vier Wochen Fahrrad fahren

Mercedes E-Klasse W211

Blauer Himmel, Sonnenschein etc. und Du cruised gemütlich mit 170km/h über die freie A8 links an ein paar langsameren Autos vorbei.
Plötzlich zieht einer mit ca 130 vor mir raus und steigt kurz
darauf in die Eisen, weil eine Kamera von der Brücke hängt. Abstand zwischen Stern und Kofferaum schrumfte auf 16 Meter und bitte lächeln.
Ergibt 139km/h und 16 Meter Abstand 240Euronen, 4Punkte und
4Wochen Rad fahren.
Gibt es mildernde Umstände wenn der Volldepp vor mir den Anker wirft?
Hat jemand Erfahrung gesammelt?

Jetzt wo ich meine schönen Blenden dran habe kann ich den Karren stehen lassen😠😠😠

Beste Antwort im Thema

Genau so ist es.

Zu geringer Abstand – kann ich mich gegen einen solchen Vorwurf wehren?

Der bei einer bestimmten Geschwindigkeit einzuhaltende Mindestabstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug ist gesetzlich vorgeschrieben. § 4 StVO legt den Grundsatz fest, dass im Zweifel der Abstand so groß sein muss, dass der Hintermann auch bei plötzlichem Bremsen des voraus fahrenden Fahrzeugs noch anhalten kann. Wann das technisch nicht mehr möglich ist, ist den Anlagen und Tabellen der BKatV zu entnehmen.

Auf Autobahnen werden Messverfahren, bei denen die Abstandsmessung von einer Brücke auf die Fahrbahn herab erfolgt, häufig eingesetzt. Die konkrete Ermittlung des Abstands geschieht dann unter Zuhilfenahme von auf der Fahrbahn aufgetragenen Messmarkierungen. Bei der Abstandsmessung wird in aller Regel zur Beweissicherung zusätzlich eine Videoaufzeichnung gemacht. Das bedeutet, dass sich im Bestreitensfall die Verfahrensbeteiligten im Gerichtssaal die Bildaufzeichnung gemeinsam ansehen. Angesichts der Tatsache, dass dem schriftlichen Tatvorwurf in der Regel ein Bild der Verkehrssituation beigefügt ist, ist das Bestreiten der Tatsache des zu geringen Abstands kaum noch möglich. Das häufigste Verteidigungsargument ist daher, dass das vordere Fahrzeug kurz vor der Messung die Spur gewechselt habe und der Abstand bis dahin völlig in Ordnung gewesen sei. Wenn dies tatsächlich so war, haben Sie durchaus achtbare Verteidigungschancen. Häufig findet man aber bereits auf dem Anhörungsbogen den Vermerk, die auswertende Polizeidienst-stelle habe solche Verkehrssituationen bereits berücksichtigt, man würde Ihnen also gar nicht die Begehung einer Ordnungswidrigkeit vorwerfen, wenn sich wirklich ein anderes Fahrzeug vor Sie gesetzt hätte. Da Sie selbstverständlich ein Akteneinsichtsrecht haben, können Sie das anhand des Videobandes nachprüfen. Wenn sich dabei zeigt, dass Sie Ihre Erinnerung getrogen hat und Sie über einen längeren Zeitraum mit gleich bleibend geringem Abstand hinter dem Vordermann her-gefahren sind, dann sieht es natürlich nicht mehr so gut für Sie aus.
Bestimmte Abstandsmessverfahren sind keine standardisierten Messverfahren. Das bedeutet, dass sich das Gericht mit Ihren Einwendungen im Einzelnen auseinandersetzen und konkrete, nachvollziehbare Feststellungen zu Geschwindigkeit und Abstand treffen muss. Zu diesem Zweck wird es, sofern es meint, seine eigene Sachkunde reiche nicht aus, einen Sachverständigen beauftragen. Von dessen Gutachten wird dann der Ausgang Ihrer Sache abhängen.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Sven210779


ich glaube wir weichen hier langsam aber sicher ziemlich vom thema ab...
Das kann ich ganz und gar nicht bestätigen. Selten war ein Thread so lange so nah am eigentlichen Thema.

So ist es ... die Spur wechseln  , mit den Gefahren ,  Sicherheitsabstand und Geschwindigkeit .... die damit verbundene Gefahr für sich selbst oder dem fliessendem Vekehr mit eingebunden und ob man sich oder dem anderem einen Gefallen tut , wenn man entsprechend handelt .

Also , hier werden zahlreiche Situationen aufgeführt , die zum altäglichen Verkehrsfluss gehören ... und genau das Problem vom TE beschreiben "könnten" .

Lisa

Zitat:

Original geschrieben von Vulcanb


Da bin ich aber gespannt, ob das Deine rechtsschutzversicherung abdeckt.

vulcanb

Sie ist doch da um sich zu Verteidigen zu können ....

Hallo,

schau doch mal bei der "jurathek.de" rein und eröffne einen Thread.

Aber ohne Anwalt wirst du keine Chance haben.

grüße
ge-el-ka

und, weiss jemand schon was neues in dem fall ?
würd mich interessieren wie das ausgeht...

mfg

sven

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Zitat:

Original geschrieben von Sven210779



und, weiss jemand schon was neues in dem fall ?
würd mich interessieren wie das ausgeht...

mfg

sven

Zitat:

Original geschrieben von Fregl



Zitat:

Original geschrieben von Sven210779



und, weiss jemand schon was neues in dem fall ?
würd mich interessieren wie das ausgeht...

mfg

sven

Was willst Du uns sagen damit😕😉

Lisa, das geht mir genau so! 😁

Wenn ich meinen Clio Williams aus der Garage hole, ist es meistens vorbei mit cruisen.
Auch Ersatz- oder Mietwagen mit schwacher Motorisierung, ich gebe immer viel mehr Gas und fahre bedeutend hektischer als mit meinen gemütlichen "Schiff" mit Reserven.

Für mich am schlimmsten sind aufgeladenen Kompaktwagen, ich bewundere jeden der sich bei diesen Fahrzeugen an Tempolimits halten kann. Der letzte Ersatzewagen (S212, 250 CDI), zeigte bei meiner Fahrweise auch eine 12 im BC. (bei schwerem Fuss läuft der auch gar nicht soo schlecht. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Hellmi



Zitat:

Original geschrieben von Fregl


Was willst Du uns sagen damit😕😉

dass mein Editor spinnt, jetzt daheim gehts besser🙂
Ich war ja noch eine Antwort schuldig. Mein RA und ich haben den Einspruch kurz vor der Gerichtsverhandlung zurück gezogen, da es kein Permanentvideo war.
Das heißt der Verkehr wurde beobachtet und bei Verdacht einer OWI
das Video gestartet, dass ist wohl zulässig. Der RA wollte es dann noch über Unkenntlichkeit des Fotos versuchen. Da aber geraume Zeit vorher,
an einem Sonntag, ein Vertreter der Trachtengruppe bei mir war und ich das Foto gesehen habe, rechnete ich mir da wenig Chancen aus. So scharfe Bilder gibt es sonst nicht von mir😁.
Wozu also noch mehr Kohle der Versicherung verpulvern😉.
So nun dachte ich mir, gebe ich den Schein gleich ab, dann habe ich ihn wieder, wenn die Sone raus kommt. Kurz bei der Polizei, in dem Ort wo ich arbeite, vorbei geschneit und gefragt ob ich den Schein meiner Frau mit geben kann, da Sie nur 100m neben der Wache arbeitet. Kein Problem muss nur eine Vollmacht mitgeben, dann haut das schon hin. Ich also gestern meiner Frau beides in die Hand gedrückt. Nun wollten die Herren in grün plötzlich eine Bestätigung der Bußgeldstelle in Karlsruhe haben, dass sie meinen Schein verwahren dürfen😕. Die haben natürlich erlesene Sprechzeiten, also wieder einen Tag verloren. Nachdem ich die gute Frau in Karlsruhe überzeugt hatte, rief diese in der Polizeiwache an und klärte. Anschließend habe ich dann noch einmal auf der Wache angerufen, ob den jetzt alles klar wäre
und meine Frau den Schein vorbei bringen kann.
Da wollte mir die Trachtenpuppe erklären, dass ich den Schein nur an meinem Wohnort abgeben kann😠😕. Nach einiger Diskusion habe
ich sie aber von dieser Idiotie abbringen können. Da meine Frau noch nicht daheim ist, bin ich mal gespannt ob es gklappt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Fregl



Zitat:

Original geschrieben von Hellmi


Da wollte mir die Trachtenpuppe erklären, dass ich den Schein nur an meinem Wohnort abgeben kann😠😕. Nach einiger Diskusion habe
ich sie aber von dieser Idiotie abbringen können. Da meine Frau noch nicht daheim ist, bin ich mal gespannt ob es gklappt hat.

Hallo Fregl,

also normalerweise kenne ich das nur so: Eine Polizeidienststelle nimmt den Lappen entgegen, schickt diesen mit dem Annahmedatum zur ausstellenden Bußgeldbehörde, bei dir wohl Karlsruhe, von dort aus wird er dann Termingerecht per Post zu Dir zurückgeschickt.

So war das bei mir vor ziemlich genau zehn Jahren, allerdings ist meine Karte in Kassel zu Besuch gewesen😉.
War aber per Post zwei Tage vor ablauf der Frist wieder bei mir mit einem deutlichen Hinweis der noch zuverbleibenden Tage.

Du wirst das Ding schon los.

Allen ein schönes Wochenende

Zitat:

Du wirst das Ding schon los.

Allen ein schönes Wochenende

So, der Schein liegt sicher😁. Begebe mich jetzt in einen vierwöchigen Winterschlaf😮.

W as sind denn schon 4 Wochen, dass machst Du doch mit links oder besser 
gesagt auf einer A. Backe😛😉

Komisch haben die denn keine eigenen Führerscheine oder wieso müssen diue sich welche von den Bürgern ausleihen?

Finanznot der Haushalte wahrscheinlich

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