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Verwarnung - Nicht einverstanden... aber Verwarngeld bezahlt. Was passiert in diesem Fall?

Ich bin vor etwa einem Jahr mal geblitzt worden. Das erste Mal seit 16 oder 17 Jahren. Hatte wohl ein Schild übersehen oder falsch gedeutet und bin bei vermeintlich erlaubten 70 mit Tempo 68 kurz hinter dem Ortseingang geblitzt worden.

Im Anhörungsbogen stand später: "Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie damit einverstanden sind

UND

das Verwarngeld innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zahlen".

Nun habe ich geschrieben, daß ich NICHT einverstanden sei, habe die 10 oder 15 EURO aber fristgerecht überwiesen.

Dem Wortlaut nach ist die Verwarnung doch nicht wirksam geworden, weil ich ja nur eine der genannten Bedingungen - einverstanden sein und Verwarngeld bezahlen - erfüllt habe.

Etwas anderes kann ich beim besten Willen aus diesen Zeilen nicht rauslesen.

Wenn die Verwarnung denn nun nicht wirksam ist, welche Möglichkeiten hat die Bußgeldstelle jetzt nach 12.. 13 Monaten noch? Und kann ich die paar EURO wieder zurückholen? Im Netz las ich

Zitat:

Grundsätzlich verjähren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr innerhalb von drei Monaten, § 26 Abs. 3 StVG. Sollte bereits ein Bußgeldbescheid ergangen oder Klage erhoben worden sein beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate

Das Ganze ist jetzt nur ein Denkspiel. Ich brauche die paar EURO nicht, um zu überleben. Aber der Wortlaut des Anhörungsbogens läßt diesen Spielraum zum Nachdenken. 😁

Beste Antwort im Thema

Du musst viel Freizeit zu haben und weist wohl nichts besseres damit anzufangen. 🙁

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 29. Juni 2019 um 21:59:50 Uhr:



Zitat:

@.SD schrieb am 29. Juni 2019 um 21:56:37 Uhr:


Der Wortlaut des Anhörungsbogens ist zu lesen als: "Wenn Sie damit einverstanden sind UND DESHALB das Verwarngeld bezahlen..."

Was sollen die in so einem Fall deiner Meinung nach tun?

Das Wort "deshalb" in den Anhörungsbogen einfügen, damit der Sinn verständlicher wird.

Das wäre ja eine ganz andere Situation. Unten im Anhörungsbogen steht ja auch noch, daß man dann den Anhörungsbogen NICHT zurücksenden solle.

Ich habe doch nun bis auf die Zahlung des Betrages alles getan, um meinen Willen auszudrücken. Habe geschrieben, daß ich NICHT einverstanden bin, habe den Anhörungsbogen zurückgesandt.

Um eine Überlastung der Justiz sorge ich mich nicht. Ich nutze nur einen Teil der Zeit, den sie eingespart hat, wenn Verfahren wegen Verfahrensfehlern oder verpaßten Fristen eingestellt werden mußten.

Wegen Formfehlern oder Fehlern im Wortlaut von Verträgen mußten Leute schon ihre Häuser abreißen lassen. Da könnte ja auch mal ein Fehler im System FÜR den "kleinen Mann" auslegbar sein.

Letztlich will ich weder mein Geld zurück, denn ich bin ja zu schnell gefahren.... noch will ich, daß andere Leute um ihre verdienten Verwarnungen/Strafen herumkommen. Aber ich möchte eine klare und vor allem EINDEUTIGE Wortwahl auf amtlichen Papieren. Und die auf dem Anhörungsbogen ist es nicht.

Auf der Rückseite des Bogens steht ja auch, daß ich, so ich denn nicht einverstanden sei, Gelegenheit hätte, zum Vorwurf Stellung zu nehmen. Habe ich ja auch getan. Danach hätte das Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen werden müssen. Beides ist nicht geschehen. 😁

Endlich mal etwas Interessantes. Vor Jahren habe ich das gleiche gemacht, also gezahlt und zugleich Widerspruch eingelegt. Ich habe nie wieder etwas gehört und ich selber habe vergessen später nach zu haken.

Ihr könnt hier noch so lange rumfantasieren wie ihr wollt. Das Problem, das ihr hier diskutiert, gibt es nicht bzw nur durch mutwilliges Missverstehen.

Grüße vom Ostelch

...und vor allem weigert sich der TE beharrlich zu begründen, warum er überhaupt bezahlt hat.
Genau das wird nämlich die erste Reaktion der Behörde sein, falls die sich auf das "Formulierungs-Spielchen" überhaupt einlässt.
Wieviel millionenmal ist der Bogen in den letzten Jahrzehnten wohl verschickt worden?
Keinem Juristen ist da jemals eine Inkonsistenz in der Formulierung aufgefallen - aber dem TE 🙄

Leute, ich weiß, es sind Ferien, aber beendet endlich dieses lachhafte Sommertheater!

Mal davon abgesehen das der Drops mit der Bezahlung gelutscht ist.

Warum bist du mit der Verwarnung nicht einverstanden?

Du sagst ja selbst du hast ein Schild übersehen und bist zu schnell gewesen. Genau dafür ist eine Verwarnung dann ja da dir bewusst zu machen das du in Zukunft besser auf die Schilder achten sollst.

Die Verwarnung war also erstens rechtens und zweitens hast du sie durch die Zahlung akzeptiert.

Also was erwartet du dir?

Zitat:

@audijazzer schrieb am 29. Juni 2019 um 23:43:43 Uhr:


...und vor allem weigert sich TE beharrlich zu begründen, warum er überhaupt bezahlt hat.
Genau das wird nämlich die erste Reaktion der Behörde sein, falls die sich auf das "Formulierungs-Spielchen" überhaupt einlässt.
Wieviel millionenmal ist der Bogen in den letzten Jahrzehnten wohl verschickt worden?
Keinem Juristen ist da jemals eine Inkonsistenz in der Formulierung aufgefallen - aber dem TE 🙄

Leute, ich weiß, es sind Ferien, aber beendet endlich dieses lachhafte Sommertheater!

Wurde ausdrücklich nach einer Begründung gefragt, warum ich gezahlt habe? Habe ich wohl übersehen.
Ich habe seinerzeit BEWUSST gezahlt und mich mit der Verwarnung NICHT einverstanden gegeben. Eben WEIL mir die Formulierung im Anhörungsbogen damals schon sehr seltsam und mißverständlich vorkam.
Hatte den Bogen vor dem Versenden deswegen extra nochmal abfotografiert, um dann - ggf. nach Ablauf der Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten - mal frech bei der Behörde nachzufragen. 😁

Wenn Dir diese Diskussion um ein mir tatsächlich wichtiges Thema lachhaft erscheint, dann ignoriere den Thread doch einfach. Es gibt doch sicher genügend andere Themen, die Dir ernstzunehmender und weniger lachhaft erscheinen könnten. Niemand zwingt Dich zur Teilnahme an exakt DIESER Diskussion.
Dennoch interessiert mich selbst Deine Meinung. Mir fehlt aber die Arroganz, diese als lachhaft zu bezeichnen.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 29. Juni 2019 um 23:43:43 Uhr:


...und vor allem weigert sich der TE beharrlich zu begründen, warum er überhaupt bezahlt hat.

Ich vermute mal: Weil Ämter immer erst das Geld sehen wollen, bevor sie ihre Bescheide korrigieren (z.B. Finanzamt). Dass das bei ner Owi anders ist, weiß man nur, wenn man öfter mal eine Verwarnung erhält. Oder -wie ich- regelmäßig hier mitliest.

Kein Wunder wie sich Deutschland künstlich zu Boden bürokratisiert.

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 30. Juni 2019 um 00:34:22 Uhr:



Wurde ausdrücklich nach einer Begründung gefragt, warum ich gezahlt habe? Habe ich wohl übersehen.

was mich angeht: in meinem ersten Beitrag bereits. Erster Satz. Offenbar scheinst du Beiträge nur sehr selektiv zu lesen.

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 30. Juni 2019 um 00:34:22 Uhr:



Hatte den Bogen vor dem Versenden deswegen extra nochmal abfotografiert, um dann - ggf. nach Ablauf der Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten - mal frech bei der Behörde nachzufragen. 😁

wieder keine Antwort, WARUM du bezahlst hast. Nur das, was du vorne schon geschrieben hast.
Du wiederholst dich, redest aber ständig um den Brei herum.
Ich für meinen Teil zahle jedenfalls kein Verwarnungsgeld, wenn ich mit einer Beschuldigung nicht einverstanden bin.

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 30. Juni 2019 um 00:34:22 Uhr:


Wenn Dir diese Diskussion um ein mir tatsächlich wichtiges Thema lachhaft erscheint, dann ignoriere den Thread doch einfach.

sehr gute Idee. Von dir kommt nämlich nichts substanziell neues. Da ich mich ungern ständig wiederhole, ist das für mich reine Zeitverschwendung.

Das Bauchgefühl der meisten MT-User trügt mal wieder. Die Zahlung ist nämlich kein Schuldanerkenntnis. Das Problem ist nur, dass die Sache bei einem Verwarnungsgeld anders sein könnte als im Bußgeldverfahren.

Bei einem Bußgeldbescheid ist es nämlich ganz eindeutig, dass man auch NACH der Zahlung des Bußgeldes noch Einspruch einlegen kann. Auch wenn das manche hier nicht glauben wollen, es ist definitiv so.

Bei einem Verwarnungsgeldverfahren kann man aber eigentlich noch gar keinen Einspruch einlegen, das geht offiziell erst nach Erlass eines Bußgeldbescheides. Die Anhörung auf der Rückseite des Schreibens ist also eben nur das, also eine Anhörung, aber keine Möglichkeit des Einspruchs.

Die weiter vorne zu lesende Interpretation zu dem Wort "und" dürfte falsch sein. Diese Regelung stammt aus § 56 Abs. 2 OWiG:

"Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt."

Wäre die Zahlung alleine das Kriterium, dann hätte man den Satzteil mit dem "einverstanden" einfach weglassen können. Es würde dann so heißen: "Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld zahlt."

Insofern müsste jetzt, wenn alles korrekt läuft, ein Bußgeldbescheid erlassen werden, gegen den man dann Einspruch einlegen kann.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 30. Juni 2019 um 00:57:53 Uhr:



Zitat:

@100avantquattro schrieb am 30. Juni 2019 um 00:34:22 Uhr:



Wurde ausdrücklich nach einer Begründung gefragt, warum ich gezahlt habe? Habe ich wohl übersehen.

stell dir vor, in meinem ersten Beitrag bereits. Erster Satz. Offenbar scheinst du Beiträge nur sehr selektiv zu lesen.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 30. Juni 2019 um 00:57:53 Uhr:



Zitat:

@100avantquattro schrieb am 30. Juni 2019 um 00:34:22 Uhr:



Hatte den Bogen vor dem Versenden deswegen extra nochmal abfotografiert, um dann - ggf. nach Ablauf der Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten - mal frech bei der Behörde nachzufragen. 😁

wieder keine Antwort, WARUM du bezahlst hast. Nur das, was du vorne schon geschrieben hast.
Du wiederholst dich, redest aber ständig um den Brei herum.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 30. Juni 2019 um 00:57:53 Uhr:



Zitat:

@100avantquattro schrieb am 30. Juni 2019 um 00:34:22 Uhr:


Wenn Dir diese Diskussion um ein mir tatsächlich wichtiges Thema lachhaft erscheint, dann ignoriere den Thread doch einfach.

sehr gute Idee. Von dir kommt nämlich nichts neues. Daher reine Zeitverschwendung.

Warum hätte ich nicht bezahlen sollen? Ich wollte ja bewußt mal austesten, was denn passieren würde bzw. welche Möglichkeiten man hätte, wenn man nicht einverstanden ist und dennoch zahlt. Aus dem Bogen ging nicht hervor, was die Folge dessen wäre.
Ich hoffe, Du akzeptierst das als Antwort auf die Frage nach dem WARUM.

Den Unterschied zwischen "übersehen" und selektivem Lesen werde ich Dir jetzt nicht erklären. Aber daß ich selbst auf Deine Beiträge antworte, ist doch zumindest ein Indiz dafür, daß ich entweder nicht selektiere.... oder etwas mit meinem Filter nicht stimmt.

Ich danke Dir an dieser Stelle dafür, daß Du den Thread mit Deinen Nachfragen und Anmerkungen so schön am Laufen hältst.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 30. Juni 2019 um 01:14:51 Uhr:


Insofern müsste jetzt, wenn alles korrekt läuft, ein Bußgeldbescheid erlassen werden, gegen den man dann Einspruch einlegen kann.

Das ist ja schon 12-13 Monate her. Dann wird vernutlich nix mehr passieren, weil die Behörde den selben Denkfehler gemacht hat. Ich würde da tatsächlich mal einfach nach dem Stand der Dinge fragen. Die Tat selbst ist längst verjährt, das Geld müsste zurück bezahlt werden. Das wird den trägen Behördenapparat aber überfordern.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 30. Juni 2019 um 01:42:47 Uhr:



Zitat:

@Deti4000 schrieb am 30. Juni 2019 um 01:14:51 Uhr:


Insofern müsste jetzt, wenn alles korrekt läuft, ein Bußgeldbescheid erlassen werden, gegen den man dann Einspruch einlegen kann.

Das ist ja schon 12-13 Monate her. Dann wird vernutlich nix mehr passieren, weil die Behörde den selben Denkfehler gemacht hat. Ich würde da tatsächlich mal einfach nach dem Stand der Dinge fragen. Die Tat selbst ist längst verjährt, das Geld müsste zurück bezahlt werden. Das wird den trägen Behördenapparat aber überfordern.

Ich werde da natürlich mal nachfragen und bin echt gespannt auf die Argumentation der Behörde.
Was soll schon passieren? Im schlimmsten Fall wird ein Bußgeld draus, welches mich ein paar Euro mehr kostet. Aber das wäre mir die ganze Sache schon wert.
Ich finde nicht, daß man sehr abstrakt denken muß, um in dem Wortlaut auf dem Anhörungsbogen ein Schlupfloch oder zumindest Verbesserungsbedarf zu sehen.

mal eine andere Frage - gibt es einen Kopfschüttelsmilley bei MT?

leider nein, bei manchen Threads wäre er in der Tat angebracht 🙄

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