Volvo Pro Anschlussgarantie Plus - Voll-LED-Scheinwerfer Active High Beam nicht enthalten?

Volvo

Wie ich von @dschloss erfahren habe, ist in der aktuellen "Volvo Pro Anschlussgarantie Plus" kein LED-Scheinwerfer enthalten. In den Garantiebedingungen werden ausdrücklich nur Xeon-Scheinwerfer aufgeführt.

Eine konkrete Anfrage beim 🙂 hat mir das definitiv so bestätigt.

Das bedeutet mit Stand heute: nach zwei Jahren keine Garantie mehr auf die LED-Scheinwerfer.

Mein 🙂 hat zwar erklärt, Volvo werde eine Korrektur der Garantiebedingungen vornehmen, aber alle aktuellen Fahrzeuge, die die Zweijahresgrenze überschreiten, können im Schadenfall rein rechtlich nur auf Kulanz hoffen.

Mein Wagen ist erst 10Wochen alt, daher kann ich die Sache noch recht gelassen betrachten, aber eine Klärung dieses Sachverhaltes hätte ich lieber heute als morgen.

Beste Antwort im Thema

@B.Engel2013
Es geht hier nicht um eine Fragestellung, sondern um Erwähnung von Fakten, die für den Einen oder Anderen interessant sein dürften.

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LEDs (die reinen Leuchtmittel) gehen eigentlich nicht kaputt. Eigentlich sind es immer nur die Vorschaltgeräte. Sind die denn abgedeckt?

Ich empfinde die Aufregung als verkehrt gelegt. Zum einen bin ich mir sicher, dass niemand hier eine Individualisierung der Garantiebedingungen hin bekommt, weil er sonst den Wagen nicht kauft, wenn da nicht explizit "dieses oder jenes" drin steht. Zum anderen nimmt man sich im Zweifel die Gutgläubigkeit, dass in den Bedingungen ja alles drin stehen würde, was wahrscheinlich ein Problem der Privatkäufer sein könnte.

Zitat:

@StefanLi schrieb am 13. Februar 2017 um 09:13:09 Uhr:


Ich empfinde die Aufregung als verkehrt gelegt. Zum einen bin ich mir sicher, dass niemand hier eine Individualisierung der Garantiebedingungen hin bekommt, weil er sonst den Wagen nicht kauft, wenn da nicht explizit "dieses oder jenes" drin steht. Zum anderen nimmt man sich im Zweifel die Gutgläubigkeit, dass in den Bedingungen ja alles drin stehen würde, was wahrscheinlich ein Problem der Privatkäufer sein könnte.

Eine Individualisierung der Garantiebedingungen wird sich sicherlich nicht durchsetzen lassen, ebenso wenig wie rückwirkende Anpassungen.
Aber eine Ergänzung ist nicht so abwegig, das wurde mir vom 🙂 so mittgeteilt, Volvo würde daran arbeiten. Ob das nun nur eine Aussage zur Beruhigung war, kann ich aber nicht beurteilen.

Unabhängig von den Bestandsverträgen wird aber vielleicht eine Diskussion hierüber die Anpassung der Garantiebedingungen für Neuverträge beschleunigen.

Mal was neues: Sozusagen ein Update für die Garantiebedingungen 😁

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Gut drei Monate sind vergangen und ich habe ein Update für Euch:

Letzte Woche habe ich die Anschlussgarantie VOLVO PRO Plus 36 Mon. abgeschlossen.

Und zwar zu den brand-NEUEN Bedingungen — inkl. Abdeckung der LED Scheinwerfer, siehe hier:
https://goo.gl/nlEfxI

Natürlich waren die neuen Bedingungen längst überfällig, aber mein 🙂 war so nett, mich zu informieren, als sie inkraft getreten sind.

Aber das ist nach wie vor nur der aktuelle Flyer (der die LEDs nun enthält). Die eigentlichen Garantie-Bedingungen wären trotzdem interessant...

Mich würde nämlich interessieren was z.B. passiert, wenn das Sensus die Beine durchstreckt - zählt das als Radio? Steuergerät? 😉

Gerne, anbei auch die Bedingungen.
Die Ausnahmen, wo Zündkerzen erwähnt sind, das Sensus aber nicht, lassen sich schwer so deuten, dass entscheidende Elektronik und Steuerungseinheiten wie das Sensus nicht von der Garantie abgedeckt ist.

Andere Meinungen?

Nein, bin konform. Die Formulierung "umfasst alle Bauteile des ... Fahrzeugs mit Ausnahme von..." ist schon recht positiv zu werten. Ich kann da nichts entdecken, dass entscheidende Komponenten ausschließt.

Grund der Nachfrage: Früher wurden Medienkomponenten und Navigationsgerät ausgeschlossen.

Die sind in der Anschlußgarantie Volvo Pro auch ausgeschlossen. Erst in der Volvo Pro Plus sind sie enthalten.

Plus ist bei den heutigen Fahrzeugen eh keine Frage, sondern ein Muss. 😉

Um das Thema nochmals aufzugreifen, es gibt Neuigkeiten zur Volvo Pro Anschlussgarantie Plus:

Mein "Altvertrag" (VP100 - 03/2016) ist jetzt an die neuen Bedingungen (VP100 - 02/2017) angepasst worden, also mit Einschluss der LED-Scheinwerfer.

Mein 🙂 hat also sein Versprechen gehalten und sich gekümmert.

Für Jeden mit solchen "Altverträgen" sollte es demnach auch funktionieren.
Somit geht man allen Komplikationen im Schadenfall aus dem Weg.

Zitat:

@XC99 schrieb am 30. August 2017 um 17:32:22 Uhr:


Um das Thema nochmals aufzugreifen, es gibt Neuigkeiten zur Volvo Pro Anschlussgarantie Plus:

Mein "Altvertrag" (VP100 - 03/2016) ist jetzt an die neuen Bedingungen (VP100 - 02/2017) angepasst worden, also mit Einschluss der LED-Scheinwerfer.

Mein 🙂 hat also sein Versprechen gehalten und sich gekümmert.

Für Jeden mit solchen "Altverträgen" sollte es demnach auch funktionieren.
Somit geht man allen Komplikationen im Schadenfall aus dem Weg.

Hast Du diese "Anpassung" schriftlich bestätigt bekommen?

Gruß Thomas

Ich habe einen neuen Vertrag mit neuer Vertragsnummer, der alte wurde "entwertet".

Yep, LED Scheinwerfer sind in der Garantieverlängerung nicht enthalten.

Anfrage bei meinem Händler gemacht, was mich den für den V40 Modell 2017 der Ersatz eines defekten LED Scheinwerfer kosten würde: 2.117,21 EUR KwK...
VG Klaus

Zitat:

@B.Engel2013 schrieb am 12. Februar 2017 um 16:20:53 Uhr:



Zitat:

@XC99 schrieb am 12. Februar 2017 um 15:59:22 Uhr:


@B.Engel2013
Es geht hier nicht um eine Fragestellung, sondern um Erwähnung von Fakten, die für den Einen oder Anderen interessant sein dürften.

Dann habe ich

Zitat:

@B.Engel2013 schrieb am 12. Februar 2017 um 16:20:53 Uhr:



Zitat:

Mein Wagen ist erst 10Wochen alt, daher kann ich die Sache noch recht gelassen betrachten, aber eine Klärung dieses Sachverhaltes hätte ich lieber heute als morgen.


offenbar falsch interpretiert. 😮

Egal, ich hoffe dass sich Volvo im Fall des Falles nicht lumpen lässt. Son Teil kostet doch richtig Flocken.
Falls es beruhigt..... die optionale Keramikbremsanlage ist beim Audi auch ausgeschlossen 😁

Zur Not ist eben das Scheinwerferglas kaputt. Dann ist es ein Teilkaskoschaden.

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