Von der Polizei angehalten wegen telefonieren am Steuer - ich habe aber nicht telefoniert

Hallo,

am Montag habe ich mich im üblichen Stopp & Go durch die Innenstadt geschoben. Plötzlich überholt mich ein Motorradpolizist und winkt mich auf die Seite an eine Bushaltestelle.

Ich hatte zur der Zeit den linken Ellgoben auf der "Fensterbank" der Fahrertür und die Hand zu einer hohlen Faust an der Schläfe (blöd beschrieben, ihr kennt diese "Stauhaltung" aber sicherlich).

Der Polizist war der Meinung, ich hätte mit dem Handy telefoniert. Aus seiner Perspektive von hinten links mag das ja so ausgesehen haben, stimmt aber nicht. Ich habe widersprochen und ihm noch gezeigt, dass ich eine fest eingebaute FSE habe, das hat ihn aber nicht interessiert. "Sie erhalten einen Bußgeldbescheid von 60 €, gegen den können Sie dann ja Einspruch erheben!"

Was soll ich nun tun? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, allerdings mit 150 € SB - das lohnt also nicht. Kann ich mich in 1. Instanz auch selber vor Gericht vertreten? Bringt das überhaupt was? Ist das dann Aussage gegen Aussage, oder zählt die Aussage des Polizisten vor dem Richter mehr?

Ab und an habe ich schon mal ein Knöllchen kassiert. Das zahle ich dann auch. Hier fühle ich mich aber ungerecht behandelt. Auf der anderen Seite will ich auch nicht aus 60 € noch mehr machen.

Was würdet ihr machen?

Viele Grüße

Christian

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI


Das Handy lag auf dem Beifahrersitz.
Warum?

Vermutlich weil auf dem Fahrersitz der TE selbst Platz genommen hat. Desshalb mußte das Handy wohl mit dem Beifahrersitz vorliebnehmen...🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Durch fortschreitende Technik konnte die Größe der Mobiltelefone in den letzten 20 Jahren erheblich verringert werden. Die passen heute in eine Einbau-Handyschale.

Es ist kein Fahrzeug bekannt, bei welchem eine solche "Einbau-Handyschale" nicht geeignet ist die optische Anmutung des Interieurs signifikant zu reduzieren. Daß der TE diesem Umstand Rechnung trägt ist nur zu verständlich.

Ich wollte damit eigentlich nur darauf hinweisen, daß ein Handy auf dem Beifahrersitz für den Beamten quasi eine Steilvorlage darstellt, da die meisten Ertappten es beim Erwischtwerden aus praktischen Gründen gerade dorthin befördern, weil das am Schnellsten machbar ist.

Daher mein Tipp: Wenn man eine Freisprecheinrichtung besitzt und diese auch benutzt, das Handy niemals auf den Beifahrersitz legen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Vermutlich weil auf dem Fahrersitz der TE selbst Platz genommen hat. Desshalb mußte das Handy wohl mit dem Beifahrersitz vorliebnehmen...🙄
Durch fortschreitende Technik konnte die Größe der Mobiltelefone in den letzten 20 Jahren erheblich verringert werden. Die passen heute in eine Einbau-Handyschale.

Es ist laut StVO verboten, wärend der Fahrt ohne FSE zu telefonieren. Ich bin aber nicht verpflichtet, das Handy in einer Einbau-Handyschale (besitze ich übrigens nicht) zu transportieren.

wenn der anhörungsbogen kommt, füllst du den aus, beschreibst deine "stauhaltung" und legst den screenshot der verbindungen bei....

wenn du im adac bist, kannst du dort eine kostenlose erstberatung durch einen anwalt durchführen lassen...alternativ hör mal bei deiner rsv nach, gut möglich das die das auch anbieten, wenn du diese länger nichtmehr in anspruch genommen hast...

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Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Durch fortschreitende Technik konnte die Größe der Mobiltelefone in den letzten 20 Jahren erheblich verringert werden. Die passen heute in eine Einbau-Handyschale.
Es ist kein Fahrzeug bekannt, bei welchem eine solche "Einbau-Handyschale" nicht geeignet ist die optische Anmutung des Interieurs signifikant zu reduzieren. Daß der TE diesem Umstand Rechnung trägt ist nur zu verständlich.

tja meine ist in der Mittelarmlehne und absolut unsichtbar

unglaublich aber wahr

Wieso " 60 Euro " ? Das kostet 40 plus 1 Punkt plus 23,50. Chancen fürchte ich mal gleich null, oder der Kadi hat einen guten Tag.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Wieso " 60 Euro " ? Das kostet 40 plus 1 Punkt plus 23,50. Chancen fürchte ich mal gleich null, oder der Kadi hat einen guten Tag.

Weil 40+23,50=63,50 bzw. ~ 60. OK?

Nö, 63,50 . Soviel Zeit muß sein 😁 . Aber noch mal: Ohne Foto miese Aussichten. Beim Foto wird das anhand des Bildes überprüft, was denn schon zu einigen Einstellungen führte. So gilt die Aussage des Anzeigenerstatters. Ich glaube, ich werde mir diese Pose auch besser abgewöhnen....🙄

Ich verstehe es nicht wirklich.
Es wird behauptet es wurde telefoniert. Jedes halbwegs normale Handy speichert alle eingehenden und abgehenden Verbindungen. Sollte dies nicht genügen gibt es den Provider, der macht das ebenfalls.
Wenn ich ein sauberes Gewissen habe würde ich es drauf ankommen lassen. Nur weil ich mir mal kurz den Kopf kratze will jemand gesehen haben das ich ein Handy am Ohr habe ? Wer muss nun wem was beweisen ?

Muss ich damit rechnen wenn ich mal kurz blinzle und jemand sieht mich in diesem Moment das ich belangt werde weil ich geschlafen habe ?

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Es ist kein Fahrzeug bekannt, bei welchem eine solche "Einbau-Handyschale" nicht geeignet ist die optische Anmutung des Interieurs signifikant zu reduzieren. Daß der TE diesem Umstand Rechnung trägt ist nur zu verständlich.

Mir ist kein Fahrzeug bekannt, bei dem das Handy nicht diskret und unsichtbar in der Mittelarmlehne verschwindet. Das andere sind dann doch eher die Baumarkt-Bastellösungen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich verstehe es nicht wirklich.
Es wird behauptet es wurde telefoniert. Jedes halbwegs normale Handy speichert alle eingehenden und abgehenden Verbindungen. Sollte dies nicht genügen gibt es den Provider, der macht das ebenfalls.

Klar gibt es im iPhone ein Gesprächsprotokoll. Das kann ich auch nur ganz oder gar nicht löschen. Nur eine einzelne Verbindung geht nicht.

Aber das Problem ist, dass ich nicht nachweisen kann, dass ich nicht mit einem anderen Handy telefoniert habe. Zwei Handies sind ja heute nicht unüblich, meist ist das zweite dann auch noch auf jemand anderen (z.B. Arbeitgeber) registriert. Wie soll ich im Nachhinein nachweisen, dass das nicht bei mir auch so ist/war?

Img-0255

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich verstehe es nicht wirklich.
Es wird behauptet es wurde telefoniert. Jedes halbwegs normale Handy speichert alle eingehenden und abgehenden Verbindungen. Sollte dies nicht genügen gibt es den Provider, der macht das ebenfalls.
Klar gibt es im iPhone ein Gesprächsprotokoll. Das kann ich auch nur ganz oder gar nicht löschen. Nur eine einzelne Verbindung geht nicht.

Aber das Problem ist, dass ich nicht nachweisen kann, dass ich nicht mit einem anderen Handy telefoniert habe. Zwei Handies sind ja heute nicht unüblich, meist ist das zweite dann auch noch auf jemand anderen (z.B. Arbeitgeber) registriert. Wie soll ich im Nachhinein nachweisen, dass das nicht bei mir auch so ist/war?

Was ich halt komisch finde das DU das beweisen willst/sollst ! Warum muss die "Anklage" die Behauptung nicht beweisen ?

Kein Mensch telefoniert anonym, wenn man es will bekommt man ganz schnell raus bei welchen Provider Du unter Vertrag stehst.

Klar man könnte auch annehmen Du hast mit dem Handy der Freundin, Oma, Tante, Kumpel...... telefoniert.
Aber das hätte doch alles vor Ort geklärt werden können.😕

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Was ich halt komisch finde das DU das beweisen willst/sollst ! Warum muss die "Anklage" die Behauptung nicht beweisen ?

Es wird wohl auf den Anscheinsbeweis aufgrund der Aussage des Polizisten hinauslaufen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

Um diesen zu widerlegen, muss man keinen Beweis vorlegen, aber eine plausibele Begründung, warum die "Hand am Ohr = Handy am Ohr" Argumentation in diesem Fall NICHT aufgeht.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Was ich halt komisch finde das DU das beweisen willst/sollst ! Warum muss die "Anklage" die Behauptung nicht beweisen ?
Es wird wohl auf den Anscheinsbeweis aufgrund der Aussage des Polizisten hinauslaufen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

Um diesen zu widerlegen, muss man keinen Beweis vorlegen, aber eine plausibele Begründung, warum die "Hand am Ohr = Handy am Ohr" Argumentation in diesem Fall NICHT aufgeht.

Amen

Ersteinmal einen GD für Deine Antwort, alleine als plausible Begründung sollte doch genügen das viele VTs, gerade im Stop and Go-Verkehr,weil es halt bequem ist, so durch die Gegend fahren.

Sollten alle die ihren Kopf seitlich abstützen sofort unter Generalverdacht stehen zu telefoniern ?

Zitat:

Original geschrieben von Amen


Es wird wohl auf den Anscheinsbeweis aufgrund der Aussage des Polizisten hinauslaufen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

Um diesen zu widerlegen, muss man keinen Beweis vorlegen, aber eine plausibele Begründung, warum die "Hand am Ohr = Handy am Ohr" Argumentation in diesem Fall NICHT aufgeht.

Amen

Richtig. Glaube aber kaum, daß die BGS sich darauf einlässt. Wird denn wohl ein Einspruch erfoderlich sein der zur Verhandlung führt: Ausgang ungewiss....

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