Vollbremsung bei 200

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Guten Tag,

ich war heute auf der Autobahn Richtung Singen. Die Autobahn war schön leer und ich wollte mal wieder Gas geben. Bei Tempo 200 sehe ich on weiten 2 Autos auf einer Auffahrt. Auf einmal zieht eine Frau voll rüber auf die linke Spur. Ich musste die Bremse voll durchtreten und das Auto kam auch kurzzeitig ins Schleudern. Um ein Haar hätte es fast geknallt.

Ich bin dann dieser blöden Tussi durch die Stadt hinterhergefahren aber sie ist im Kreis gefahren und wollte mich unbedingt loswerden. Ich wollte sie zur Rede stellen.

Kann man nicht eine Anzeige machen wegen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr". Ich meinte auch das es verboten ist von einer Autobahnauffahrt voll auf die linke Spur rüberzuziehen.

Vielleicht ist ja ein Polizist hier der etwas Ahnung hat und mir einen Tipp geben kann (keine Rechtsberatung)

Beste Antwort im Thema

Das Foto habe ich danach an der Kreuzung gemacht, als ich die Frau zur Rede stellen wollte, damit ich die Autonummer habe.

Ich glaube kaum das man bei Tempo 200 eine Vollbremsung macht, das Handy rausholt, die Tastensperre rausmacht, das Kamera App startet und ein Foto macht.

Gibt's hier eigentlich auch Leute die halbwegs denken können? Ständig gibt's hier dumme Kommentare und Halbweissheiten von irgendwelchen Behinderten hier

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Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Die Überschreitung der "Richtegschwindigkeit" von 130 km/h begründet aufgrund der damit einhergehenden Erhöhung der allgemeinen Betriebsgefahr des schnell fahrenden Fahrzeugs eine anteilige Mithaftung im Schadensfall - das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

...aber auch dies eben nicht in jedem Fall. In meinem Fall hat die Versicherung meines Fahrzeugs nicht einen Cent gezahlt und meine Firma hat den Schaden durch die Versicherung des Verursachers vollständig ersetzt bekommen. Also

kann

solch eine Mithaftung passieren, muss aber nicht zwangsläufig.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Die Überschreitung der "Richtegschwindigkeit" von 130 km/h begründet aufgrund der damit einhergehenden Erhöhung der allgemeinen Betriebsgefahr des schnell fahrenden Fahrzeugs eine anteilige Mithaftung im Schadensfall - das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
...aber auch dies eben nicht in jedem Fall. In meinem Fall hat die Versicherung meines Fahrzeugs nicht einen Cent gezahlt und meine Firma hat den Schaden durch die Versicherung des Verursachers vollständig ersetzt bekommen. Also kann solch eine Mithaftung passieren, muss aber nicht zwangsläufig.

Richtig, nicht in jedem Fall. Es gibt auch noch vernünftige Richter, die jeden Fall individuell beurteilen und nicht um schnellerer Erledigung willen an den beliebten Haftungsschemata kleben.

Ein Extralob an den Foristen Blubber-AWD.

Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81


Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Hauptsache ist doch das wenigstens einer der Beteiligten nicht ganz gepennt hat und so der Unfall verhindert wurde. Es ist nunmal leider so, dass man den Führerschein in D zu einfach bekommt, d.h. das eigentlich fast jeder Autofahren darf, obwohl es viele gibt die weder Geschwindigkeiten noch Verkehrssituationen richtig einschätzen können.

Es ist nach wie vor so - und das in allen Ländern - Der FS ist die Berechtigung das Fahren zu lernen.

Gott sei dank gibt es immer wieder Autofahrer die in der Lage sind "Fahrfehler" anderer auszubügeln.

Jeder auch ich habe schon Irrtümer begangen.

Jemand der vorwiegend in der Stadt (M B HH) unterwegs ist mit wenig AB-Erfahrung wird auf der AB leichter "überfordert" sein als in der Stadt. Gilt auch andersrum.

Wir sollten aber alle nicht vergessen, dass uns bestimmt irgendwann mal ein Irrtum unterlaufen ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Sorry für das Vollzitat, aber es ist notwendig. Denn deine Ausführungen zeigen, daß du die rechtliche Konstruktion der anteiligen Haftung bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h schlicht nicht verstanden hast.

Dabei habe ich mich so sehr bemüht, es einfach und eingängig zu erkären. 😉

Die Mithaftung bei mehr als 130 km/h hat nichts, wirklich gar nichts mit "schuld" oder "nicht schuld" zu tun, sondern mit einer deutlichen Erhöhung der allgemeinen Betriebsgefahr bei schneller Fahrt. Das von dir (auszugsweise und damit unvollständig) zitierte Berufungsurteil sagt genau das, was ich auch sage.

Und insofern taugen diese Maßstäbe auch nicht dafür zu beurteilen oder zu konstruieren, daß ein Schnellfahren verboten oder zumindest unerwünscht ist. Und weil das so ist, weil eben gerade kein "Schuldvorwurf" gemacht werden kann, deshalb kann man auch nicht von "Rasern" sprechen.

Oha, da werden mir nun Worte in den Mund gelegt, die gar nicht von mir stamen.

Drauf gepfiffen übrigens, wie der korrekte Begriff nun lautet, es ändert nichts daran, die Haftungsverteilung im Fall der Fälle so klar ist, wie der TE das sehen möchte. .

Solange Wortklaubereien und Begrifflichkeiten die einzigen Punkte sind, an denen sich unsere selbsternannten Kapazitäten hochziehen können, kann ich mich ja breit grinsend zurücklehnen, ich scheine ja ins schwarze getroffen zu haben.

Den begriff "Raser" habe ich soweit ich erkennen kann auch nirgends benutzt.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Jemand der vorwiegend in der Stadt (M B HH) unterwegs ist mit wenig AB-Erfahrung wird auf der AB leichter "überfordert" sein als in der Stadt.

Also ich persönlich empfinde das fahren auf der AB, gegenüber dem in der Großstadt, als Erholung.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Nun, solange Wortklaubereien und Begrifflichkeiten die einzigen Punkte sind, an denen sich unsere selbsternannten Kapazitäten hochziehen können, kann ich mich ja breit grinsend zurücklehnen und das Schauspiel geniessen.

Der Spruch all der Unbelehrbaren, die leider nicht wissen, daß sie nichts wissen. (*)

--------------------------
(*) "Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meiner Welt" (L. Wittgenstein)

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


[...] (siehe Anhang im vorherigen Posting) [...]

Da ich im angesprochenen Anhang etwas schluderig beim Anonymisieren war, hat die Moderation das entsprechende Posting entfernt - Danke dafür.

Dafür hier noch einmal, sorgfältiger geschwärzt...

Ach Leute, der TE ist doch eh nicht mehr da. Der ist von so vielen Pappnasen geheilt. 😁

cheerio

(Bin gestern auch viel über 200 gefahren, nur eben nicht an Auffahrten und wo ich nichts sehen kann)

Zitat:

Original geschrieben von pierreonline


@MrXY

Im Prinzip hast du recht, im Gegensatz zu anderen Pappnasen hier. Ich habe inzwischen mit der Autobahnpolizei gesprochen und mir wurde bestätigt das es verboten ist und sogar eine schwere Gefährdung, also das wird richtig teuer.

Ich wollte mit dieser Frau sprechen weil ich auch einen gesunden Menschenverstand habe und gedacht habe "gut das kann ja mal passieren". Aber das sie weiter fährt und Spielchen spielt finde ich eine riesen Frechheit!!!!

Was ist wenn durch dieses Manöver ein Unfall hinter mir passiert wäre? Sie hätte das sicher nicht gemerkt. Wenn mich jemand mit Lichthupe und hinterherfahren usw. aufmerksam gemacht hätte, dann wäre ich sicher angehalten.

Was ist wenn ich in der Leitblanke gelandet wäre, dann wäre sie wohl auch einfach weiter gefahren?

Sie hatte Angst.

Weiss sie ob du ein Psychpath bist oder nicht?

Sie kennt dich ja nicht.

Klar war ihr Verhalten nicht in Ordnung.
Aber "Die schnappe ich mir" und sie durch den Ort zu verfolgen ist schon sehr bedenklich.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Dafür hier noch einmal, sorgfältiger geschwärzt...

Du bist also auf einer Bundesstrasse 200 km/h gefahren 😕

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Dafür hier noch einmal, sorgfältiger geschwärzt...
Du bist also auf einer Bundesstrasse 200 km/h gefahren 😕

Im ersten Post berichtet er eindeutig von einer Autobahn. Möglicherweise handelt es sich um den Übergang von der B 28 zur BAB 7 durch Ulm und Neu-Ulm (bis zum Dreieck Hittistetten ist die ab Ortsgrenze Ulm als Autobahn ausgebaute Straße als B 28 beschildert).

war heute mit 52t unterwegs, rate mal was ein rasender Vertreter mich interessiert. Der schlägt ein , ist tot und ich muss mal anhalten! ;-) Schon mal was von vorausschauendem Fahren gehört? Wenn ein Fahrzeug auf der rechten Spur zu einem Fahrzeug aufschliest, kann ich damit rechnen, das er irgendwann überholen will und dein 200km/h Xenonlicht nicht sieht, weil er erstmal blinkt und das Objekt vor sich visiert. Apropo, Xenon-Geblitze macht mich als Lkw-Fahrer immer blind und ich muss rausziehen. :-))

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD



Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Du bist also auf einer Bundesstrasse 200 km/h gefahren 😕

Im ersten Post berichtet er eindeutig von einer Autobahn. Möglicherweise handelt es sich um den Übergang von der B 28 zur BAB 7 durch Ulm und Neu-Ulm (bis zum Dreieck Hittistetten ist die ab Ortsgrenze Ulm als Autobahn ausgebaute Straße als B 28 beschildert).

Exakt. In dem Bereich ist die B 28 "blau" beschildert und unbeschränkt.

Zitat:

Original geschrieben von Lauzl


war heute mit 52t unterwegs, rate mal was ein rasender Vertreter mich interessiert. Der schlägt ein , ist tot und ich muss mal anhalten! ;-) Schon mal was von vorausschauendem Fahren gehört? Wenn ein Fahrzeug auf der rechten Spur zu einem Fahrzeug aufschliest, kann ich damit rechnen, das er irgendwann überholen will und dein 200km/h Xenonlicht nicht sieht, weil er erstmal blinkt und das Objekt vor sich visiert. Apropo, Xenon-Geblitze macht mich als Lkw-Fahrer immer blind und ich muss rausziehen. :-))

Na Dir möchte ich nicht im RL begegenen.

Ansonsten würde ich mich an Deiner Stelle nicht auf Deine 52 Tonnen verlassen und noch mal Physik pauken.

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