Verzweifelt- Was tun um Eintragung zu bekommen?

Hallo,

ich habe mich für die Schmidt Revolution Drago Felgen für meinen Peugeot 308 SW II in 8,5x19 ET48 interessiert. Nach einigen Mails mit dem Vertrieb und die vorherige Absicherung beim TÜV bestellte ich die Felgen beim Vertrieb.
Dazu muss ich vorher noch erwähnen, dass im dazugehörigen Teilegutachten nur die 200 kW-Variante vorkommt und somit nur der Reifen 235/35/19. Diesen kann ich allerdings mit 96kW nicht fahren, weil in sämtlichen Vergleichsgutachten von 8,5x19 eine Tachoüberprüfung und notfalls eine Angleichung droht (laut Reifenrechner ist man mit dem 1,6% in der Abweichung). Ein Standardreifen in der Dimension 19 Zoll für den 96kW ist der 225/35/19. Diesen wollte ich auch fahren und versicherte ich mich auch beim Vertrieb vorab ob machbar. Antwort : Ja, aber per Einzelabnahme.
Ich also zum TÜV und gefragt, ob wirklich machbar. Der erste TÜV machte sich erst gar keine Mühe und winkte ab, weil es gar keine Vergleichsgutachten für das Auto gibt mit der komischen ET48. Beim zweiten TÜV geriet ich an einen sehr netten Prüfer, der mir nach Durchsicht der Gutachten zwar auch bestätigte, dass es keine Vergleichsgutachten gibt, aber mir dann sagte, dass er die Felgen eintragen könnte, wenn ich folgende Dinge einreiche :

- Eine Bescheinigung vom entsprechenden Reifenhersteller, dass der 225/35/19 auf einer 8,5x19 Felge montierbar ist. Dies wollte er angeblich, weil er in keinem Vergleichsgutachten diese Reifengröße auf einer 8,5x19 als zulässig gefunden hätte, sondern nur anscheinend in 40iger Höhe, dabei ist dies wie gesagt ein Standardreifen. Die Bescheinigung habe ich inzwischen zu Hause.
- Ein neues Achsvermessungsprotokoll, weil ich zusätzlich eine Tieferlegung fahre, die allerdings schon früher u.a. anhand von einem Achsvermessungsprotokoll in Verbindung mit den Serienfelgen eingetragen wurde. Laut meinem Reifenhändler bräuchte ich das aber nur, bei Veränderung der Federbeine. Verstehe ich nicht so richtig.
- Dann fordert er, dass ich 3 mm Spurplatten fahre, damit ich auf eine gängige ET (45) komme, für die er wiederum zur Eintragung ein Vergleichsgutachten heranziehen kann.

Dafür veranschlagte er Kosten in Höhe von ca. 200,- Euro, also ging ich von einer Einzelabnahme aus.
Auf meine Frage hin, ob es überhaupt 3 mm Spurplatten gäbe und ob diese irgendwie Probleme bei der Eintragung bereiten würden, sagte er mir "natürlich gibt es die" und "nein, wenn ich die fahre, dann haben wir eine richtige ET und er könne die Eintragung machen".

Ich versicherte mich online, ob es tatsächlich 3 mm Spurplatten gibt und fand daraufhin die Firma SCC und mit der Artikelnummer 10289 tatsächlich gültige für meinen Peugeot.

Dann bestellte ich die Felgen und bekam die Zahlungsanweisung, da bei Schmidt alles auf Vorkasse läuft.
Ich überwies den Betrag am Freitag Nachmittag nach der Buchungszeit.
Am darauffolgenden Samstag ließen mir allerdings zwei Passagen im Gutachten der Spurplatten keine Ruhe. Und zwar war dort die Schraubensorte Flachbund zur Montage vorgeschrieben (obwohl bei 3 mm eh nur Durchsteckmontage) und die genehmigten Felgen gingen nur bist 8x18, allerdings wurde bei einer anderen Größe eine Sonderprüfung hinsichtlich der wichtigen Kriterien angeordnet.
Ich schnappte mir das Gutachten und fuhr zum TÜV. Dort traf ich auf einen sehr arroganten Kollegen des ersten Prüfers, der mich gleich abblitzen ließ mit den Worten, dass man gar keine 3 mm Spurplatten zulassen könne, weil die Mittenzentrierung dann zu kurz wäre. Ich sagte, dass mir sein Kollege es aber eintragen wollte. Dann solle ich das mit ihm ausmachen, er sei am Dienstag wieder im Haus.

Vor lauter Unsicherheit schrieb ich gleich zu Hause dem Schmidt-Vertrieb ein Mail mit der Bitte um Anhaltung meines Auftrages bis auf weiteres. Montag am späten Morgen kam eine Antwort, dass meine Zahlung eingegangen wäre und dass die Felgen bereits in der Produktion seien. Ich habe das sowieso nicht geglaubt, weil ich eine Lieferzeit von 14 Tagen genannt bekam, aber was hätte ich da noch machen sollen.
Am Dienstag rief ich dann den ursprünglichen Prüfer an und besprach mit ihm das Gutachten, das ich ihm Samstags in seinem Fach hinterließ. Zu den Flachbundschrauben sagte er, dass wenn das da so drin steht, dann muss das auch so ausgeführt werden. Zu den Felgengrößen meinte er, dass er dann leider keine Eintragung vornehmen kann, weil er quasi nicht zweimal ein Auge zudrücken kann (meine Reifengröße kommt nicht im Felgengutachten vor und jetzt nicht die gewünschte Felge im Scheibengutachten).
Ich war stocksauer und rief bei SCC an, ob es evtl. Nachträge gibt. Nein, war die Antwort. Sie erklärten mir, dass die Scheiben damals eben mit einer Felge mit Flachbundschrauben geprüft wurden und dass die Rad-/Reifengrößen die gängigen waren, die es bei Gutachtenerstellung gab. Eine Eintragung wäre aber durchaus möglich und es sei doch logisch, dass diese Angaben doch nur Beispiele seien.

Ich klagte daraufhin mein Leid beim Vertrieb von Schmidt. Er verstand die Welt nicht mehr und schrieb mir, dass er sich um den TÜV kümmern wird. Ihm war allerdings von Anfang an klar, dass ich 225/35/19 fahren wollte und ich gab ihm immer Zwischenbericht von meinen Erlebnissen beim TÜV. Im Leben hätte ich nicht an einen Schwarzeintrag gedacht, ich hatte erwartet, dass er mir einen entsprechenden Prüfer mit dem er zusammenarbeitet empfiehlt. Sonst hätte ich ihn doch nochmal an meine Tieferlegung erinnert. Am Donnerstag dann die Nachricht : Felgen sind eingetragen, Änderungsnachweis kommt per Post, wenn ich Kosten überweise, schickt er Felgen raus.

Mein erster Gedanke : Was ist mit der Tieferlegung. Ich also mal gestern zur Dekra und zu KÜS. Die Dekra hat nicht großartig hinterfragt, warum bei einem neuen Felgeneintrag komischerweise die vorhandene Tieferlegung nicht berücksichtigt wurde und sagte nur, dass man das halt nochmal eintragen muss und dass ich auf jeden Fall mal das alte Vermessungsprotokoll und die Gutachten mitbringen soll.
Die KÜS hingegen, bei der ich damals die Federn eintragen ließ, hinterschaute gleich, dass es sich wohl um eine Schwarzeintragung handelt und war dann mehr daran interessiert alles zu hinterfragen, als mir Auskunft zu geben. Schließlich meinten sie aber doch, dass man dann nochmal eine Änderungsabnahme nach §19 (3) machen müsse.

Heute kam die Post. Wie vermutet, hat er die Felgen anhand des Felgengutachtens mit 235/35/19 eingetragen, obwohl bekannt war, dass ich die 225er fahren will. Jetzt soll ich 70,- Euro dafür zahlen und kann es nicht nutzen. Das hätte ich zu Hause auch hin bekommen. Das war doch die ganze Zeit das Problem, das kein TÜV die auf anderen 8,5x19 Felgen als Standard möglichen 225er eintragen wollte.

Jetzt habe ich ihm erneut geschrieben und erwarte noch Antwort. Aber er wird auch aus der Ferne keine Einzelabnahme zaubern können.
Heute Nachmittag rief ich einfach mal den genannten Prüfer privat an und wir sprachen eine Stunde lang. Er wollte mir wirklich helfen und versprach mir auf dem kleinen Dienstweg die Änderungsbescheinigung zu tauschen, wenn ich von Schmidt einen Nachtrag vom gewünschten Reifen besorge.

Aber ich hatte damals schon mit Schmidt telefoniert und es wird keine Nachtrag geben. Das vorhandene Gutachten sei ein Kundenwunsch gewesen, für den der Kunde bezahlt hätte.

Jetzt hänge ich in der Luft und weiß nicht was ich machen soll. Ich habe noch vor morgen Schmidt Felgen zu schreiben, aber die werden wahrscheinlich keine Abnahme nach §19 (3) möglich machen, wenn es keine Nachträge gibt. Der Vertrieb hat mich bezüglich der 70,- Euro-Forderung in der Hand und ich habe bislang keinen TÜV, der mir die Felgen eintragen will.

Einzige Lösung : doch die 235 zu fahren. Allerdings sind die teurer, schwerer und haben für den 96kW mehr Reibung. Zusätzlich springen bei Pirelli die Energiewerte des Verbrauchs von "C" auf "E" oder sogar "F". Das waren, neben der Tachogeschichte die Gründe weshalb ich auch den 225 fahren wollte.

Noch eine Frage zur Einzelabnahme : Heute habe ich irgendwo in einem Forum etwas dazu gelesen, dass bei einer Felgeneinzelabnahme nur noch die Felge der Abnahme erlaubt wird und dass alle anderen Serienfelgen gestrichen werden. Weiß jemand was ich da beschreibe und ob das so stimmt?

Was soll ich nur tun?

LG,

Thorsten

Beste Antwort im Thema

Der TE hat sich nach seinen Angaben beispielhaft vorab informiert und abgesichert. Dass die Instanzen, welche eine reibungslose Abwicklung zugesichert haben, sich jetzt nicht mehr an ihre Zusagen erinnern und/oder Probleme sehen, die (zumindest für mich) nicht erkennbar sind, konnte niemand vorhersehen.

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Von Deinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und den Auftrag zu stornieren, ist keine Option?

Eine Einzelabnahme zieht nicht automatisch die Streichung aller anderen Reifengrößen nach sich. Dieses ist nur der Fall, in Verbindung mit einer Tachometer-Angleichung.

PS: Respekt für die gute Recherche und Vorarbeit und die verständliche Schilderung Deines Problems!

Hast die Felgen schon daheim?
Schraub die doch mal drauf und schau wie nahe die ans Federbein oder andere Achsteile kommen.
Ich finde auch nur Felgen für den 308 in 8,5x19 et45, das könnte also etwas zu bedeuten haben, dann wird aber der 235/35 sowieso ausscheiden da der eher ans Federbein dran kommt.
Auf einer 8,5 kannst sogar einen 215/35 legal fahren und der 225/35 auf 8,5 ist täglich Brot und müsste meiner Meinung nach nicht hinterfragt werden.
Ich frage mich oft welche Kriterien man als Tüv Prüfer erfüllen muss, bestimmt ist ein Staplerschein schwieriger zu erlangen weil man da wirklich selbst Verantwortung übernehmen muss.

@Gummihoeker
Rücktrittsrecht, naja, war ja kein Onlinekauf und war von Anfang an vom Umtausch ausgeschlossen. Weiß nicht wie da die Rechte sind. Ärgere mich nur, dass ich jetzt noch 70,- schuldig bin für eine Eintragung, die ich nicht nutzen kann und ohne dessen Zahlung die Felgen nicht kommen. Zusätzlich hat der Vertrieb gewusst, dass ich 225 fahren will und mich auf eine Einzelabnahme hingewiesen. Dann kommt ein Änderungsnachweis nach §19 (3) aus der Ferne und mit dem falschen Reifen.
Ja, gut recherchiert, danke. Nur manchmal leider zur falschen Zeit. Bin in anderen Foren mit dem Thema schon verrissen worden, wie man so blöd sein kann, anstatt wenigstens Hilfe zu bieten.

Ich gehe doch aber davon aus, dass der letzte Prüfer per Einzelabnahme eintragen wollte, schon allein aufgrund der Kostenangabe von ca. 200,- Euro. Ich verstehe nur nicht warum er darauf gepocht hat auf ET45 zu kommen, wenn doch per Einzelabnahme doch anscheinend "alles" nach einzelner Begutachtung möglich ist. Dann hätte er doch die ET48 sichten können und wenn alles klar ist, eintragen. Aber wahrscheinlich ging´s ihm um die andere Reifengröße und die dazugehörigen Auflagen, die ja im Originalgutachten der Drago nicht vorkommen.

@Stone s
Les nochmal durch, ich hatte geschrieben, dass Schmidt mich jetzt in der Hand hat, bis ich die 70,- zahle bleiben die Felgen bei denen.

Also nach wie vor die Frage :
Was soll ich tun?

Hast Du den Sachverhalt und die ungewöhnlichen Geschäftspraktiken der Fa. Schmidt mal von einem Juristen prüfen lassen?

Bleibt nur die Montage der 235er Bereifung.

Die mutmaßlichen Nachteile hinsichtlich Rollwiderstand und Gewicht, er-fährt kein Mensch und die paar Euronen Aufpreis, dürfte momentan das kleinste Deiner Probleme darstellen.

Übrigens hat die breitere Bereifung auch Vorteile: besserer Felgenschutz und höhere Tragfähigkeit.

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Ohne dass du die Räder dran schraubst wirst du keine Klarheit haben
Ich glaube jedoch nicht an eine ausreichende Freigängigkeit mit dem 235 Reifen und somit wäre diese Schwarzeintragung doppelt gefährlich, also würde ich diesen Wisch ganz schnell vergessen.
Natürlich erst wenn die Sache mit der Freigängigkeit geklärt ist.

@Gummihoeker
Zum Juristen: Nein, weil ich es eigentlich selbst nicht so weit kommen lassen will. Ich denke ja, dass Schmidt gar nichts von der Eintragung weiß. Ich hatte damals über die Info-Mailadresse ein paar Fragen zu den Felgen gestellt. Schmidt leitet die Fragen wohl zur Beantwortung immer an diesen Felgenspezialisten/ Vertrieb weiter. Seither hatte ich außer der Anfrage bei Schmidt, ob es noch Nachträge gibt, nur noch Kontakt zum Felgenspezialisten (so nennt der sich wirklich).
Mit 235er habe ich allerdings eine Tachoabweichung und es ist noch nicht gesagt, ob die wirklich freigängig sind.
Außerdem wozu eine höhere Tragfähigkeit, wenn mir die Tragfähigkeit der 225 ausreichen würden? Ich kann mir schon vorstellen, dass ich einen zusätzlichen Rollwiderstand der 235er spüre. Der Aufpreis wäre, wenn ich dann wenigstens Ruhe hätte, zu verkraften. Allerdings wären dann die Federn immer noch "nachzutragen" und ich könnte mich wieder schief anschauen lassen, warum die bei der "Schwarzeintragung" vergessen wurden.

Ungewöhnlich Geschäftspraktiken denke ich nicht. Ich glaube eher, dass der Felgenspezialist mir helfen wollte und in der Eile nicht mehr daran gedacht hatte, dass ich ja gar nicht die Standard 235er fahren wollte, sondern per Einzelabnahme die 225er. Was ich mir aber irgendwie auch nicht vorstellen kann, denn das war die ganze Zeit das Thema, wenn ich ihm immer das Feedback vom TÜV weiter gegeben habe. Aber dann sollte er jetzt zu seinem Fehler stehen und mir die 70,- Euro erlassen, aber er meldet sich bereits auf die zweite Email nicht mehr.

@Stone S
Es geht nicht darum, dass ich die Felgen am Fahrzeug prüfen will, sondern darum, dass ich die Felgen nun erstmal geliefert bekomme. Ich habe einen Änderungsnachweis, den ich nicht bestellt habe und nicht brauchen kann und soll dafür 70,- Euro überweisen. In Vergleichsgutachten, selbst mit ET42, ist es immer möglich den 225/35/19 auf 8,5x19 zu fahren, natürlich wegen der 42 mit erhöhten Nacharbeiten als bei ET48. Eine Bescheinigung des Reifenherstellers hatte ich doch bereits besorgt.
Bei einer Einzelabnahme wird doch alles/jeder Wunsch für sich geprüft. Deshalb kostet es doch auch mehr. Im Moment habe ich einen Prüfer, der mir alles eintragen würde, allerdings nur mit Spurplatten 3 mm um auf eine gängige ET von 45 zu kommen. Der Prüfer verlangt aber, dass ich die Scheiben, wie im Gutachten beschrieben über Durchsteckmontage mit Flachbundschrauben befestige. Dazu bräuchte ich aber Felgen, die mit Flachbundschrauben befestigt werden und hätte die Schmidt Felgen umsonst gekauft. Das wäre ja hirnrissig.
Das zweite ist die Tatsache, dass im Gutachten der Scheiben die gelistete Rad-/Reifenkombination nur bis 8x18 geht. Da will er keinen weiteren Kompromiss eingehen, weil er bezüglich des Vergleichsgutachtens mit ET45 schon trickst. Dabei steht klar im Gutachten drin, dass gesonderte Rad-/Reifenkombinationen einer Sonderprüfung hinsichtlich Freigängigkeit etc. bedürfen.
Aber genau das ist meinem Verständnis nach zu urteilen die Aufgabe eines Prüfers bei einer Einzelabnahme. Oder gibt es auch Grenzen bei einer Einzelabnahme?

Ich bräuchte jetzt theoretisch einen Prüfer, der mir idealerweise die Felgen ohne Vergleichsgutachten mit ET48 und dem 225er im Zusammenhang mit den vorhandenen Federn per Einzelabnahme einträgt.

Dann bleibt aber immer noch die Forderung über die 70,- Euro, ohne die ich nicht meine Felgen erhalte.

Ich bin echt ratlos.

Wenn eine "Schwarz-Eintragung" keine ungewöhnliche Geschäftspraktik darstellt, habe ich sicher etwas missverstanden.

Wenn der Rollwiderstand ein derart entscheidendes Kriterium für Dich darstellt, stellt sich mir die Frage, weshalb Du ausgerechnet 19-Zoll-Felgen von Schmidt bestellt hast, welche dem Fahrzeug, durch Größe und Gewicht, schon jegliche Dynamik nehmen?

@Gummihoeker
Sorry, ich hatte das mit der "ungewöhnlichen Geschäftspraktik" in soweit verstanden, dass es dir um die Kulanz bezüglich der Kosten für die Eintragung geht, nicht aber die Eintragung selbst. Da gebe ich dir natürlich Recht.
Zu deinem zweiten Punkt : Weil ich früher schon viel getunt habe und jetzt nach Jahren mal wieder Blut geleckt habe. Die Nachteile waren mir schon bewusst. Aber genau wie bei dir vielleicht auch, hat man einen Wunsch und schaut, ob man den verwirklichen kann. Und es ist ja auch möglich mit Einzelabnahme.
Und 19 Zoll eben, weil ich volle Radkästen mag und bereits 18 Zoll Serie habe.
Es ist mir nur ein Rätsel, warum man selbst von der technischen Machbarkeit auf einer TÜV-Station von zwei Prüfern unterschiedliche Auskünfte bekommt. Der eine hätte eingetragen, wenn ich das mit den Scheiben geklärt bekommen hätte und sein Kollege sagt, dass es technisch gar nicht geht, weil ich zu wenig Mittenzentrierung habe. Sorry, da geht doch Menschenleben vor und es gäbe nur eine Entscheidung für mich als Prüfer oder wenigstens ein Hinweis mir gegenüber, den ich vielleicht sogar hätte unterschreiben müsste.

Aber das ist genau meine Erfahrung schon Jahre lang in den verschiedenen Foren. Man sucht Hilfe oder Ratschläge und die bekommt man anfangs noch. Und auf einmal wendet sich das Blatt und es wird nur noch diskutiert, warum man überhaupt so blöd war. Ich würde dir auch nicht, wenn du ein Problem mit deinem Auto schilderst, schreiben, warum du dich dann für das Auto entschieden hast. Es ist nicht immer alles mit Vernunft zu erklären, aber Fakt war doch, dass ich mich (wie du ja anfangs lobend erwähnt hast) ausgiebig habe beraten lassen und mich auf diese Beratung gestützt habe. Wenn es nicht zu meinem Belieben möglich gewesen wäre, hätte ich den Weg nicht eingeschlagen.
Das ist doch wie wenn du dich im Sanitärfachhandel beraten lässt wegen einer Rainshower-Brause und dann ist sie eingebaut und strullert nur so vor sich hin. Man kann dann natürlich sagen : Geht doch auch zum Duschen. Aber der Wunsch war es nicht.

Der Rollwiderstand stellt nicht ein derart entscheidendes Kriterium für mich da, nur, ich muss ihn nicht unnötig vergrößern, wenn es eine Bedingung für den Kauf war. Und wie gesagt, ob es schleifen würde, sehe ich auch erst bei Felgenmontage. In Vergleichsgutachten habe ich auch immer bereits bei 235 mehr Nacharbeiten in den Auflagen, als bei 225. Das war eben auch ein Kriterium.

Unterschiedliche Prüfer haben naturgemäß verschiedene Blickwinkel und Erfahrungen. Dazu kommt der Ermessensspielraum...

Ist denn schon geklärt (gemessen), dass die Zentrierung durch eine Spurplatte nicht mehr gegeben ist?

Im technischen Ratgeber der Conti, beträgt die Abweichung der Betriebsbreite beider Reifengrößen, 7 mm.

Aus Erfahrung (auch mit Duschköpfen 😁) rate ich Dir, dich vom Gedanken des erhöhten Rollwiderstandes zu verabschieden.

Niemand hier im Forum würde einen Blind-Test beider Reifengrößen bestehen. 😰

Wenn Du ein Reifenfabrikat (235/35 R19) wählst, welches schmal ausfällt, ist dieses ebenso breit, wie ein 225er Gummi, welches an der äußeren Tolleranz baut.

Um Dir zu helfen, ist es auch erforderlich, mal ein paar unbequeme Fragen zu stellen und ein auch alte Zöpfe (Rollwiderstand) abzuschneiden. 😎

Die Spurplatten sind nicht aus Gründen der Freigängikeit nach innen notwendig, habe ich das so richtig verstanden?

Die neuen Felgen haben als Befestigungsmittel Kegelbundschrauben?

Hast Du mal mit SCC gesprochen, um Dir die Unbedenklichkeit auch mit anderen Radschrauben bescheinigen zu lassen?

Dass ein Anbauversuch mit Flachbundschrauben erfolgte und dokumentiert wurde, kann ja nicht automatisch ein Ausschlusskriterium für andere geeignete Befestigungsmittel sein, wenn die Kalotten der Felgen diese erfordern!

Ist denn schon geklärt (gemessen), dass die Zentrierung durch eine Spurplatte nicht mehr gegeben ist?

Das habe ich nicht mehr erledigt, weil´s im Fall von den Scheiben ja vorerst eh nicht möglich war, weil sich der Prüfer querstellte. Aber im Peugeotforum habe ich erklärt bekommen, dass Naben heutzutage ca. 15 mm Länge haben. Aus den Infos auf der Herstellerseite der Scheiben, lese ich, dass man mindestens die Breite der Spurplatte plus 5mm haben sollte. Aber das war ja bei dem "guten" Prüfer kein Thema. Sondern eher die Befestigung und die möglichen Rad-/Reifenkombinationen, von denen er nicht kapiert hat, dass es Bespiele sind.

Im technischen Ratgeber der Conti, beträgt die Abweichung der Betriebsbreite beider Reifengrößen, 7 mm.

Was heißt das? Dass zwischen 225er und 235er bei Conti wahrlich nur ein Breitenunterschied von 7 mm besteht?

Wegen dem Duschkopf : Ich wollte dich nicht angehen, nur setzt man sich etwas in den Kopf und möchte das auch erfüllen. Und es sieht ja alles danach aus, nur habe ich wohl die "falschen" Prüfer hier. Jetzt war ich in Ludwigshafen, Mannheim und morgen versuche ich mal Viernheim.

Bezüglich der Änderungsbescheinigung fühle ich mich in soweit auch nicht wohl, weil sie schwarz erstellt wurde und weil oben nicht genau meine Schlüsselnummer 2 steht.

Deine Auswahlkriterien sind schön und gut, aber eigentlich war ich u.a. auch nach dem Energielabel gegangen. Und da traf es den Pirelli P Zero, der zufällig auch mein Favorit im Aussehen auf der 8,5er Felge war.
Warum geht dann ein P Zero in 235 bereits im Verbrauch von C (beim 225) hoch auf E oder sogar F, wenn´s nicht so wäre. So viel Abweichung kann da doch nicht sein, selbst wenn der 235 in Wirklichkeit nur D bringt, dann ist das immer noch mehr als der 225.

Woher weiß ich allerdings welche Reifenfabrikate schmal ausfallen? Gibt es dazu irgendwo Angaben?

@Gummihoeker
Nein, die Spurplatten sind momentan zumindest nicht wegen der Freigängigkeit nach innen notwendig. Damit wollte der Prüfer nur auf eine Standard-ET bei 8,5x19 Zoll Felgen kommen, so dass er ein Vergleichsgutachten einsetzen kann. Warum er das aber "muss", wenn er eh eine EA macht, verstehe ich nicht. Habe gestern irgendwo etwas gelesen, dass man dann normalerweise zur EA ein Festigkeitsgutachten der Felge dazu nimmt. Und auch das hatte ich ja vorgelegt.

Nee, die neuen Felgen haben 60° Kegelbundschrauben.

Ja, hatte mit SCC gesprochen und die waren nicht bereit mir etwas auszufüllen. Er erklärte mir das nur, dass das damals bei Gutachtenabschluss die Schraubenart war, dass aber selbstverständlich auch andere gehen. Dasselbe mit den Rad-/Reifengrößen bis 8x18.

Dass ein Anbauversuch mit Flachbundschrauben erfolgte und dokumentiert wurde, kann ja nicht automatisch ein Ausschlusskriterium für andere geeignete Befestigungsmittel sein, wenn die Kalotten der Felgen diese erfordern!

Das hatte ich dem Prüfer auch erklärt.

Guckst du hier :

https://spurverbreiterung.de/.../Peugeot%20308%20Typ%20L%20SCC.pdf

Auf Seite 3 von 7 letzter Absatz steht das mit den Schrauben und auf Seite 4 von 7 das mit den Rad-/Reifenkombinationen.

Magst Du mal die Schlüssel-Nr. zu 2.1 und 2.2 von Deinem Fahrzeug vollständig hier einstellen?

Gerne :
3003 und ATM000041

Übrigens steht in der schwarzen Änderungsbescheinigung ATM00001 statt 4

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