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Vollkaskoschaden bei Finanzierung

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 21. Dezember 2019 um 12:02

Guten Tag, habe seit 2 Monaten einen 2014er Phaeton mit dem 3L Diesel. Vor einem Monat hatte ich einen selbstverschuldeten Unfall. Also Verkehr wurde auf Beschleunigungsstreifen von der Autobahn umgeleitet. Hab bei STOP angehalten und den LKW gesehen aber es war dunkel und neblig und hab das übersehen dass der LKW ganz außen gefahren ist. Bin raufgefahren auf die Autobahn und zack hat mich der LKW erwischt. Eigene dummheit usw. :D

Resultat Totalschaden laut Gutachter, Stoßstange, Kotflügel, Tür vl, Spiegel vl hinüber und A Säule vl eingedrückt. Schaden 18.600€ und wiederbeschaffungswert 17.500€. Der Phaeton ist vollkasko Vesichert mit 500SB, und finanziert über die BDK. Jetzt meine Frage. Da ich in einer VW Werkstatt arbeite und ich Rabatt auf die Ersatzteile und arbeitszeit bekomme. Wäre derSchaden ja theoretisch geringer wenn ich ihn bei mir richten lasse, geht das? Da sich ja die Versicherung die Werkstatt aussuchen darf. MfG und danke für die Hilfe. Kann nicht mehr warten:D

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33 Antworten

Ich würde das mit den VW Kollegen besprechen, die sich wohl bestens auskennen sollten. der Schaden war vor einem Monat?

Hast du keine Kaufpreisentschädigung?

Zitat:

@celica1992 schrieb am 21. Dezember 2019 um 19:20:37 Uhr:

Hast du keine Kaufpreisentschädigung?

Da er Werkstattbindung hat, wurde mit der Kaufpreisentschädigung sicher auch gespart.

Wo bist Du versichert? Das Bedinungswerk zählt. Nur das gibt Sicherheit.

Versicherungsschein wäre auch nicht schlecht.

Alles andere ist in heutiger Zeit Kaffeesatzleserei. Einheitliche Vertragsbestimmungen gibt es schon länger nicht mehr. Soll ja schön transparent sein, was man sich einkauft.

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 22:56

Also ja, Kaufpreiseintschädigung hab ich. Würde das Fhzg. aber lieber Reparieren lassen da er für mich genau des drinhat was er braucht und eig. perfekt ist. Ja der schaden war vor einem Monat da die Versicherung den Schaden trotz Unfallbrericht mit Vollkasko als Haftpflichtschaden deklariert hat. Erst nach mehreren Telefonaten wurde verstanden dass es sich um einen Vollkaskoschaden handelt.

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 22:57

Achja Versichert ist der Phaeton über die WGV

Was sagt denn die finanzierende Bank dazu? Ist das Fahrzeug denn zur Sicherung übereignet, sprich Fahrzeugschein Teil II bei der Bank? Falls ja, muss diese informiert werden und diese wird sich vermutlich das Geld zur Tilgung direkt auszahlen lassen wollen.

genau das wollte ich auch fragen. Was, wie gemacht wird entscheidet der Eigentümer und das ist die Bank. Ich schaue in meine Glaskugel und sage, dass sie sich den Wiederbeschaffungswert (abzüglich SB) auszahlen lassen und die Differenz zum aufgenommenen Kredit vom TE holen.

Es sei denn, das Fahrzeug wurde als Konsumkredit finanziert, dann hat die Bank natürlich nichts mit dem Fahrzeug zu tun, dann liegt aber auch der Brief zuhause oder im bankschließfach oder oder oder.

Kannst ja versuchen, dir die Kaufpreisentschädigung ./. Restwert und ./. SB auszahlen zu lassen.

Aber ob das reicht um selbst zu reparieren? Ist halt ein Totalschaden

So letzter Post von mir auf Basis der Erkenntnisse.

Die wgv zahlt grds. im Falle der Reparatur bis zum wirderbeschaffungswert.

 

Ich hab jetzt mal den kompaktschutzt angenommen, weil du aus deinem versicherungsunfang (Versicherungsschein) ja ein Staatsgeheimnis machst :D

 

Wie das jetzt mit der Werkstattbindung zusammengeht kann mangelnder Angaben nicht herausfinden und ich fang nicht an hier herumzurätseln.

 

VG und schöne Feiertage

Ausschnitt akb

https://www.google.com/url?...

 

Sorry schreib vom handy

Screenshot_20191223-095716_Drive.jpg
Themenstarteram 24. Dezember 2019 um 23:38

Also, habe den Optimal-Tarif mit GAP Deckung, niedriger Hochstufung im Schadensfall usw. Habe am Montag mit der Versicherung nochmals Telefoniert und habe denen mein Angebot, das Fhzg. in der Vw Werkstatt richten zu lassen in der ich arbeite und Rabatt auf Ersatzteile Arbeitszeit etc. bekomme, richten zu lassen. Somit wären wir ja logischerweise unter dem vom Gutachter geschätzten 18.600€ Rep. Kosten und 17.500€ Wiederbeschaffungswert. Somit wäre es theoretisch auch kein Totalschaden mehr. Es müsste ja bloß die Werkstattbindung "ausgehebelt" werden. Natürlich hab ich der Dame am Telefon auch gesagt dass ich das nicht schwarz mache, sondern das Fhzg. laut Gutachten instandgesetzt wird mit Auftrag, Rechnungen usw.

Wie hoch seht ihr da die Chancen dass das durchgeht? Die Dame meinte dazu nämlich dass sie dass ihrem Vorgesetzten vorlegen müsse. Bin mitlerweile nämlich ziemlich genervt da sich die versicherung schon einen Monat Zeit gelassen hat mir einen Gutachter vorbeizuschicken. Und es ja nicht sein kann, dann mit Reparatur fast ein viertel Jahr auf sein Auto warten zu müssen. Danke bis jetzt schonmal für die Antworten:)

Themenstarteram 24. Dezember 2019 um 23:41

Achja, der Bank ist es mehr oder weniger egal was mit dem Auto passiert. Laut ihrer Aussage zählt dass was die Versicherung sagt, ob es gerichtet oder verkauft wird ist ihnen egal. Solange der Kredit gezahlt wird

Wenn du innerhalb des WBW den Schaden fachgerecht und vollständig reparieren lassen kannst (weil du Sonderkonditionen bekommst, gebrauchte Teile einsetzt), dann kannst Du auch in der Kasko den Schaden reparieren. Allerdings hast du das Risiko der Kostenerweiterung an der Backe. Wird es teurer als WBW gibts nur den WBA.

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