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Vollkaskoschaden - Versicherung will kein Gutachter schicken !?!

Themenstarteram 28. August 2013 um 15:15

Hallo zusammen,

hab folgendes Problem. Ich hatte vorgestern einen Unfall mit meinem Audi A5. Hab meine komplette rechte Seite an einer Leitplanke geschrammt(war nicht mal meine Schuld). Jetzt war ich bei der Versicherung (HUK) und habe den Schaden gemeldet. Die meinten ich soll zu Audi und mir einen KV einholen.

Nun möchte Audi aber 10% des Reparaturschadens wenn ich den Wagen dort nicht repariere. Das finde ich eine Frechheit, weil wenn der Schaden nicht so hoch ist, zahle ich für die gleiche Arbeit nur 50€. Aber wenn der Schaden hoch ist(er konnte mir aber nicht sagen was HOCH ist, also keine Grenze nennen), muss man 10% des Schadens zahlen, also in meinem Fall sehr viel.

Der Mitarbeiter bei Audi meinte, dass der Schaden wohl über 7000€ ist. Ich überlege mir jetzt aber vielleicht den Wagen zu verkaufen und möchte mir daher lieber das Geld auszahlen lassen. Aber ich möchte Audi nicht für einen KV 700€ zahlen, aus PRINZIP nicht.

Nun will die Versicherung aber keinen eigenen Gutachter schicken. Ich verstehe das nicht, das ist doch in deren Interesse einen eigenen Gutachter zu schicken. Aber nein die wollen einen KV haben.

Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle machen? Ich möchte nicht zu Audi gehen einen KV einholen und dann schickt die Versicherung doch ihren eigenen Gutacher. Was kann ich tun, welche Rechte habe ich??

Danke im Voraus

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 28. August 2013 um 19:32

Würde morgen nochmals bei der Versicherung anrufen.

Da ist ein anderer Sachbearbeiter dann dran.

Erzähl dem, die Geschichte und vor allem die Schadenhöhe.

Die schicken dann schon einen Gutachter.

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Hast du in deinem Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung? HUK arbeitet mit vielen freien Instadsetzer zusammen! Frag doch ob du zu einem Ihrer Partner gehen kannst?!?

Zitat:

Hab meine komplette rechte Seite an einer Leitplanke geschrammt(war nicht mal meine Schuld).

Was bedeutet das denn?

Sicher, dass es ein Kasko- und kein Haftpflichtschaden ist?

Zitat:

Original geschrieben von smahdavi

Nun will die Versicherung aber keinen eigenen Gutachter schicken. Ich verstehe das nicht, das ist doch in deren Interesse einen eigenen Gutachter zu schicken. Aber nein die wollen einen KV haben.

Was sagt denn die HUK zu den im Raum stehenden 700 EUR für einen KVA? Mal abgesehen davon, dass mich schon auch verwundert, dass irgendein Versicherer bei so einer Schadenhöhe auf einen KVA einer Werkstatt vertraut.

am 28. August 2013 um 19:32

Würde morgen nochmals bei der Versicherung anrufen.

Da ist ein anderer Sachbearbeiter dann dran.

Erzähl dem, die Geschichte und vor allem die Schadenhöhe.

Die schicken dann schon einen Gutachter.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Würde morgen nochmals bei der Versicherung anrufen.

 

Da ist ein anderer Sachbearbeiter dann dran.

 

Erzähl dem, die Geschichte und vor allem die Schadenhöhe.

 

Die schicken dann schon einen Gutachter.

ein wirklich sehr guter und praxisorientierter Tipp, welchen man hier "begrünen" sollte ........:)

Themenstarteram 29. August 2013 um 8:10

Hallo,

nein ich habe keine Werkstattanbindung, kann mir meine Werkstatt frei aussuchen.

Ein LKW Fahrer war schuld, der hat mich bedrengt und ich bin in die Leitplanke gefahren, der ist aber weiter gefahren und daher muss meine Vollkasko da einspringen. Konnte leider auch nicht mehr sein Nummernschild sehen.

Der Versicherung sind die 700€ ja egal, die muss die Versicherung ja nicht zahlen.

War heute wieder bei HUK und die haben mir einer Ihrer Werkstätte genannt für ein Kostenvoranschlag. Obwohl ich gesagt habe, dass der Schaden über 6000€ liegt, wollen die immer noch keinen Gutachter schicken. Das verstehe ich nicht?

Was ich wenn ich dahin gehe und der mir dann einen KV macht, kann ich den dann ablehnen?

am 29. August 2013 um 8:13

Wie, du warst bei der HUK?

Heißt das, dass du bei denen in der Filiale warst und dir einer Ihrer top geschulten nebenberuflichen Vertrauensleute dich zu der Werkstatt schickt?

Ruf die Schadensabteilung an.

Die haben das sagen.

Ich würde jetzt noch einmal die Schadensabteilung anrufen und denen mitteilen, dass sie einen Gutachter schicken sollen.

Falls die Schadensabteilung das auch nicht für nötig hält, würde ich die Sache meinem Anwalt übergeben.

Ich glaube es ist besser, wenn er das hier schriftlich macht. Dann kann das nicht "unter den Tisch fallen".

Am besten gleich an die Abteilungsleitung adressieren.

Themenstarteram 29. August 2013 um 8:20

Ja ich war bei der Huk, weil ich keine Lust hatte immer mit jemanden am Telefon darüber zu sprechen. Und was hat die nette Dame gemacht, hat bei der Schadensabteilung angerufen und mich dann gebeten denen das am Telefon zu schildern.

Und ich dachte der Unterschied zwischen Huk und Huk24 ist, dass Huk Coburg durch Ihren Service Vorort einen besseren und angenehmeren Service bietet, da man so einen Ansprechpartner hat. Aber sogar die leiten dich an die 0800 Nummer weiter. Dann hätte ich ja gleich eine Onlineversicherung wählen können, wo eh alles telefonisch gemacht wird. Naja....

Das ist echt nervig und ich bin kein Meter weiter gekommen.

Bin leider nicht Rechtsschutzversichert, sonst hätte ich das sofort einem Anwalt übergeben.

Zitat:

Original geschrieben von smahdavi

Der Versicherung sind die 700€ ja egal, die muss die Versicherung ja nicht zahlen.

die 700€ werden bei auftragsvergabe doch an dich zurückerstattet...

...hast du den werkstattmitarbeiter mal mit der vers. telefonieren lassen?

Zitat:

Bin leider nicht Rechtsschutzversichert, sonst hätte ich das sofort einem Anwalt übergeben.

was soll ein anwalt da machen? :confused:

die versicherung weigert sich doch (noch) nicht zu regulieren - sondern nur einen gutachter (auf den du nunmal KEINEN rechtsanspruch hast) zu schicken....

 

am 29. August 2013 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Ich würde jetzt noch einmal die Schadensabteilung anrufen und denen mitteilen, dass sie einen Gutachter schicken sollen.

Falls die Schadensabteilung das auch nicht für nötig hält, würde ich die Sache meinem Anwalt übergeben.

Jetzt wäre für mich die Frage zu beantworten:

Kann ein Anwalt eine VS zur Bestellung eines Gutachters im VK-Fall zwingen (ggf. vor Gericht)?

am 29. August 2013 um 9:02

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von smahdavi

Der Versicherung sind die 700€ ja egal, die muss die Versicherung ja nicht zahlen.

die 700€ werden bei auftragsvergabe doch an dich zurückerstattet...

...hast du den werkstattmitarbeiter mal mit der vers. telefonieren lassen?

Er will doch aber ggf. nicht reparieren lassen und fiktiv abrechnen = die Kosten für den KVA gehen von der gezahlten Summe ab und mindern das finanzelle Polster für einen Neukauf eines Wagens!

Themenstarteram 29. August 2013 um 9:07

Ja genau, aber ich möchte mir die Option offen lassen den Wagen vielleicht noch zu verkaufen. Ich müsste gucken, wie hoch der Schaden ist und ob sich das lohnt den noch zu reparieren. Wenn ich den KV machen lasse, dann zahle ICH die 700€ wenn ich nicht repariere.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Ich würde jetzt noch einmal die Schadensabteilung anrufen und denen mitteilen, dass sie einen Gutachter schicken sollen.

 

Falls die Schadensabteilung das auch nicht für nötig hält, würde ich die Sache meinem Anwalt übergeben.

Jetzt wäre für mich die Frage zu beantworten:

 

Kann ein Anwalt eine VS zur Bestellung eines Gutachters im VK-Fall zwingen (ggf. vor Gericht)?

Nein, natürlich kann ein Anwalt das nicht. Die Schadensfeststellung obliegt dem Versicherer. 

 

Aber bei der Schadenhöhe und dem Abrechnungswunsch muss ein Gutachten her. Mal ganz abgesehen davon das dieses im Kaskoschaden die Versicherung auch keine 700 Euro kostet.

 

Bestenfalls die Hälfte. 

 

Das sollte der TE der HUK auch noch mal mitteilen

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