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versuchte Strafvereitelung?

Themenstarteram 19. November 2020 um 11:36

Hallo vor ca 6 wochen war eine Bekannte zu besuch,wie sich später rausstellte hatte sie beim ausparken von einem unsere Stellplätze auf dem ich normal parke aber auf Arbeit war ein anderes Auto leicht an der Front beschädigt.

Meine Frau hatte nichts nichts davon mitbekommen da zuhsuse war

Erst als nach 22 uhr polizei bei uns klingelte und meine Frau fragten ob sie wisse wem ein Ford gehört der bei uns bis ca 22 uhr geparkt hatte, sie sagte ihnen sie wisse nichts von einem Ford der bei uns parkte.

Die Bekannte fährt normalerweise Opel wie sich später rausstellte hatte sie Auto von ihrer Mutter gefahren der ein Ford ist,das wusste sie aber zu dem zeitpunkt nicht.

Ich selber bin nach dem polizei schon weg war mit Nachbar mal zu seinem Auto gegangen und der Zeuge der es beobachtete gefragt wann das ca passiert ist,das deckte sich dann mit der Zeit wo die bekannte da war die es telefonisch zu erst abstritt meine Frau sagte ihr das sie gesehen wurde und sie es der Polizei meldet wenn sich nicht selber macht.

Die Bekannte ist dann zur Polizei.

Jetzt hat meine Frau Anhörung bei Polizei wegen versuchter Strafvereitelung obwohl sie zu dem zeitpunkt als die Polizei da war nicht wusste das es der Ford von der bekannten war und das sie auf unserem Stellplatz parkte

Was kommt jetzt auf meine Frau zu wenn sie es so schildert das sie nicht wusste das die Bekannte mit dem Ford da war,wäre sie mit ihrem Opel da gewesen hätte sie der Polizei gesagt das es die Bekannte war zumal öfters fremde auf unserem Stellplatz parken?

Beste Antwort im Thema

Deine Frau soll aussagen, wie es war. Dann hat sie objektiv betrachtet nichts zu befürchten. Im Übrigen gilt im deutschen Strafrecht der Grundsatz, wonach man nur für etwas bestraft werden kann, was einem nachzuweisen ist. Da dürfte Deine Frau auf der sicheren Seite sein.

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Die Sache wird, wenn in Analogie zu PeterBHs Empfehlungen vorgegangen wird, ziemlich sicher eingestellt.

Könnt Ihr den Stellplatz von der Wohnungstür oder einem Fenster einsehen? Wenn ja, dann so gut, dass ein durchschnittlich Begabter bei Dunkelheit eine Automarke identifizieren kann?

Eine Anmerkung zum Thema Beweisen. Eine Sache ist bewiesen, wenn es der Richter als bewiesen ansieht. Das kann, muss aber nicht mit der eigenen Wirklichkeit einhergehen.

Ja, viel Luft hier, ich würde auch lieber den Ford meine Mutter nehmen zum rammen, statt einen schönen Insigna.;)

Themenstarteram 19. November 2020 um 17:55

Zitat:

@weltleser schrieb am 19. November 2020 um 17:23:41 Uhr:

Die Sache wird, wenn in Analogie zu PeterBHs Empfehlungen vorgegangen wird, ziemlich sicher eingestellt.

Könnt Ihr den Stellplatz von der Wohnungstür oder einem Fenster einsehen? Wenn ja, dann so gut, dass ein durchschnittlich Begabter bei Dunkelheit eine Automarke identifizieren kann?

Eine Anmerkung zum Thema Beweisen. Eine Sache ist bewiesen, wenn es der Richter als bewiesen ansieht. Das kann, muss aber nicht mit der eigenen Wirklichkeit einhergehen.

Nein ist nicht einsehbar von Fenster oder Tür

Wusste nicht das wir im Duden Forum sind!!

Dann ist es noch plausibler, dass Deine Frau nicht weiß, womit die Bekannte unterwegs war.

Alles wird gut (falls unsere Angestellten nicht völlig ein Ding zu laufen haben).

Zitat:

@bmwforall80 schrieb am 19. November 2020 um 14:59:00 Uhr:

Tippfehler Handy und kurz gebunden da auf Arbeit

mea culpa man möge mir verzeihen

Dann solltest du weniger arbeiten, oder vom Rechner aus schreiben.

Du wurdest schon in anderen Threads darauf hingewiesen.

Der Hinweis vom Respekt kommt nicht von ungefähr.;)

Deine Frau hat nichts zu befürchten

Themenstarteram 19. November 2020 um 20:36

@ Nordmann

Om du kan prata svenska som jag lärde mig tyska på 12 år kan vi fortsätta diskutera

Das kommt wohl daher das Deutsch nicht meine Muttersprache ist

Es geht nicht darum was du in 12 Jahren gelernt hast, sondern darum wie du damit umgehst.

Zitat:

@dettilein123 schrieb am 19. November 2020 um 20:29:19 Uhr:

Deine Frau hat nichts zu befürchten

Sehe ich genauso. Die Aussage erfolgte ja dem Wissen entsprechend.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 20. November 2020 um 06:28:11 Uhr:

Zitat:

@dettilein123 schrieb am 19. November 2020 um 20:29:19 Uhr:

Deine Frau hat nichts zu befürchten

Sehe ich genauso. Die Aussage erfolgte ja dem Wissen entsprechend.

Mit der Einschränkung "in dem Verfahren wegen Strafvereitelung" - ob sie ansonsten nichts zu befürchten hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Zitat:

@dettilein123 schrieb am 19. November 2020 um 20:29:19 Uhr:

Deine Frau hat nichts zu befürchten

Das halte ich für eine gewagte Aussage. Sie ist Beschuldigte in einem Strafverfahren.

Die Sache klingt zwar nach eine schneller Erledigung bzw. Einstellung des Verfahrens. Aber der Teufel steckt manchmal im Detail.

Ich kann nur dringend dazu raten bei der Polizei keine Aussage zu machen, auf Einladung auch gar nicht hinzugehen. Ein Nachteil entsteht dadurch nicht.

Nochmal: Es handelt sich um ein Strafverfahren, kein Tempoknöllchen.

Vor Gericht klärt sich dann alles auf..

Die Polizei ermittelt, theoretisch in beide Richtungen, also auch zur Entlastung der Beschuldigten In der Praxis sind die Cops jedoch eher Strafverfolger. Man kann bei der Vernehmung nicht wirklich Pluspunkte sammeln. Auf wenn das Recht theoretisch auf ihrer Seite steht kann sie sich dagegen in Aussagen verheddern die ihr zu ihren Lasten ausgelegt werden können.

Nochmal ganz deutlich: Zu einer Vernehmung in einer Strafsache die sich gegen Dich richtet geht man nicht hin. Man wirkt bei der Ermittlung gegen die eigene Person einfach nicht mit.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 20. November 2020 um 13:38:28 Uhr:

Die Polizei ermittelt, theoretisch in beide Richtungen, also auch zur Entlastung der Beschuldigten In der Praxis sind die Cops jedoch eher Strafverfolger. Man kann bei der Vernehmung nicht wirklich Pluspunkte sammeln. Auf wenn das Recht theoretisch auf ihrer Seite steht kann sie sich dagegen in Aussagen verheddern die ihr zu ihren Lasten ausgelegt werden können.

Nochmal ganz deutlich: Zu einer Vernehmung in einer Strafsache die sich gegen Dich richtet geht man nicht hin. Man wirkt bei der Ermittlung gegen die eigene Person einfach nicht mit.

So ein Quatsch....

Wenn man nichts gemacht hat, kann und sollte man bei den Ermittlungen kooperativ sein.

Anders sieht es aus, wenn man weiß dass was an der Sache dran ist.

Wenn man sich der Kooperation verweigert, könnten die Ermittler erst recht sehr genau ermitteln. Eine Kooperation mit einem souveränen nachvollziehbaren Vortrag ist sicher nicht verkehrt. Wenn man allerdings unsicher und leicht aus dem Konzept zu bringen ist, sollte man sich gut überlegen, ob man sich nicht vielleicht doch lieber zurückhalten sollte.

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