Volvo Leasing, Vertragsabwicklung
Liebe geneigte Leser,
hier eine Geschichte, die mich 31.000,00 € gekostet hat und vielleicht manchem helfen kann ein solches Desaster zu vermeiden . Andere würden sagen, daß jeden Tag ein Blöder aufsteht und dieser Blöde war in diesem Fall ich.
Im November 2004 schloß ich mit der damals noch existierenden Firma Autopark Brau/ Volvo Deutschland einen Leasingvertrag für einen XC70 ab. Leasingdauer 30 Monate, Leasingsonderzahlung 16.000,00 €, monatliche Leasingrate 523,16 € . Der Vertrag wurde bewußt so angelegt, denn es wurde zu diesem Leasingvertrag parallel mit Volvo Brau ein Vertrag mit meinem Vater zur unmittelbaren Übernahme nach Leasingende geschlossen. Für mich hatte diese Vertragsgestaltung steuerliche Vorteile und mein Vater, der 2007 70 Jahre wird , freute sich auf ein tolles Auto. Restwert 7330,00€ . Dann nahm das Unglück seinen Lauf. Brau ging in die Insolvenz . Die verkaufsgebiete wurden geteilt, ein Teil ging an Autohaus Hentschel in Hildesheim, der andere Teil wurde an die Firma Rosier gegeben. Eine Vorahnung sagte mir, daß ich mich dringend um die vertraglichen Dinge kümmern müßte. Volvo Hentschel in Hildesheim signalisierte, daß der geschlossene Vertrag von diesem Autohaus wie vereinbart ohne Schwierigkeiten abgewickelt werden würde und man sich vielleicht über einen neuen Kunden freuen würde. Allerdings bekam ich etwas später einen Brief von der Leasinggesellschaft, daß alle vertraglichen Angelegenheiten an Volvo Rosier abgegeben worden sind. ich versuchte das das auto zu Volvo Henstchel freigegeben werden sollte, aber Volvo reagierte auf mein Schreiben nicht. Ich versuchte dann über die alte Verkaufsmanschaft von Brau die Stimmungslage bez. meines Vertrages bei Rosier auszuloten, hier biß man auf Granit. Ich wurde dann vom Verkaufsleiter Volvo Rosier angerufen und dieser freundliche Herr sagte mir, daß man bei Rosier kein Interesse an meinem Fahrzeug hätte und man meinen Wagen nur für Volvo entgegen nehmen würde. Mein Einwand, daß man dann ja den Wagen an Hentschel freigeben könne wurde schweigend übergangen. Wenn ich denn allerdings ein neues Fahrzeug kaufen würde, könne man über einiges Reden. Ich erwiderte, daß ich es nicht mag wenn man mich anlügt und ich nunmehr auch wüßte wo ich sicherlich kein Auto kaufen würde. Daraufhin nahme ich Kontakt zu Volvo auf und man zeigte Verständnis. Ich vermute,daß man Kontakt zu Rosier aufnahm und einen Termin zur gütlichen Einigung zu erreichen. Ich nahm mit meiner Anwältin dann einen Termin bei GF Thomas Rosier und dem verkaufsleiter Scheefeldt wahr. Was ich dann erlebte habe ich in 10 jähriger Selbstständigkeit noch nicht erlebt. Ich wurde 1 Stunde lang nur persönlich beleidigt und um die Sache ging es eigentlich nicht. Tenor der Sache war, daß ich halt Pech gehabt hätte und man sich freuen würde endlich mal einem Lesaingrückläufer etwas zu verdienen. ( Restwert 7330 €, Marktwert ca. 20 - 23 t€ abzüglich Minderkilometer ) Man hatte diesen Termin wohl nur auf Druck von Volvo überhaupt zustande kommen lassen, damit man sagen konnte alles getan zu haben, um eine Einigung herbeizuführen und der Böse war denn wohl ich. Es sieht nun wohl so aus, daß ich mein Geld verloren habe und vielleicht noch einen gewissen Betrag aus den Minderkilometern zurückbekomme . Bitter, sehr bitter ! Also eine Übernahmevereinbarung bei Verträgen auf Kilomterbasis ist das Paier nicht wert auf dem der Vertrag steht, wenn es zu einer Insolventz des jeweiligen Unternehmens kommt. Ich weiß jetzt bei welchem autohändler ich nie im Leben ein Auto kaufen würde und die Volvo Bank/ Leasing ist mit Vorsicht zu genießen, denn die haben keinerlei Einfluß auf die Händler und vermeiden daher auch jede Konfliktsituation mit diesem und Kunden sind sowieso nur zum Bezahlen auf der Welt. Eine entsprechende Außenwirkung solcher Vorgänge ist denen auch völlig egal, denn sie verstecken sich hinter vorgeschobenen Argumenten. Mein Vater ist jedenfalls mit den Nerven völlig am Ende. Danke Rosier, danke Volvo !
Erwin Lindemann
Beste Antwort im Thema
Guten Tag Herr Lindemann oder besser ausgedrückt Herr Schröder,
es ist schon spannend zu lesen, wie Sie ihren Standpunkt vertreten und versuchen, sich hier als betrogenes Opfer darzustellen. Fakt ist, das ein Leasingvertrag mit einer KM Leistung von 215.000 km abgeschlossen wurde. Dieser fiktive Wert war notwendig, um auf einen Restwert der besagten Höhe zu kommen. Richtig ist auch, dass tatsächlich 115.000 km gefahren wurden und ein Betrag von € 5.554,44 als Minder km an Ihr Unternehmen erstattet wurde.
Über die gesamte Laufzeit haben Sie einen Betrag von € 15.693,90 an Leasingraten zzgl der von Ihnen geleisteten Mietsonderzahlung, betrieblich geltend gemacht und somit Ihre Abgabenlast deutlich reduziert. Ohne näheren Einblick in Ihre Buchführung zu haben ergibt sich hieraus ein Netto-Vorteil in Höhe von annährend € 16.000.
In der Summe dieser Auswertungen sind Sie ( oder Ihr Vater ) hiernach einen Volvo XC 70 für einen tatsächlichen Nettoaufwand von € 306.- mtl gefahren. Wir sind der Überzeugung, dass dieser Wert mehr als angemessen ist. Rechnen Sie einfach einmal nach. Ziehen Sie Ihre bertrieblichen Vorteile von Ihren Aufwendungen ab. Dann kommen Sie auf realistische Zahlen.
Abschliessend, sehr geehrter Herr Schröder, bitten wir erneut um Verständnis, dass wir uns nicht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wie von Ihnen gefordert, schuldig gemacht haben und oder machen werden. Das ist nicht unser Stil.
Mit freundlichen Grüßen
Autihaus Rosier GmbH & Co.KG
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bkpaul
Hab da wohl die Smilies vergessen!
Wir sind wohl einer Meinung. 😉
ACHso 🙂
Rapace
Bei diesem Kommentar komme ich irgendwie nicht mehr so richtig mit.
1. Es sind 31.000,00 €uro bezahlt worden, woher kommt dieses Geld ? Es ist bereits einmal versteuertes Geld . Dieser Betrag ist mir nicht geschenkt worden, diesen habe ich erarbeitet.
2. Was heißt biiliges Abgreifen ? Für den Restwert von 7300 € hätte ich einen Volvo XC 70 gehabt, der dann 38,300 € gekostet hätte. Das wäre der damalige Barzahlungsangebotpreis gewesen.
3. Natürlich ist die Abschreibungzeit innerhalb der 30 Monate Leasingzeit erfolgt, also Einkommensteuermindernd. Ja, und ...
Anstatt der jetzt gültigen 5 Jahre waren es halt 30 Monate.
4. Nach dem Kauf des Fahrzeuges ist dieses Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen heraus. Mein Vater hätte ein tolles auto gehabt und ich ??
5. Ich hätte erneut aus bereits versteuertem Geld ein neues Fahrzeug leasen/ kaufen müssen. auch dieses hätte ich nicht geschenkt bekommen . Also ich habe keine Leasingfahrzeugsammlungsflotte zuhause, außerdem sind dann natürlich auch keine Unterhaltskosten mehr absetzbar.
6. Das einzige Anrüchige, obwohl ich dieses nicht vorhatte wäre gewesen, das Fahrzeug für die 7300 Euro zu übernehmen und dann zum dezeitigen Marktwert zu verkaufen und die Differenz privat in die eigene Tasche zu stecken. Wenn ich das gewollt hätte, dann wäre von vornherein ein Restwertvertrag abgeschlossen worden . Das wäre dann in der Tat ein steurschädliches Verhalten gewesen und auch nur dann !
7. Die einzigen wirklichen Profiteure sind jetzt Volvo ( 31,000 bereits durch mich bezahlt, 7300 € restwert + 5500 € Minderkilometer ( beides wird vom Händler an Volvo bezahlt ) = 43800 € . Man zeige mir einen Händler, der zu diesem Preis einen XC 70 Momentum verkaufen kann . Desweiteren der übernehmende Händler 12800 € an Volvo, derzeitiger Marktwert etwa 22000 €, macht 9200 € zu versteuernder Gewinn.
Der Verlierer bin ich, denn ich habe jetzt kein Auto mehr und habe für dieses Nichts etwa 25500 € bezahlt .
Also allgemein gesprochen, was steuerlich abgesetzt werden will oder kann muß auch erstmal verdient werden und wird einem von niemandem geschenkt. Und da ich kein Großkonzern bin, ist es tatsächlich so, daß ich auch selbst noch wirklich arbeite und durchaus zu schätzen weiß welche Größenordnung ein Verlust von 25500 € bedeuten. Und jeder der nicht selbstständig arbeitet kann aus meiner Sicht überhaupt kein Urteil darüber anmaßen, denn er weiß in keiner Weise was es eigentlich in Deutschland heißt selbstständig zu arbeiten . Was nicht heißen soll, daß ich nicht wüßte wie schwer es mittlerweile in Deutschland ist ein Auskommen mit dem Einkommen zu haben .
R 4 finde ich aber auch gut und toll, immer beruhigt Vollgas fahren ohne dabei das Tempolimit zu überschreiten .
Zitat:
Original geschrieben von rapace
Geschäftsausgabe ist, was man für das Geschäft braucht. Etwas künstlich über das Geschäft "abzusetzen" um es danach billig abzugreifen ist für mich mehr als "als Ausnutzen von steuerlichen Möglichkeiten".
Mir ist ja schon klar, dass dies in .de ein Sport ist und man auch dumm angemacht wird wenn man nicht so gut bes**** wie möglich, es "trifft ja nur den Staat und keine Personen". Mitleid will mir da aber nicht aufkommen.
Rapace
Sorry, ich glaube wir lassen es jetzt wie es ist, denn nun kann ich nicht mehr folgen.
Warum ein Leasingfahrzeug Bestandteil des Betriebsvermögens sein soll und die Leasingraten von versteuertem Einkommen bezahlt werden - ?
Wieso der Händler 5500 Euro Minderkilometer nicht an den Leasingnehmer zahlt, sondern an Volvo - ?
😕 bkpaul
Zitat:
Original geschrieben von Erwin Lindemann
Und jeder der nicht selbstständig arbeitet kann aus meiner Sicht überhaupt kein Urteil darüber anmaßen, denn er weiß in keiner Weise was es eigentlich in Deutschland heißt selbstständig zu arbeiten .
Oh, ich weiss das sehr gut. Habe schon immer als selbstständiger gearbeitet wenn man die Jobs neben Studium, BW und Schule ausser acht läßt. Ob mich das für diesen thread qualifiziert?
Deine Argumente sind aber trotz allem etwas seltsam.
1. Es sind 31.000,00 €uro bezahlt worden, woher kommt dieses Geld ? Es ist bereits einmal versteuertes Geld . Dieser Betrag ist mir nicht geschenkt worden, diesen habe ich erarbeitet.
3. Natürlich ist die Abschreibungzeit innerhalb der 30 Monate Leasingzeit erfolgt, also Einkommensteuermindernd. Ja, und ...
Anstatt der jetzt gültigen 5 Jahre waren es halt 30 Monate.
**Du widersprichst dir. Entweder es ist ein Firmenwagen, dann kam das Geld nicht aus versteuertem geld, oder es war nicht einkommensteuermindernd da Privatwagen. Die Steuer auf Ausgaben für Miete und LEasing kommt erst ab 1.1.2008
2. Was heißt biiliges Abgreifen ? Für den Restwert von 7300 € hätte ich einen Volvo XC 70 gehabt, der dann 38,300 € gekostet hätte. Das wäre der damalige Barzahlungsangebotpreis gewesen.
**Das macht keinen Sinn. Wäre die kalkulation richtig gewesen hättest du für 7300 Euro einen XC70 bekommen, der noch 7300 wert ist.
4. Nach dem Kauf des Fahrzeuges ist dieses Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen heraus. Mein Vater hätte ein tolles auto gehabt und ich ??
**Du hättest so oder so nichts gehabt. Entweder hätte dein Vater das Auto gehabt oder Volvo. Du hast das Auto für die Leasingraten nutzen dürfen. Das ist der eigentliche Sinn des leasings. Oder gibt es da noch einige Dinge, die du noch nicht erzählt hast?
5. Ich hätte erneut aus bereits versteuertem Geld ein neues Fahrzeug leasen/ kaufen müssen. auch dieses hätte ich nicht geschenkt bekommen . Also ich habe keine Leasingfahrzeugsammlungsflotte zuhause, außerdem sind dann natürlich auch keine Unterhaltskosten mehr absetzbar.
** Verstehe nicht, was du damit ausdrücken willst. Egal ob dein Vater oder Händler nun das Auto haben, du hast auf jeden Fall keines mehr.
6. Das einzige Anrüchige, obwohl ich dieses nicht vorhatte wäre gewesen, das Fahrzeug für die 7300 Euro zu übernehmen und dann zum dezeitigen Marktwert zu verkaufen und die Differenz privat in die eigene Tasche zu stecken. Wenn ich das gewollt hätte, dann wäre von vornherein ein Restwertvertrag abgeschlossen worden . Das wäre dann in der Tat ein steurschädliches Verhalten gewesen und auch nur dann !
** Wenn du, genauer, deine Firma das fahrzeug least und es dann danach dein vater übernimmt, das ist das wie ein privatverkauf. Auch eine "kostenlose Überlasung" wäre ein geldwerter Vorteil. Einzige Ausnahme: Dein vater ist auch in deiner Firma und es bleibt ein Firmenwagen. In dem Fall würde aber die so sehr hoch angesetzte laufleistung keinen Sinn machen.
7. Die einzigen wirklichen Profiteure sind jetzt Volvo ( 31,000 bereits durch mich bezahlt, 7300 € restwert + 5500 € Minderkilometer ( beides wird vom Händler an Volvo bezahlt ) = 43800 € . Man zeige mir einen Händler, der zu diesem Preis einen XC 70 Momentum verkaufen kann . Desweiteren der übernehmende Händler 12800 € an Volvo, derzeitiger Marktwert etwa 22000 €, macht 9200 € zu versteuernder Gewinn.
** Volvo dürfte 31000+7300 bekommen - genauer: Volvo hat schon lange das Geld, es wird mit der Leasinggesellschaft abgerechnet. Das Geld für die Minderkilometer geht an dich bzw deine Firma.
Der Verlierer bin ich, denn ich habe jetzt kein Auto mehr und habe für dieses Nichts etwa 25500 € bezahlt .
**Für die Leasinggebühr durftest du das Auto benutzen. Im Prinzip hast du Miete bezahlt. Vermutlich zuviel, weil die parameter mit der wirklichkeit wenig zu tun hatten, spirch, viel weniger Kilometer. Das ist aber eigentlich weder die Schuld von Volvo noch die eines Händlers.
Also ich verstehe dich so (bitte korrigiere mich wenn ich das falsch interpretiere - es ist recht verworren):
Der Plan:
Deine Firma sollte ein Auto leasen. Die Leasingraten (Firmengeld, also vor Steuer) wurden sehr hoch angesetzt dank hoher prognostizierter Laufleistung. Der Restwert wäre dann deutlich unter dem realen Wert gewesen. Der zweite Vertrag besagte, dass das fahrzeug nach Rückgabe zu Leasingende zum berechneten Restwert - nicht dem realen Wert - an eine Privatperson (Dein Vater) verkauft werden sollte.
Korrekt oder ganz anders?
R 4 finde ich aber auch gut und toll, immer beruhigt Vollgas fahren ohne dabei das Tempolimit zu überschreiten .
** Es geht - leider - auch so. Rückenwind und ein gutes Gefälle hilft aber schon 😉
Rapace
Ähnliche Themen
Hallo,
ich denke je mehr darüber geschrieben wird, desto verworrener wird es, sei es durch meine Beiträge sei es durch die anderen Beiträge, auf jeden Fall will ich niemandem unterstellen, daß er nicht für dieses Forum qualifiziert sei.
Zitat:
Original geschrieben von rapace
Oh, ich weiss das sehr gut. Habe schon immer als selbstständiger gearbeitet wenn man die Jobs neben Studium, BW und Schule ausser acht läßt. Ob mich das für diesen thread qualifiziert?
Deine Argumente sind aber trotz allem etwas seltsam.
1. Es sind 31.000,00 €uro bezahlt worden, woher kommt dieses Geld ? Es ist bereits einmal versteuertes Geld . Dieser Betrag ist mir nicht geschenkt worden, diesen habe ich erarbeitet.
3. Natürlich ist die Abschreibungzeit innerhalb der 30 Monate Leasingzeit erfolgt, also Einkommensteuermindernd. Ja, und ...
Anstatt der jetzt gültigen 5 Jahre waren es halt 30 Monate.**Du widersprichst dir. Entweder es ist ein Firmenwagen, dann kam das Geld nicht aus versteuertem geld, oder es war nicht einkommensteuermindernd da Privatwagen. Die Steuer auf Ausgaben für Miete und LEasing kommt erst ab 1.1.2008
2. Was heißt biiliges Abgreifen ? Für den Restwert von 7300 € hätte ich einen Volvo XC 70 gehabt, der dann 38,300 € gekostet hätte. Das wäre der damalige Barzahlungsangebotpreis gewesen.
**Das macht keinen Sinn. Wäre die kalkulation richtig gewesen hättest du für 7300 Euro einen XC70 bekommen, der noch 7300 wert ist.
4. Nach dem Kauf des Fahrzeuges ist dieses Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen heraus. Mein Vater hätte ein tolles auto gehabt und ich ??
**Du hättest so oder so nichts gehabt. Entweder hätte dein Vater das Auto gehabt oder Volvo. Du hast das Auto für die Leasingraten nutzen dürfen. Das ist der eigentliche Sinn des leasings. Oder gibt es da noch einige Dinge, die du noch nicht erzählt hast?
5. Ich hätte erneut aus bereits versteuertem Geld ein neues Fahrzeug leasen/ kaufen müssen. auch dieses hätte ich nicht geschenkt bekommen . Also ich habe keine Leasingfahrzeugsammlungsflotte zuhause, außerdem sind dann natürlich auch keine Unterhaltskosten mehr absetzbar.
** Verstehe nicht, was du damit ausdrücken willst. Egal ob dein Vater oder Händler nun das Auto haben, du hast auf jeden Fall keines mehr.
6. Das einzige Anrüchige, obwohl ich dieses nicht vorhatte wäre gewesen, das Fahrzeug für die 7300 Euro zu übernehmen und dann zum dezeitigen Marktwert zu verkaufen und die Differenz privat in die eigene Tasche zu stecken. Wenn ich das gewollt hätte, dann wäre von vornherein ein Restwertvertrag abgeschlossen worden . Das wäre dann in der Tat ein steurschädliches Verhalten gewesen und auch nur dann !
** Wenn du, genauer, deine Firma das fahrzeug least und es dann danach dein vater übernimmt, das ist das wie ein privatverkauf. Auch eine "kostenlose Überlasung" wäre ein geldwerter Vorteil. Einzige Ausnahme: Dein vater ist auch in deiner Firma und es bleibt ein Firmenwagen. In dem Fall würde aber die so sehr hoch angesetzte laufleistung keinen Sinn machen.
7. Die einzigen wirklichen Profiteure sind jetzt Volvo ( 31,000 bereits durch mich bezahlt, 7300 € restwert + 5500 € Minderkilometer ( beides wird vom Händler an Volvo bezahlt ) = 43800 € . Man zeige mir einen Händler, der zu diesem Preis einen XC 70 Momentum verkaufen kann . Desweiteren der übernehmende Händler 12800 € an Volvo, derzeitiger Marktwert etwa 22000 €, macht 9200 € zu versteuernder Gewinn.
** Volvo dürfte 31000+7300 bekommen - genauer: Volvo hat schon lange das Geld, es wird mit der Leasinggesellschaft abgerechnet. Das Geld für die Minderkilometer geht an dich bzw deine Firma.
Der Verlierer bin ich, denn ich habe jetzt kein Auto mehr und habe für dieses Nichts etwa 25500 € bezahlt .
**Für die Leasinggebühr durftest du das Auto benutzen. Im Prinzip hast du Miete bezahlt. Vermutlich zuviel, weil die parameter mit der wirklichkeit wenig zu tun hatten, spirch, viel weniger Kilometer. Das ist aber eigentlich weder die Schuld von Volvo noch die eines Händlers.Also ich verstehe dich so (bitte korrigiere mich wenn ich das falsch interpretiere - es ist recht verworren):
Der Plan:
Deine Firma sollte ein Auto leasen. Die Leasingraten (Firmengeld, also vor Steuer) wurden sehr hoch angesetzt dank hoher prognostizierter Laufleistung. Der Restwert wäre dann deutlich unter dem realen Wert gewesen. Der zweite Vertrag besagte, dass das fahrzeug nach Rückgabe zu Leasingende zum berechneten Restwert - nicht dem realen Wert - an eine Privatperson (Dein Vater) verkauft werden sollte.
Korrekt oder ganz anders?
R 4 finde ich aber auch gut und toll, immer beruhigt Vollgas fahren ohne dabei das Tempolimit zu überschreiten .
** Es geht - leider - auch so. Rückenwind und ein gutes Gefälle hilft aber schon 😉Rapace
Zitat:
Original geschrieben von Erwin Lindemann
er nicht für dieses Forum qualifiziert sei.
Gut, daß Du das nach 11 Posts beurteilen kannst. Wo Du auch alle der Mitlesenden hier persönlich kennst.
Merke: Die Qualität der Antworten steigt nicht durch die Zahl der Beleidungen.
Hä ? Also ich habe niemanden beleidigt, was in dieser Mail zitiert wird, steht denn bitte wo ? Wenn ich jemanden beleidigen wollte, dann hätte ich das sicherlich direkt gemacht, aber warum sollte ich das tun ? Jeder, der hier etwas zum Besten zugeben hat, sieht den selben Gegenstand aus einem anderen Blickwinkel mit einem anderen dahinterstehenden Erfahrungshorizont.
Dieser Beitrag sagt doch zur eigentlichen Sache überhaupt nichts, also was ist denn dann die Intention hinter diesem Beitrag ?
Und wenn ich es richtig verfolgt habe, dann muß ich ersteinmal viel mehr Beiträge geschrieben haben, um dann was zu tun ? Bin ich dann als Forumsteilnehmer in den Olymp der Forumsprofis aufgestiegen ?
Außerdem sei hier noch angemerkt, wer legt denn hier die Maßstäbe fest, wer was wann zu schreiben hat und darf ?
Also ich denke das Beste ist es an dieser Stelle von meiner Seite aus keine Beiträge zu diesem Thema mehr zu schreiben, denn die Entfernung zum Kern der eigentlichen und ursprünglichen Sache wird immer größer.
Zitat:
Original geschrieben von TobiV70
Gut, daß Du das nach 11 Posts beurteilen kannst. Wo Du auch alle der Mitlesenden hier persönlich kennst.
Merke: Die Qualität der Antworten steigt nicht durch die Zahl der Beleidungen.
Zitat:
Original geschrieben von Erwin Lindemann
Hä ? Also ich habe niemanden beleidigt, was in dieser Mail zitiert wird, steht denn bitte wo ?
Du solltest Dein Alter-Ego befragen, was es in der zweiten Hälfte
diesesBeitrages geschrieben hat.
Der Rest Deiner Fragen sei dem geneigten Leser als Übungsaufgabe für zu Hause überlassen.
Guten Tag Herr Lindemann oder besser ausgedrückt Herr Schröder,
es ist schon spannend zu lesen, wie Sie ihren Standpunkt vertreten und versuchen, sich hier als betrogenes Opfer darzustellen. Fakt ist, das ein Leasingvertrag mit einer KM Leistung von 215.000 km abgeschlossen wurde. Dieser fiktive Wert war notwendig, um auf einen Restwert der besagten Höhe zu kommen. Richtig ist auch, dass tatsächlich 115.000 km gefahren wurden und ein Betrag von € 5.554,44 als Minder km an Ihr Unternehmen erstattet wurde.
Über die gesamte Laufzeit haben Sie einen Betrag von € 15.693,90 an Leasingraten zzgl der von Ihnen geleisteten Mietsonderzahlung, betrieblich geltend gemacht und somit Ihre Abgabenlast deutlich reduziert. Ohne näheren Einblick in Ihre Buchführung zu haben ergibt sich hieraus ein Netto-Vorteil in Höhe von annährend € 16.000.
In der Summe dieser Auswertungen sind Sie ( oder Ihr Vater ) hiernach einen Volvo XC 70 für einen tatsächlichen Nettoaufwand von € 306.- mtl gefahren. Wir sind der Überzeugung, dass dieser Wert mehr als angemessen ist. Rechnen Sie einfach einmal nach. Ziehen Sie Ihre bertrieblichen Vorteile von Ihren Aufwendungen ab. Dann kommen Sie auf realistische Zahlen.
Abschliessend, sehr geehrter Herr Schröder, bitten wir erneut um Verständnis, dass wir uns nicht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wie von Ihnen gefordert, schuldig gemacht haben und oder machen werden. Das ist nicht unser Stil.
Mit freundlichen Grüßen
Autihaus Rosier GmbH & Co.KG
Zitat:
Original geschrieben von Autohaus Rosier
Abschliessend, sehr geehrter Herr Schröder, bitten wir erneut um Verständnis, dass wir uns nicht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wie von Ihnen gefordert, schuldig gemacht haben und oder machen werden. Das ist nicht unser Stil.
Na prima, jetzt kommt Musik in die Sache.
Ich hol mir schon mal Knabberzeug.
Schröder - Gerhard?
Hmmmh ...
Habe gerade mal den ganzen Thread gelesen. Wenn ich das als Nicht-Jurist mit meinem bisschen gesunden Menschenverstand betrachte, liegt die Sache so:
1. Es existiert ein Leasingvertrag (wie die steuerliche "Gestaltung" dieses Vertrags aussieht, spielt IMHO erst mal keine Rolle) zwischen dem TO und dem insolventen Autohaus. Dieser Vertrag wurde vom Geschäftsnachfolger (heißt das so?) übernommen und wird gemäß den im Vertrag enthaltenen Bestimmungen abgewickelt.
2. Es existiert davon unabhängig ein Vertrag über den Kauf eines gebrauchten KFZ zwischen dem Vater des TO und dem insolventen Autohaus. Dieser kann nicht mehr erfüllt werden, weil einer der Vertragspartner nicht mehr existiert (im geschäftlichen Sinne).
Der TO ärgert sich nun, dass der neue Vertragspartner im Leasingvertrag nicht auch in den anderen Vertrag mit eintritt und diesen ebenfalls erfüllt.
Meiner bescheidenen Ansicht nach ärgert er sich zu unrecht.
Es besteht doch für den neuen Leasing-Vertragspartner keinerlei Verpflichtung, Verträge zu erfüllen, die er nicht geschlossen hat. Er könnte es allenfalls aus Kulanz tun. Das gleiche gilt für die Verlängerung der Laufzeit. Auch diese wäre eine Kulanzfrage, der Vertrag lautet auf 30 Monate und nicht auf 31.
Gemeinhin erwarten wir ja alle von unseren Vertragspartnern, dass sie die Verpflichtungen, die sie im Vertrag eingegangen sind, auch erfüllen. Umgekehrt dürfen diese das also auch von uns erwarten. Und etwas anderes tut der Leasinggeber nicht, er besteht auf der Erfüllung des Vertrags.
Und Volvo Deutschland? Die können doch ohnehin nur ihr Einvertständnis zu einer Laufzeitverlängerung geben, oder sie ablehnen. Sie haben sie gegeben, was sollen sie denn mehr tun?
Zu guter Letzt sollte man sich vielleicht noch die Frage stellen, ob der neue Leasing-Vertragspartner überhaupt noch etwas an diesem Vertrag verdient hat. Ich weiß nicht, wann ein Leasinggeber seinen Gewinn flüssig macht (zu Beginn des Vertrags, peu à peu während der Laufzeit oder am Ende), aber es könnte ja durchaus auch sein, dass der Gewinn dem insolventen Autohaus zugeflossen ist und der neue nur die Arbeit damit hatte. In so einem Fall ist natürlich für Kulanz wenig Spielraum da, oder...?
Just my 2 Cents ;-)
Lucky
Hallo,
ich habe bis jetzt 3 x einen Volvo geleast und hatte nie ein Problem. Ich habe aber auch einen sehr kundenfreundlichen Händler in Hilden, der sich außerordentlich darum kümmert seine Kunden zufrieden zu stellen.
Gruß
Jaguar
sehr interessant das ganze, mit mehr input rechne ich jedoch nicht, da zwischen frederstellung und antwort durch rossier EIN jahr verstrichen ist. gucken wir also nächstes jahr wieder rein. 😉
bg
sascha
hallo zusammen,
ein wirklich interesanter fall, der leider für den kunden unglücklich ausging. das prinzip der künstlichen hochrechnung von leasingraten und vereinbarter übernahme des autos ist ja nicht wirklich neu. übrigens sind derartige vereinbarungen zur übernahme finanazamttechnisch tatsächlich fragwürdig, was ich aber moralisch für keinen hinderungsgrund sehen würde. die vorteilnahme gegenüber dem finanazamt in jeglicher form kann bei heutiger gestzgebung allenfalls als notwehr bezeichnet werden.
ich selbst würde allerdings aus eben dem beschiebenen fall davor zurück schrecken. denn, wenn mal etwas schief geht, ist der kunde der dumme. da hilft auch keine ahlglatte erklärung des "händlers", der zwar sicher juristisch richtig handelt, aber nun auch noch öffentlich gemacht hat, wie er zu seinen "kunden" steht.
da gibt man zig tausende euros für werbung aus, um kunden zu gewinnen und ist dann zu dumm zu erkennen, mit wie wenig aufwand es möglich ist, bestehende kunde zu halten. die nächste pleite ist vorprogramiert.
zum glück ermöglicht das internet den erfahrungsaustausch.
beste grüße
clark wohlert <------------ volvo kunde for life