Verwarngeld wegen Parken...warum?
Hallo,
ich habe an meinem Scheibenwischer ein Knöllchen vorgefunden mit folgendem Tatvorwurf:
"Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) und behinderten dadurch Andere und den Linienverkehr."
Die Situation war folgende: ich bin in eine Straße abgebogen, bei der Einmündung steht das "Halteverbot für eine Zone- Schild" (290.1), ca. 500m später gibt es links und rechts zwei Parkplätze, die mit dem blauen P-Schild gekennzeichnet sind. Ich parkte auf einem der beiden Plätze, hier war unter dem P-Schild noch ein Zusatzschild. Dem entnehme ich, dass ich in markierten Parkflächen parken soll/muss. Tatsächlich sind weiße Markierungen vorhanden und ich habe dort geparkt. Siehe Bild.
Weitere Schilder sind nicht vorhanden.
Nun meine Frage:
Darf ich auf einem ausgewiesenen Parkplatz in einem "eingeschränkten Halteverbot für eine Zone" parken?
Wenn nein, macht so ein Parkplatz keinen Sinn.
Woher soll ich wissen, dass ich auf einem Parkplatz jemanden behindere?
Was haltet ihr davon?
Ich versteh es gerade nicht. Ein Anruf beim Ordnungsamt brachte auch keine Erleuchtung, da hier niemand etwas sagen konnte/wollte.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 31. Januar 2020 um 21:44:48 Uhr:
Ist die Linie jedoch nur schemenhaft erkennbar, wird es ggf. schwierig. Viele Kommunen scheuen den Aufwand, nicht benötigte Markierungen fachgerecht entfernen zu lassen. Stattdessen setzten sie lieber auf den Verschleiß und die Zeit. 😉
Das ist aber dann nicht das Problem von @netfriend, wenn noch Parkmarkierungen von früherer Zeit zu erkennen sind, selbst wenn diese nur noch "schemenhaft" sind.
Ist doch auch logisch, daß man sich da dann draufstellt, wenn so oder so noch dieser Platz mit "Parkplatz-Schildern" gekennzeichnet ist.
Ob der Platz jetzt als Buswendeplatz oder Hubschrauberlandeplatz dient ist völlig uninteressant.
Eine klare Kennzeichnung dieser Fläche wäre für den Autofahrer vorteilhaft.
Und solange Ich da Markierungen auch nur ansatzweiße erkennen kann parke Ich da mein Fahrzeug drauf.
Zumal man ja Parkmarkierungen beim MB und Skoda erkennen kann. auch zwischen dem MB und dem Skoda sehe Ich eine weiße Linie... somit steht zumindest der MB einmal richtig.
Hier sehe Ich den Fokus klar darauf ausgelegt, daß die Stadt diese Situation schamlos ausnutzt, leicht verdientes Geld zu machen.
105 Antworten
@Brian Basco
Weil der TE halb in einer Einfahrt steht und glaubt er braucht sie nicht ganz frei halten, wie du z.B.
Keiner kann wissen warum eine Einfahrt so breit ist und dann meinen, eine kleine Durchfahrt genügt.!!!
Einige meinen sogar, der Einfahrende kann ja auch drum herum fahren. Hat ja beim TE auch nicht geklappt, siehe Knöllchen.
TE stand auf einer öffentlichen befestigten Fläche jenseits der Straße, die zumindest offensichtlich früher als Parkplatz genutzt wurde und noch teilweise erkennbar dementsprechend gekennzeichnet ist.
Nach StVO spielt eine Einfahrt hier keine Rolle, §12 regelt das Halten vor Grundstückseinfahrten.
(Die freizuhaltende Breite ist dabei nicht explizit geregelt, richtet sich in der Rechtsprechung wohl an üblichen und erkennbar zu erwartenden Platzbedarf. Bei besonderem Platzbedarf kann da dann eine weitere Kenntlichmachung erforderlich sein. Da abgesenkte Bordsteine viele andere Zwecke erfüllen können und sehr häufig zu finden sind kann das nicht unbedingt als geeignet dazu gelten.)
Die einzige Frage ist, ob auf dieser Fläche das Halteverbot durch die Zonenbeschilderung gilt, oder ob die Markierungen auf der Fläche soweit vorhanden sind, daß Parken erlaubt ist, oder ob dies zumindest nicht zweifelsfrei verneint werden kann.
Im Übrigen steht das vermutliche Fzg des TE im ersten Bild nicht mal ansatzweise hinter einer auch nur zu erratenden Einfahrt wenn ich den Pfeil auf den vorderen PKW richtig interpretiere.
Geil... schon 5 Seiten Diskussion darüber, dass zwei aus Bequemlichkeit direkt in der Einfahrt zum Parkplatz geparkt haben und einer dafür ein Ticket kassiert hat.
Da werden Google Maps Bilder ausgegraben (die in keiner Weise für irgendetwas außer zur Befriedigung der persönlichen Neugier relevant sind) und über ausgeblichene Markierungen diskutiert.
Die Kommune hat dort explizit Schilder aufgestellt, in denen das vorgeschriebene Parken (längs zwischen den jeweiligen Schildern) ganz klar erkennbar ist.
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 2. Februar 2020 um 14:59:00 Uhr:
Die Kommune hat dort explizit Schilder aufgestellt, in denen das vorgeschriebene Parken (längs zwischen den jeweiligen Schildern) ganz klar erkennbar ist.
... aber dummerweise das erlaubte Parken (innerhalb der weiteren alten Markierungen) nicht unkenntlich gemacht.
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Zitat:
@manvo schrieb am 2. Februar 2020 um 12:27:23 Uhr:[/i
Schilder die das da erlauben sind da auch nicht, genug mit wenn und aber.
Naja.. blaues P-Schild und weiße Markierungen am Boden deute ich als solche.
Die komplette Parkplatz-Zufahrt hat abgesenkten Bordstein. Nur in der Mitte nicht, weil da der Laternenmast steht. Links und rechts davon geschätzt jeweils 10m.
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 2. Februar 2020 um 14:59:00 Uhr:
Geil... schon 5 Seiten Diskussion darüber, dass zwei aus Bequemlichkeit direkt in der Einfahrt zum Parkplatz geparkt haben und einer dafür ein Ticket kassiert hat.
Erstens haben beide ein Ticket bekommen und zweitens hatte ich mich nicht aus Bequemlichkeit einfach auf die Straße gestellt (weil Halteverbotszone), sondern auf einen ausgewiesenen Parkplatz mit markierten Parkflächen.
Es hätte nicht soviel Diskussion gegeben, wenn alles eindeutig beschildert und erkennbar gewesen wäre!
Zitat:
@netfriend schrieb am 02. Feb. 2020 um 16:0:56 Uhr:
Es hätte nicht soviel Diskussion gegeben, wenn alles eindeutig beschildert und erkennbar gewesen wäre!
Dann hätte es wohl gar keine Diskussion gegeben.
Zitat:
@manvo schrieb am 2. Februar 2020 um 14:29:12 Uhr:
@Brian Basco
Weil der TE halb in einer Einfahrt steht und glaubt er braucht sie nicht ganz frei halten, wie du z.B.Keiner kann wissen warum eine Einfahrt so breit ist und dann meinen, eine kleine Durchfahrt genügt.!!!
Einige meinen sogar, der Einfahrende kann ja auch drum herum fahren. Hat ja beim TE auch nicht geklappt, siehe Knöllchen.
Nochmals, solange auf diesem Parkplatz die Bodenmarkierungen zu erkennen sind, handelt es sich um ausgewiesene Parkplätze.
Wenn also dieser abgesenkte Bereich eine (verbreiterte) Einfahrt ist (sein soll), dann gehören in diesem Bereich die Bodenmarkierungen weg.
Die ganze Situation ist durch die "P-Schilder", Zusatzschilder und den Bodenmarkierungen einfach irreführend.
Die Bedeutung der Zusatzschilder hatte Ich ja schon erklärt. Die Zusatzschilder geben nicht den "Bereich" wider, wo geparkt werden darf, sondern nur "wie" die Fahrzeuge aufgestellt werden müssen.
So, wie der TS und der Skoda dahinter parkt ist alles in Ordnung.
Und im Zweifel gilt... für den Angenagten 🙂
mal ne frage, wo erkennt ihr da überhaupt einen parkplatz?
ich erkenne da keinen
wenn die gesammte fläche als parkfläche ausgewiesen wäre, würde dann nicht an den beiden einfahrten ein P schild stehen?
zumindest ist das bei den parkplätzen die ich kenne so.
die P schilder mit dem zusatzzeichen geben damit explizit nur den bereich zwischen den schildern als parkplatz frei
echt?
und wenn an den einfahrten durchfahrt verboten schilder stehen würden? wäre das dann trotzdem nen parkplatz?