Verwarnung wegen Rückstrahler ???
Hi
Habe Heute eine Verwarnung und einen Mängelbescheid an meinem B4 drangehabt nach der Arbeit.
Wegen Fehlender Rückstrahler (Schwarze Rückleuchten).
Strahler anbringen und vorführen bei der Pölizei - kein Problem , aber kann ich wegen den 15.-€Verwarnung wiederspruch einlegen(oder Probieren).
Was wäre euer Rat??
Help please. Thx
46 Antworten
Also mich wundert immer, mit was für einer Überzeugung manche hier Behauptungen aufstellen 🙄
Hatte das selbe Problem.
Mein Auto sand in der Reihe geparkt und um 3 Uhr nachts schreibt mir so einer doch ne Mängelkarte wegen meinen Tresern ohne Rückstrahler.
Hab dann welche drangemacht und mir die Mängelkarte quittieren lassen und weggeschickt.
Leider ist sie wohl nie angekommen, da der Ärger erst losging!
Um es kurz zu machen, die ganze Sache endete vor Gericht und ich (mein Dad) haben verloren.
ich kapier das nicht... wegen 15€ machst du einen zwergenaufstand...
mach die dinger dran fahr zur polizei und bezahl die paar knöpfe....
Zitat:
Also mich wundert immer, mit was für einer Überzeugung manche hier Behauptungen aufstellen
Erleuchte uns,auf welchen Post beziehst du dich? 😉
Hi
Melde mich auch nochmal.
Das schöne an der Sache ist, habe gleich nach dem Thread am nächsten Tag die Verwarnung direkt bei der Polizei eingezahlt (Quittung vorhanden).
Den Mängelbescheid auch mitgenommen(natürlich Strahler drangeklebt).
Bei der Polizei ist der gar nicht erst mit Rausgekommen um sich das anzuschauen ob es auch wirklich gemacht wurde. Er sagte er vertraue mir. ;-) Also hat nur kassiert und mir die Quittung ausgestellt. (Hat ungelogen 20min gedauert)
Das allerbeste diese Woche habe ich von der Zent.Bußgeldstelle eine Mahnung über diese Verwarnung bekommen. Gleich da Angerufen und mir wurde gesagt ich solle die Quittung sehr gut Aufbewahren und es auch denen zufaxen. Mache ich dann am Mittwoch.
Mal sehen was noch alles Passiert in der Sache. Traue dem Frieden nicht.
Wünsche euch allen einen Guten Rutsch ins neue 2008. ;-))
Na dann hoffe ich, dass es bei dir nicht so kommt wie bei mir.
Also es war so:
Mein Auto stand vorm Haus in der Reihe geparkt und um 3 Uhr nachts schreibt mir so einer doch ne Mängelkarte wegen meinen Tresern ohne Rückstrahler.
Hab dann Rückstrahler drangemacht und mir die Mängelkarte beim TÜV quittieren lassen und weggeschickt.
Kurz danach kam eine Anklageschrift von der Zent.Bußgeldstelle, wegen führen eines PKW mit erloschener BE und ca. 10 §§ gegen die ich verstoßen soll, hat dann alles zusammen über 200,- gekostet.
Nicht dass ihr jetzt denkt ich hätte eben einfach eine Schrottkarre, nein nein, das war alles auf die fehlenden Rückstrahler bezogen.
Sie argumentierten so, dass ich ohne Rückstrahler keine ausreichende Fahrzeugbeleuchtung habe und dass so die BE erloschen sei.
Um es kurz zu machen, die ganze Sache endete vor Gericht und ich (mein Dad) haben verloren.
Was bedeutet, dass alle Anklagepunkte fallengelassen wurden und wir 15,- wegen fehlender Rückstrahler zahlen mussten.
@audi90typ89
Ich bezog mich darauf, dass genau dieser Verstoß wohl nur wenigen hier angelastet wurde, viele aber meinen, genauestens darüber Bescheid zu wissen.
Wer schonmal gegen unsere Obrigkeit vor Gericht gezogen ist, der weiss wie flexibel Gesetze ausgelegt werden können und dass Logik hier keinen Platz mehr hat.
Zitat:
Original geschrieben von emil2267
mich wundert nur,dass du die verwarnung schon im ruhenden verkehr bekommen hast 😕
und?
auch im ruhenden verkehr dürfen nur fahrzeuge stehen, die eine gültige be haben...!
deshalb ist das argument der atu-tuner "eine ubb ist im stand erlaubt" auch völliger schwachfug!
Zitat:
Original geschrieben von audi90typ89
Also jetzt würde ich gerne die Quelle sehn,mit der du diese Aussagen belegen kannst...
bußgeldkatalog!
die kosten, wenn die den pkw abschleppen sind im übrigen dann 4-stellig!
eine nachschulung gibt es im übrigen seit mitte des jahres nicht mehr.....da mit der einführung der fzv sich einiges geändert hat, und die be nicht mehr teil der zulassung ist, gibts dafür nur noch nen b-verstoß in der probezeit....
Zitat:
da mit der einführung der fzv sich einiges geändert hat, und die be nicht mehr teil der zulassung ist, gibts dafür nur noch nen b-verstoß in der probezeit....
Sehr ineressant.
Hast du zufällig nen Link zur Hand,wo ich mal nachlesen könnte,was sich im Groben alles geändert hat?
Ich bin zwar nicht mehr in der Probezeit,aber interessant fände ich es trotzdem.
Hi,
also wegen 15€ lohnt ja wohl kein Einspruch. Ich weiß nicht, wie die rechtliche Lage momentan aussieht, aber ich erinnere mich an meinen Kumpel, der damals auch wegen weggelassener Reflektoren und dunklen Rückleuchten an seinem GolfII 150DM abdrücken musste und dafür sogar (glaube einen oder zwei) Punkte kassiert hat...
Gruß Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Designs
Ich weiß nicht, wie die rechtliche Lage momentan aussieht, aber ich erinnere mich an meinen Kumpel, der damals auch wegen weggelassener Reflektoren und dunklen Rückleuchten an seinem GolfII 150DM abdrücken musste und dafür sogar (glaube einen oder zwei) Punkte kassiert hat...
die rechtliche lage ist immernoch bis auf ein paar kleine details dieselbe.....das umgangsprachliche "erlsöchen der be"....sprich 50€ strafe (zzgl. 26€ bearbeitungsgebühr) und 3punkte und b-verstoß....
Also wenn ich meine nicht gegen US-Leuchten tauschen würde,wär ich jetzt ernsthaft beleidigt 😉
Aber eig. gefallen die mir auch nicht so gut,nur zu meiner Lackierung passen die irgenwie. Da is farblich kaum ein Unterschied,wenn man von der Seite guckt zeichen die sich so gut wie nicht ab. Der Lack glänzt halt nur mehr.
Zitat:
Original geschrieben von audi90typ89
Der Lack glänzt halt nur mehr.
da kann man ja was gegen machen😁
Zitat:
Original geschrieben von i need nos
und das alles wegen dieser hässlichen schwarzen Rückleuchten🙄
Alles Geschmackssache, Oder???
Finde schaut auf einem Schwarzen Auto besser aus als die normalen Leuchten.
Was besseres findet mann ja leider nicht. :-((