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Verwarngeld wegen Parken...warum?

Themenstarteram 31. Januar 2020 um 15:41

Hallo,

 

ich habe an meinem Scheibenwischer ein Knöllchen vorgefunden mit folgendem Tatvorwurf:

"Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) und behinderten dadurch Andere und den Linienverkehr."

 

Die Situation war folgende: ich bin in eine Straße abgebogen, bei der Einmündung steht das "Halteverbot für eine Zone- Schild" (290.1), ca. 500m später gibt es links und rechts zwei Parkplätze, die mit dem blauen P-Schild gekennzeichnet sind. Ich parkte auf einem der beiden Plätze, hier war unter dem P-Schild noch ein Zusatzschild. Dem entnehme ich, dass ich in markierten Parkflächen parken soll/muss. Tatsächlich sind weiße Markierungen vorhanden und ich habe dort geparkt. Siehe Bild.

 

Weitere Schilder sind nicht vorhanden.

 

Nun meine Frage:

Darf ich auf einem ausgewiesenen Parkplatz in einem "eingeschränkten Halteverbot für eine Zone" parken?

Wenn nein, macht so ein Parkplatz keinen Sinn.

Woher soll ich wissen, dass ich auf einem Parkplatz jemanden behindere?

 

Was haltet ihr davon?

Ich versteh es gerade nicht. Ein Anruf beim Ordnungsamt brachte auch keine Erleuchtung, da hier niemand etwas sagen konnte/wollte.

Screenshot_20200131-163005_Gallery.jpg
20200131_163712.jpg
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 31. Januar 2020 um 21:44:48 Uhr:

Ist die Linie jedoch nur schemenhaft erkennbar, wird es ggf. schwierig. Viele Kommunen scheuen den Aufwand, nicht benötigte Markierungen fachgerecht entfernen zu lassen. Stattdessen setzten sie lieber auf den Verschleiß und die Zeit. ;)

Das ist aber dann nicht das Problem von @netfriend, wenn noch Parkmarkierungen von früherer Zeit zu erkennen sind, selbst wenn diese nur noch "schemenhaft" sind.

Ist doch auch logisch, daß man sich da dann draufstellt, wenn so oder so noch dieser Platz mit "Parkplatz-Schildern" gekennzeichnet ist.

Ob der Platz jetzt als Buswendeplatz oder Hubschrauberlandeplatz dient ist völlig uninteressant.

Eine klare Kennzeichnung dieser Fläche wäre für den Autofahrer vorteilhaft.

Und solange Ich da Markierungen auch nur ansatzweiße erkennen kann parke Ich da mein Fahrzeug drauf.

Zumal man ja Parkmarkierungen beim MB und Skoda erkennen kann. auch zwischen dem MB und dem Skoda sehe Ich eine weiße Linie... somit steht zumindest der MB einmal richtig.

Hier sehe Ich den Fokus klar darauf ausgelegt, daß die Stadt diese Situation schamlos ausnutzt, leicht verdientes Geld zu machen.

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Sieht eher aus wie "bitte schön nebeneinander parken, so wie abgebildet eben" . . . und gilt wohl auch nur für die Reihen am Rand, wo anscheinend diese Schilder stehen . . .

Der eine links hinten (falls das das gleiche Schild nochmal ist) und die 3 re. würden dann richtig stehen, und die beiden vorne eben nicht . . . so würd ich das jedenfalls interpretieren.

Und der Rest ist Wendeplatz für'n Bus ?

Aber ist jetzt nur eine Vermutung.

Wenn der gesamte Platz Parkplatz wäre, würde ja 1 Schild ganz vorn genügen !

am 31. Januar 2020 um 15:59

Der schließe ich mich an.

Aber Z314(Anfang) passt halt an einer Fahrbahn und nicht auf der Fläche dort....

Dazu kommt wohl die Parkmarkierung, die als Vorschriftzeichen das Parken erlauben sollte.

Erkennen kann ich das aber nicht ausreichend auf dem Bild.

am 31. Januar 2020 um 16:02

Die Parkfläche ist nur dort nur wo die drei Fahrzeuge parken und daneben ist noch Platz für weitere bis zu dem P-Schild. Der Rest steht nicht auf einer Parkfläche. Da es im Knöllchen auch um Behinderung des Linienverkehrs geht ist es vermutlich ein Wendeplatz.

Ich stelle mir gerade die Frage, wo auf diesem (Park)Platz denn die Schilder stehen, die das "eingeschränkte Halteverbot" ausschildern.

Stehen da keine Halte oder Parkverbot Schilder, ist der Tatvorwurf "falsch" !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. Januar 2020 um 17:08:12 Uhr:

Ich stelle mir gerade die Frage, wo auf diesem (Park)Platz denn die Schilder stehen, die das "eingeschränkte Halteverbot" ausschildern.

Stehen da keine Halte oder Parkverbot Schilder, ist der Tatvorwurf "falsch" !

Ich bin jetzt kein Rechtsexperte (:D) aber ich frage mich wie man erkennen soll, dass das ein Wendeplatz ist, besonders weil es aussieht wie ein "Parkplatz". Oder sind da woanders noch Schilder, die nicht auf dem Foto zu sehen sind?

Ehrlich, ich hätte da auch geparkt obwohl ich mich niemals in ein Parkverbot stelle oder in eine Halteverbotszone. Auch nicht vor einer Einfahrt "schnell mal, nur kurz" halte.

Hier hätte es mich dann auch erwischt.

am 31. Januar 2020 um 16:19

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. Januar 2020 um 17:08:12 Uhr:

Ich stelle mir gerade die Frage, wo auf diesem (Park)Platz denn die Schilder stehen, die das "eingeschränkte Halteverbot" ausschildern.

Stehen da keine Halte oder Parkverbot Schilder, ist der Tatvorwurf "falsch" !

Das Zonenverbotsschild hat der TE schon gesehen.

Ich habe ihn aber schon so verstanden, daß sein Fzg. zwar nicht in der hinteren (vorgesehenen) Reihe stand, wohl aber innerhalb (der Reste?!) einer Parkmarkierung.

 

Würde jetzt sagen das der schwarze Skoda da nicht parken darf, da dort anscheinend (?) die Ein/Ausfahrt ist da bei der Laterne der Bordstein nicht abgesenkt ist, davor und dahinter jedoch abgesenkt ist. Der Mercedes würde zu einem 1/4 auch in bzw vor der Ein/Ausfahrt stehen. Da lässt sich dann wiederum streiten.

Entweder jemand wollte Korinthen kacken und es geht darum, dass der Benz zum Teil über der Markierung steht, oder der Parkplatz wurde zu Wende/Busparkfläche umgewidmet und das Parken ist nur auf der Reihe am Rand erlaubt. Zum letzteren würde auch der Pfeil auf dem Parkschild passen. Klare Beschilderung und Markierung fehlt auf jeden fall.

Lohnt sich denn der Aufwand da Zeit zu investieren um das Knöllchen richtig zu stellen?

also ich würde sagen die 3 mit dem roten focus in der mitte stehen richtig, alle andern bekommen ne knolle

Themenstarteram 31. Januar 2020 um 16:56

Danke für die zahlreichen Antworten. Ob es sich lohnt, hier was zu unternehmen, weiß ich nicht.

In erster Linie möchte ich's verstehen.

Auf der linken Seite des Bilds (also vor dem Benz) ist noch eine Einfahrt. Dort steht das gleiche P-Schild nochmal mit Pfeil nach rechts.

Ich habe das so interpretiert, dass man eben hier in den markierten Flächen parken darf. Das ich mit dem Benz etwas weiter vorne stand, ist der Tatsache geschuldet, dass ich noch etwas be-und entladen wollte und der Skoda etwas nah stand. Der Skoda hat auch ein Knöllchen bekommen.

 

Wenn jetzt an dem Laternenmast in der Mitte ein Schild wäre mit dem Hinweis, dass dies eine Wendeplatte sei und diese freihehalten werden muss, wäre alles klar und ich hätte mich nicht hingestellt.

Ebenso wenn die weißen Markierungen unkenntlich gemacht worden wären.

Ich stelle mich nicht irgendwo in den Weg oder vor Ein-/Ausfahrten oder in zweite Reihe.

Komischerweise haben die Fahrzeuge, die am Straßenrand geparkt hatten, kein Knöllchen bekommen.

Und wenn das Halteverbotszonenschild hier nicht gilt, wo dann?

Naja, das kommt davon, wenn man versucht, sich an Regeln zu halten :-(

Themenstarteram 31. Januar 2020 um 16:59

Ach ja, so sieht der Parkplatz bei Google Maps aus. Ist wohl der Normalzustand...

Screenshot_20200131-175817_Maps.jpg

Zitat:

@netfriend schrieb am 31. Januar 2020 um 17:56:56 Uhr:

Danke für die zahlreichen Antworten. Ob es sich lohnt, hier was zu unternehmen, weiß ich nicht.

...

Naja, das kommt davon, wenn man versucht, sich an Regeln zu halten :-(

Was heißt "etwas unternehmen"? Lasst mal den Anwalt außen vor.

Ich muss doch auf's Ordnungsamt gehen können und dort eine vernünftige Auskunft bekommen können - wie und warum! Und wenn nicht dort dann auf der Polizeidienststelle.

Nicht wir dienen der "Obrigkeit" sondern diese uns!

Ich habe bisher immer eine Antwort bekommen - vorausgesetzt man fragt auch vernünftig und höflich- leider nicht immer das was ich hören wollte, aber immerhin.

Themenstarteram 31. Januar 2020 um 17:37

Zitat:

@bimota schrieb am 31. Januar 2020 um 18:04:08 Uhr:

 

Was heißt "etwas unternehmen"? Lasst mal den Anwalt außen vor.

Ich muss doch auf's Ordnungsamt gehen können und dort eine vernünftige Auskunft bekommen können - wie und warum! Und wenn nicht dort dann auf der Polizeidienststelle.

Nicht wir dienen der "Obrigkeit" sondern diese uns!

Ich habe bisher immer eine Antwort bekommen - vorausgesetzt man fragt auch vernünftig und höflich- leider nicht immer das was ich hören wollte, aber immerhin.

"etwas unternehmen" war hierauf bezogen "Lohnt sich denn der Aufwand da Zeit zu investieren um das Knöllchen richtig zu stellen?"

Es muss ja nicht gleich der Anwalt sein. Soweit ich weiß, bekommt man doch einen Bussgeldbescheid wenn man nicht zahlt. Hier kann man dann Widerspruch einlegen. Ob sich das lohnt sei dahingestellt.

Was mich eigentlich ärgert, ist die Tatsache, dass der Parkplatz offenbar als Buswendeplatz verwendet wird, aber man hat vergessen, dies entsprechend zu beschildern.

Und den Ortsfremden Parkern drückt man dann ein Verwarngeld aufs Auge.

 

Nachdem ich hier nur kurz vor Ort war, konnteich auch nicht aufs Ordnungsamt gehen, da diese Öffnungszeiten in diesem Moment für mich sehr unpassend waren (Mittwoch Nachmittag geschlossen usw.)

 

Deshalb habe ich dort angerufen und hatte höflich gefragt, wo denn hier die entsprechende Beschilderung wäre.

Aber das weiß wohl nur die eine Person, die die Knöllchen verteilt und diese könne man nicht erreichen.

Na schon der Aufwand zum Ordnungsamt zu laufen wäre zu viel nachdem der erste Ärger verpufft....

Das Google Bild muss alt sein, mittlerweile sind in den Ecken doch Inseln und die Parkfläche außen gepflastert (oder sehe ich das falsch). Wahrscheinlich sind die Parkplatzmarkierungen einfach nicht entfernt worden, am Außenrand darf geparkt werden, innen wendet der Bus.

Der Busfahrer hat sich geärgert, das Ordnungsamt oder die Sheriffs gerufen und die haben genau die zwei vermeidlichen Falschparker sanktioniert.

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