Vollkasko muss für Crash auf Rennstrecke zahlen
Hallo zusammen,
interessantes Urteil für alle, die gerne auch mal außerhalb öffentlicher Straßen Gas geben. Das Aktenzeichen steht leider nicht in dem Artikel, lässt sich bei Interesse aber sicher ergoogeln.
Prozess
Crash auf Rennstrecke - Versicherung muss zahlen
Das Landgericht Hannover hat einem 24-jährigem Autofahrer recht gegeben, der seinen Mitsubishi auf einer Rennstrecke in Oschersleben kaputtgefahren hat. Die Versicherung muss ihm 13.430 Euro zahlen.
Hannover. Ein Urteil zu einem schweren Unfall, das so manchen soliden Autofahrer ins Schlingern bringen dürfte, hat jüngst das Landgericht Hannover gefällt. Ein 24-Jähriger hatte auf der Motorsport Arena Oschersleben seinen Mitsubishi beim „Reisbrennen“, einem Tuningtreffen für asiatische Fahrzeuge, bei Tempo 170 zerlegt. Der Langenhagener wandte sich an seine Versicherung, verwies auf seinen Vollkaskoschutz und wollte den Schaden von 14 430 Euro - abzüglich 1000 Euro Selbstbeteiligung - erstattet bekommen. Das in Bayern angesiedelte Unternehmen trat kräftig auf die Bremse und wollte keinen Cent zahlen. Doch die 2. Zivilkammer unter Vorsitz von Christian Kleybolte gab dem jungen Mann Recht - 13 430 Euro soll er nun erstattet bekommen.
Das „Reisbrennen“ findet alljährlich an aufgeheizten Sommertagen statt. Hier dürfen Möchtegern-Vettels in ihren aufgemotzten Mazdas, Nissans und Toyotas über die Rennstrecke rasen, auf der Drift Area ins Schleudern kommen, ihre Autos beim Beleuchtungs-Wettbewerb in buntesten Farben strahlen lassen und sich am sogenannten Sexy Carwash ergötzen. Auch der 24-Jährige war im August 2013 auf der Piste zwischen Magdeburg und Halberstadt unterwegs - mit einem schwarzen Lancer, Baujahr 1989, mit 265 PS und ganz viel Schmackes. Auf einer Geraden überholte er einen anderen Japaner, bei Tempo 170, von rechts. Als dieser ebenfalls nach rechts zog, musste der Mitsubishi-Pilot bremsen, kam ins Schlingern, prallte gegen eine Mauer. Der Lancer war Schrott, auch ein drittes Autos wurde demoliert.
Mithilfe seines Rechtsanwalts Dirk Rademacher argumentierte der junge Mann vor Gericht, er habe keinesfalls an einem Autorennen teilgenommen. Es sei vielmehr ein Fahrsicherheitstraining gewesen. Er hatte gute Gründe, dies zu betonen, schließt das Kleingedruckte des bayerischen Konzerns doch einen Versicherungsschutz für Schäden aus, „die bei der Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt“. Auf Höchstgeschwindigkeit aber, versicherte der 24-Jährige treuherzig, sei es ihm auf dem Rundkurs nun wahrlich nicht gegangen. Auch ein anderer Passus der Versicherungsbedingungen war ihm und seinem Anwalt durchaus geläufig: Selbst wenn ein Unfall grob fahrlässig herbeigeführt wird, bleibt der Versicherungsschutz erhalten.
Die Richter gaben dem forschen Fahrer recht. Grobe Fahrlässigkeit? Spielt keine Rolle. Ein Autorennen? Konnte von der Versicherung nicht nachgewiesen werden. Worum es bei der Eilsache in Oschersleben tatsächlich gegangen sei, so die Kammer, lasse sich nicht klären. Der Umstand, dass der Langenhagener mit Tempo 170 unterwegs gewesen sei und rechts überholt habe, reiche nicht für die Feststellung aus, dass es dabei um die „Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit“ gegangen sei. Zu dem Befund, dass es sich bei der rasanten Rundtour tatsächlich um ein Fahrsicherheitstraining gehandelt habe, mochten sich die drei Richter aber auch nicht hinreißen lassen.
Quelle: www.haz.de
Beste Antwort im Thema
Ansich ist das Urteil doch korekt. Üblicherweise ist bei solchen Veranstaltungen das Rennen fahren verboten. Zumindest für die breite Masse auf den Rundkursen. Das das ganze nicht der jagd nach der Höchstgeschwindigkeit dient sieht man schon daran das üblicherweise das Pacecar nicht verschwindet. Fahrsicherheitstraining haben selbst die Richter nicht geglaubt. Grob fahrlässig ist nicht ausgeschlossen und eine Jagd nach der Höchstgeschwindigkeit wars halt nicht wirklich...
Freies fahren auf dem Ring ist was anderes..
Ich finde das die Vers. halt ihr Kleingedrucktes überarbeiten sollte...
13 Antworten
Weltklasse!
Wenn meine Omi nur noch auf 3 Pötten läuft schließ ich eben eine VK ab und fahr dann zum Ring und bretter da in die Bande 😁
Freut mich ja für den Jungen, aber irgendwie finde ich das Urteil Grenzwertig muss ich sagen.
Ich würde sagen, Oberlandesgericht schlägt Landesgericht. Beides keine Referenzurteile, aber sicher auch ein Grund für die Versicherung des "Reisbrenners", in die nächste Instanz zu gehen...:
http://www.aachener-zeitung.de/.../...en-auf-dem-nuerburgring-1.821537
Zitat:
@Omega 242 schrieb am 27. Dezember 2014 um 20:39:43 Uhr:
http://www.aachener-zeitung.de/.../...en-auf-dem-nuerburgring-1.821537
So wie es hier steht sehe ich das auch!!!!!
Und das wir dann der Richter in der nächste Instanz wohl auch so sehen.
So ist ja bisher auch immer geurteilt worden. Aber wenn man das "Reisbrennen" als Fahrertraining ausgibt ist das eben etwas anderes als "freies Fahren" auf dem Ring.
Vor Gericht muss erst mal das Gegenteil bewiesen werden. Und das ist der Versicherung in diesem Fall nicht gelungen. Im Zweifel für den Angeklagten bzw. den Versicherungsnehmer.
Ähnliche Themen
Das zu klären ist doch ganz einfach.
Man Fragt den Veranstalter ob dieses Fahren bei einem Fahrertrainings abschnitt passiert ist.
Na hoffentlich sieht es die nächste Instanz so. Wenn zukünftig jeder Schaden von den "Super-Rennfahrern" durch die Versicherung gezahlt werden müsste, dürfen wir uns ALLE über einen Anstieg der Prämien freuen. Außerdem sollte sich jeder, der sich dieses Vergnügen gönnt, darüber im klaren sein, das er halt auch für die Schäden persönlich aufkommen muss :-)
Ansich ist das Urteil doch korekt. Üblicherweise ist bei solchen Veranstaltungen das Rennen fahren verboten. Zumindest für die breite Masse auf den Rundkursen. Das das ganze nicht der jagd nach der Höchstgeschwindigkeit dient sieht man schon daran das üblicherweise das Pacecar nicht verschwindet. Fahrsicherheitstraining haben selbst die Richter nicht geglaubt. Grob fahrlässig ist nicht ausgeschlossen und eine Jagd nach der Höchstgeschwindigkeit wars halt nicht wirklich...
Freies fahren auf dem Ring ist was anderes..
Ich finde das die Vers. halt ihr Kleingedrucktes überarbeiten sollte...
Und der normale Versicherungsnehmer / Fahrer finanziert das alles mit!
Ja und weiter? Bei der Vers. auch bei Trunkenheit etc.
Bei anderen die grobe Fahrlässigkeit ausschliessen, in der Vollkasko, halt nicht..
Ich such mir meine Vers. nach meinen Bedürfnissen aus. Die bieten und verkaufen die so und müssen jetzt halt zahlen. Andere mit anderem Kleingedrucktem halt nicht...
Ich ist jetzt nur bildlich gemeint..😉
Finde ich aber nicht gut. Ist aber leider so.
Find ich schon gut. Die sollen gefälligst zahlen was sie versprechen....Nicht versprechen und dann nicht zahlen...
Das Problem der Sippenhaft bei den Vers. liegt wo anders. Man darf sich schon Fragen ob manche Schadenhöhe nicht nur dem Gewinnstreben von Werkstätten geschuldet ist z.B. Oder ob jeder Steinschlag gleich eine Scheibe ist und ob die 500 mit Einbau kosten darf... Da zahlen wir am ende
Ja. Ich denke auch dass diese Einzelfälle den Kohl nicht fett machen. Was unsere Prämien rauf schraubt sind die alltäglichen Unfälle. Üblicherweise tritt man da seine Ansprüche an die Versicherung an die Werkstatt ab. Und die rechnet dann direkt mit der Versicherung ab. Eine Goldgrube für die Werkstätten.
Eine andere Sache sind die steigenden Wildunfälle. Die sind hier in Nds. in den letzten Jahren um über 20% gestiegen. Allein hier in Nds. passieren jährlich über 30.000. Das liegt u. a. auch an der enormen Zunahme des Schwarzwilds. Und das wird in unseren Maismonokulturen gemästet die wir für die Biogasanlagen anpflanzen. Vor ein paar Jahren ist hier bei uns, kurz hinter dem Ortsausgang, ein Rentner mit seinem Golf nachts in eine Wildschweinrotte gefahren. 5 Schwarzkittel erlegt. Der Golf sah gar nicht mehr gut aus. Auch so zahlen wir für die Energiewende mit.
hoffentlich gab es dann nen guten Wildschweinbraten