Von der Polizei angehalten wegen telefonieren am Steuer - ich habe aber nicht telefoniert

Hallo,

am Montag habe ich mich im üblichen Stopp & Go durch die Innenstadt geschoben. Plötzlich überholt mich ein Motorradpolizist und winkt mich auf die Seite an eine Bushaltestelle.

Ich hatte zur der Zeit den linken Ellgoben auf der "Fensterbank" der Fahrertür und die Hand zu einer hohlen Faust an der Schläfe (blöd beschrieben, ihr kennt diese "Stauhaltung" aber sicherlich).

Der Polizist war der Meinung, ich hätte mit dem Handy telefoniert. Aus seiner Perspektive von hinten links mag das ja so ausgesehen haben, stimmt aber nicht. Ich habe widersprochen und ihm noch gezeigt, dass ich eine fest eingebaute FSE habe, das hat ihn aber nicht interessiert. "Sie erhalten einen Bußgeldbescheid von 60 €, gegen den können Sie dann ja Einspruch erheben!"

Was soll ich nun tun? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, allerdings mit 150 € SB - das lohnt also nicht. Kann ich mich in 1. Instanz auch selber vor Gericht vertreten? Bringt das überhaupt was? Ist das dann Aussage gegen Aussage, oder zählt die Aussage des Polizisten vor dem Richter mehr?

Ab und an habe ich schon mal ein Knöllchen kassiert. Das zahle ich dann auch. Hier fühle ich mich aber ungerecht behandelt. Auf der anderen Seite will ich auch nicht aus 60 € noch mehr machen.

Was würdet ihr machen?

Viele Grüße

Christian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI


Das Handy lag auf dem Beifahrersitz.
Warum?

Vermutlich weil auf dem Fahrersitz der TE selbst Platz genommen hat. Desshalb mußte das Handy wohl mit dem Beifahrersitz vorliebnehmen...🙄

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Wie oft hat wohl der Cop während seines Dienstes diese Antwort vernehmen müssen: Ich habe nicht telefoniert sondern gerade am Kopf gekratzt. Wie sind diese Fälle bislang ausgegangen?

Zitat:

Original geschrieben von Counderman


wenn ein Richter das sehen will
finden sie die Protokolle

allerdings selbst mit einem Protokoll würde es nix bringen
der Polizist steht über allem

solltest du ein Protokoll vorlegen hast du dann halt über dein Handy Musik gehört

wenn in Deutschland viel geht aber gegen einen Polizisten vorgehen ist eins der Dinge die immer in die Hose gehen.

Selten so ein Blö***** gelesen.

Der Polizist steht in der Beweispflicht. Er "muss" beweisen können, dass zu dem Zeitpunkt telefoniert wurde, kann er das nicht, punktet der Angeklagte und seine Aussage hat vor Gericht keinerlei Bedeutung.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Wie oft hat wohl der Cop während seines Dienstes diese Antwort vernehmen müssen: Ich habe nicht telefoniert sondern gerade am Kopf gekratzt. Wie sind diese Fälle bislang ausgegangen?

Weiß nicht. Erzähl mal !

Wenn ich jemandem unterstelle telefoniert zu haben, er streitet dies ab, lasse ich mir das Handy geben und überprüfe die Aussage.

Ich denke 80 der Angeklagten bestreiten den Vorwurf etwas verbotenes getan zu haben. Dann wird halt ermittelt und es kann bewiesen werden, bzw. die Anklage wird fallen gelassen.

Selbst bei einem Geständniss wird dies vor der Verurteilung auf Plausibilität geprüft.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Zitat:

Original geschrieben von Counderman


wenn ein Richter das sehen will
finden sie die Protokolle

allerdings selbst mit einem Protokoll würde es nix bringen
der Polizist steht über allem

solltest du ein Protokoll vorlegen hast du dann halt über dein Handy Musik gehört

wenn in Deutschland viel geht aber gegen einen Polizisten vorgehen ist eins der Dinge die immer in die Hose gehen.

Selten so ein Blö***** gelesen.
Der Polizist steht in der Beweispflicht. Er "muss" beweisen können, dass zu dem Zeitpunkt telefoniert wurde, kann er das nicht, punktet der Angeklagte und seine Aussage hat vor Gericht keinerlei Bedeutung.

Japp, das wär ja auch noch schöner; Sitten wie in den Südstaaten hier 😁

Plausibel ist die vorher schon genannte Argumentation des Anscheinsbeweises. Und aus diesem Grund sind die Blauen (außer auf dem Mopped) ja meistens auch zu zweit. Denn wenn unabhängig *höhö* ZWEI Personen eine Situation bezeugen, fällt eine Gegenargumentation schon deutlich schwerer.

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Ach, wat is dat wieder knuffig hier 😁 . Die Aussage von einem Einzelkämpfer reicht auch. Wer es nicht glaubt besuche mal einen Tag das Amtsgericht seines Vertrauens.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Ach, wat is dat wieder knuffig hier 😁 . Die Aussage von einem Einzelkämpfer reicht auch. Wer es nicht glaubt besuche mal einen Tag das Amtsgericht seines Vertrauens.

Der Einzelkämpfer hat aber auch nur eine Haltung gesehen in der man telefonieren könnte. Er hat nicht gesehen das telefoniert wurde. Spätestens dann wird ja wohl ordendlich ermittelt was an der Vermutung dran ist ?😕

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Aber das hätte doch alles vor Ort geklärt werden können.😕

warum sollte der polizist, sich auf eine diskussion mit dem te einlassen, wenn er - seiner meinung nach - zweifelsfrei ein handy am ohr des te gesehen hat?

und das es mehr als einen platz im auto gibt, wo man ein handy verschwinden lassen kann, darüber brauchen wir doch erst ganicht zu diskutieren...dass das handy hier dann auch noch auf dem beifahrersitz lag kommt erschwerend hinzu...

Zitat:

alleine als plausible Begründung sollte doch genügen das viele VTs, gerade im Stop and Go-Verkehr,weil es halt bequem ist, so durch die Gegend fahren.

mindestens ebensoviele fahren aber auch in dieser bequemen haltung mim handy am ohr rum...insofern ist diese begründung alles andere als plausibel...

Zitat:

Wenn ich jemandem unterstelle telefoniert zu haben, er streitet dies ab, lasse ich mir das Handy geben und überprüfe die Aussage.

ist ja schön wenn du das machst, fakt ist, das der polizist das nicht machen muss...der polizist hält nur fest das der te - laut meinung des polizisten - ein handy am ohr hatte...ALLES andere ist sache der zuständigen bußgeldstelle!

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Selten so ein Blö***** gelesen.
Der Polizist steht in der Beweispflicht. Er "muss" beweisen können, dass zu dem Zeitpunkt telefoniert wurde, kann er das nicht, punktet der Angeklagte und seine Aussage hat vor Gericht keinerlei Bedeutung.

warum sollte ein polizist, der sagt

"ich habe defintiv ein handy am ohr gesehen"

lügen, wenn er zum einen zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet ist und zum anderen durch eine bestrafung des te weder berufliche vor- noch nachteile hat?

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Wie oft hat wohl der Cop während seines Dienstes diese Antwort vernehmen müssen: Ich habe nicht telefoniert sondern gerade am Kopf gekratzt. Wie sind diese Fälle bislang ausgegangen?

das wird wohl mindestens jeder zweite sagen, der deswegen angehalten wird...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


warum sollte ein polizist, der sagt "ich habe defintiv ein handy am ohr gesehen" lügen, wenn er zum einen zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet ist und zum anderen durch eine bestrafung des te weder berufliche vor- noch nachteile hat?

Warum unterstellst Du dem TE das er lügt ??

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


warum sollte ein polizist, der sagt "ich habe defintiv ein handy am ohr gesehen" lügen, wenn er zum einen zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet ist und zum anderen durch eine bestrafung des te weder berufliche vor- noch nachteile hat?
Warum unterstellst Du dem TE das er lügt ??

Warum unterstellen hier einigen den Jungs in Grün Böswilligkeit?

Jeder hat eine subjektive Sicht, an die er erstmal glaubt. Sie bildet sich häufig aus erlebtem, gelerntem und gehörtem Wissen. Das das damit angeeignete Muster nicht in jedem Fall zutreffen muss, wissen wir ja nicht erst seit gestern. Trotzdem ist der Mensch grundsätzlich so eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Warum unterstellst Du dem TE das er lügt ??

ich unterstelle nicht das der te lügt....

ich weise lediglich darauf hin, das die aussage des polizisten mehr gewichtung hat als die des te (der sogar lügen darf!)...

und mit eben jenem inhalt den du da von mir zitiert hast, wird der te - wenn es denn vor gericht geht - konfrontiert werden...

und warum unterstellst du dem polizisten, das er lügt?

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Warum unterstellst Du dem TE das er lügt ??

Warum unterstellen hier einigen den Jungs in Grün Böswilligkeit?

Der TE hat den Beitrag aus seiner Sicht eingestellt, sagt er hat NICHT telefoniert.

Um diese Tatsache geht es hier doch ! Oder ? Zumal eine Irrtum oder eine Fehleinschätzung nicht auf eine Böswilligkeit beruhen muss.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Warum unterstellst Du dem TE das er lügt ??
ich unterstelle nicht das der te lügt....

ich weise lediglich darauf hin, das die aussage des polizisten mehr gewichtung hat als die des te (der sogar lügen darf!)...

und mit eben jenem inhalt den du da von mir zitiert hast, wird der te - wenn es denn vor gericht geht - konfrontiert werden...

und warum unterstellst du dem polizisten, das er lügt?

Ich sage nicht das er lügt, es muss ein Irrtum oder eine Fehleinschätzung vorliegen, da der TE lt. seiner Aussage nicht telefoniert hat.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Warum unterstellst Du dem TE das er lügt ??
ich unterstelle nicht das der te lügt....

ich weise lediglich darauf hin, das die aussage des polizisten mehr gewichtung hat als die des te (der sogar lügen darf!)...

und mit eben jenem inhalt den du da von mir zitiert hast, wird der te - wenn es denn vor gericht geht - konfrontiert werden...

und warum unterstellst du dem polizisten, das er lügt?

Der TE darf (hier natürlich schon aber vor Gericht) NICHT lügen, er muss nur nicht etwas sagen, dass ihn belasten könnte. (mann, sogar im Prekartiatsfernsehen kann man noch was lernen 😁)

Aber unabhängig davon, dass so eine Polizeistreife keinen Vorteil von einer Falschaussage hat, kann sie sich ja trotzdem mal vertan haben und dann aus purer Eitelkeit bei ihrer "Falsch"aussage bleiben, oder? Es gibt zwar "Götter in Weiß", aber die Jungs (und Mädels, liebe Gleichstellungsbeauftragtinnen 😉 ) in Blau sind glaub ich auch ganz normale Menschen 😉

Natürlich wird ein Richter einer plausiblen Darlegung eines Beamten eher folgen als einer fadenscheinigen Ausrede eines "Angeklagten", gleichwohl wird er aber einer plausiblen Aussage eines Angeklagten aufgrund der Unschuldsvermutung folgen "müssen". Dass das der eine mal tut, der andere ggf. mal nicht, liegt eben in der Natur der Sache unserer Rechtsprechung.

Zumal man bei diesem zufällig ausgesuchten Urteil sieht das es nicht doch nicht so einfach ist auf Grund einer Vermutung, hier sogar einer Behauptung, den Angeklagten zu verknacken.

"Aktuelles Urteil: Genauer Beweis bei Handy am Steuer

Das Telefonieren im Auto ohne Fernsprechanlage kann für den Fahrer zu einer teuren Angelegenheit werden. Allerdings muss die Polizei genau darlegen können, wo und wie sie den Sünder ertappt hat. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil klargestellt.

In dem konkreten Fall hatte ein Verkehrsteilnehmer während der Fahrt telefoniert. Ein Amtsgericht verhängte daraufhin ein Bußgeld. Beim dem Urteil stützte es sich auf die Aussage eines Vollzugsbeamten. Der hatte zu Protokoll gegeben, er habe den Vorgang „deutlich und mit direkter Sicht auf das Fahrzeug" beobachtet. Dies reichte dem Oberlandesgericht Karlsruhe in nächster Instanz nicht aus. Für eine Verurteilung müssen Angaben zum genauen Ort des Vergehens, zur Entfernung zwischen Polizist und Fahrzeug sowie zur Dauer der Beobachtung gemacht werden. Da diese Angaben fehlten, könne auch die Möglichkeit eines Wahrnehmungsfehlers des Beamten nicht ausgeschlossen werden (OLG Karlsruhe, 1 Ss 135/08). (swe)

"

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Der TE darf (hier natürlich schon aber vor Gericht) NICHT lügen, er muss nur nicht etwas sagen, dass ihn belasten könnte.

Falsch. Er kann da lügen das sich die Balken biegen. Lügen darf nur ein Zeuge nicht 😛

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