Verweigerte Mängelbeseitigung

Audi A6 C6/4F

Hallo 4F - Gemeinde,

habe im Juli meinen Dicken im Werk abgeholt. Die Übergage mit Erläuterungen hat ca. 2 Std. gedauert. Zu Hause angekommen habe ich natürlich das ganze Auto noch einmal begutachtet und dabei ist mir an einer Felge, am Loch wo der Bolzen einggeschraubt wird, eine abgeplatzte Stelle aufgefallen. Dies habe ich unmittelbar, neben einigen anderen Kleinigkeiten, meinem Händler mitgeteilt und einen Termin für die Mängelbeseitigung gemacht. Dieser war nach zwei Wochen; es wurden Fotos von der Felge gemacht und der Meister wollte sich innerhalb der nächsten zwei Wochen melden. Als nach 5 Wochen noch immer nichts von meiner Werkstatt zu hören war, wollte ich mich nach dem Stand der Dinge erkundigen. Nun die für mich überraschende Auskunft: Das hätte ich lt. Auskunft des entsprechenden AUDI-Kundendienstes im Werk beanstanden müssen. Bin ich erst aus der Halle gefahren, ist es zu spät. Hat mich der kleine Mangel eigentlich nur bedingt gestört, bin ich bei dieser Erklärung erst richtig verärgert. Das würde ja bedeuten, dass ich bei aller Freude und Aufregung bei der Abholung in der Halle im Rahmen der Übergabe eine 100%tige Prüfung des gesamten Fahrzeugs vornehmen müsste. Dann könnte man wohl einen Kundendienstmitarbeiter den ganzen Tag für einen Kunden abstellen. Das kann doch nicht deren Ernst sein. Der Mangel kommt ganz offensichtlich von der Radmontage und wurde am Heimatort unmittelbar dem Händler mitgeteilt. Muss ich mich tatsächlich mit der Auskunft "Nicht gleich gemerkt, nun ist es zu spät" zufrieden geben, bzw. wie verhalte ich mich, wenn ich mich nun an AUDI direkt wenden will, da mein Händler mir sagt, er habe keinen Handlungsspielraum?
Gruß Frank

15 Antworten

Dein Vertragspartner ist dein rechtlicher Ansprechpartner. Das wird sehr wahrscheinlich dein Händler sein und nicht die Audi AG.

In den ersten 6 Monaten muss dein Händler dir beweisen das der Mangel nicht ab Verkauf vorhanden war (du den also gemacht hast) und nicht umgekehrt. Da hat dein Händler also schon mal schlechte Karten. Wenn der Fehler nicht so aussieht als ob du da mit einem Schraubendreher reingehackt hast, ist es auch eigentlich egal ob der ab Werk oder nach 1 Monat aufgetretten ist. Das Produkt hat dann eben einen Mangel.

Ich kann dir nur raten bei sowas dich nicht abwimmeln zu lassen. Besser noch direkt dich bei einem Anwalt beraten lassen, das dir nicht noch irgendeine Frist flöten geht.

Danke Duck für die schnelle Antwort,

wenn Du Recht hast und die Beweispflicht beim Händler liegt, wäre ja der fall eigentlich sonnenklar. Aber warum sollte sich mein Händler dummstellen? Bleibt es denn am Ende an ihm hängen. Ich sehe da schon einen kleinen Streit auf mich zukommen. Das schlimmste ist, dass man sich um alles x-Mal kümmern muss, nichts klappt mal problemlos; jedem Rückruf muss man hinterhertelefonieren. Ganz ehrlich, dass hatte bei Mercedes alles mehr kaufmännisch korrekten Stil.
Aber ich liebe meinen Dicken trotzdem, nur sollte AUDI mehr tun, dass es auch so bleibt.

Gruß Frank

Dein Händler hat das gleiche Risiko wie jeder andere Geschäftsinhaber. Auf Kosten sitzen zu bleiben zwischen Kunden und Lieferanten. Das soll er doch nicht zu deinem Problem machen.

Kannst du Bilder ja mal hier ins Forum setzen von der Felge. Da werden einige dir bestimmt gute Auskunft geben können.

Duck hat Recht, das Stichwort heisst Beweislastumkehr. Vertragspartner ist der Verkäufer, der war bei der Auslieferung nicht dabei und kann daher nicht beweisen, dass die Felge i.O. war.

Ähnliche Themen

Kann z. Zt. leider kein Foto einstellen, da ich gerade keine funktionierende Kamera habe. Die von mir angesprochenen Fotos hat der Meister, nach seiner Auskunft zur Geltungmachung gegenüber dem Werk, gemacht. Davon habe ich kein Exemplar, bzw. keine Datei. Fragt sich im Nachhinein, ob überhaupt ein ernsthafter Versuch der Ersatzleistung unternommen werden sollte, oder ob für mich eine kleine Show gemacht wurde.
Frank

Nebenbei sei angemerkt, dass die Beweislastumkehr nur beim Verbrauchsgüterkauf - §§ 474 ff BGB - und den dort geregelten Voraussetzungen gilt.

Zitat:

Original geschrieben von raulka


Nebenbei sei angemerkt, dass die Beweislastumkehr nur beim Verbrauchsgüterkauf - §§ 474 ff BGB - und den dort geregelten Voraussetzungen gilt.

Richtig, außerdem kommt ein Handelskauf nach HGB in Betracht, falls larrie93 Kaufmann im Sinne des HGB ist (dass der Audi-Händler Kaufmann ist, dürfte wohl sicher sein).

Ansonsten mal die AGB des Autohauses und die Garantiebedingungen von Audi lesen oder einem Anwalt geben.

Ein Felgenkratzer "riecht" natürlich, jedenfalls aus Audi/Händler-Sicht, schon danach, dass er erst später reingefahren wurde. Dass die da etwas kritisch sind, kann ich nachvollziehen.

Falls Du ADAC-Mitglied bist, kannst Du auch mal zu einem ADAC-Vertragssachverständigen fahren. Der sollte zumindest eine mündliche Kurzeinschätzung, ob es nach Fahrfehler oder nach Materialfehler aussieht, kostenlos geben.

Ich bin mir nicht sicher ob das mit der Beweislastumkehr so einfach ist. Kann es sein das die nur fuer versteckte Maengel gilt ?
So Sachen wie Beule, Lackschaden etc. sind das wohl nicht und ich glaube die muessen tatsaechlich im Rahmen der Uebergabe geruegt werden bzw. die Abnahme wird verweigert.

Nach § 476 BGB wird innerhalb von sechs Monaten vermutet, daß die Sache bei Gefahrenübergang bereits defekt war, es sei denn, daß diese Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.

Dies könnte bei der Felge der Fall sein, da bestimmte Prüf- und Sorgfaltspflichten verhältnismäßig einfach durchgeführt werden können. Da gibt es bestimmt bereits Urteile.

Im Zweifelsfall ist dies aber eine Einzelfallentscheidung.

Was ich aber nicht verstehe ist die Tatsache, das der Händler die Kulanz völlig aussen vor lässt. Ein unzufriedener Kunde kommt eben nur ungern wieder. Vielleicht solltest Du diesen Trumpf ausspielen...

MfG JarodP

Hallo,
habe am vergangenen Samstag ebenfalls meinen A6 Avant in NSU abgeholt und bin bisher begeistert.
Allerdings war ich durch einen Kollegen bereits vorgewarnt: dieser hatte ca. 1 Woche nach Abholung seines A3 einen Kratzer in einer Aluzierleiste innen entdeckt. Der Händler hier hatte sich anschliessend ziemlich unkooperativ verhalten und der Kratzer ist und bleibt jetzt wohl drin.
Bei meiner Übergabe in der Halle war soweit alles ok. Allerdings war ich noch kaum 20m aus der Übergabe-Halle in NSU raus, habe das Auto auf der Piaza abgestellt und beim Gang ums Auto entdeckt meine Frau (bei Tageslicht!) eine kleine Delle im hinteren Stossfänger. Ich bin sofort wieder rein und das Ende vom Lied war, daß ich 3 Stunden später einen komplett neuen Stoßfänger am Wagen hatte.
Kann also wirklich jedem bei der Neuwagenübergabe nur raten genau hin zu sehen.

Danke für die Infos und Meinungen,

in jedem Fall ist die Sache wohl juristisch nicht eindeutig. Ich glaube nicht, dass ich es bis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorantreibe; das ist es sicher nicht wert. Die Art der Beschädigung lässt aber meiner Meinung nach eindeutig auf die Montage schließen. Mit einem Bordsteinrempler lässt sich eine solcher Abplatzer an dieser Stelle sicher nicht erklären.
Ich bin eben nur überrascht, dass man einem Autokäufer bei der Übergabe offensichtlich etwas abverlangt, was er in den Rahmenbedingungen einer Neuwagenabholung objektiv nicht leisten kann. Außerdem trifft der Hinweis auf die Kulanz und das Umgehen mit einem Kunden genau meinen Nerv. Wir reden hier über ein 60 T€ - Fahrzeug. Und in drei Jahren soll ich ja wieder dastehen.

Aber wie schon erwähnt, wenn ich drin sitze und den Motor anlasse bin ich wieder zufrieden (abgesehen von den oft angesprochenen und auch bei mir latent vorhandenen Knarzgeräuschen) und freue mich auf jede Fahrt und meinen ersten Winter mit einem Quattro.

Dank und Grüße, Frank

Du hast doch sicher ne Verkehrsrechtschutzversicherung, oder?

Also gleich den Rechtschutz anrufen, ne Kostenübernahmeerklärung wegen anwaltschaftlicher Beratung anfordern, da das bei dir keine "normale Beratung" ist, sondern bereits ein konkreter Tatbetand, also Rechtsstrit vorliegt.

Dann zum Anwalt und dann Attacke!

Geht wohl nicht anders, aber rumdocktern bringt da wenig, da brauchste nen echten rechtlichen fAchmann, der das durchzieht, sonst lässt dich der Freundliche weiter abblitzen!

Haben Deine Reifen eigentlich nicht eine Felgenschutzleiste, larrie93? Das würde ja eher für einen Materialfehler sprechen, auch wenn es sicher nicht unmöglich ist, sich trotz Felgenschutz die Felge am Bordstein zu ruinieren.

Hallo Dennosius,

ich weiß leider nicht, was eine Felgenschutzleiste ist. Es handelt sich um eine 3,0 TDI TT Quattro mit der serienmäßigen Reifen/Felgenkombination. Für mich ist aber das eigentliche Problem die Ignoranz meines Händlers sowie die Übertragung einer Pflicht auf den Käufer, der er im Rahmen der Fahrzeugübergabe meiner Meinung nach nicht gerecht werden kann. Glaubt ihr denn, dass ihr jeden Mangel, auch wenn er vielleicht sogar gut sichtbar ist, in der Abholhalle entdeckt. Weil Freude die Sinne vernebelt muss man hier auf Garantieleistungen verzichten. Das passt nicht zu einem selbsternannten Premiumhersteller.

Gruß Frank

Deine Antwort
Ähnliche Themen