versuchte Abzocke vom Händler?

BMW 3er E93

Hallo Zusammen,

Hab was auf der Seele.

bin auf der Suche nach einem 330i, Budget 35k, habe mir vor kurzem einen E93 330i BJ 01/2008 angeschaut bei einem BMW-Händler, probegefahren und Bestellung unterschrieben. Das Fahrzeug war sehr sehr dreckig, das was ich an Mängeln gesehen habe, habe ich natürlich reklamiert:

Steinschläge auf der Motorhaube ausbessern
Klapperverdeck beheben

(schriftlich festgehalten)

Der Verkäufer hat außerdem gemeint dass der wagen sowieso aufbereitet wird und Kratzer, Steinschläge etc ausgebessert werden.

Als ich nun den fertigen Wagen abholen woltle hab ich meinen Augen nicht getraut. Die Steinschläge an der Motorhaube sind mit Lackstift übermalt (sieht sch…. Aus), es waren Kratzer an der unteren Stoßstangen links und unten (ist wohl krass aufgesessen), 3 Steinschläge mitten im Sichtfeld (hab ich leider alles aufgrund des dreckigen Fahrzeugs nicht gesehen vor Bestellung) beide Seiten vorne Alu-Felgen kaputt, hinten das BMW-emblem am abbröckeln, 2 Kratzer an der Fahrertür, die man immer sieht wenn man einsteigt (vorausgesetzt das Fzg ist geputzt😉. Hat er alles nicht mit einem Wort erwähnt.

Ist natürlich ziemlich dumm dass ich nicht darauf bestanden habe dass der Wagen sauber gemacht wird bevor ich den Vertrag unterschreibe und ich ärgere mich darüber.

Zu den Steinschlägen auf der Scheibe meinte der Verkäufer, ich solle doch damit zu meiner Versicherung und er übernimmt die Selbstbeteiligung.

Bin jetzt vom Vertrag zurückgetreten, mit der Begründung dass mir das alles zu dubios ist mit der Versicherung bzgl. der Scheiebe und dass das Übermalen von Steinschlägen auf der Motorhaube mit Lackstift meiner Meinung nach keine Ausbesserung ist und es viele verd®eckte Mängel gigbt, die er mir verschwiegen hat, bzw. die man aufgrund des Fahrzeugzustands nicht sehen konnte.Er meinte das geht jetzt zu seinen Vorgesetzten (schätze mal das heißt Anwalt).

Was haltet ihr davon. Bin ich zu pingelig? Oder findet ihr das auch krass?

Grüße
Floid

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von floid


Was haltet ihr davon. Bin ich zu pingelig? Oder findet ihr das auch krass?

Grüße
Floid

wenn das kein Fake ist weiß ich auch nicht.

Auto über 30.000 €, dreckig, nicht richtig angesehen,...entweder Du bist sehr leichtgläubig oder hast einfach zu viel Geld, oder fake, wie gesagt.

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Zitat:

Original geschrieben von Constantine79



Zitat:

Original geschrieben von bmw-letter


Hast Du überhaupt die beiden Beiträge des Themenstarters gelesen? Anscheinend nicht, sonst würdest Du feststellen, dass er von einer offensichtlichen Straftat schreibt. Betrug ist kein Kavalliersdelikt. Kein BMW Händler, der seine Lizenz behalten will, kann sich sowas erlauben. Außerdem hat er es in aller Regel auch nicht nötig, da man fast jeden BMW verkaufen kann.

Die Rechtsfrage ist in diesem Fall ganz eindeutig. Der Kaufvertrag ist bindend! Die Unterschrift und die erste Vorführung des PKW's reicht dafür.

Ich hoffe ja, das nichts nachkommt. Es ist eine sauerei, aber der Käufer hat in diesem Fall (unter Vorbehalt) selber schuld. Gekauft wie gesehen und sonst hätte er sich halt einen sauberen Wagen (oder darauf bestehen müssen) anschauen müssen. Sorry, aber ist so.

Die Frage ist ob du die Beiträge des Threaderstellers richtig gelesen hast?
Der User schreibt eindeutig dass er eine Bestellung unterschrieben hat. Bestellung =! Kaufvertrag.
Außerdem steht in der Bestellung drinne dass man innerhalb von ~ 10 Tagen widerrufen kann. Wer schon mal einen gebrauchten BMW gekauft hat, weiß das! 😉

Weiterhin gibt es genügend schwarze Schafe auf dem Markt, nur weil jemand als BMW-Händler/Vertragspartner auftritt, bescheinigt ihm das nicht automatisch eine weiße Weste!

Tut mir leid, ich kaufe nur neue Autos... Deshalb konnte ich es ja nicht wissen. ;-) Nein Spaß beiseite...geh jetzt. Ok.

Schau mal auf der zweiten Seite nach, bevor Du hier komisch rum schreibst Er ist vom Kaufvertrag zurückgetreten. Der Händler hat Ihn sogar darauf hingewiesen, dass keine Reservierung, sondern nur ein Kauf möglich ist. Außerdem steht in jedem Vertrag bei Rücktritt 10%. Noch was, er hat sogar eine Probefahrt gemacht. Steinschlag auf der Scheibe wurde also vor Unterschrift festgestellt. Was der Händler gesagt haben soll??? Uninteressant. Der Vertrag wurde unterschrieben... Das zählt.

Das mit den 10 Tagen ist so eine Sache. Prinzipiell kann man nicht einfach von einem Vertrag zurücktreten. Eine Bestellung (Im Internet bestellst Du auch, was aber einen Vertrag gleich kommt) ist rechtlich gesehen nichts anderes. Es ist eine Absichtserklärung und verpflichtet Händler und Käufer. Man muss hierfür triftige Gründe haben. Außerdem solltest Du auch mal lesen, denn ich kann nirgends finden, dass dort was steht von innerhalb von zehn Tagen. Dort steht bei Abholung. Noch so eine Kuriosität: Normalerweise bestellt man keinen Gebrauchtwagen sondern unterschreibt gleich einen Kaufvertrag. Das Geld muss ja ebenfalls überwiesen bzw. Bar bei Abholung gezahlt werden.

Wenn ich bei BMW einen Neuwagen bestelle, kann ich auch nicht ohne Kosten von meiner Bestellung zurücktreten. Eine garantierte Vertragsrücktrittsfrist hat man nur bei einem Fernabsatzgeschäft. Sprich Internet oder Telefongeschäften. Der Händler kann auch durchaus sagen, dass er sämtliche Mängel aufgezeigt hat und mit dem Käufer eine Ausbesserung der Steinschläge auf der Motorhaube vereinbart hat. Nun würde ein Gutachter sagen, dass eine Ausbesserung mit einem Lackstift durchaus bei gebrauchten Autos üblich ist. Wurde ja auch nichts anderes vereinbart.

Ich freue mich ja, wen er nichts zahlen muss und nichts nachkommt. Ich will nur deutlich machen, dass man wirklich vorsichtig sein muss und man nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass unser M-T Freund Recht erhält.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-letter


Hast Du überhaupt die beiden Beiträge des Themenstarters gelesen? Anscheinend nicht, sonst würdest Du feststellen, dass er von einer offensichtlichen Straftat schreibt. Betrug ist kein Kavalliersdelikt. Kein BMW Händler, der seine Lizenz behalten will, kann sich sowas erlauben. Außerdem hat er es in aller Regel auch nicht nötig, da man fast jeden BMW verkaufen kann.

Herzlichen Dank für die Belehrung, mir sind die entsprechenden Rechtsgrundlagen (hier § 26 und § 263 StGB) durchaus bekannt. Die Frage ist natürlich, ob sich der Tatbestand beweisen läßt, da läßt so mancher Mensch natürlich gern hinreißen, auch ein toller, seriöser BMW-Händler.

Ich habe den Thread im Übrigen schon vor einigen Monden gelesen und sogar gründlich. Direkt im ersten Beitrag wird doch geschrieben, daß es sich tatsächlich um einen BMW-Händler handelt. Ich sehe keinen Grund, daß infrage zu stellen. Der TE macht einen hirngesunden Eindruck.

Was auf mich allerdings einen seltsamen Eindruck macht, ist hinter einem Betrüger grundsätzlich den Fähnchenhändler ohne deutschen Paß zu vermuten, wo es hier genügend Beispiele gibt, nach denen auch die paßdeutschen BMW-Händler nicht selten falsch spielen, sei es beim Kauf oder bei Gewährleistung.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-letter


Die Rechtsfrage ist in diesem Fall ganz eindeutig. Der Kaufvertrag ist bindend! Die Unterschrift und die erste Vorführung des PKW's reicht dafür.

*hüstel* Da z.B. nichts über einen verbundenen Kreditvertrag gesagt wurde, ist das überhaupt nicht sicher. Dann kann man den Vertrag ohne Konsequenz innerhalb der ersten 14 Tage nach Unterzeichnung widerrufen.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-letter


Tut mir leid, ich kaufe nur neue Autos... Deshalb konnte ich es ja nicht wissen. ;-)

Schon verziehen. Kauf doch einfach mal wieder einen Gebrauchten, ist heutzutage ein Abenteuer und eine Erfahrung, die für Dich sicherlich sehr aufschlußreich sein wird. Das ist u.U. auch bei gleichem Verkäufer dann nicht mehr die Happy-Happy-Späßchen-Welt mit der unbefleckten Fahrzeugenmpfängnis.

Kantholz

Zitat:

Der einzig gravierende Punkt ist hier der Steinschlag im Fahrersichtfeld, der über die Versicherung abgerechnet werden sollte.

das ist Anstiftung zum Versicherungsbetrug.

Würde den Händler sofort bei BMW melden.

Ach Mensch Kantholz...

Schön das Du diese beiden Paragraphen gefunden hast, mit denen würdest Du aber nicht weit kommen. Aber es ist schon einmal ein Anfang.
Hier braucht jemand eine ernsthafte Einschätzung der Dinge und keine Schönrednerei. Ich weiß nicht, ob das Euch gar nicht auffällt, aber es hört sich alles äußerst dubios an. Istanbul Automobile ist in diesem Fall nur als Synonym für Hinterhofhandel gemeint gewesen. Wenn ich dir damit zu Nahe trete tut es mir leid. Wollte Dich nicht beleidigen.

Kreditvertrag??? Jetzt wagst Du Dich aber weit aufs Glatteis. Den Kreditvertrag schließt Du nicht mit BMW bzw. dem Händler, sondern vielmehr mit der BMW Bank, oder einer anderen Bank. Also mit einer vollkommen unterschiedlichen Gesellschaft und ist daher vollkommen unabhängig von dem Kaufvertrag den Du mit Deinem BMW Händler über das Auto schließt. Bedeutet: Die Bank bewilligt Dir das Geld, Du kaufst das Auto aber doch nicht, dann kannst Du das Geld zurückgeben. In der Regel Kostenlos und un-verzinst. Das ist der Rücktritt eines Kreditvertrages. Nichts anders, selbst dann kann BMW auch noch auf die hier angesprochenen 10% der Kaufsumme bestehen.

Wie gesagt das gesprochene Wort zählt herzlich wenig, zumindest dann nicht, wenn keine Zeugen vorhanden sind. Dann steht Aussage gegen Aussage. Der Beweis ist ganz klar der Kaufvertrag, die Unterschrift und Die, in Diesem Vertrag festgehaltenen Mängel des Fahrzeuges.

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Zitat:

Original geschrieben von bmw-letter


Kreditvertrag??? Jetzt wagst Du Dich aber weit aufs Glatteis. Den Kreditvertrag schließt Du nicht mit BMW bzw. dem Händler, sondern vielmehr mit der BMW Bank, oder einer anderen Bank. Also mit einer vollkommen unterschiedlichen Gesellschaft und ist daher vollkommen unabhängig von dem Kaufvertrag den Du mit Deinem BMW Händler über das Auto schließt. Bedeutet: Die Bank bewilligt Dir das Geld, Du kaufst das Auto aber doch nicht, dann kannst Du das Geld zurückgeben. In der Regel Kostenlos und un-verzinst. Das ist der Rücktritt eines Kreditvertrages. Nichts anders, selbst dann kann BMW auch noch auf die hier angesprochenen 10% der Kaufsumme bestehen.

Wie gesagt das gesprochene Wort zählt herzlich wenig, zumindest dann nicht, wenn keine Zeugen vorhanden sind. Dann steht Aussage gegen Aussage. Der Beweis ist ganz klar der Kaufvertrag, die Unterschrift und Die, in Diesem Vertrag festgehaltenen Mängel des Fahrzeuges.

Der Kreditvertrag wäre, wenn man einen beantragt, ein Bestandteil des Kaufvertrages. Sobald der Kredit aus irgendwelchen Gründen nicht zustande kommt, kommt automatisch kein Kaufvertrag zustande. Deswegen ist der natürlich auch Bestandteil des Kaufvertrages.

Zitat:

Schau mal auf der zweiten Seite nach, bevor Du hier komisch rum schreibst Er ist vom Kaufvertrag zurückgetreten. Der Händler hat Ihn sogar darauf hingewiesen, dass keine Reservierung, sondern nur ein Kauf möglich ist. Außerdem steht in jedem Vertrag bei Rücktritt 10%. Noch was, er hat sogar eine Probefahrt gemacht. Steinschlag auf der Scheibe wurde also vor Unterschrift festgestellt. Was der Händler gesagt haben soll??? Uninteressant. Der Vertrag wurde unterschrieben... Das zählt.

Das mit den 10 Tagen ist so eine Sache. Prinzipiell kann man nicht einfach von einem Vertrag zurücktreten. Eine Bestellung (Im Internet bestellst Du auch, was aber einen Vertrag gleich kommt) ist rechtlich gesehen nichts anderes. Es ist eine Absichtserklärung und verpflichtet Händler und Käufer. Man muss hierfür triftige Gründe haben. Außerdem solltest Du auch mal lesen, denn ich kann nirgends finden, dass dort was steht von innerhalb von zehn Tagen. Dort steht bei Abholung. Noch so eine Kuriosität: Normalerweise bestellt man keinen Gebrauchtwagen sondern unterschreibt gleich einen Kaufvertrag. Das Geld muss ja ebenfalls überwiesen bzw. Bar bei Abholung gezahlt werden.

Dann schau mal was in den AGB´s bei BMW drin steht. Es ist schon etwas seltsam dass BMW innerhalb von 10 Tagen die Bestellung nochmals schriftlich bestätigen muss bzw. das Fahrzeug vorfahren muss, bevor der Kaufvertrag zu stande kommt!!! Obwohl dieser bereits vom Verkäufer unterschrieben wurde.

Das bedeutet, BMW könnte theoretisch hergehen und innerhalb von 10 Tagen einfach sagen, nein wir verkaufen dir den Wagen nicht! Ob das so rechtens wäre? Andersrum ist es dem Käufer nicht gestattet einfach so von der Bestellung abzuspringen? Naja ich weiß nicht ob das vor Gericht anfechtbar wäre. 😉

AGB ist nicht gleich Gesetz.

Ich hab meine Bestellung damals einem Rechtsanwalt vorgelegt und wollte seine Sachlage dazu hören. Weißte was der dazu gesagt hat? Es ist kein Kaufvertrag. 😉

Zitat:

Wenn ich bei BMW einen Neuwagen bestelle, kann ich auch nicht ohne Kosten von meiner Bestellung zurücktreten. Eine garantierte Vertragsrücktrittsfrist hat man nur bei einem Fernabsatzgeschäft. Sprich Internet oder Telefongeschäften. Der Händler kann auch durchaus sagen, dass er sämtliche Mängel aufgezeigt hat und mit dem Käufer eine Ausbesserung der Steinschläge auf der Motorhaube vereinbart hat. Nun würde ein Gutachter sagen, dass eine Ausbesserung mit einem Lackstift durchaus bei gebrauchten Autos üblich ist. Wurde ja auch nichts anderes vereinbart.

Das ist ja auch was ganz anderes, du konfigurierst ein Auto... das ist als ob du etwas speziell für dich anfertigen lässt. Da kannste nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten.

Du pauschalisiert einfach zu sehr. Ein Gericht könnte durchaus, anhand vom Wert des Fahrzeugs die Lackstiftmethode anzweifeln. Das ein Auto mit einem Wert von ~ 30.000 € nicht per handelsüblichen Lackstift wie ein Amateur ausgebessert wird, kann wohl jeder Gutachter für den Werterhalt des Fahrzeugs bestätigen.

Edit: Das wäre genauso, wenn ich zur Lackiererei gehe und sage: "Ich hätte aus meiner Motorhaube gerne die Steinschläge ordentlich entfernt".
So... ich komme nach dem Anruf der Lackiererei zurück und die haben die Steinschläge mit einem Lackstift angepinselt.
Wäre das jetzt ordentlich an einem 30.000 € Fahrzeug oder nicht?
Kein Kaufvertrag nur mündliche absprachen...

Was wäre die Logische Konsequenz und wie hoch würdest du die Gewinnchancen vor Gericht sehen, falls die sich quer stellen würden?
Ich jedenfalls 100%. 😉

Noch meine Meinung dazu:

1. Es ist ein BMW-Händler, da sollte man eine Arbeit von hohem Niveau abgeliefert bekommen. Wenn man sich die Preise anschaut.
2. Um den Werterhalt des Fahrzeuges sollte man selbstverständlich einen entsprechenden Arbeitsaufwand einkalkulieren.
3. Ein ehrlicher Händler/Verkäufer würde sich hier mit dem Käufer einigen. Aber da er nicht so ehrlich scheint, zockt der lieber andere ab...

Was sagt uns der klare Menschenverstand? Diesen Händler einfach meiden, egal ob BMW, Mercedes oder sonst was dahinter steht..

Hier etwas Lesestoff: http://www.motor-talk.de/.../...agen-betrug-bmw-haendler-t2814665.html

Zitat:

Original geschrieben von bmw-letter


Kreditvertrag??? Jetzt wagst Du Dich aber weit aufs Glatteis. Den Kreditvertrag schließt Du nicht mit BMW bzw. dem Händler, sondern vielmehr mit der BMW Bank, oder einer anderen Bank.

Beide Verträge werden als Einheit betrachtet (oder auch "verbundene Verträge" genannt). Da Du bei einem Verbraucherkredit 14 Tage widerrufen kannst, kannst Du faktisch durch Widerruf des Kreditvertrages auch den Kauf widerrufen ;-) Das gilt natürlich nur für einen

Verbraucher

kredit.

Ich hab' trotz Heckantrieb übrigens keine Angst vor Eis und mag Vanille am liebsten ;-)

Zitat:

Original geschrieben von bmw-letter


Istanbul Automobile ist in diesem Fall nur als Synonym für Hinterhofhandel gemeint gewesen. Wenn ich dir damit zu Nahe trete tut es mir leid. Wollte Dich nicht beleidigen.

Hast Du nicht, denn ich bin nicht betroffen. Ich muß ja auch nicht selbst betroffen sein, um das denkwürdig zu finden, wenn ein BMW-Händler über jeden Zweifel erhaben ist und wenn einer mal Bockmist baut, nochmal nachgefragt wird, ob das nicht doch eine "Teppichflieger Autohandels Ltd." war ;-)

Kantholz

Pauschal würde ich sagen , dass alle Autoverkäufer die Pferdehändler der heutigen Zeit sind 😎 !

Also Ihr Lieben,

jetzt vermischt Ihr beiden aber einiges. Weiß gar nicht wo ich anfangen soll, da juristisch sehr viele Fehleinschätzungen vorliegen.
Es ist mir allerdings auch egal. Jeder muss wissen, was er macht und wie er es macht. Wir können hier nicht abschließend klären, wer, warum Recht hat.
Wenn Du wirklich einen Rechtsanwalt eingeschaltet hast, (bezüglich deines Kaufvertrages oder wie Ihr es nennt verbundene Verträge) wundert mich die Einschätzung des Kollegen. Diese Verträge können sowieso nur dann zur Geltung kommen, wenn die Finanzierung über die BMW -Bank läuft. Alles andere ist für BMW Barzahlung. Aber, wie gesagt es muss einfach von Fall zu Fall geprüft werden. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Sache eben nicht so einfach abgetan werden kann und es nicht so eindeutig ist. Ich wäre vorsichtig und falls etwas kommen sollte, würde ich ebenfalls einen Juristen einschalten.
Um Deinen Fall richtig beurteilen zu können (an den Themenstarter) bräuchte man einfach noch mehr Informationen.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-letter


Kreditvertrag??? Jetzt wagst Du Dich aber weit aufs Glatteis. Den Kreditvertrag schließt Du nicht mit BMW bzw. dem Händler, sondern vielmehr mit der BMW Bank, oder einer anderen Bank. Also mit einer vollkommen unterschiedlichen Gesellschaft und ist daher vollkommen unabhängig von dem Kaufvertrag den Du mit Deinem BMW Händler über das Auto schließt. Bedeutet: Die Bank bewilligt Dir das Geld, Du kaufst das Auto aber doch nicht, dann kannst Du das Geld zurückgeben. In der Regel Kostenlos und un-verzinst. Das ist der Rücktritt eines Kreditvertrages. Nichts anders, selbst dann kann BMW auch noch auf die hier angesprochenen 10% der Kaufsumme bestehen.

Du hast keine Ahnung, aber immerhin ziehst Du das auch konsequent durch 😁

vielen Dank für die vielen Beiträge.

Zur Diskussion: Es war ein BMW Händler der nicht gerade um die Ecke liegt. Habe keinen Beweis dass es der BMW ist, für den ich die BEstellung unterschrieben habe, der sich da im Internet tummelt. Aber die Vermutung liegt sehr nahe.

Deshalb habe ich es nicht gemeldet. Und nochmal durch halb Deutschland um das ganze zu enthüllen.... Ist zwar jetzt etwas egoistisch aber dafür habe ich leider keine Zeit. Anzeigen ist auch so ne Sache, denn die Verhandlung wäre sicher dort.

Trotzdem krasse Sache und ne Ermahnung beim Autokauf künftig vorsichtiger zu sein, wenn man mit solchen Summen "spielt".

Viele Grüße
Floid

Zitat:

Original geschrieben von floid


vielen Dank für die vielen Beiträge.

Zur Diskussion: Es war ein BMW Händler der nicht gerade um die Ecke liegt. Habe keinen Beweis dass es der BMW ist, für den ich die BEstellung unterschrieben habe, der sich da im Internet tummelt. Aber die Vermutung liegt sehr nahe.

Deshalb habe ich es nicht gemeldet. Und nochmal durch halb Deutschland um das ganze zu enthüllen.... Ist zwar jetzt etwas egoistisch aber dafür habe ich leider keine Zeit. Anzeigen ist auch so ne Sache, denn die Verhandlung wäre sicher dort.

Trotzdem krasse Sache und ne Ermahnung beim Autokauf künftig vorsichtiger zu sein, wenn man mit solchen Summen "spielt".

Viele Grüße
Floid

da brauchst du doch nicht durch ganz Deutschland fahren, wenn du das Auto gekauft hast, wirst du doch wohl noch Unterlagen von der Fahrgestellnummer haben oder? darüber kannst dus doch ganz leicht vergleichen

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