vier Wochen Fahrrad fahren
Blauer Himmel, Sonnenschein etc. und Du cruised gemütlich mit 170km/h über die freie A8 links an ein paar langsameren Autos vorbei.
Plötzlich zieht einer mit ca 130 vor mir raus und steigt kurz
darauf in die Eisen, weil eine Kamera von der Brücke hängt. Abstand zwischen Stern und Kofferaum schrumfte auf 16 Meter und bitte lächeln.
Ergibt 139km/h und 16 Meter Abstand 240Euronen, 4Punkte und
4Wochen Rad fahren.
Gibt es mildernde Umstände wenn der Volldepp vor mir den Anker wirft?
Hat jemand Erfahrung gesammelt?
Jetzt wo ich meine schönen Blenden dran habe kann ich den Karren stehen lassen😠😠😠
Beste Antwort im Thema
Genau so ist es.
Zu geringer Abstand – kann ich mich gegen einen solchen Vorwurf wehren?
Der bei einer bestimmten Geschwindigkeit einzuhaltende Mindestabstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug ist gesetzlich vorgeschrieben. § 4 StVO legt den Grundsatz fest, dass im Zweifel der Abstand so groß sein muss, dass der Hintermann auch bei plötzlichem Bremsen des voraus fahrenden Fahrzeugs noch anhalten kann. Wann das technisch nicht mehr möglich ist, ist den Anlagen und Tabellen der BKatV zu entnehmen.
Auf Autobahnen werden Messverfahren, bei denen die Abstandsmessung von einer Brücke auf die Fahrbahn herab erfolgt, häufig eingesetzt. Die konkrete Ermittlung des Abstands geschieht dann unter Zuhilfenahme von auf der Fahrbahn aufgetragenen Messmarkierungen. Bei der Abstandsmessung wird in aller Regel zur Beweissicherung zusätzlich eine Videoaufzeichnung gemacht. Das bedeutet, dass sich im Bestreitensfall die Verfahrensbeteiligten im Gerichtssaal die Bildaufzeichnung gemeinsam ansehen. Angesichts der Tatsache, dass dem schriftlichen Tatvorwurf in der Regel ein Bild der Verkehrssituation beigefügt ist, ist das Bestreiten der Tatsache des zu geringen Abstands kaum noch möglich. Das häufigste Verteidigungsargument ist daher, dass das vordere Fahrzeug kurz vor der Messung die Spur gewechselt habe und der Abstand bis dahin völlig in Ordnung gewesen sei. Wenn dies tatsächlich so war, haben Sie durchaus achtbare Verteidigungschancen. Häufig findet man aber bereits auf dem Anhörungsbogen den Vermerk, die auswertende Polizeidienst-stelle habe solche Verkehrssituationen bereits berücksichtigt, man würde Ihnen also gar nicht die Begehung einer Ordnungswidrigkeit vorwerfen, wenn sich wirklich ein anderes Fahrzeug vor Sie gesetzt hätte. Da Sie selbstverständlich ein Akteneinsichtsrecht haben, können Sie das anhand des Videobandes nachprüfen. Wenn sich dabei zeigt, dass Sie Ihre Erinnerung getrogen hat und Sie über einen längeren Zeitraum mit gleich bleibend geringem Abstand hinter dem Vordermann her-gefahren sind, dann sieht es natürlich nicht mehr so gut für Sie aus.
Bestimmte Abstandsmessverfahren sind keine standardisierten Messverfahren. Das bedeutet, dass sich das Gericht mit Ihren Einwendungen im Einzelnen auseinandersetzen und konkrete, nachvollziehbare Feststellungen zu Geschwindigkeit und Abstand treffen muss. Zu diesem Zweck wird es, sofern es meint, seine eigene Sachkunde reiche nicht aus, einen Sachverständigen beauftragen. Von dessen Gutachten wird dann der Ausgang Ihrer Sache abhängen.
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Genauso sieht es aus. Da wird dem dicht Auffahrenden sein eigener Frust zum Verhängnis. Anstatt beherzt auf die Bremse zu treten, bringt er sich selbst und andere in Gefahr.
Was verstehst Du unter "beherzt bremsen" ? Damit könnte der nachfolgende Verkehr auch in Gefahr gebracht werden. Fakt ist, bei einer Abstandskontrolle müssen immer Beamte vor Ort sein und die Messungen beobachten oder dokumentiert.
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Was verstehst Du unter "beherzt bremsen" ? Damit könnte der nachfolgende Verkehr auch in Gefahr gebracht werden. Fakt ist, bei einer Abstandskontrolle müssen immer Beamte vor Ort sein und die Messungen beobachten oder dokumentiert.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Genauso sieht es aus. Da wird dem dicht Auffahrenden sein eigener Frust zum Verhängnis. Anstatt beherzt auf die Bremse zu treten, bringt er sich selbst und andere in Gefahr.
Nur mal so als Beispiel......Der nachfolgende Verkehr wäre in dem Fall in einer ausreichendem Abstand , so das ein beherztes Bremsen keinen bedrängen würde ... ich sehe es täglich und es hat wenig mit einem Miteinander zu tun ..... wenn die Leute nur um einen nicht rein zu lassen, extra die Lücke dicht machen !
Lisa
Sind wir doch mal ehrlich. Kaum einer hält den vorgeschriebenen Abstand ein. Ich habe das mal gemacht an einem WE auf der Rückfahrt von Bayern nach Hause. Da gibt es ständig Fahrer, die von rechts kommen und dann auf die linke Fahrbahn wechseln. Das habe ich dann eine Zeit lang mitgemacht. Immer schön gebremst um den richtigen Abstand zu haben.
Irgendwann platz einem aber der Kragen weil der Hals immer dicker wird. Also was macht man, man gibt Gas und macht die Lücke kleiner, sonst ist man irgendwann wieder da, wo man hergekommen ist.
Normal dürfte der Rechtsfahrende erst die Spur wechseln, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Macht kein Mensch und das ist das Problem.
Ich halte den vorgeschriebenen Abstand automatisch ein, denn bei mir kümmert sich die Distronic darum, mit der man wunderschön und entspannt dahingleitet.
lg Rüdiger:-)
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Das mit dem "dicken Hals" habe ich mir inzwischen weitestgehend abgewöhnt, hilft ja eh nix.
Wenigstens kann man sich jeweils an der perfekten Technik der Distronic erfreuen, ist zumindest ein schwacher Trost...
lg Rüdiger:-)
die mit Abstand häuftigste Unfallursache auf unseren AB ist der zu geringe Abstand!
Den halt' ich ein, nicht wegen der Vorschrift, sondern weil die Unfallwahrscheinlichkeit dadurch extrem abnimmt! Sollen sie in die Lücke brechen, rechts überholen oder meinen, mich anblinken zu müssen! Wer's eilig hat - bitte!
Lustig ist nur, dass bei genau gleicher Fahrweise mit unserem Kombigolf (der Frau) man deutlich mehr "belästigt" wird als mit dem e-coupe! 😰
Wer jetzt meint ich sei "Schmittchen Schleicher", dem empfehle ich sich mal hinter mich zu "setzen"!
(biete fast täglich zwischen 6 - 8 Uhr auf der A31 Süd Gelegenheit dazu 😰)
Grüße 😉
Es gilt doch das Rechtsfahrgebot und da sollte , wenn man sich auf der Überholspur befindet mal zurückentsinnen !
Nein ... du kommst hier net rein .... 😁
Links ist die Spur immer proppevoll und rechts so grosse Lücken , das man rechts schneller vorwärts kommen könnte ... das frustet die ständigen Linksfahrer ..... haben die Rechtsfahrer nicht das Recht zu überholern ?
Wenn es nach den ständigen Linksfahrer geht , natürlich nicht !
Lisa
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Was verstehst Du unter "beherzt bremsen" ? Damit könnte der nachfolgende Verkehr auch in Gefahr gebracht werden.
Damit könnten allenfalls diejenigen in Gefahr gebracht werden, die den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhalten und dem Straßenverkehr auch sonst nicht die notwendige Aufmerksamkeit schenken. Das soll aber nicht das Problem desjenigen sein, der eine Gefahrenbremsung vornimmt.
Ein beherztes Bremsen halte ich, um den Abstand wieder herzustellen, für äußerst unnötig und auch gefährdend. Da reicht es auch das Gas wegzunehmen und, wenn nötig, leicht zu bremsen.
Zitat:
Original geschrieben von RuedigerV8
Ich halte den vorgeschriebenen Abstand automatisch ein, denn bei mir kümmert sich die Distronic darum, mit der man wunderschön und entspannt dahingleitet.lg Rüdiger:-)
Kann ich so gar nicht unterschreiben.
Auf der BAB ist die Distronic für mich völlig unbrauchbar, außer ich will auf der rechten Spur den Lastwagen hinterher gurken.
Der Abstand zum Vordermann ist viel zu groß, sodass ständig Wagen in die Lücke fahren. Also bremst die Distronic ständig ab... Irgendwann bin ich bei unter 100km/h und mache den Scheiß aus.
Ist genauso wie mcaudio weiter oben schrieb: der Sicherheitsabstand ist viel zu groß, viele Leute zeigen dir da den Vogel.
Auf der Landstraße hingegen habe ich die Spielerei oft an, da scheren dann kaum Leute in "deinen Abstand". Da ist wirklich entspanntes Fahren angesagt.