Verzweifelt- Was tun um Eintragung zu bekommen?

Hallo,

ich habe mich für die Schmidt Revolution Drago Felgen für meinen Peugeot 308 SW II in 8,5x19 ET48 interessiert. Nach einigen Mails mit dem Vertrieb und die vorherige Absicherung beim TÜV bestellte ich die Felgen beim Vertrieb.
Dazu muss ich vorher noch erwähnen, dass im dazugehörigen Teilegutachten nur die 200 kW-Variante vorkommt und somit nur der Reifen 235/35/19. Diesen kann ich allerdings mit 96kW nicht fahren, weil in sämtlichen Vergleichsgutachten von 8,5x19 eine Tachoüberprüfung und notfalls eine Angleichung droht (laut Reifenrechner ist man mit dem 1,6% in der Abweichung). Ein Standardreifen in der Dimension 19 Zoll für den 96kW ist der 225/35/19. Diesen wollte ich auch fahren und versicherte ich mich auch beim Vertrieb vorab ob machbar. Antwort : Ja, aber per Einzelabnahme.
Ich also zum TÜV und gefragt, ob wirklich machbar. Der erste TÜV machte sich erst gar keine Mühe und winkte ab, weil es gar keine Vergleichsgutachten für das Auto gibt mit der komischen ET48. Beim zweiten TÜV geriet ich an einen sehr netten Prüfer, der mir nach Durchsicht der Gutachten zwar auch bestätigte, dass es keine Vergleichsgutachten gibt, aber mir dann sagte, dass er die Felgen eintragen könnte, wenn ich folgende Dinge einreiche :

- Eine Bescheinigung vom entsprechenden Reifenhersteller, dass der 225/35/19 auf einer 8,5x19 Felge montierbar ist. Dies wollte er angeblich, weil er in keinem Vergleichsgutachten diese Reifengröße auf einer 8,5x19 als zulässig gefunden hätte, sondern nur anscheinend in 40iger Höhe, dabei ist dies wie gesagt ein Standardreifen. Die Bescheinigung habe ich inzwischen zu Hause.
- Ein neues Achsvermessungsprotokoll, weil ich zusätzlich eine Tieferlegung fahre, die allerdings schon früher u.a. anhand von einem Achsvermessungsprotokoll in Verbindung mit den Serienfelgen eingetragen wurde. Laut meinem Reifenhändler bräuchte ich das aber nur, bei Veränderung der Federbeine. Verstehe ich nicht so richtig.
- Dann fordert er, dass ich 3 mm Spurplatten fahre, damit ich auf eine gängige ET (45) komme, für die er wiederum zur Eintragung ein Vergleichsgutachten heranziehen kann.

Dafür veranschlagte er Kosten in Höhe von ca. 200,- Euro, also ging ich von einer Einzelabnahme aus.
Auf meine Frage hin, ob es überhaupt 3 mm Spurplatten gäbe und ob diese irgendwie Probleme bei der Eintragung bereiten würden, sagte er mir "natürlich gibt es die" und "nein, wenn ich die fahre, dann haben wir eine richtige ET und er könne die Eintragung machen".

Ich versicherte mich online, ob es tatsächlich 3 mm Spurplatten gibt und fand daraufhin die Firma SCC und mit der Artikelnummer 10289 tatsächlich gültige für meinen Peugeot.

Dann bestellte ich die Felgen und bekam die Zahlungsanweisung, da bei Schmidt alles auf Vorkasse läuft.
Ich überwies den Betrag am Freitag Nachmittag nach der Buchungszeit.
Am darauffolgenden Samstag ließen mir allerdings zwei Passagen im Gutachten der Spurplatten keine Ruhe. Und zwar war dort die Schraubensorte Flachbund zur Montage vorgeschrieben (obwohl bei 3 mm eh nur Durchsteckmontage) und die genehmigten Felgen gingen nur bist 8x18, allerdings wurde bei einer anderen Größe eine Sonderprüfung hinsichtlich der wichtigen Kriterien angeordnet.
Ich schnappte mir das Gutachten und fuhr zum TÜV. Dort traf ich auf einen sehr arroganten Kollegen des ersten Prüfers, der mich gleich abblitzen ließ mit den Worten, dass man gar keine 3 mm Spurplatten zulassen könne, weil die Mittenzentrierung dann zu kurz wäre. Ich sagte, dass mir sein Kollege es aber eintragen wollte. Dann solle ich das mit ihm ausmachen, er sei am Dienstag wieder im Haus.

Vor lauter Unsicherheit schrieb ich gleich zu Hause dem Schmidt-Vertrieb ein Mail mit der Bitte um Anhaltung meines Auftrages bis auf weiteres. Montag am späten Morgen kam eine Antwort, dass meine Zahlung eingegangen wäre und dass die Felgen bereits in der Produktion seien. Ich habe das sowieso nicht geglaubt, weil ich eine Lieferzeit von 14 Tagen genannt bekam, aber was hätte ich da noch machen sollen.
Am Dienstag rief ich dann den ursprünglichen Prüfer an und besprach mit ihm das Gutachten, das ich ihm Samstags in seinem Fach hinterließ. Zu den Flachbundschrauben sagte er, dass wenn das da so drin steht, dann muss das auch so ausgeführt werden. Zu den Felgengrößen meinte er, dass er dann leider keine Eintragung vornehmen kann, weil er quasi nicht zweimal ein Auge zudrücken kann (meine Reifengröße kommt nicht im Felgengutachten vor und jetzt nicht die gewünschte Felge im Scheibengutachten).
Ich war stocksauer und rief bei SCC an, ob es evtl. Nachträge gibt. Nein, war die Antwort. Sie erklärten mir, dass die Scheiben damals eben mit einer Felge mit Flachbundschrauben geprüft wurden und dass die Rad-/Reifengrößen die gängigen waren, die es bei Gutachtenerstellung gab. Eine Eintragung wäre aber durchaus möglich und es sei doch logisch, dass diese Angaben doch nur Beispiele seien.

Ich klagte daraufhin mein Leid beim Vertrieb von Schmidt. Er verstand die Welt nicht mehr und schrieb mir, dass er sich um den TÜV kümmern wird. Ihm war allerdings von Anfang an klar, dass ich 225/35/19 fahren wollte und ich gab ihm immer Zwischenbericht von meinen Erlebnissen beim TÜV. Im Leben hätte ich nicht an einen Schwarzeintrag gedacht, ich hatte erwartet, dass er mir einen entsprechenden Prüfer mit dem er zusammenarbeitet empfiehlt. Sonst hätte ich ihn doch nochmal an meine Tieferlegung erinnert. Am Donnerstag dann die Nachricht : Felgen sind eingetragen, Änderungsnachweis kommt per Post, wenn ich Kosten überweise, schickt er Felgen raus.

Mein erster Gedanke : Was ist mit der Tieferlegung. Ich also mal gestern zur Dekra und zu KÜS. Die Dekra hat nicht großartig hinterfragt, warum bei einem neuen Felgeneintrag komischerweise die vorhandene Tieferlegung nicht berücksichtigt wurde und sagte nur, dass man das halt nochmal eintragen muss und dass ich auf jeden Fall mal das alte Vermessungsprotokoll und die Gutachten mitbringen soll.
Die KÜS hingegen, bei der ich damals die Federn eintragen ließ, hinterschaute gleich, dass es sich wohl um eine Schwarzeintragung handelt und war dann mehr daran interessiert alles zu hinterfragen, als mir Auskunft zu geben. Schließlich meinten sie aber doch, dass man dann nochmal eine Änderungsabnahme nach §19 (3) machen müsse.

Heute kam die Post. Wie vermutet, hat er die Felgen anhand des Felgengutachtens mit 235/35/19 eingetragen, obwohl bekannt war, dass ich die 225er fahren will. Jetzt soll ich 70,- Euro dafür zahlen und kann es nicht nutzen. Das hätte ich zu Hause auch hin bekommen. Das war doch die ganze Zeit das Problem, das kein TÜV die auf anderen 8,5x19 Felgen als Standard möglichen 225er eintragen wollte.

Jetzt habe ich ihm erneut geschrieben und erwarte noch Antwort. Aber er wird auch aus der Ferne keine Einzelabnahme zaubern können.
Heute Nachmittag rief ich einfach mal den genannten Prüfer privat an und wir sprachen eine Stunde lang. Er wollte mir wirklich helfen und versprach mir auf dem kleinen Dienstweg die Änderungsbescheinigung zu tauschen, wenn ich von Schmidt einen Nachtrag vom gewünschten Reifen besorge.

Aber ich hatte damals schon mit Schmidt telefoniert und es wird keine Nachtrag geben. Das vorhandene Gutachten sei ein Kundenwunsch gewesen, für den der Kunde bezahlt hätte.

Jetzt hänge ich in der Luft und weiß nicht was ich machen soll. Ich habe noch vor morgen Schmidt Felgen zu schreiben, aber die werden wahrscheinlich keine Abnahme nach §19 (3) möglich machen, wenn es keine Nachträge gibt. Der Vertrieb hat mich bezüglich der 70,- Euro-Forderung in der Hand und ich habe bislang keinen TÜV, der mir die Felgen eintragen will.

Einzige Lösung : doch die 235 zu fahren. Allerdings sind die teurer, schwerer und haben für den 96kW mehr Reibung. Zusätzlich springen bei Pirelli die Energiewerte des Verbrauchs von "C" auf "E" oder sogar "F". Das waren, neben der Tachogeschichte die Gründe weshalb ich auch den 225 fahren wollte.

Noch eine Frage zur Einzelabnahme : Heute habe ich irgendwo in einem Forum etwas dazu gelesen, dass bei einer Felgeneinzelabnahme nur noch die Felge der Abnahme erlaubt wird und dass alle anderen Serienfelgen gestrichen werden. Weiß jemand was ich da beschreibe und ob das so stimmt?

Was soll ich nur tun?

LG,

Thorsten

Beste Antwort im Thema

Der TE hat sich nach seinen Angaben beispielhaft vorab informiert und abgesichert. Dass die Instanzen, welche eine reibungslose Abwicklung zugesichert haben, sich jetzt nicht mehr an ihre Zusagen erinnern und/oder Probleme sehen, die (zumindest für mich) nicht erkennbar sind, konnte niemand vorhersehen.

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Ich schaue später mal drüber und versuche einen Lösungsweg zu finden.

Jetzt hat eindeutig mein Garten Vorrang. ;-)

Moin, Moin!
Manchmal ist es gut wenn man nicht zu viele Fragen stellt, nur das wesentliche ist wichtig. Ohne, dass ich nun die vielen Seiten gänzlich beurteilen will, meine ich, dass die 235er Reifen eintragungsfähig sind, auch ohne die 3 mm Spurplatten, sofern noch einige Millimeter Platz zum Federbein sind. Was nun die theoretischen Werte Mehrverbrauch, Gewicht und Reibung bewirken, ist meines Erachtens nicht Wert einer Berücksichtigung.
Im Übrigen stone s: 215/35- 19 legal auf einer 8,5 J Felge würde ich gerne einmal als schriftliche Bestätigung sehen.
G
HJü

Ich kann den Lösungsvorschlag sagen. 225/35 drauf machen und ohne Platten zum TÜV.
Den 70 € Wisch gibst am besten in den Schredder.
Wenn die gängige Größe 8,5x19 ET 45 auch mit 235/35 möglich ist dann ist die Freigängigkeit bei ET 48 und 225/35 auch gegeben. Der 235/35 steht nämlich über das Felgenhorn und der 225/35 ist etwa bündig oder evtl sogar schmäler.
Es müssen ja alle Reifenfabrikate berücksichtigt werden und nicht nur schmal geschnittene.
Keine Wissenschaft daraus machen und mit der Kombination zur nächsten Prüfstelle fahren und gleich begutachten lassen.
Ist ja schwachsinnig dass die Lappalie nicht eingetragen wird.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 27. August 2017 um 13:37:23 Uhr:


Moin, Moin!
Manchmal ist es gut wenn man nicht zu viele Fragen stellt, nur das wesentliche ist wichtig. Ohne, dass ich nun die vielen Seiten gänzlich beurteilen will, meine ich, dass die 235er Reifen eintragungsfähig sind, auch ohne die 3 mm Spurplatten, sofern noch einige Millimeter Platz zum Federbein sind. Was nun die theoretischen Werte Mehrverbrauch, Gewicht und Reibung bewirken, ist meines Erachtens nicht Wert einer Berücksichtigung.
Im Übrigen stone s: 215/35- 19 legal auf einer 8,5 J Felge würde ich gerne einmal als schriftliche Bestätigung sehen.
G
HJü

Zum Thema 235/35 würde ich eher Nein sagen, weil diese Dimension eventuell andere Komplikationen mit sich bringt wie zb wie vom TE angesprochen der Umfang.
Zum Thema 215/35 auf 8,5, schau in meinen Beiträgen da habe ich mit einem Skoda RS Fahrer geschrieben der das vorhat und auch abgesegnet bekommt.
Ein Freund von mir hatte das auch auf seinem Golf 4.
Ausreichend Traglast ist natürlich voraus gesetzt.

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@Gummihoeker

Alles klar und danke.

@hjluecke
Ich verstehe zwar nicht was du mit zu vielen Fragen meinst, aber ich finde es immer wichtig, wenn man als Außenstehender alle Details kennt.
Die 235er habe ich ja eingetragen bekommen, allerdings ohne dass ich es vorhergesehen habe und deshalb ohne dass meine Tieferlegungsfedern berücksichtigt wurden. Aber gewünscht waren die 225 und so auch Bedingung für den Kauf. Oder wie fühlst du dich, wenn du dich irgendwo beraten lässt und ein Produkt kann zum Schluss nicht das was es sollte?

Das was Stone S schreibt ist nicht ganz unrecht. Ich hatte nämlich zuerst den 215er fahren wollen und habe abgeraten bekommen, weil sich da die Flanke sehr unschön über die Felge zieht. Hier nur mal ein Vergleichsgutachten, das ich in Aussicht hatte, aber welches nicht funktionierte wegen der Bremsanlage.

http://www.ultra-wheels.de/.../...%2045%205-108-65,1%20R%20ww.%20L.PDF

Danke für die schnelle Antwort. Mir ging es aber um das Wort "legal", und um die Fahrsicherheit, wenn ich etwas sportlicher unterwegs bin.

@Stone S

Nochmal ganz langsam.

Ich habe die Felgen noch nicht. Diese werden zurückbehalten solange bis ich für die schwarze Eintragung 70,- Euros überweise. Danach kann ich den Wisch für 70,- Euro in den Schredder geben und mir kurzzeitig ein warmes Feuerchen machen.
Ich werde mich hüten, nach meinen Erfahrungen mit dem deutschen TÜV, jetzt noch Reifen auf gut Glück zu kaufen und einfach vorzufahren.
Der TÜV Prüfer hat gesagt was er verlangt und ich kann´s nicht einhalten, weil er zu stur ist. Dem nächsten gefällt vielleicht etwas anderes nicht.
Aber als Felgenverkäufer einfach eine Änderungsbescheinigung in Auftrag zu geben, die so nicht besprochen war und dafür Geld zu verlangen, finde ich unseriös.

Danke für die schnelle Antwort. Mir ging es aber um das Wort "legal".

Aber legal ist es doch, wenn´s im Gutachten von Ultra Wheels z.B. steht. Damit bin ich immer noch laut Reifenrechner im unteren Bereich der Zulässigkeit was den Umfang angeht. Aber mit dem 235 bin ich bei 1,6% im plus und nur 1,5% darf ich haben.

Zitat:

@308SWGT schrieb am 27. August 2017 um 13:48:06 Uhr:


Das was Stone S schreibt ist nicht ganz unrecht. Ich hatte nämlich zuerst den 215er fahren wollen und habe abgeraten bekommen, weil sich da die Flanke sehr unschön über die Felge zieht. Hier nur mal ein Vergleichsgutachten, das ich in Aussicht hatte, aber welches nicht funktionierte wegen der Bremsanlage.

http://www.ultra-wheels.de/.../...%2045%205-108-65,1%20R%20ww.%20L.PDF

Dann nimm`dieses "Vergleichsgutachten"

http://files.pneu.jfnet.de/pdf/00247836/00247836.pdf

Die 70€ könntest du ja noch als Lehrgeld abschreiben, aber mit so einer halb legalen Eintragung kannst richtig ins Klo greifen.
Wie du das klärst musst du selber wissen, ich würde mich auf eine Kulanzlösung einigen, evtl 225/35 nachtragen so wie du das wolltest.
Im Endeffekt hilft dir das Ding aber sowieso nichts wenn die Kombination mit Tieferlegung nicht eingetragen ist.
Wenn ein 235/35 mit der Felge möglich ist dann ist es auch der 225/35.
Traglastindex 88 reicht bei deinem Peugeot?

@ Touaresch
Ich bin nicht sicher, ob du den ganzen Thread gelesen hast. Aber ich hatte bereits erwähnt, dass der Prüfer nur ein Vergleichsgutachten mit ET48 akzeptiert. Und das gibt es nicht, weil alle vergleichbaren Felgen entweder ET42 oder ET45 haben. Deshalb ja die Scheiben.
Das Gutachten das ich oben gepostet habe, war ja nur als Beweis, dass Stone S nicht Unrecht hat.

@Stone s
Wie oft denn noch? Ich kann die 225 nicht so einfach nachtragen lassen. Sag mir wo, dann bin ich morgen dort und frage. Der Prüfer, bei dem ich war, setzt voraus, dass ich auf ET45 komme und dafür Distanzscheiben fahre. Die kann ich aber laut Gutachten nur mit Flachbundschrauben befestigen und die wären nur bis 8x18 geeignet, obwohl der Hersteller das als Quatsch bezeichnet.

Ich zahle bestimmt nicht für einen Auftrag, den ich nicht gegeben habe. Wenn´s hart auf hart kommt, soll der Felgenspezialist mal erklären wie er für verbotswidrige Unterlagen 70,- Euro fordern kann. Aber soweit will ich ja gar nicht gehen. das bringt nur Unmuss.

Die Kombination mit der Tieferlegung müsste ich dann eben durch eine neue Eintragung nach §19 (3) nachmachen, sofern das geht. das ist für mich auch noch so ein Risiko. Deshalb wäre es mir doch am liebsten, wenn ich die Felgen habe und einen Prüfer finde, der mir die ET48 ohne zusätzliche Scheiben und mit dem 225/35/19 per EA einträgt.
Ein Prüfer eben, der das nicht anhand von einem Vergleichsgutachten macht.

Ja, Traglast 88 reicht soweit ich weiß. Habe 1050 kg vorne und 980 kg hinten.

Brauchst es mir gar nicht mehr sagen, ich verstehe deine Verärgerung und es geht dir ums Prinzip dass du nicht das bekommen hast was du willst.
Ich habe den Beitrag nochmal gelesen und gesehen dass du eigentlich eine Lösung für die ungerechtfertigt zu zahlenden 70€ suchst.
Dazu kann ich dir nicht helfen, am besten alle verklagen, Achtung Sarkasmuss.
Ich würde es abschreiben und fertig.
Zur Vorgehensweise beim TÜV habe ich auch alles geschrieben und kann nicht mehr sagen.
Die EU ist nunmal eine Bananenunion und hier ist oft Lehrgeld zu bezahlen.
Ich tune jetzt seit 17 Jahren meine Autos und habe auch schon alles erlebt bzw von Freunden mit bekommen, deshalb verstehe ich deine Verärgerung zu 100%.

Ja, ist denn eurer Meinung nach die Eintragung der Federn nachträglich, wenn auch mit unangenehmen Fragen, möglich nach §19 (3) oder wird da nochmal die gesamte Eintragung zu den Felgen begutachtet?

Das Problem dabei ist nur, dass wenn ich auf eine Neumontage der Federn schauspielere, dann müsste ich wahrscheinlich blöderweise ein neues Spurvermessungsprotokoll machen, denn das alte ist zwei Jahre alt. Die werden doch schon aufs Datum schauen, so denke ich.

Im Gutachten der Federn steht :

Nach erfolgter Umrüstung sind die Fahrzeuge zu vermessen.

@Stone S
Das mit dem "Prinzip" hört sich wiederum komisch an.
Sagen wir mal so, wenn ich etwas bestelle/kaufe und es in einer Form nutzen will, von der ich weiß, dass ich damit am wenigsten Probleme habe und ich kann mich trotzdem daran erfreuen, dass ich es habe, dann kann man doch über den Lösungsweg glücklich sein.
Aber "ungefragt" ein Eintragung machen, die so nicht abgesprochen war und noch Geld zu fordern, finde ich nicht korrekt.

(...) und nun noch einmal zu dem Eintragen. Ich fahre einen gänzlich umgebauten BMW e30 Cabrio. Im Wesentlichen Motor M50, Getriebe, Hinterachse, Differential, Fahrwerk und Bremse vorn Hartge/ Alpina. Gekauft habe ich das Fahrzeug mit 8J 17er Felgen und 215/40- 17 Reifen. Alles eingetragen. Dann habe ich im Felgengutachten gesehen, dass ich auch an der Hinterachse 245/35- 17 fahren kann. Also habe ich mir die passenden Felge 8,5 J gekauft und das zusammen mit den Reifen eintragen lassen. Nach ein paar Jahren musste ich feststellen, dass es die Reifengröße für die Hinterachse nicht mehr gibt. Also habe ich beim TüV gefragt, ob ich auch die 233/40- 17 fahren darf.
Der TüV: Eigentlich nicht! Aber, da ich kein ABS habe, wurde mir das erlaubt, wenn eine ausreichende Freigängigkeit vorhanden ist und Conti mir eine Freigabe für den Reifen auf einer 8,5 J Felge gibt; denn die Reifengröße war in dem Felgengutachten nicht angegeben. Wieder 2 Jahre später habe ich gesehen, dass es von der Felge auch eine 9,5 J gibt. Also erneut DEKRA gefragt, ob ich die Felge fahren darf. DEKRA: Wenn ich ein Gutachten bringe, indem an einem e30 an der Hinterachse eine 9,5 J 17er Felge gefahren werden darf, und Conti eine Freigabe für den Reifen gibt, trägt DEKRA das ein. Ich habe alles besorgt und fahre jetzt eine eingetragene 9,5 J Felge an der Hinterachse. Habe ich nun Glück gehabt, oder "mochte der TÜV und/ oder DEKRA mich besonders", und oder lag es an meinen fachlich untermauerten Gesprächen mit den entsprechenden Leuten. Ach ja, normale Eintragung keine Einzelabnahme.
Fazit: Ich hatte es bereits erwähnt, der TE ist die Sache etwas falsch angegangen, zu kompliziert.
G
HJü

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