Vollbremsung bei 200
Guten Tag,
ich war heute auf der Autobahn Richtung Singen. Die Autobahn war schön leer und ich wollte mal wieder Gas geben. Bei Tempo 200 sehe ich on weiten 2 Autos auf einer Auffahrt. Auf einmal zieht eine Frau voll rüber auf die linke Spur. Ich musste die Bremse voll durchtreten und das Auto kam auch kurzzeitig ins Schleudern. Um ein Haar hätte es fast geknallt.
Ich bin dann dieser blöden Tussi durch die Stadt hinterhergefahren aber sie ist im Kreis gefahren und wollte mich unbedingt loswerden. Ich wollte sie zur Rede stellen.
Kann man nicht eine Anzeige machen wegen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr". Ich meinte auch das es verboten ist von einer Autobahnauffahrt voll auf die linke Spur rüberzuziehen.
Vielleicht ist ja ein Polizist hier der etwas Ahnung hat und mir einen Tipp geben kann (keine Rechtsberatung)
Beste Antwort im Thema
Das Foto habe ich danach an der Kreuzung gemacht, als ich die Frau zur Rede stellen wollte, damit ich die Autonummer habe.
Ich glaube kaum das man bei Tempo 200 eine Vollbremsung macht, das Handy rausholt, die Tastensperre rausmacht, das Kamera App startet und ein Foto macht.
Gibt's hier eigentlich auch Leute die halbwegs denken können? Ständig gibt's hier dumme Kommentare und Halbweissheiten von irgendwelchen Behinderten hier
325 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Kommt halt auch drauf an, wie die Strecke aussieht. Bei uns gibt es auf den AB viele langgezogene Kurven, die man theoretisch mit 250 fahren kann. Theoretisch deshalb, weil man da mit den allermeisten Autos soweit an der Grenze der Fahrphysik fährt, dass ein Auto beim scharfen Bremsen kaum noch zu kontrollieren ist. Wenn dann vielleicht noch eine kleine Bodenwelle dazukommt, ist die Fuhre schneller abgeflogen, als die meisten gucken können.Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Wobei das schleudert auch auf einen defekt am Fahrzeug hindeuten kann.
Ein Fahrzeug sollte nicht schleudern bei einer Vollbremsung, auch nicht bei hoher Geschwindigkeit.Auch als ich bei 240 Sachen den Anker voll geworfen hab ist er 100% in der Spur geblieben.
Da hat es auch nicht mal ESP gebraucht, nur das ABS war logischerweise am Rattern.Vielleicht ist ein Golf aber auch einfach nicht für diese Geschwindigkeit ausgelegt?
Aber vielen scheint das egal zu sein, oder aber sie erkennen die Gefahr nicht oder aber sie verlassen sich auf die Technik, dass die sie schon retten wird...
Das stimmt... wobei ich denke das kommt es auch immer auf das Auto darauf an...
Bei mir wird durch die CBC (Curve Break Controll) jedes Rad von beginn an Unterschiedlich stark gebremst um den Wagen trotz Kurve in der Spur zu halten und Schleudern zu vermeiden.
Aber denke mal derartiges ist in einem Golf/Astra etc wohl eher selten vertreten.
Zitat:
Original geschrieben von HEWE
Auf deutschen Autobahnen gilt Richtgeschwindigkeit 130km/h, auch auf Strecken ohne Tempolimit. Wer schneller fährt handelt auf eigenes Risiko, geht eine erhöhte Betriebsgefahr ein und bekommt immer mindestens eine Teilschuld im Schadenfall, egal ob Schuld oder nicht.😉
13 (!) grüne Daumen für so einen Unsinn? Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass man in nahezu der gleichen Situation wie der des TE den Linksrüberzieher auch abräumen "darf", ohne Teilschuld zu bekommen...
RIP A6!
P.S.
Zum Glück konnte ich die Geschwindigkeit durch Vollbremsung noch so weit reduzieren, dass außer 2 geschrotteten PKW und einem leicht beschädigten Sattelzug kein Schaden entstanden ist. Alleinschuld (sowohl bußgeldtechnisch als auch schadensersatztechnisch) hat aber der Rauszieher bekommen, trotz der Geschwindigkeit zwischen 180 und 190 vor der Vollbremsung...
So sollte es auch sein...
Nur weil ich schneller Fahre und andere den Fehler machen und nicht aufpassen zahle ich doch nicht dafür.
Zitat:
Original geschrieben von pierreonline
Wenn ich fast einen Unfall verursacht hätte dann würde ich mich schon mal entschuldigen und dazu stehen und nicht einfach weiter fahren und so tun als wäre nichts gewesen.
Wenn mir nach einer von mir verursachten Gefahrensituation jemand kilometerweit mit Schaum vorm Mund hinterherfahren würde, würde ich mir auch 2x überlegen ob ich anhalte (und würde mir wünschen, wie in der wilden Jugendzeit eine "Hausordnung" griffbereit zu haben). Als Frau würde ich mir das schon dreimal überlegen...
Und ja: selbsternannte StVO-Vollstrecker können schneller eine Anzeige wegen Nötigung am Hals haben als sie denken. Zu meiner LKW-Fahrer-Zeit als Student hat mich mal ein gesetzestreuer Rentner zum Anhalten gezwungen, weil ich aus einer Baustelle Dreck auf die Straße gezogen hatte. Bei der anschließenden Klärung durch die Polizei bekam ich gar nichts (da die firmeneigene Kehrmaschine den Dreck zwischenzeitlich beseitigt hatte) und der Polizist fragte mich, ob ich Anzeige wegen Nötigung erstatten wolle. Und ich wollte...
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Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
13 (!) grüne Daumen für so einen Unsinn? Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass man in nahezu der gleichen Situation wie der des TE den Linksrüberzieher auch abräumen "darf", ohne Teilschuld zu bekommen...RIP A6!
P.S.
Zum Glück konnte ich die Geschwindigkeit durch Vollbremsung noch so weit reduzieren, dass außer 2 geschrotteten PKW und einem leicht beschädigten Sattelzug kein Schaden entstanden ist. Alleinschuld (sowohl bußgeldtechnisch als auch schadensersatztechnisch) hat aber der Rauszieher bekommen, trotz der Geschwindigkeit zwischen 180 und 190 vor der Vollbremsung...
moin Hannes,
dann hattest du sicher zeugen/gutachter, die dich unterstützt haben. Üblicherweise gehen die gerichte aber von der abwendbarkeit eines ereignisses aus, wenn die richtgeschwindigtkeit eingehalten wird. Aber wie so oft, ausnahmen bestätigen die regel.
Ich habe mal die ersten 1 1/2 Seiten gelesen und den Rest übersprungen. Also zum Punkt mit der Anzeige, das kannst du eigentlich vergessen. Du bist ja sicher alleine unterwegs gewesen? Dann steht Aussage gegen Aussagen > Verfahren eingestellt. Selbst wenn du noch jemanden neben dir gehabt hättest, würde wohl ein Video-Beweis fehlen oder das es zufällig ein Polizeiwagen gesehen hätte etc. Sonst könnte sich ja jeder ein x-beliebiges Auto aussuchen und dann mit dem Kumpel Anzeige erstatten.
Ansonsten muss man solche Leute einfach mal nachts in einer stillen Ecke treffen. Gestern hatte ich so einen Spezialisten in einer Mercedes A Klasse (die ganz alte). Saß so ein fetter Specki mit Holzfällerhemd drin, mit KIND auf dem Beifahrersitz. Der schleicht sich die ganze Zeit was mit 45 km/h zurecht. Als ich dann auf einer zwei(!)spruigen (2 je Richtung, also eigentlich 4 Spuren) Straße überholen will gibt der auf einmal Stoff wie ein Gaskranker.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Doch, das wird man können.Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Wenn jemand verkehrsgefährdend "rauszieht" (also einen Spurwechsel vornimmt, der besondere Vorsicht und Rücksicht erfordert), dann wird man auf einer unbeschränkten Strecke nicht den angeblichen bösen "Raser" an den Pranger stellen können.
Zwar nicht als alleinigen Verursacher, aber er wird nicht ohne Mitschuld aus der Sache kommen.
Selten sind sich Gerichte so einig wie in Bezug auf die Mithaftung beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit.Ein (hier passendes) Beispiel wäre Aktenzeichen: 13 U 712/10:
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Und dort warens "nur"160, hier über 200.🙄Zitat:
Im vorliegenden Fall war der Kläger mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn unterwegs. Der Beklagte fuhr auf die Autobahn auf und ist direkt danach auf die linke Spur gewechselt. Dabei kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Der Beklagte gab zwar zu, den Unfall durch den Spurwechsel herbeigeführt zu haben. Dennoch entschied das Gericht teilweise zugunsten des Beklagten.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Man darf schneller fahren als 130 km/h solange es die Verhältnisse zulassen.Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Man DARF schneller fahren als 130 km/h, und das möge freundlicherweise so bleiben, auch wenn der Nanny-Staat zunehmend an den Bedürfnissen und am Horizont der Grenzdebilen ausgerichtet wird.
Passiert dann etwas, haben es die Verhältnisse nicht zugelassen.
Ist doch eigentlich ganz einfach.
Sorry für das Vollzitat, aber es ist notwendig. Denn deine Ausführungen zeigen, daß du die rechtliche Konstruktion der anteiligen Haftung bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h schlicht nicht verstanden hast.
Dabei habe ich mich so sehr bemüht, es einfach und eingängig zu erkären. 😉
Die Mithaftung bei mehr als 130 km/h hat nichts, wirklich gar nichts mit "schuld" oder "nicht schuld" zu tun, sondern mit einer deutlichen Erhöhung der allgemeinen Betriebsgefahr bei schneller Fahrt. Das von dir (auszugsweise und damit unvollständig) zitierte Berufungsurteil sagt genau das, was ich auch sage.
Und insofern taugen diese Maßstäbe auch nicht dafür zu beurteilen oder zu konstruieren, daß ein Schnellfahren verboten oder zumindest unerwünscht ist. Und weil das so ist, weil eben gerade kein "Schuldvorwurf" gemacht werden kann, deshalb kann man auch nicht von "Rasern" sprechen.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Gähn. Ständiges Wiederholen macht es nicht richtiger. Meine Erfahrung ist eine andere. Siehe Anhang.
Nicht gelangweilt sein😁
Jeder fall liegt anders und in deinem kam es eben nicht zum tragen. Aber immer davon ausgehen, dass es immer so ausgeht, wie in deinem, kann man eben nicht. nur auf dieses wollen die kollegen, wie ich auch, hinweisen.
willi
Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Würde ja drüber lachen wenn es nicht so traurig wäre!
Aber geh dazu lieber in den Keller.
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
moin Hannes,dann hattest du sicher zeugen/gutachter, die dich unterstützt haben. Üblicherweise gehen die gerichte aber von der abwendbarkeit eines ereignisses aus, wenn die richtgeschwindigtkeit eingehalten wird. Aber wie so oft, ausnahmen bestätigen die regel.
Moin moin,
nein, keine Zeugen weit und breit. Die 3 beteiligten Fahrzeuge (meines, der eilige Handwerker von der AB-Auffahrt und der Sattelzug, zwischen dem und der Leitplanke ich nach dem Aufprall auf den Handwerker Flipper gespielt habe) waren die einzigen Fahrzeuge weit und breit. Außer bei der Unfallaufnahme selbst habe ich auch mit keinem Polizisten, Staatsanwalt oder sonstigem Vertreter der Judikative mehr gesprochen. Es gab lediglich 2 Schreiben von Staatsanwaltschaft und Polizei (siehe Anhang im vorherigen Posting) und der Fall war erledigt.
Dass der Schaden von der Versicherung des Verursachers vollständig bezahlt worden ist, hat mir anschließend der Fuhrparkleiter meines Arbeitgebers bestätigt. Also auch keine teilweise Schadenshaftung.
Und ja: Meiner Ansicht nach wäre der Unfall bei 130 vermeidbar gewesen. Normalerweise mache ich bei unklaren Situationen auch langsam. Dass aber jemand bei fast völlig leerer Straße direkt vom Anfang der Auffahrt auf die linke Spur zieht, obwohl der Sattelzug auf der rechten Spur noch 30 bis 50 m weiter vorne ist und sogar noch schneller als der auffahrende PKW ist, damit habe ich nicht gerechnet. Aber zwei Dinge sind halt unendlich [Albert Einstein]...
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
Nicht gelangweilt sein😁
Jeder fall liegt anders und in deinem kam es eben nicht zum tragen. Aber immer davon ausgehen, dass es immer so ausgeht, wie in deinem, kann man eben nicht. nur auf dieses wollen die kollegen, wie ich auch, hinweisen.
willi
Nein, natürlich nicht. Bei Geschwindigkeiten über 130 wird eine Teilschuld immer
in Betracht gezogen. Einige (auch hier im Forum) interpretieren das aber so, dass man in solchen Geschwindigkeitsbereichen immer und automatisch mitschuldig ist bzw. mit haftet. Und das ist eben nicht so.
Ihr werdet in dieser Diskussion nie zu einem sinnvollen Ergebnis kommen, wenn ihr weiterhin alle möglichen Begriffe, die nichts miteinander zu tun haben, wild durcheinanderwerft, anstatt das ganze so, wie auch ein Richter es täte, systematisch und strukturiert zu betrachten.
Die Überschreitung der "Richtgeschwindigkeit" von 130 km/h begründet aufgrund der damit einhergehenden Erhöhung der allgemeinen Betriebsgefahr des schnell fahrenden Fahrzeugs eine anteilige Mithaftung im Schadensfall - das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
Eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat wird daraus niemals, sofern nicht zusätzlich die weiteren Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Vorschriften verwirklicht werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
....Bei Geschwindigkeiten über 130 wird eine Teilschuld immer in Betracht gezogen. Einige (auch hier im Forum) interpretieren das aber so, dass man in solchen Geschwindigkeitsbereichen immer und automatisch mitschuldig ist bzw. mit haftet. Und das ist eben nicht so.
Ja und nein. Es ist keine "Teilschuld" (der Begriff "Schuld" ist terminologisch unpassend, da er ein vorwerfbares Handeln beschreibt), sodnern eine "Mithaftung" (die auf eine
schuldunabhängigeErhöhung der allgemeinen Betriebsgefahr durch hohe Geschwindigkeit zurückzuführen ist).
Leider tendieren immer mehr Gerichte zu einer gewissen Schematik, die prinzipiell be einem Umfall (und nur dann wird das ganze relevant) eine Mithaftung zuweist, wenn schneller als 130 km/h gefahren wird.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Die Mithaftung bei mehr als 130 km/h hat nichts, wirklich gar nichts mit "schuld" oder "nicht schuld" zu tun, sondern mit einer deutlichen Erhöhung der allgemeinen Betriebsgefahr bei schneller Fahrt. Das von dir (auszugsweise und damit unvollständig) zitierte Berufungsurteil sagt genau das, was ich auch sage.
Es scheint leider einigen Zeitgenossen ausgesprochen schwer zu fallen, den Unterschied zwischen Schuld und Haftung zu kapieren. Warum das so ist, darüber kann man nur spekulieren, aber wenn man unserem Bildungssystem daran an eine Teilschuld 😁 anlastet, liegt man sicherlich nicht falsch.
Man sollte sich einfach angewöhnen, die Verwendung des Begriffes 'Teilschuld' als Indikator dafür zu nehmen, daß ein Beitrag von keinerlei Sachkentnis getrübt ist ... 😉