Verwarnung - Nicht einverstanden... aber Verwarngeld bezahlt. Was passiert in diesem Fall?
Ich bin vor etwa einem Jahr mal geblitzt worden. Das erste Mal seit 16 oder 17 Jahren. Hatte wohl ein Schild übersehen oder falsch gedeutet und bin bei vermeintlich erlaubten 70 mit Tempo 68 kurz hinter dem Ortseingang geblitzt worden.
Im Anhörungsbogen stand später: "Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie damit einverstanden sind
UNDdas Verwarngeld innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zahlen".
Nun habe ich geschrieben, daß ich NICHT einverstanden sei, habe die 10 oder 15 EURO aber fristgerecht überwiesen.
Dem Wortlaut nach ist die Verwarnung doch nicht wirksam geworden, weil ich ja nur eine der genannten Bedingungen - einverstanden sein und Verwarngeld bezahlen - erfüllt habe.
Etwas anderes kann ich beim besten Willen aus diesen Zeilen nicht rauslesen.
Wenn die Verwarnung denn nun nicht wirksam ist, welche Möglichkeiten hat die Bußgeldstelle jetzt nach 12.. 13 Monaten noch? Und kann ich die paar EURO wieder zurückholen? Im Netz las ich
Zitat:
Grundsätzlich verjähren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr innerhalb von drei Monaten, § 26 Abs. 3 StVG. Sollte bereits ein Bußgeldbescheid ergangen oder Klage erhoben worden sein beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate
Das Ganze ist jetzt nur ein Denkspiel. Ich brauche die paar EURO nicht, um zu überleben. Aber der Wortlaut des Anhörungsbogens läßt diesen Spielraum zum Nachdenken. 😁
Beste Antwort im Thema
Du musst viel Freizeit zu haben und weist wohl nichts besseres damit anzufangen. 🙁
Ähnliche Themen
54 Antworten
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 30. Juni 2019 um 01:42:47 Uhr:
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 30. Juni 2019 um 01:14:51 Uhr:
Insofern müsste jetzt, wenn alles korrekt läuft, ein Bußgeldbescheid erlassen werden, gegen den man dann Einspruch einlegen kann.Das ist ja schon 12-13 Monate her. Dann wird vernutlich nix mehr passieren, weil die Behörde den selben Denkfehler gemacht hat. Ich würde da tatsächlich mal einfach nach dem Stand der Dinge fragen. Die Tat selbst ist längst verjährt, das Geld müsste zurück bezahlt werden. Das wird den trägen Behördenapparat aber überfordern.
Die Behörde hat überhaupt keinen Denkfehler gemacht. Schon gar nicht denselben wie der TE. Mit der Zahlung des Betrages ist die Verwarnung wirksam geworden und das Verfahren ist beendet. Alles andere sind Denkfehler derer, die glauben, mit ihrer Wortklauberei Monate später den Behörden die Zeit stehlen zu können.
Grüße vom Ostelch
Ich denke, dass der TE enttäuscht ist, da er nicht einen schriftlichen Duell der Widersacher fehlt!
Aus diesem Grund hat er hier einen Fred aufgemacht um seine Argumente und Ver(w)Irrungen loswerden!
ich denke der Paragraph des groben Unfugs sollte öfter zum Tragen kommen!
Zitat:
@Ostelch schrieb am 30. Juni 2019 um 08:36:23 Uhr:
Die Behörde hat überhaupt keinen Denkfehler gemacht. Schon gar nicht denselben wie der TE. Mit der Zahlung des Betrages ist die Verwarnung wirksam geworden und das Verfahren ist beendet. Alles andere sind Denkfehler derer, die glauben, mit ihrer Wortklauberei Monate später den Behörden die Zeit stehlen zu können.
Man muss ich auch mal auf der Zunge zergehen lassen, dass der TE das alles schon regelrecht geplant hat. Erst schafft er absichtlich einen Widerspruch, indem er zahlt und gleichzeitig Einspruch erhebt. Das Ganze ist für ihn dann so elementar wichtig, dass er nach einem Jahr anfangen will, bei der Behörde das wieder aufzurollen.
Mit so einem Blödsinn stiehlt er der Behörde das, was er wohl im völligen Überfluss hat, nämlich Zeit und das aus Prinzipienkackerei. Das Ganze geschieht natürlich unter dem Deckmäntelchen, dass man etwas Gutes tut, der Behörde den Fehler in dem Anhörungsbogen aufzeigt. Sorry, dass kann man aber auch auf anderem Wege tun. Man hätte einfach den Anhörungsbogen mit entsprechender Kommentierung der Fehler zurückschicken können.
Eventuell werden die Behörden wegen solcher Leute wie dem TE, die an den Verwarngeldangeboten rummäkeln, diese nicht mehr verschicken. Dann verschicken sie gleich den Bußgeldbescheid und für „alle“ wird es dann um 28,50 € für Gebühren und Auslagen teurer. Danke lieber TE und den anderen …, die zu viel Zeit haben, um diese sinnvoll zu nutzen. 🙁
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 30. Juni 2019 um 09:19:33 Uhr:
Eventuell werden die Behörden wegen solcher Leute wie dem TE, die an den Verwarngeldangeboten rummäkeln, diese nicht mehr verschicken.
Die Verwarnung ist gesetzlich vorgesehen und wird nicht einfach unterbleiben, weil einer uneinsichtig falsch versteht. Ich hoffe, die Behörde beschränkt sich auf einen Dreizeiler mit ihrer Antwort, falls der TE nicht nur uns hier beschäftigen will. Letzteres funktioniert ja bestens.
Grüße vom Ostelch
@Ostelch
Ich habe schon mehrfach gelesen, dass eine Verwarnung geschickt werden kann aber nicht muss und somit gleich der Bußgeldbescheid. Egal.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 30. Juni 2019 um 09:58:49 Uhr:
@OstelchIch habe schon mehrfach gelesen, dass eine Verwarnung geschickt werden kann aber nicht muss und somit gleich der Bußgeldbescheid. Egal.
Gruß
Uwe
Ich hoffe aber, dass zumindest auf Seiten der Behörde weiterhin Vernunft Walter. Wegen eines Unbelehrbaren, der nach Aufmerksamkeit sucht, wird wohl nicht bundesweit das Verfahren umgestellt.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 30. Juni 2019 um 11:01:13 Uhr:
Ich hoffe aber, dass zumindest auf Seiten der Behörde weiterhin Vernunft Walter. Wegen eines Unbelehrbaren, der nach Aufmerksamkeit sucht, wird wohl nicht bundesweit das Verfahren umgestellt.
Das sicherlich nicht, es sind aber mehrere (hier schon zwei), so dass sich das summieren kann. Gerade zum Thema Verwarngeldangebot gibt es da immer wieder Probleme. Die Leute blicken z.B. nicht, dass für das Verwarngeldangebot keine Fahrerfeststellung gemacht wird.
Daher bedeutet ein Verwarngeldangebot für die Behörde oft mehr Aufwand als wenn sie gleich ein Bußgeldbescheid verschicken würden. Dabei ist es Sinn des Verwarngeldangebotes, denn Aufwand für die Behörde so gering wie möglich zu halten, deswegen verzichtet sie ja auch auf die Erstattung von Gebühren und Auslagen.
Wenn sich aber zeigt, dass die Leute gerade hier mehr Aufwand erzeugen, warum sollen die Behörden weiterhin dieses Entgegenkommen zeigen, wenn sie auch gleich den Bußgeldbescheid verschicken können. Sie haben weniger Aufwand und bekommen diesen geringeren Aufwand auch noch bezahlt.
Gruß
Uwe
Ich finde den Ausgangsgedanken des TE durchaus sympathisch! Die Menschen in den Behörden werden schließlich dafür bezahlt, dass sie korrekte Verwaltungsvorgänge abwickeln. Gerade in solchen Massenverfahren dürfen sie sich unzweifelhafte Musterschreiben ausdenken.
Nach dem Wortlaut ist das hier nicht gut gelungen, weil man ohne Nachdenken tatsächlich auf die Interpretation kommen kann wie der TE.
Ich denke, tatsächlich hätte die Behörde nach dem Einspruch trotz der Zahlung den Bußgeldbescheid erlassen müssen. Dann wäre es eben viel teurer geworden und die Erfolgsaussichten wohl recht gering, dagegen vorzugehen. Aber der TE hat es so gewollt. Da die Behörde das unterlassen hat und die Sache zwischenzeitlich verjährt ist, sollte nun kein Bußgeldbescheid mehr erlassen werden. Das Geld sollte mangels Rechtsgrund zurückgefordert und erstattet werden. Grundlage: § 812 I 1. Alt. BGB.
Viel Energie wird ich darauf allerdings nicht investieren, denn die Erfolgsaussichten dafür sind wiederum auch ziemlich gering, rein aus Routine und Obrigkeitsdünkel wird sich niemand von der Behörde herablassen, diesen Fehler zu korrigieren. Dann ist man schnell ein Kohlhaas.
Ich bedanke mich für die (unerwartet) rege Teilnahme an der Diskussion und die so gewährten Einblicke in die verschiedensten Denkmuster der Teilnehmenden.
Ich wußte es, alles war nur ein Test 😉
Und, lieber TE, denke rechtzeitig daran eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um dann , falls die Behörde kein Bußgeld Verfahren eröffnet und Dir die 15.- € zurückzahlt, mit einem spezialisierten Anwalt gegen diese Art Behörden Willkür vorzugehen und notfalls vor den BGH zu ziehen.
Ironiemodus :Off.
PS: Wie wärs wenn Du mal täglich eine BISS kaufst oder Dich Ehrenamtlich engagieren würdest wenn Du nicht weißt wofür Du Deine Zeit und Geld sinnvoll verwenden kannst?
Kopfschüttelnde Grüsse vom Kornpeter, der gerne mal ein Trinkgeld gibt für Leute die nen harten Job machen.
Paketboten,Friseur,Handwerker,Verkäufer usw.
Zitat:
@NOMON schrieb am 30. Juni 2019 um 11:19:16 Uhr:
Ich finde den Ausgangsgedanken des TE durchaus sympathisch! Die Menschen in den Behörden werden schließlich dafür bezahlt, dass sie korrekte Verwaltungsvorgänge abwickeln. Gerade in solchen Massenverfahren dürfen sie sich unzweifelhafte Musterschreiben ausdenken.
Das Ausgangsdenken des TE ist sympathisch, da gebe ich dir recht, der Weg, wie er der Behörde mitteilt, dass sie einen Fehler begangen hat, hingegen nicht.
Auch in Behörden arbeiten Menschen, die Fehler machen. Wenn man diesen entdeckt, kann man den Behörden dies doch einfach mitteilen. Manchmal reagiert die Behörde darauf und beseitigt den Fehler und manchmal eben auch nicht. So sind meine Erfahrungen.
Woher kommt nun der Antrieb mancher Menschen, den Behörden unbedingt einen auswischen zu wollen? 🙁
Ich gehe auf staatliche Autoritäten, wie Behörden und auch Polizei genauso zu, wie ich es auch bei anderen Menschen mache und damit bin ich immer gut gefahren. Immer wieder habe ich festgestellt, dass die dann sehr umgänglich sind und ich habe nicht selten das erreicht, was ich zu erreichen erhofft hatte.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 30. Juni 2019 um 11:55:49 Uhr:
Und, lieber TE, denke rechtzeitig daran eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um dann , falls die Behörde kein Bußgeld Verfahren eröffnet und Dir die 15.- € zurückzahlt, mit einem spezialisierten Anwalt gegen diese Art Behörden Willkür vorzugehen und notfalls vor den BGH zu ziehen.Ironiemodus :Off.
Viel besser ist es, wenn ein fieser aber findiger Beamter der Bußgeldbehörde ein Bußgeldverfahren eröffnet und einen Bußgeldbescheid verschickt, und das Bußgeld mit der schon bezahlten Spende verrechnet und nur die 28,50 € für Gebühren und Auslagen nachfordert.
Es ist wahrscheinlich, dass die Behörde damit nicht durchkommt, aber der TE hat den Ärger und muss eventuell sogar einen Anwalt einschalten, den er und oder seine Rechtschutzversicherung dann noch bezahlen muss.
Gruß
Uwe
das ganze steht auch im Handbuch - wie eskaliere ich? und mache die Welt wieder ein bisschen böser.....
Mir gefällt der thread.
Ich bin auch der Meinung, der Staat - der uns dienen soll und nicht umgekehrt! - hat so viele hochbezahlte Juristen, da kann man auch als Bürger, aka Arbeitgeber der Beamten, verlangen, dass die Typen ihrer Aufgabe gemäß, verständliche und gesetzmäßige Formulierungen erlassen, die keine Unklarheiten lasssen.
Merke: Wir sind die Steuerzahler und die Beamten sollen für UNS arbeiten - nicht umgekehrt. Das ist unser Recht - dafür zahlen wir Steuern. Wenn ich auf's Amt gehe, dann sage ich das auch, ob Landratsamt für Baugenehmigung oder Finanzamt - und bisher habe ich damit noch keine Probleme gehabt.
Im Gegenteil, bekam immer einen Rückruf am nächsten Tag und die Genehmigung am übernächsten.
Ich bin erstaunt, dass so viele einfach jeden Scheiss vom Amt akzeptieren.
Ihr hättet in anderen Zeiten herrliche Untertanen abgegeben.