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Volvo Pro Anschlussgarantie Plus - Voll-LED-Scheinwerfer Active High Beam nicht enthalten?

Volvo

Wie ich von @dschloss erfahren habe, ist in der aktuellen "Volvo Pro Anschlussgarantie Plus" kein LED-Scheinwerfer enthalten. In den Garantiebedingungen werden ausdrücklich nur Xeon-Scheinwerfer aufgeführt.

Eine konkrete Anfrage beim :) hat mir das definitiv so bestätigt.

Das bedeutet mit Stand heute: nach zwei Jahren keine Garantie mehr auf die LED-Scheinwerfer.

Mein :) hat zwar erklärt, Volvo werde eine Korrektur der Garantiebedingungen vornehmen, aber alle aktuellen Fahrzeuge, die die Zweijahresgrenze überschreiten, können im Schadenfall rein rechtlich nur auf Kulanz hoffen.

Mein Wagen ist erst 10Wochen alt, daher kann ich die Sache noch recht gelassen betrachten, aber eine Klärung dieses Sachverhaltes hätte ich lieber heute als morgen.

Beste Antwort im Thema

@B.Engel2013

Es geht hier nicht um eine Fragestellung, sondern um Erwähnung von Fakten, die für den Einen oder Anderen interessant sein dürften.

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Ich habe beim Kundenservice von VCG vor Wochen eine Anfrage dazu gemacht, aber seit dem keine Antwort erhalten...

 

Ich werde noch mal eine Erinnerung hinterher schicken.

Zitat:

@dschloss schrieb am 12. Februar 2017 um 14:14:07 Uhr:

Ich habe beim Kundenservice von VCG vor Wochen eine Anfrage dazu gemacht, aber seit dem keine Antwort erhalten...

Ich werde noch mal eine Erinnerung hinterher schicken.

Vielleicht sollten alle Betroffenen eine Anfrage beim zuständigen :) starten. Dann kommt schneller Bewegung in die Sache.

Xenon beim XC90?

Zitat:

@BANXX schrieb am 12. Februar 2017 um 15:28:10 Uhr:

Xenon beim XC90?

Ja es sind nur Halogen und keine Xenon, das spielt aber für die obige Problematik auch nur eine untergeordnete Rolle, da bestimmt 99% (von mir geschätzt) aller XC90 II mit LED ausgeliefert wurden bzw. werden.

EDIT: von diesen 99% haben 50% (wieder nur von mir geschätzt) eine Garantieverlängerung und sind somit vom "Garantieausschluß" der LED betroffen.

Zitat:

@XC99 schrieb am 12. Februar 2017 um 14:07:58 Uhr:

Wie ich von @dschloss erfahren habe, ist in der aktuellen "Volvo Pro Anschlussgarantie Plus" kein LED-Scheinwerfer enthalten. In den Garantiebedingungen werden ausdrücklich nur Xeon-Scheinwerfer aufgeführt.

Eine konkrete Anfrage beim :) hat mir das definitiv so bestätigt.

Das bedeutet mit Stand heute: nach zwei Jahren keine Garantie mehr auf die LED-Scheinwerfer.

Mein :) hat zwar erklärt, Volvo werde eine Korrektur der Garantiebedingungen vornehmen, aber alle aktuellen Fahrzeuge, die die Zweijahresgrenze überschreiten, können im Schadenfall rein rechtlich nur auf Kulanz hoffen.

Mein Wagen ist erst 10Wochen alt, daher kann ich die Sache noch recht gelassen betrachten, aber eine Klärung dieses Sachverhaltes hätte ich lieber heute als morgen.

Im Grunde hast Du Seine Frage schon selbst beantwortet. Was willst Du denn noch präziser geklärt haben? :confused:

@B.Engel2013

Es geht hier nicht um eine Fragestellung, sondern um Erwähnung von Fakten, die für den Einen oder Anderen interessant sein dürften.

am 12. Februar 2017 um 15:01

Da steht oberhalb der Aufzählung aber auch ausdrücklich, dass es eine beispielhafte und keine vollständige Aufzählung aller Bauteile ist. Siehe Foto und auch nochmal ganz unten schauen!!

Da steht aber auch, "... die mehrzahl aller ..." - d.h. also nicht alle

Stell einfach eine konkrete Anfrage an deinen :) und überprüfe meine Aussagen zu den LED.

Zitat:

@XC99 schrieb am 12. Februar 2017 um 15:59:22 Uhr:

@B.Engel2013

Es geht hier nicht um eine Fragestellung, sondern um Erwähnung von Fakten, die für den Einen oder Anderen interessant sein dürften.

Dann habe ich

Zitat:

Mein Wagen ist erst 10Wochen alt, daher kann ich die Sache noch recht gelassen betrachten, aber eine Klärung dieses Sachverhaltes hätte ich lieber heute als morgen.

offenbar falsch interpretiert. :o

Egal, ich hoffe dass sich Volvo im Fall des Falles nicht lumpen lässt. Son Teil kostet doch richtig Flocken.

Falls es beruhigt..... die optionale Keramikbremsanlage ist beim Audi auch ausgeschlossen :D

am 12. Februar 2017 um 15:22

Zitat:

@XC99 schrieb am 12. Februar 2017 um 16:15:13 Uhr:

Da steht aber auch, "... die mehrzahl aller ..." - d.h. also nicht alle

Stell einfach eine konkrete Anfrage an deinen :) und überprüfe meine Aussagen zu den LED.

Nö, ich sehe keine Notwendigkeit Problemstellungen theoretisch zu erörtern. Das klärt sich im -aus meiner Sicht relativ unwahrscheinlichen- Bedarfsfall rechtzeitig genug.

Zitat:

@huckelbuck schrieb am 12. Februar 2017 um 16:22:26 Uhr:

Nö, ich sehe keine Notwendigkeit Problemstellungen theoretisch zu erörtern. Das klärt sich im -aus meiner Sicht relativ unwahrscheinlichen- Bedarfsfall rechtzeitig genug.

In diesem "Bedarfsfall" wäre das ein Maximalverlust von 1000, 2000, vielleicht auch 3000 Euro (keine Ahnung was hier alles zusammenkommen kann). Ist also "überschaubar", aber mit Korrektur der Garantiebedingungen nicht notwendig.

Diese Vorgehensweise im Allgemeinen halte ich gelinde gesagt für "grob fahrlässig".

Du schließt doch auch keine Wohngebäudeversicherung ab, bei der Du im "Bedarfsfall" erst prüfst, ob Schäden durch Feuer abgesichert sind (also Schäden von mehreren 100tausend Euro wenn alles abfackelt). Das klärst Du auch vorher.

Für Dein Auto ist das doch geklärt. Du musst selbst zahlen. Was soll Deine Werkstatt Dir denn anderes sagen, als die aktuelle Regelung - die du doch schon kennst.

Jetzt lass es doch erstmal zum Schaden kommen, dann kannst Du doch immer noch über Kulanz verhandeln. Präventiv macht das doch gar keinen Sinn weil es Schall und Rauch ist.

Wie beim XC 90 I ist zum Beispiel auch die Navigation nicht enthalten. Die war in den ersten Jahren mit ca. 4000€ richtig teuer (als es noch keine Austauschgeräte gab). Und es waren sehr viele Kunden betroffen.

Gruß Thomas

Zitat:

@B.Engel2013 schrieb am 12. Februar 2017 um 17:27:10 Uhr:

Für Dein Auto ist das doch geklärt. Du musst selbst zahlen. Was soll Deine Werkstatt Dir denn anderes sagen, als die aktuelle Regelung - die du doch schon kennst.

Der Status Quo ist selbstverständlich bekannt. Aber genau darum geht es doch.

Ich möchte eine Änderung der Vertragsbedingungen erreichen - auch rückwirkend (bzw. als Ergänzung). Das betrifft doch nicht nur mich, sondern jeden, der im guten Glauben dieses "Rundumglücklichpaket" abgeschlossen hat.

EDIT: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war keine Rede von irgendwelchen "Garantieausschlüssen"

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