vier Wochen Fahrrad fahren
Blauer Himmel, Sonnenschein etc. und Du cruised gemütlich mit 170km/h über die freie A8 links an ein paar langsameren Autos vorbei.
Plötzlich zieht einer mit ca 130 vor mir raus und steigt kurz
darauf in die Eisen, weil eine Kamera von der Brücke hängt. Abstand zwischen Stern und Kofferaum schrumfte auf 16 Meter und bitte lächeln.
Ergibt 139km/h und 16 Meter Abstand 240Euronen, 4Punkte und
4Wochen Rad fahren.
Gibt es mildernde Umstände wenn der Volldepp vor mir den Anker wirft?
Hat jemand Erfahrung gesammelt?
Jetzt wo ich meine schönen Blenden dran habe kann ich den Karren stehen lassen😠😠😠
Beste Antwort im Thema
Genau so ist es.
Zu geringer Abstand – kann ich mich gegen einen solchen Vorwurf wehren?
Der bei einer bestimmten Geschwindigkeit einzuhaltende Mindestabstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug ist gesetzlich vorgeschrieben. § 4 StVO legt den Grundsatz fest, dass im Zweifel der Abstand so groß sein muss, dass der Hintermann auch bei plötzlichem Bremsen des voraus fahrenden Fahrzeugs noch anhalten kann. Wann das technisch nicht mehr möglich ist, ist den Anlagen und Tabellen der BKatV zu entnehmen.
Auf Autobahnen werden Messverfahren, bei denen die Abstandsmessung von einer Brücke auf die Fahrbahn herab erfolgt, häufig eingesetzt. Die konkrete Ermittlung des Abstands geschieht dann unter Zuhilfenahme von auf der Fahrbahn aufgetragenen Messmarkierungen. Bei der Abstandsmessung wird in aller Regel zur Beweissicherung zusätzlich eine Videoaufzeichnung gemacht. Das bedeutet, dass sich im Bestreitensfall die Verfahrensbeteiligten im Gerichtssaal die Bildaufzeichnung gemeinsam ansehen. Angesichts der Tatsache, dass dem schriftlichen Tatvorwurf in der Regel ein Bild der Verkehrssituation beigefügt ist, ist das Bestreiten der Tatsache des zu geringen Abstands kaum noch möglich. Das häufigste Verteidigungsargument ist daher, dass das vordere Fahrzeug kurz vor der Messung die Spur gewechselt habe und der Abstand bis dahin völlig in Ordnung gewesen sei. Wenn dies tatsächlich so war, haben Sie durchaus achtbare Verteidigungschancen. Häufig findet man aber bereits auf dem Anhörungsbogen den Vermerk, die auswertende Polizeidienst-stelle habe solche Verkehrssituationen bereits berücksichtigt, man würde Ihnen also gar nicht die Begehung einer Ordnungswidrigkeit vorwerfen, wenn sich wirklich ein anderes Fahrzeug vor Sie gesetzt hätte. Da Sie selbstverständlich ein Akteneinsichtsrecht haben, können Sie das anhand des Videobandes nachprüfen. Wenn sich dabei zeigt, dass Sie Ihre Erinnerung getrogen hat und Sie über einen längeren Zeitraum mit gleich bleibend geringem Abstand hinter dem Vordermann her-gefahren sind, dann sieht es natürlich nicht mehr so gut für Sie aus.
Bestimmte Abstandsmessverfahren sind keine standardisierten Messverfahren. Das bedeutet, dass sich das Gericht mit Ihren Einwendungen im Einzelnen auseinandersetzen und konkrete, nachvollziehbare Feststellungen zu Geschwindigkeit und Abstand treffen muss. Zu diesem Zweck wird es, sofern es meint, seine eigene Sachkunde reiche nicht aus, einen Sachverständigen beauftragen. Von dessen Gutachten wird dann der Ausgang Ihrer Sache abhängen.
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Ruhig Blut Hyperbelchen , ich dachte das du es falsch verstanden hast ... ich sprach im Sinne des TE und da trifft es nun mal zu, bei 500Meter hat er entweder Gas gegeben oder nicht und das ist in dem Fall wichtiger gebremst !Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Wenn Du in eine Lücke reinziehst die zu klein ist oder jemand auf der linken Spur bremsen muss gehört Dir der Lappen abgenommen. Das ist nämlich Nötigung Deinerseits.
Die ist dann auch nicht zu entschuldigen.Gruß
Hyperbel
Wie gut das du nichts zu entscheiden hast und es dafür kluge Leute gibt .... 500Meter ist in dem Fall eine Hausnummer und nicht zu entschuldigen 😉
Das aber muss in erst nachgewiesen werden , dafür gibt es ja auch Anwälte !Aber wenn jemand auf der linken Spur den Abstand NUR verringert um den blinkenden Fahrer nicht reinziehen zu lassen ist es eher eine Nötigung vom Hintermann .... Ich sprach nicht von einer zu leinen Lücke ..... NEIN SIE WIRD MEIST DURCH DAS SCHNELLE BESCHLEUNIGEN GENAU IN DEM MOMENT VERKLEINERT WENN MAN GERADE DABEI IST RÜBER ZU ZIEHEN ....blos keinen rein lassen , aber immer auf der rechten Spur bleiben ( meist sind es Opas ) .... von dem zu gerigen Sicherheitsabstand den er durch das Beschleunigen einhält , ganz zu schweigen ....
Manchmal sollte man 5e grade sein lassen und sich nicht wie eine Wildsau auf der linken bewegen ...... es ist immer ein Miteinander und da muss man nicht die Lücke zu machen und kann auch mal den Abstand vergrössern 😉
Ich mache sowas 😉
Die Leute die untermotorisiert durch die Gegend schippern fahren agressiver als Fahrer mit soveräner Motorleistung .... das ist und bleibt immer so 😉
Lisa
Ich bin nicht Dein Hyperbelchen.
Und aufregen tue ich mich auch nicht - brauchst Dir um meinen Blutdruck keine Gedanken zu machen.
Falsch verstanden habe ich ebenfalls nichts.
Nötigung ist jedenfalls nie OK - egal ob man ausgebremst wird oder jemanden anderen ausbremst. Wer meint aktiv Verkehrserziehung betreiben zu müssen - dem gehört der Lappen abgenommen. Der ist m.E. bei der vorhandenen Verkehrsdichte nicht tragfähig für die Allgemeinheit.
Vielen Leuten fehlt einfach die nötige Reife und Gelassenheit für ein stärker motorisiertes Auto.
Trotzdem ist es so, dass die Polente oft die Falschen rauszieht.
Die sollten mal lieber auf der Brücke die ganzen Handy-Telefonierer knipsen. Hatte heute wieder einen vor mir der über zwei Spuren Schlangenlinien fuhr, mit Handy am Ohr und auf der Suche nach irgendwelchen Teilen um Fussraum. Unberechenbar!
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Ich nenne Dir mal ein Beispiel .... ich möchte mich nicht als Raser oder Drängler betiteln , aber ab und an fahre ich gerne sehr schnell...
Wenn ich ein Leihwagen fahre und es mal wieder etwas eiliger habe , ertappe ich mich immer wieder dabei , mich ab und an über den Vordermann aufzuregen ... "Boah fahre doch rüber du siehst doch das ich 200 drauf habe und die Geschwindigkeit garade so erreicht habe ,die wieder zu erreichen dauert ewig "... es verleitet einen mehr ...Wenn ich dagegen meinen fahre , warte ich bis die Lücke frei ist und ziehe vorbei und das geht manchmal schneller als den anderen lieb ist 😉
Ich halte mich komischerweise im schnelleren Fahrzeug mehr an Geschwindigkeit .... und fahre entspannter ... so nach dem Motto , ach lass ihn seine Komik vollenden , ich bin gleich eh vorbei und weh tun , tut auch nicht 😉Immer wenn ich geblitzt wurde oder andere Verkehrsverstösse begangen habe , sind sie nie mit meinem Fahrzeug passiert 😉
Deshalb verbrauchen die 220 cdi bei mir immer um die 12 Liter auf der Bahn ... 😁
Lisa
Du hast nicht ganz unrecht. In kleineren und schwächeren Modellen verleitet es eher, mal zu dicht aufzufahren, um dem Vordermann zu verdeutlichen, dass man da jetzt vorbei "muss", weil ein Bremsmanöver das Ergebnis harter Arbeit vernichtet😉
Aber auch die E-Klasse hat so oft es geht "Auslauf" und auch da rege ich mich beim Bremsen auf, aber eher, weil der Bremsstaub die Felge dreckig macht...denn Beschleunigen an sich ist eigentlich noch viel besser als pures Schnellfahren.😎
Fotos gabs übrigens auch nur mit der E-Klasse...
Um nochmal auf das Topic zurückzukommen.
Wie der Anwalt des Threadstarters schon richtig sagte, handelt es sich bei der im Urteil des BVerfG erwähnten Norm um eine landesrechtliche Regelung. Der ursprüngliche Kläger klagte in Meckl. Vorpommern. Daher weiß man dort sofort, dass es keine gesetzliche Grundlage für die verdachtsunabhängige Videoüberwachung gibt.
Das ist natürlich von gewissem Vorteil, jedoch ist dabei noch nicht alles entschieden. Denn da es keine gesetzliche Grundlage für die Videoanfertigung gibt, wurde das Beweismittel rechtswidrig erlangt. DIES BEDEUTET ABER VOR EINEM DEUTSCHEN GERICHT, nach deutschem Recht, noch lange nicht, dass das Beweismittel nicht verwendet werden darf (Fruit of the poisonous tree - wen es interessiert). Darüber muß dann erstmal der Richter entscheiden.
Dann mal viel ERFOLG und Glück mit dem Richter! 🙂
PS: Sofern es Einige hier noch nicht mitbekommen haben, dem Threadersteller ist jemand direkt vor den Wagen gefahren. Das klingt eher so, als hätter der Fahrer auf der rechten Spur nicht den fließenden Verkehr beachtet und ist dann einfach rübergefahren. Dadurch entstand dann der geringe Abstand zum Vordermann.
Das haben wir schon richtig verstanden. Dies sollte aber auf dem Video zu sehen sein.
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Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Das haben wir schon richtig verstanden. Dies sollte aber auf dem Video zu sehen sein.
Ohne eindeutige Beweise würden die Gesetzeshüter wohl kein Verfahren einleiten.
Das ist die eine Sache, wenn jemand damit nicht einverstanden ist, dann kann er ja Einspruch einlegen.
Was dann dabei heraus kommt, eine andere.
Vielleicht erfahren wir ja wie es dann ausgegangen ist.
Oder auch nicht. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Olli W.
Hallo,boah ey Mcaudio warst du in deinem 1.Leben Anwalt für Verkehrsrecht?
Nein, er hat nur vergessen, die Quelle seines Zitats anzugeben:
http://www.anwaltssuchdienst.de/download/Verkehr.pdf1. Auf der ersten Seite ist ein Link in ein anderes Forum, in dem ein RA zum Urteil zitiert wird. Er meint ja, dass das Grundrecht aus Art. 2 I iVm Art. 1 I verletzt sei. Dachte ich auch, jedoch steht in der Urteilsbegründung nur Artikel 3 I GG. Aufgrunddessen wurden die weiteren GG-Verletzungen nicht mehr erörtert 🙂.
2. Nunja 500m Videoaufnahme. Wie schnell war der Herr? 2xx? Mind. 1 Sek. Reaktionszeit. Wieviel Meter bleiben da noch auf Video?
Bei 200 km/h müßten dass doch ca. 55 m/s sein. Naja...
@TE: lies Dir Deinen Text mal genau durch, dann wirst Du selbst feststellen, dass Du die Tat begangen hast...laut Messung warst Du ja noch immer 9 km/h schneller, als Du die Geschwindigkeit des anderen im Zeitpunkt des Spurwechsels selbst einschätzt...und ca. 40 km/h Unterschied sind nun auch nicht sehr problematisch mit der Bremse auszugleichen und den Abstand wieder herzustellen...in dem Ärger schätzt man das öfter selbst im Nachgang falsch ein (Geschw. wird ja auch nicht nur per Blitzfoto festgestellt, sondern kann für jeden mit Dreisatzkenntnissen auch aus dem Video errechnet werden, dafür sind eben auch die Markierungen auf der Fahrbahn)
Da Du Rechtsschutz hast, würde ich dennoch einen Anwalt nehmen...der verdeint mit einer OWI leichtes Geld und findet ggf. einen Fehler im Einrichtprotokoll der Kameras, ein fehelendes Eichprotokoll, etc. und Du hast Glück
Wenn auch viele Geschwindigkeitsmessungen stationär oder per Wagen Fehler aufweisen: die Abstandsmessungen per stationärem Video + Fotobeweis sind schon recht präzise und können einem in einem Fall wie von Dir beschrieben (aber eben auch mit einem tatsächlich gefährlichem Ausscheren auf kurzer Distanz) für den schnelleren hilfreich sein - habe ich vor Jahren selbst gehabt...Geschwindigkeitsunterschied aber mehr als 100 km/h und da zieht eine rote Handtasche aus Nippon hinter einem LKW raus (hinter mir war übrigens kein einziger Wagen im überschaubarem Abstand > 1000 m)...ich hatte echte Probleme, auf die 100 km/h runter zu kommen, ohne den Japaner anzuschieben und auf dem Blitzfoto dürfte fast noch dessen Heckklappe zu sehen gewesen sein...meine Lichthupe aber sicherlich...aber ich habe nie etwas bekommen, im Zweifel hat eher der Fahrer des Nippons ein Verfahren bekommen, da der Hergang sicherlich einwandfrei aus dem Video nachweisbar war
Wenn ich einige hier richtig verstanden habe, bleibt nur eins :
"R Ü B E A B !"
Aber mal im Ernst. Jeder von uns hat schon Situationen hingelegt, die im Rückblick gerade noch mal gut gegangen sind. Wenn da zufällig niemand ist, der das anzeigt, hat man Glück gehabt. Es gibt also keinen Grund sich zu echauffieren. Selbst immer alles besser machen sollte die Devise sein!
Gibt natürlich Unbelehrbare, aber dafür halte ich den TE nicht.
Es gibt in der Regel mehrere Bilder. Hatte schon mal die gleichen Probleme. Bin mit ähnlicher Begründung in Widerspruch gegangen
und habe daraufhin ne kleine Fotoserie bekommen. Es gibt in solchen Situationen kein Einzelphoto
Gruß Vulcanb
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
PKW zieht raus und man erwischt sich selber wie man den Sicherheitsabstand nicht wieder direkt aufbaut, weil man sich jaa) ungerecht ausgebremst fühlt
b) dem anderen ja durch dichten Abstand zeigen muss das er was falsch gemacht hat
c) sich der Frust so etwas kompensieren lässtWird man dabei noch erwischt, was ich natürlich nicht für den Themenstarter beurteilen kann, dann muss man halt mal in den sauren Apfel beißen.
Genauso sieht es aus. Da wird dem dicht Auffahrenden sein eigener Frust zum Verhängnis. Anstatt beherzt auf die Bremse zu treten, bringt er sich selbst und andere in Gefahr.
Wenn er dann auch noch gegen die zu Recht ergangene Strafe einen Anwalt bemüht, zeigt dies doch nur, daß er sich des eigenen Fehlverhaltens noch nicht wirklich bewußt geworden ist.
hier hat einer geschrieben das bayern ein eilgesetz erlassen hat wo sich über das urteil vom bundesverfassungsgericht hinweg setzt... ist da was wahres dran ?
wenn ich mir das urteil ansehe und ein wenig google bin ich der meinung das so ein gesetz nur auf bundes - und nicht auf landesebene erlassen werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
wenn ich mir das urteil ansehe und ein wenig google bin ich der meinung das so ein gesetz nur auf bundes - und nicht auf landesebene erlassen werden kann.
Welches Detail bringt dich zu dieser Einschätzung?
in dem urteil stand dass eine videoaufzeichnung des fließenden verkehrs eine verletzung des persönlichkeitsrecht darstellt da auch autofahrer gefilmt werden die kein verstoß begehen.
glaub nicht das der freistaat bayern mal kurz entscheiden kann das dies nicht so ist wenn es im grundgesetz verankert ist...
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
...
glaub nicht das der freistaat bayern mal kurz entscheiden kann das dies nicht so ist wenn es im grundgesetz verankert ist...
...ich auch nicht, obwohl die im "Freistaat Bayern" - meinen, in vielem etwas "freier" zu sein!
Während man z.B. in aller Welt vor dem Alkoholmissbrauch warnt, wird diesem dort während des sog. Oktoberfestes sogar im "Öffentlich-Rechtlichen" (BR3) TÄGLICH STUNDENLANG gehuldigt!
Nochmal zum Thema: Die Reaktion und der Frust des TE sind verständlich, das Verhalten muß deshalb aber noch lange nicht rechtens sein. Und i.d.R. "weiß" man das auch. "Mildnernde Umstände" im Straßenverkehr gibt es nicht, ob uns das passt oder nicht. Wenn die Beweislage klar ist, wird er daran auch nichts ändern können, mit oder ohne Rechtschutz, Anwalt und Forum!
😉