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Vom Autohaus verarscht?

Themenstarteram 13. September 2019 um 15:53

Hallo, habe mir am Montag ein Auto für 16.500€ in einem Bekannten Autohaus gekauft und bin dafür 600KM gefahren. In der Anzeige und am Telefon stand und sagte er nichts davon, das ne Wartung (Service B) gemacht werden muss.

 

Als wir dort ankommen, blinkte es auf aber der Verkäufer meinte der Ölwechsel muss nur gemacht haben, da ich es nicht besser wusste und mein Kumpel der KFZ-Mechatroniker sonst nichts zu bemängeln hatte, haben wir das Auto gekauft.

Das Service B mehr als nur Ölwechsel umfasst habe ich natürlich bei Mercedes erfahren und die meinten es würde mich grob 700€ kosten, wenn bis auf Öl alles sonst okay ist.

 

An den Verkäufer gewendet er sagt auf gut deutsch selber schuld, hättet ihr vor dem Kauf alles prüfen müssen. An den Kundenservice weitergeleitet sagen die zu mir, wenn sie das Auto nicht wollen für 13.000€ kaufen wir es Ihnen wieder ab.

 

Bin ich an der Situation selber Schuld, weil ich dem Verkäufer einfach aufs Wort geglaubt habe? Sind zwar „nur“ im bestenfalle 700€, pisst mich trotzdem an.

Beste Antwort im Thema

Auch dein Kumpel, der KFZ-Mechatroniker, hatte doch nichts zu bemängeln.

Ein prüfender Blick in das Serviceheft, auch oder gerade von dem Kumpel, hätte ausgereicht, um zu sehen, dass Service B gemacht werden muss. Oder gibt es das nicht in Papierform?

Wozu nimmt man solche "Experten" mit, wenn denen das nicht auffällt...

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Moin,

Bitte??? Wieso sollte eine Versicherung in das Serviceheft gucken wollen? Wieso eine Ermittlungsbehörde? Was sollen die denn damit?

In den Computer dürfen alle die reingucken, die gemäß Nutzungsbedingungen reinsehen dürfen und diejenigen die eben aus Ermittlungsgründen ein begründetes rechtliches Interesse haben - wobei mir die Fantasie fehlt, welches das sein könnte.

Und wenn du als Gebrauchtwagenkäufer eben die Berechtigung vorherige Wartungen und Reparaturen einsehen zu dürfen nicht hast - dann kannst du tun und machen was du willst - wirst du dann nicht können.

LG Kester

Zitat:

@StephanRE schrieb am 17. September 2019 um 10:24:18 Uhr:

Wenn es kein papierserviceheft mehr gibt, muß es eine Möglichkeit geben die daten ein zu sehen. Schon aus Gründen des eventuellen rgresse (Versicherung, Ermittlungsbehörden etc.)

Welchen Daten? Den Arbeitsumfang beim Service oder das er durchgeführt wurde?

Bei MB bekommt man aus Datenschutzgründen keine Informationen über die Vergangenheit wenn man nicht selbst der Besitzer des Fahrzeugs war z.Zeitpunkt des Services.

Lediglich eine Aussage Ja, wurde gemacht oder Nein, nicht erfolgt.

Den Serviceumfang kann man bei MB oder Werkstatt erfragen, auch nicht MB Werkstätten können die Informationen abrufen.

Und deshalb sollte man den Wurschtzettel, den man nach der Inspektion bekommt (= Ausdruck des elektronischen Wartungsnachweises) bei seinen Fahrzeugunterlagen aufheben, um ihn zum Nachweis der erfolgten Wartung beim Verkauf weitergeben zu können. Kein Ausdruck = ich behandle das wie nicht scheckheftgepflegt

also doch ein Dokument 8wenn auch nur ein zettelchen) genau wie das TÜV-Protokoll. Nicht die Plakette besagt das das Auto TÜV hat sondern das Protokoll.

Ein Serviceheft erleichtert die sache udn wenns nur elektronisch vorliegt, dann muß es eben ein anderes Dokument geben.

uind vom Umfang der wartungsarbeiten steht im serviceheft auch nix. da ist nur der stempel an der richtigen Stelle gemacht, das wars.

P.S. Ermittlungsbehörden können durchaus Anspruch auf Einsicht ins system haben. Beispiel: Es gibt ein Verfahren bezügl regress bzw. Schadenersatzansprüchen die auf falscher oder unvollständiger Wartung beruhen.

Zitat:

Ermittlungsbehörden können durchaus Anspruch auf Einsicht ins system haben. Beispiel: Es gibt ein Verfahren bezügl regress bzw. Schadenersatzansprüchen die auf falscher oder unvollständiger Wartung beruhen.

Das ist ja wieder mal eine richtig tolle Aussage von dir bzw. wieder eine weitere super Rechtsauskunft (passt in deine immer "etwas eigene Rechtsauffassung"). Nenn mir doch hier bitte mal ein entsprechendes Beispiel mit Quelle? Bin gespannt.

Falls du etwas findest werde ich sofort mein Auto verschrotten, da nicht scheckheftgepflegt und ich eine Wartung nach Vorgabe Hersteller auch nicht nachweisen kann. Dann ist mir das Risiko zu groß im Falle eines Unfalls wegen nicht durchgeführtem Service in Rechenschaft gezogen zu werden*gg* und zwar von meiner Versicherung... Dann sind ab morgen die Straßen endlich wieder frei...

VG

Zitat:

@Mopedcruiser schrieb am 13. September 2019 um 19:50:04 Uhr:

Wozu kauft man ein Fahrzeug min nicht gemachten fälligen Service beim Händler???

Verstehe ich nicht...

Weswegen diese Verwunderung?

Ist doch vollkommen egal ob nun ein frischer Service gemacht wurde oder ob der in Kürze fällig ist.

Ist alles frisch und neu, dann habe ich das natürlich mit zu bezahlen. Verschenkt ja keiner etwas.

Kommt also alles ausschließlich auf den Kaufpreis an.

Muss man rechnen was günstiger ist.

In diesem Fall auch mal drüber nachdenken, warum 600km zurückgelegt wurden, nur um ein Auto zu kaufen.

Dann kommt man zu dem Schluß das es wohl das billigste verfügbare Angebot war und dann stellt sich die alles entscheidende Frage:

Aus welchen Gründen war es das?;)

@TE: DU wurdest in zwei vorangegangenen Threads seitenlang gewarnt, dass Du die Folgekosten unterschätzt und dass Du zu blauäugig an die Sache heran gehst.

Nichts davon hast Du angenommen, weil Du unbedingt diese C-Klasse haben wolltest.

Denk mal nach, vielleicht hatte der eine oder andere ja doch nicht ganz unrecht.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 17. September 2019 um 12:22:00 Uhr:

also doch ein Dokument 8wenn auch nur ein zettelchen) genau wie das TÜV-Protokoll. Nicht die Plakette besagt das das Auto TÜV hat sondern das Protokoll.

Ein Serviceheft erleichtert die sache udn wenns nur elektronisch vorliegt, dann muß es eben ein anderes Dokument geben.

uind vom Umfang der wartungsarbeiten steht im serviceheft auch nix. da ist nur der stempel an der richtigen Stelle gemacht, das wars.

P.S. Ermittlungsbehörden können durchaus Anspruch auf Einsicht ins system haben. Beispiel: Es gibt ein Verfahren bezügl regress bzw. Schadenersatzansprüchen die auf falscher oder unvollständiger Wartung beruhen.

HÄ?

Die wollen also ins Serviceheft wegen Regress schauen... schreibst aber selber im Satz danach dass da ja nichts zum Umfang der Arbeiten steht...

Mach nun mal den Erklärbär...ich habs nicht verstanden.

Moin,

Wenn ich mal so freundlich sein darf - wenn du eine Werkstatt verklagen würdest - dann wäre das Zivilrecht. Welche Ermittlungsbehörde ist dann involviert?!? Auch wenn deine Versicherung eine Werkstatt in Regress nehmen wollte - was mir arg konstruiert erscheint - würde das zivilrechtlich ablaufen - auch ohne Ermittlungsbehörde. Sprich - wie sollte man durch einen Blick in diese Daten einen Strafrechtlichen Aspekt ermittlen wollen? Das einzige - man könnte so feststellen, dass ein Fahrzeug, dass bei einer Straftat verwendet wurde gar nicht in meinem Zugriff war, aber dazu habe ich eigentlich ja schon die Auftragsbestätigung oder das Annahmeprotokoll.

Ich weiß auch nicht was du so als Dokument ansiehst. Aber das was es da gibt ist weniger Dokument als z.B. die Rechnung, auf der üblicherweise auch viel erhellenderes draufsteht als Service XYZ durchgeführt.

LG Kester

Welcher Händler war das denn?

Ich geb ne Runde aus, wenn es das berühmte Autohaus Royal aus Berlin gewesen ist.:D

Im Grundsatz ging es doch gar nicht darum dass der Service fällig war. Das war dem TE von vornherein klar.

Ihm ging es darum, dass er vom Verkäufer über den erforderlichen Umfang beim fälligen Service getäuscht wurde und letztendlich um die Frage ob sich aus dieser falschen Information irgendwelche Ansprüche ableiten lassen.

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