Verwarngeld wegen Parken...warum?

Hallo,

ich habe an meinem Scheibenwischer ein Knöllchen vorgefunden mit folgendem Tatvorwurf:
"Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) und behinderten dadurch Andere und den Linienverkehr."

Die Situation war folgende: ich bin in eine Straße abgebogen, bei der Einmündung steht das "Halteverbot für eine Zone- Schild" (290.1), ca. 500m später gibt es links und rechts zwei Parkplätze, die mit dem blauen P-Schild gekennzeichnet sind. Ich parkte auf einem der beiden Plätze, hier war unter dem P-Schild noch ein Zusatzschild. Dem entnehme ich, dass ich in markierten Parkflächen parken soll/muss. Tatsächlich sind weiße Markierungen vorhanden und ich habe dort geparkt. Siehe Bild.

Weitere Schilder sind nicht vorhanden.

Nun meine Frage:
Darf ich auf einem ausgewiesenen Parkplatz in einem "eingeschränkten Halteverbot für eine Zone" parken?
Wenn nein, macht so ein Parkplatz keinen Sinn.
Woher soll ich wissen, dass ich auf einem Parkplatz jemanden behindere?

Was haltet ihr davon?
Ich versteh es gerade nicht. Ein Anruf beim Ordnungsamt brachte auch keine Erleuchtung, da hier niemand etwas sagen konnte/wollte.

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 31. Januar 2020 um 21:44:48 Uhr:


Ist die Linie jedoch nur schemenhaft erkennbar, wird es ggf. schwierig. Viele Kommunen scheuen den Aufwand, nicht benötigte Markierungen fachgerecht entfernen zu lassen. Stattdessen setzten sie lieber auf den Verschleiß und die Zeit. 😉

Das ist aber dann nicht das Problem von @netfriend, wenn noch Parkmarkierungen von früherer Zeit zu erkennen sind, selbst wenn diese nur noch "schemenhaft" sind.
Ist doch auch logisch, daß man sich da dann draufstellt, wenn so oder so noch dieser Platz mit "Parkplatz-Schildern" gekennzeichnet ist.
Ob der Platz jetzt als Buswendeplatz oder Hubschrauberlandeplatz dient ist völlig uninteressant.
Eine klare Kennzeichnung dieser Fläche wäre für den Autofahrer vorteilhaft.
Und solange Ich da Markierungen auch nur ansatzweiße erkennen kann parke Ich da mein Fahrzeug drauf.
Zumal man ja Parkmarkierungen beim MB und Skoda erkennen kann. auch zwischen dem MB und dem Skoda sehe Ich eine weiße Linie... somit steht zumindest der MB einmal richtig.

Hier sehe Ich den Fokus klar darauf ausgelegt, daß die Stadt diese Situation schamlos ausnutzt, leicht verdientes Geld zu machen.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. Februar 2020 um 22:52:38 Uhr:



Zitat:

@manvo schrieb am 3. Februar 2020 um 15:20:20 Uhr:


Jeder sieht dass das alte kaum noch sichtbare Markierungen sind, die Auffahrt dagegen frisch aussieht, wer sich da in die Auffahrt stellt, hat die Kontrolle über sein Verhalten verloren😉

Warum messen hier einige Fahrer alten verwaschenen Markierungen mehr Bedeutung zu, als einer deutlich sichtbaren Auffahrt??? Das sieht doch jeder: die Markierungen können nicht mehr gültig sein, weil da jetzt eine Auffahrt ist.

Wenn die Markierungen also keine Bedeutung (mehr) haben, dann weg damit bitte.

Wenn Ich jedoch mit der Einstellung unterwegs bin, dann darf Ich nirgendwo mehr mein Auto hinstellen.
Wenn Markierungen sichtbar und vorhanden sind... man sich aber Fragen muß, ob der "ausgeschilderte" Parkplatz überhaupt ein Parkplatz ist.
Ne Glaskugel hab Ich nicht im Auto, die mir das sagt.

Sag mal@Geisslein

Kannst du dich denn mehr erinnern was du erst gestern geschrieben hast ?

Gestern hast du noch die Zufahrt und den Parkplatz eindeutig als solches erkannt und auch die noch erkennbaren Markierungen bestätigt und heute brauchst du plötzlich eine Glaskugel 😁

Jeden 2. oder 3. Tag tauchst du plötzlich in einem anderen Thema auf, lässt deinen Senf los und bleibst dann nicht nur mir Antworten schuldig 😠

Mfg Mario

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