Verzweifelt- Was tun um Eintragung zu bekommen?

Hallo,

ich habe mich für die Schmidt Revolution Drago Felgen für meinen Peugeot 308 SW II in 8,5x19 ET48 interessiert. Nach einigen Mails mit dem Vertrieb und die vorherige Absicherung beim TÜV bestellte ich die Felgen beim Vertrieb.
Dazu muss ich vorher noch erwähnen, dass im dazugehörigen Teilegutachten nur die 200 kW-Variante vorkommt und somit nur der Reifen 235/35/19. Diesen kann ich allerdings mit 96kW nicht fahren, weil in sämtlichen Vergleichsgutachten von 8,5x19 eine Tachoüberprüfung und notfalls eine Angleichung droht (laut Reifenrechner ist man mit dem 1,6% in der Abweichung). Ein Standardreifen in der Dimension 19 Zoll für den 96kW ist der 225/35/19. Diesen wollte ich auch fahren und versicherte ich mich auch beim Vertrieb vorab ob machbar. Antwort : Ja, aber per Einzelabnahme.
Ich also zum TÜV und gefragt, ob wirklich machbar. Der erste TÜV machte sich erst gar keine Mühe und winkte ab, weil es gar keine Vergleichsgutachten für das Auto gibt mit der komischen ET48. Beim zweiten TÜV geriet ich an einen sehr netten Prüfer, der mir nach Durchsicht der Gutachten zwar auch bestätigte, dass es keine Vergleichsgutachten gibt, aber mir dann sagte, dass er die Felgen eintragen könnte, wenn ich folgende Dinge einreiche :

- Eine Bescheinigung vom entsprechenden Reifenhersteller, dass der 225/35/19 auf einer 8,5x19 Felge montierbar ist. Dies wollte er angeblich, weil er in keinem Vergleichsgutachten diese Reifengröße auf einer 8,5x19 als zulässig gefunden hätte, sondern nur anscheinend in 40iger Höhe, dabei ist dies wie gesagt ein Standardreifen. Die Bescheinigung habe ich inzwischen zu Hause.
- Ein neues Achsvermessungsprotokoll, weil ich zusätzlich eine Tieferlegung fahre, die allerdings schon früher u.a. anhand von einem Achsvermessungsprotokoll in Verbindung mit den Serienfelgen eingetragen wurde. Laut meinem Reifenhändler bräuchte ich das aber nur, bei Veränderung der Federbeine. Verstehe ich nicht so richtig.
- Dann fordert er, dass ich 3 mm Spurplatten fahre, damit ich auf eine gängige ET (45) komme, für die er wiederum zur Eintragung ein Vergleichsgutachten heranziehen kann.

Dafür veranschlagte er Kosten in Höhe von ca. 200,- Euro, also ging ich von einer Einzelabnahme aus.
Auf meine Frage hin, ob es überhaupt 3 mm Spurplatten gäbe und ob diese irgendwie Probleme bei der Eintragung bereiten würden, sagte er mir "natürlich gibt es die" und "nein, wenn ich die fahre, dann haben wir eine richtige ET und er könne die Eintragung machen".

Ich versicherte mich online, ob es tatsächlich 3 mm Spurplatten gibt und fand daraufhin die Firma SCC und mit der Artikelnummer 10289 tatsächlich gültige für meinen Peugeot.

Dann bestellte ich die Felgen und bekam die Zahlungsanweisung, da bei Schmidt alles auf Vorkasse läuft.
Ich überwies den Betrag am Freitag Nachmittag nach der Buchungszeit.
Am darauffolgenden Samstag ließen mir allerdings zwei Passagen im Gutachten der Spurplatten keine Ruhe. Und zwar war dort die Schraubensorte Flachbund zur Montage vorgeschrieben (obwohl bei 3 mm eh nur Durchsteckmontage) und die genehmigten Felgen gingen nur bist 8x18, allerdings wurde bei einer anderen Größe eine Sonderprüfung hinsichtlich der wichtigen Kriterien angeordnet.
Ich schnappte mir das Gutachten und fuhr zum TÜV. Dort traf ich auf einen sehr arroganten Kollegen des ersten Prüfers, der mich gleich abblitzen ließ mit den Worten, dass man gar keine 3 mm Spurplatten zulassen könne, weil die Mittenzentrierung dann zu kurz wäre. Ich sagte, dass mir sein Kollege es aber eintragen wollte. Dann solle ich das mit ihm ausmachen, er sei am Dienstag wieder im Haus.

Vor lauter Unsicherheit schrieb ich gleich zu Hause dem Schmidt-Vertrieb ein Mail mit der Bitte um Anhaltung meines Auftrages bis auf weiteres. Montag am späten Morgen kam eine Antwort, dass meine Zahlung eingegangen wäre und dass die Felgen bereits in der Produktion seien. Ich habe das sowieso nicht geglaubt, weil ich eine Lieferzeit von 14 Tagen genannt bekam, aber was hätte ich da noch machen sollen.
Am Dienstag rief ich dann den ursprünglichen Prüfer an und besprach mit ihm das Gutachten, das ich ihm Samstags in seinem Fach hinterließ. Zu den Flachbundschrauben sagte er, dass wenn das da so drin steht, dann muss das auch so ausgeführt werden. Zu den Felgengrößen meinte er, dass er dann leider keine Eintragung vornehmen kann, weil er quasi nicht zweimal ein Auge zudrücken kann (meine Reifengröße kommt nicht im Felgengutachten vor und jetzt nicht die gewünschte Felge im Scheibengutachten).
Ich war stocksauer und rief bei SCC an, ob es evtl. Nachträge gibt. Nein, war die Antwort. Sie erklärten mir, dass die Scheiben damals eben mit einer Felge mit Flachbundschrauben geprüft wurden und dass die Rad-/Reifengrößen die gängigen waren, die es bei Gutachtenerstellung gab. Eine Eintragung wäre aber durchaus möglich und es sei doch logisch, dass diese Angaben doch nur Beispiele seien.

Ich klagte daraufhin mein Leid beim Vertrieb von Schmidt. Er verstand die Welt nicht mehr und schrieb mir, dass er sich um den TÜV kümmern wird. Ihm war allerdings von Anfang an klar, dass ich 225/35/19 fahren wollte und ich gab ihm immer Zwischenbericht von meinen Erlebnissen beim TÜV. Im Leben hätte ich nicht an einen Schwarzeintrag gedacht, ich hatte erwartet, dass er mir einen entsprechenden Prüfer mit dem er zusammenarbeitet empfiehlt. Sonst hätte ich ihn doch nochmal an meine Tieferlegung erinnert. Am Donnerstag dann die Nachricht : Felgen sind eingetragen, Änderungsnachweis kommt per Post, wenn ich Kosten überweise, schickt er Felgen raus.

Mein erster Gedanke : Was ist mit der Tieferlegung. Ich also mal gestern zur Dekra und zu KÜS. Die Dekra hat nicht großartig hinterfragt, warum bei einem neuen Felgeneintrag komischerweise die vorhandene Tieferlegung nicht berücksichtigt wurde und sagte nur, dass man das halt nochmal eintragen muss und dass ich auf jeden Fall mal das alte Vermessungsprotokoll und die Gutachten mitbringen soll.
Die KÜS hingegen, bei der ich damals die Federn eintragen ließ, hinterschaute gleich, dass es sich wohl um eine Schwarzeintragung handelt und war dann mehr daran interessiert alles zu hinterfragen, als mir Auskunft zu geben. Schließlich meinten sie aber doch, dass man dann nochmal eine Änderungsabnahme nach §19 (3) machen müsse.

Heute kam die Post. Wie vermutet, hat er die Felgen anhand des Felgengutachtens mit 235/35/19 eingetragen, obwohl bekannt war, dass ich die 225er fahren will. Jetzt soll ich 70,- Euro dafür zahlen und kann es nicht nutzen. Das hätte ich zu Hause auch hin bekommen. Das war doch die ganze Zeit das Problem, das kein TÜV die auf anderen 8,5x19 Felgen als Standard möglichen 225er eintragen wollte.

Jetzt habe ich ihm erneut geschrieben und erwarte noch Antwort. Aber er wird auch aus der Ferne keine Einzelabnahme zaubern können.
Heute Nachmittag rief ich einfach mal den genannten Prüfer privat an und wir sprachen eine Stunde lang. Er wollte mir wirklich helfen und versprach mir auf dem kleinen Dienstweg die Änderungsbescheinigung zu tauschen, wenn ich von Schmidt einen Nachtrag vom gewünschten Reifen besorge.

Aber ich hatte damals schon mit Schmidt telefoniert und es wird keine Nachtrag geben. Das vorhandene Gutachten sei ein Kundenwunsch gewesen, für den der Kunde bezahlt hätte.

Jetzt hänge ich in der Luft und weiß nicht was ich machen soll. Ich habe noch vor morgen Schmidt Felgen zu schreiben, aber die werden wahrscheinlich keine Abnahme nach §19 (3) möglich machen, wenn es keine Nachträge gibt. Der Vertrieb hat mich bezüglich der 70,- Euro-Forderung in der Hand und ich habe bislang keinen TÜV, der mir die Felgen eintragen will.

Einzige Lösung : doch die 235 zu fahren. Allerdings sind die teurer, schwerer und haben für den 96kW mehr Reibung. Zusätzlich springen bei Pirelli die Energiewerte des Verbrauchs von "C" auf "E" oder sogar "F". Das waren, neben der Tachogeschichte die Gründe weshalb ich auch den 225 fahren wollte.

Noch eine Frage zur Einzelabnahme : Heute habe ich irgendwo in einem Forum etwas dazu gelesen, dass bei einer Felgeneinzelabnahme nur noch die Felge der Abnahme erlaubt wird und dass alle anderen Serienfelgen gestrichen werden. Weiß jemand was ich da beschreibe und ob das so stimmt?

Was soll ich nur tun?

LG,

Thorsten

Beste Antwort im Thema

Der TE hat sich nach seinen Angaben beispielhaft vorab informiert und abgesichert. Dass die Instanzen, welche eine reibungslose Abwicklung zugesichert haben, sich jetzt nicht mehr an ihre Zusagen erinnern und/oder Probleme sehen, die (zumindest für mich) nicht erkennbar sind, konnte niemand vorhersehen.

59 weitere Antworten
59 Antworten

Hey Moment, ich habe auch meine Unterlagen auf den Tisch gelegt. Ich kann nur nicht steuern wie der jeweilige Prüfer reagiert. Bei so einer Angelegenheit dürfte es kein Ermessensspielraum geben. Ich kann mir natürlich einen Monat frei nehmen und in ganz Deutschland die TÜV-Stationen anfahren, dann bekomme ich es schon irgendwo eingetragen. Wenn man aber darauf nicht gefasst ist, weil man, ich will nicht sagen den falschen Leuten vertraut hat (aber es geht ja nicht ohne die Prüfer und das weiß man eben vorher nicht wie die ticken) dann hat man ins Klo gegriffen.
Klar klingt mein Problemtext am Anfang ziemlich kompliziert, weil eben auch viel passiert ist und alles auf einander aufgebaut hat. Aber ich zieh mir den Schuh nicht an. Der TÜV sagte mir auch immer, dass es ja auch richtig ist, dass ich vorher frage.
Aber wenn ich dich jetzt frage und dir sage, dass ich Morgen bei einem weiteren neuen TÜV vorsprechen werde, wie soll ich das angehen und was soll ich vorlegen, wenn du immer so viel Glück hast?

Also, du möchtest andere Räder fahren.
# herausfinden was es so für das Fahrzeug gibt, GOOGLE, Händler, anderes.
# Gutachten, entsprechende Papiere ansehen, was da steht, welche Auflagen.
# wenn man etwas anderes will, als da steht > TüV fragen; und das dann auch so machen.
# anderer Weg Verkäufer/ Händler sagt was man machen kann/ muss; dann muss man das aber auch so machen.
Das Problem bei dir ist aber, dass du etwas anderes willst, als erlaubt ist, dir gesagt wurde. Beispiel Reifen.
Die ET solltes du einhalten. Aber warum das Problem? Die Felgen haben doch für das Fahrzeug ein Gutachten?!
Eine 3 mm Scheibe hat in der Regel keine Mittenauflage. Wenn die vorhandene Auflage noch lang genug ist, ist das ausreichend. Warum denn die Spurplatte, steht das im Gutachten?
Wenn im Gutachten Felge für Fahrzeug das nicht steht brauchst du das auch nicht. Wenn aber die Felge/ Reifen am Federbein schleifen, dann ist ein 2 mm Platte ausreichend und die vorhandene Mittenauflage auch. Wenn in dem Felgengutachten nichts von einem verwendeten Fahrwerk steht, ist das eine extra Sache die nur sicherstellen muss das die Freigängigkeit weiterhin vorhanden ist. War das Fahrwerk vorher eingetragen? Wenn ja, dann hat das mit den Felgen nichts zu tun. Es sei denn, bei dem Gutachten des Fahrwerks ist einen Abgrenzung zu Felgen und Reifen.
Jetzt zu den Reifen für die Felgen. Der Felgenhersteller hat i.d.R eine Freigabe für die Reifen. Wenn man nun etwas anderes will, sollte man den TüV fragen. Wenn der nein sagt, dann kannst du die Kombination vergessen.
Wenn dir aber nun ein der Verkäufer/ Werkstatt etwas zugesagt hat, dann muss sie das auch einhalten. Andererseits Vertragswandlung. Das sind nun mal die Regeln. Wenn du nun etwas anderes willst, als in den Gutachten/ Unterlagen steht, sollte man den TüV vorher fragen. Bei NEIN, vergiss es und such dir etwas anderes aus.
G
HJü

Was Du brauchst, ist ein Prüfer, der sich akribisch mit Einzelabnahmen beschäftigt.
Hier in NRW wäre das in Euskirchen z.B.
Viele Tuner pflegen Beziehungen zu technisch versierten Prüfern.
Wenn die Freigängigkeit der Felgen in Verbindung mit den Federn gewährleistet ist,
sehe ich keine Probleme bei der Eintragung.
Eine weitere Frage:
Mit welcher Reifengröße ist der Impact-Test durchgeführt?
Wenn die Mindestgröße dabei 235 war, ist ein 225er nicht möglich.

@hjluecke
Deine Ausführung in allen Ehren, aber ich glaube du hast mich nicht verstanden. Die Felgen habe ich bereits gekauft und die sind soweit ich verstanden habe auch inzwischen bereits endproduziert.
Und die Felgen wurden bereits gekauft, weil eben immer wieder gesagt wurde "kein Problem". Und jetzt habe ich doch ein Problem, weil mein jetziger Prüfer (es kann Morgen in Viernheim vielleicht wieder ganz anders aussehen) eben nur 1:1 mit einem Vergleichsgutachten eintragen will. Da es aber in ganz Deutschland für den Peugeot 308 SW keine weitere Felge in 8,5x19 ET 48 gibt, kann ich auch kein Vergleichsgutachten liefern.
Das Angebot des Prüfers über eine Spurverbreiterung einzutragen scheiterte, weil der Prüfer partout nach Vorschrift und Text im Gutachten der Schieben eintragen will.

Das Problem bei mir ist, dass ich anfangs Schmidt Revolution gefragt hatte, ob es andere Gutachten für mein Fahrzeug gibt oder nur das für den GT und ob ich auch einen 225er fahren kann. Die Antwort war, dass es kein weiteres Gutachten oder einen Nachtrag geben wird und dass es über eine Einzelabnahme kein Problem ist. Es wurde nicht gesagt, es könne ein Problem geben oder so, sondern es ist kein Problem. Klar hatte ich alles immer beim TÜV gegengeprüft.

Sofern die Aussage des ersten Prüfers, dessen Station ich verärgert verlassen hatte, stimmt, so handelt es sich bei der Spalte "kW Bereich" um alle kW-Ausführungen bis zur abgedruckten kW 200. Was ich nicht glauben konnte, weil ja in den meisten Gutachten mehrere kW-Bereiche oder einzelne kW-Zahlen genannt werden.
Also im Prinzip steht deshalb nicht mal mein kW-Bereich drin, wenn die Aussage des Prüfers doch falsch wäre. Aber deshalb sagte ja Schmidt per EA.

Die ET halte ich ja ein mit den Schmidt Felgen. Ich habe nur keine passende ET für ein Vergleichsgutachten, dass der zweite Prüfer voraussetzt für eine EA. Deshalb doch die Spurplatten von 3mm. 48-3 = 45 mm effektive ET. Aber das war sein Vorgabe. Nein die Spurplatte steht nicht im Gutachten, war nur Mittel zum Zweck und würde natürlich auch eingetragen werden.

Die H&R Federn waren vorher eingetragen und vom Prüfer damals auf die Serienfelgen von 8x18 und 225/40/18 begrenzt worden. Das ist der Knackpunkt.

Wenn der nein sagt, dann kannst du die Kombination vergessen.

Sag mal, habe ich es immer noch nicht verstanden was eine EA ist? Ich denke die ganze Zeit, dass bei einer EA explizit jede Kleinigkeit überprüft wird und ob andere Kombinationen möglich sind. Ich habe doch weiter oben bereits erwähnt, dass der 225er durchaus auf einer 8,5x19 Felge gefahren werden kann. Dafür habe ich Freigaben.

Klar hat mir Schmidt bzw. der Vertrieb zugesichert, dass eine Eintragung des 225er für meinen Peugeot 308 SW per EA möglich ist, nur anscheinend nehmen es unsere Prüfer hier im Rhein Neckar Dreieck zu genau. Aber da kann ich doch nichts dafür, wenn es laut normalen TÜV Regeln möglich wäre und nur weil es ein paar Übergenaue gibt, habe ich jetzt den Ärger.

Nochmal : Ich hatte bei jedem neu auftauchenden Problem vorher den TÜV gefragt und immer nach deren Entscheidung weiter gehandelt.

Ähnliche Themen

@Cokefreak
Hier mal zur Info über die Felge auf der Seite von Schmidt :

http://data.felge.de/.../8969

Da steht klar der 225er drin. Aber ich verließ mich ja nicht alleinig darauf, sondern auf die Angabe durch deren Felgenspezialisten :

http://www.felge.de/kontakt/partner/

http://data.felge.de/.../...engutachten_19_Zoll_Drago_Felgen,1322t.pdf

Der Impacttest steht auf Seite 5 von 7, enthält aber komischerweise gar nicht mein LK von 5x108 mm

Hier nochmals das Gutachten :

http://data.felge.de/.../...Drago_Felgen_Peugeot_308_5-Loch_-,8969.pdf

Das Gutachten ist Dir bekannt?

http://files.pneu.jfnet.de/pdf/00269115/00269115.pdf

Solange sich die Spurweite nicht ändert, spielt es aus meiner bescheiden Sicht keinerlei Geige, ob die Felgenmaulweite nun 1/2 Zoll breiter ist, solange die Räder freigängig sind.

Ja, das kannte ich schon, weil ich diese Felge zuvor in der engeren Auswahl hatte, sie aber wegen der Bremsanlage von 283 mm nicht fahren darf.
Aber ich wäre nicht auf die Idee gekommen, dass eine 8x19er Felge mit ET48 vergleichbar wäre mit einer 8,5x19 ET48 Felge. Ich denk doch eher, dass eine Felge mit einem halben Zoll mehr, mehr "begutachtet" werden muss, als eine die gleiche Felge mit nur drei mm mehr ET.
Deshalb verstehe ich nicht warum der TÜV nicht ein Vergleichsgutachten von einer 8,5x19 ET45 nimmt und einfach nach eigenem Ermessen (das haben die ja jetzt nach meinen Erfahrungen zu genüge) über die zusätzlichen 3 mm innen und die 3 mm weniger außen (lt. Reifenrechner.at) beurteilt.

Kann ich mir aber mal im Hinterkopf behalten.

Vergleichbar in sofern, dass bei Deinem Fahrzeug bereits 8 x 18 ET 48 im COC-Papier stehen und sich die Spurweite aufgrund des größeren Felgendurchmessers und 1/2 Zoll mehr Maulweite nicht ändert.

Wenn 8,5 x 19 ET 45 bereits abgenickt wurden, ist mir unverständlich weshalb eine Felge die seriennähere Anschlußdaten besitzt, technisch passt und Platz hat, zum Problem werden sollte.

Du wirst geschickt verhandeln müssen um Dein Ziel zu erreichen.

Ich verstehe was du meinst, aber ich denke, dass der Prüfer einfach Grundlagen anhand des Vergleichsgutachtens schaffen wollte. Ich kapier´s ja auch nicht.
Ich hoffe nur, dass ich morgen einen Prüfer finde, der es eintragen will und das ohne Scheiben. Sind immerhin auch nochmal 33,- Euro pro Achse.

Dann bin ich mal gespannt auf die Antwort auf die Schreiben an Schmidt und den Felgenspezialisten wegen der Erlassung der 70,- Euro und dem damit verbundenen Einbehalt der Felgen.

Ich melde mich Morgen gerne wieder mit meinen Ergebnissen.

Gute Nacht.

Ich rate Dir, vorab einen Termin zu vereinbaren, damit der Prüfingenieur sich auch auf die augenscheinlich unlösbare Aufgabe einlassen kann.

Vermeide es, dass der Prüfer den Eindruck gewinnt, dass Du ihm seinen Job erklärst und alles besser weißt.

Wenn es zu Komplikationen kommt, kannst Du noch immer fragen, auf welchen Grundlagen diese beruhen.

Ob dem TE das gefällt oder auch nicht. Er hat bereits die Felgen gekauft, ohne zu wissen, ob der TüV das einträgt. So vorzugehen ist falsch, und rechtlich hat hier der TüV "den längeren Arm". Es kann nur jemand helfen, der ein Vergleichsgurtachten hat und/ oder der TüV es nicht so genau nimmt. Es gibt Regeln, so wie auch Gesetze, die einzuhalten sind. Mir gefallen die auch nicht alle, und wenn ich die nicht einhalte, kann ich hinterher nicht den Verurteilen, der eben die Regel/ Gesetze einhält. Der TE hätte sich vor dem Kauf exakt darum kümmern müssen. Ebenso ist es mit dem zuvor eingetragenen Fahrwerk, wenn die Vorrausetzung war, nur mit den Serienrädern oder so, dann hätte er das so belassen sollen.
Ich bin raus aus der Sache, habe genug dazu geschrieben.

Der TE hat sich nach seinen Angaben beispielhaft vorab informiert und abgesichert. Dass die Instanzen, welche eine reibungslose Abwicklung zugesichert haben, sich jetzt nicht mehr an ihre Zusagen erinnern und/oder Probleme sehen, die (zumindest für mich) nicht erkennbar sind, konnte niemand vorhersehen.

@hjluecke
Wie oft noch? Der TÜV hatte mir signalisiert, dass einer Eintragung mit Spurplatten nichts im Wege steht und hängt sich jetzt, wo er das Gutachten studiert hat daran auf, dass man die Scheiben anscheinend nur mit einer Sorte Schraube befestigen soll. Dabei handelt es si ch sowieso um eine Durchsteckmontage. Ausserdem vemängelt er nun die maximal erwähnte Rad-/Reifenkombination von 8x18. Dabei steht klar im Gutachten, dass es dann einer Sonderprüfung für andere Dimensionen bedarf. Was hä tte ich noch machen sollen - einen Vertrag mit ihm aufsetzen? Auch im Gutachten der Federn habe ich keine Reifen- oder Felgenbindung. Also wenn ich das alles nun gefühlte 5x erwähnt habe, dann weiss ich nicht was dein Problem ist das zu verstehen. Besser, dass du raus bist.

(...) Das Problem bin nicht ich, der sich die Zeit genommen hat, um deine unstrukturierte Korrospondenz zu lesen, dann den Werdegang für so ein Begehren aufgezeigt hat, und jetzt "verurteilt wird". Du bist der, der entgegen den Absprachen etwas anderes haben will/ gemacht hat, und nun die verurteilst, die nicht deiner Meinung sind. Du bist in dieser Sache überfordert, ich habe dir geschrieben, wie man so etwas erreichen kann. Allerdings ging dass nur im Nachhinein, und hilft dir allenfalls beim nächsten derartigen Kauf. Einsichtigkeit und Lehnfähigkeit scheinen nicht beine Stärken zu sein.

@hjluecke
Du verstehst da etwas komplett verkehrt. Ich verurteile dich nicht. Nur kritisiert du, dass ich unstrukturiert schreibe. Nicht ohne Grund hatte ich die Geschichte von Anfang bis Ende erzählt und das chronologisch und in Absätzen getrennt. Sonst hätten wieder andere gesagt, dass sie sich so kein genaues Bild machen können etc. Man trifft eben in Foren auf ganz unterschiedliche Leute.
Du hattest von Anfang an Dinge behauptet / geschrieben, deren Erklärung bereits in meinem Thread vorkamen. Wenn ich gewillt bin einem TE zu helfen, dann muss ich eben auch seinen Thread komplett durchlesen, damit mir wichtige Infos nicht entgehen. Wie oft habe ich dir erklären müssen, dass die Felgen bereits gekauft sind und dass das nicht meine Schuld ist. Im nächsten Post wirfst du mir wieder vor, dass ich erst alles in trockene Tücher haben sollte. Was soll ich denn tun, wenn ich bei einem AS des TÜVs war und der jetzt doch nicht mehr zu seinem Wort steht. Das ist dann für mich dumm gelaufen, weil ich das rechtlich nicht mal einklagen könnte.
Aber zum Thema unerwünschtem Änderungsnachweis, das sehe ich dann eben nicht ein. Das habe ich nicht so bestellt und ich hatte meine klare Vorgabe, dass ich den 225er fahren will, basta. Und dafür gebe ich dann kein Geld aus. Nach Rücksprache mit einem weiteren TÜV heute, sagte mir der AS im übrigen, dass ich den Wisch sowieso entsorgen kann, da ich die bereits vorhandenen Federn eh nur in Kombination mit den neuen Felgen nach §21 eintragen lassen könne. Es würde also gar keine nachträgliche Eintragung per §19 gehen. Also ist der Wisch sinnlos.

Ich bin nicht der, der etwas gegen Absprachen anders haben will. Hersteller und Vertrieb sagten : geht per EA, Forum sagt : geht per EA

Ich verurteile keinen, der nicht meiner Meinung ist. Ich habe nur etwas gegen Leute, die in einem Forum engagiert sind und zu faul zum Lesen sind und laufend Dinge behaupten, die so nicht waren.

So z.B. dein allererster Post : Ohne, dass ich nun die vielen Seiten gänzlich beurteilen will, meine ich, dass die 235er Reifen eintragungsfähig sind, auch ohne die 3 mm Spurplatten, sofern noch einige Millimeter Platz zum Federbein sind.

Was soll das? Ich hatte in meinem ersten Post geschrieben, dass ich die nicht fahren will und dass der 225er durchaus ein gängiger Reifen auf 8,5x19 ist.

Was muss man da noch lange diskutieren warum? Hätte wahre Lust mal deine Themen durchzusehen, um dir mal solche unbedachten Kommentare abzugeben.

Ich hatte bei allen Besuchen bei den TÜVs meine Unterlagen vorgelegt, natürlich ohne das Gutachten der Scheiben, denn das forderte ja erst der letzte TÜV. Jedes mal sagte ich, dass ich diese Felgen wünsche und hier sind die dazugehörigen Unterlagen und Freigaben, was können sie für mich tun?

Dass mich der erste TÜV weggeschickt hat, weil er gleich kein Vergleichsgutachten im PC fand, ist eine Sache. Aber beim zweiten TÜV war ich mehrere Male und das immer beim gleichen Prüfer. Ich bekam sogar seinen Namen und seine Handynummer, um einen Eintragungstermin nur mit ihm abzustimmen. Und immer hatte ich Neuerungen mit ihm besprochen. Warum er so störrisch auf den Spurplatten rumgeritten ist, kann ich nicht sagen, aber ich kann´s auch nicht ändern. Aber auf jeden Fall sagte er einer Eintragung zu, woraufhin ich die Felgen bestellt habe.
Dass er dann bei einer erneuten Gegenfrage zum Gutachten wiederum die Befestigungsform und die größtmögliche Rad-/Reifenkombination bemängelt, kann ich ja nicht vorahnen. Aber ich kann gegen seine Entscheidung nichts machen.

Aber alles ist ja jetzt gut - weiter im nächsten Post.

Deine Antwort
Ähnliche Themen