

Dieter Nuhr hatte dafür bereits 2006 den richtigen Spruch parat

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

 

lesen bildet

Mag sein.

Aber versuche du mir bitte nichts von meinem Beruf zu erklären.

Und vor allen Dingen versuche du dich hier bitte nicht mit gegoogelten Texten als Hobby Techniker

und bitte auch nicht als Hobby- Jurist.

Das kann einfach im Ende nur peinlich werden.

Die Aussage (nicht von Dir) war doch: Wenn ein Wagen ein ABS hat, gibt es keine Bremsspuren. Und dem halte ich diesen Link entgegen, denn Bremsspuren haben nichts mit ABS und Regelsystemen zu tun. Die Blockierspuren mögen anders aussehen, aber selbst da kann man erkennen, ob und wo das ABS geregelt hat.

Und natürlich lässt sich der TE zweifelsfrei belegen wenn die Bremsspuren zeigen, daß sein Wagen zum 1ten Mal stand, als er noch 8 Meter Platz zu der Position hatte, wo der Vordermann zum 1ten Mal stand (vorausgesetzt, dessen Wagen ist nicht über 8 Meter lang).

Wo siehst Du denn jetzt hier das Problem?

Zitat:

Original geschrieben von miga55

Wenn die Versicherung tatsächlich ein entsprechendes Gutachten hätte, müßtest Du eigentlich davon wissen. Die beteiligten Fahrzeuge (also auch Deins) hätten unter vergleichbaren Gegebenheiten gegegenüber gestellt werden müssen. Entweder es gibt ein solches GA gar nicht, oder es ist gefaked. Leider gibt es genügend angeblich unabhängige Gutachter, die ihre Gutachten nicht nach Fakten, sondern nach Vorgabe der Versicherung erstellen (gerade aktuell wieder selbst erlebt).Diese sind allerdings bei Überprüfung schnell widerlegt. Also keine Angst, Klage einreichen lassen!

Gibts eigentlich noch mehr sinnentleerte Stammtischweisheiten von Dir?

 

Alle Polen klauen Autos und Bayern tragen immer Lederhosen oder so ein Unsinn würde noch dazu passen...

 

Langsam wird das echt nervig hier...

am 19. April 2012 um 4:23

Wenn das ganze schon Monate her ist, wäre ja mal interessant zu wissen, was mit dem Schaden des ersten Autos ist.

Wenn die Versicherung des Dritten sich für den Schaden zwischen 1 und 2 nicht zuständig fühlt, müsste sie ihm das ja schon vor einiger Zeit mitgeteilt haben. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Geschädigte da gesagt hat "gut, dann Zahl ich es selber".

Also bleiben nur 2 Alternativen:

1. Er wendet sich an die Versicherung des TE. Dies würde dieser aber dann bereits wissen.

2. Er hat Geld von der Versicherung von Auto 3 erhalten. Dann fällt die gesamte Argumentation der Versicherung in sich zusammen.

Ich würde als erstes da ansetzen und Kontakt mit dem Fahrer von Auto 1 aufnehmen.

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