Verständnisfrage ABE Tieferlegung

Hallo Leute,

ich war letzte Woche zur HU.
Hier ist der Wagen durchgefallen, allerdings einzig wegen der Tieferlegung und der Räder.

Beide Sachen haben eine ABE und lt. diesen brauchen weder die Federn noch die Räder gesondert abgenommen werden.

Der Prüfer störte sich aber an einem Satz:
"Bei Fahrzeugen, die mit einer Anhängekupplung ausgerüstet sind, deren Eignung im
Gutachten nicht bestätigt wurde, ist der vorschriftsgemäße Zustand des Fahrzeuges durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der
Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller,
Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifizierungsnummer
auf einem Formblatt entsprechend dem im Verkehrsblatt 1999, S. 451, abgedruckten Muster
eines "Nachweises" die erfolgte Anbauabnahme zu bescheinigen.
"

Wäre jetzt keine AHK dran gewesen, wäre der Wagen auch durch die HU mängelfrei durchgekommen.

Jetzt stelle ich mir die Frage, was dieser Absatz bedeutet?
Ich habe noch nie ein Gutachten bzw. eine ABE gefunden, wo eine speziell benannte AHL erwähnt wurde. Oder hat der Prüfer da etwas falsch interpretiert?

Es gibt zu den Federn auch ein TG, wo es KEINEN besonderen Hinweis zur AHK gibt. Nur halt die 350mm Kugelhöhe, was ja immer drin steht.

Ich werde jetzt die Federn nächste Woche eintragen lassen (eventuell inkl. Felgen).
Nur wenn es nicht notwendig war, ärgern mich die Extrakosten und -wege schon etwas.

Ich häng hier die ABEs an.

VG

28 Antworten

Naja,

es gibt ja wohl ein Mindestmaß, wie hoch die Kugel sein darf/muss.
Sind doch die 350mm, oder sehe ich das falsch?

Hier widersprechen sich ja im Grunde die Auflagen, indem einmal ein Nachweis für die AHK erforderlich ist, sonst Änderungsabnahme, anderseits eine Mindesthöhe vorgegeben wird, damit die Auflagen der ABE eingehalten worden sind, ergo keine Änderungsabnahme.

Ich werde das Ganze eintragen. Steht ja nicht zur Diskussion.
Da nehme ich dann halt das TG, wo es null Aussagen zur AHK gibt.

Ob das im Sinne des Erfinders ist?

VG

Der spitzfindige Prüfer wird als Papier die ABE fordern, da auf den Federn eine KBA Nr vorhanden ist. Aber letztendlich kommt es auf dasselbe heraus wenn die Höhe der Kugel korrekt ist.

Such dir ne andere Prüfstelle, eine kundenfreundliche, die dir gleich die Eintragung inkl HU-Stempel anbietet, statt dich so wieder nach Hause zu schicken.

Ich muss eh zu 'ner anderen Prüfstelle, weil der Prüfer an der Station keine Änderungsabnahmen durchführen darf.
K.A., wie das beim TÜV mit den "Arten" von Prüfern so läuft.

Leider gibt es die Station von "meinem" Prüfer nicht mehr. Da wär das Ganze kein Problem gewesen, da dieser das Ganze ggf. eingetragen hätte.
Er ist jetzt "Werkstatttüver", also er schlägt bei größeren Autohäusern auf und prüft v.O., dabei aber hauptsächlich LKWs, wo ich als PKWler nicht so ohne weiteres hin kann.
So muss ich jetzt schauen, wohin man geht.

Ich finde ja auch, dass das Thema mit den ABEs, TG und EWG-Genehmigungen komplizierter geworden ist, da die jeweiligen Dokumente nicht mehr so eindeutig sind, wie man hier sieht.

Naja, erledigt und wieder was gelernt, auch wenn ich schon lange dabei bin...

VG

Ähnliche Themen

Zitat:

@Kartracer1 schrieb am 13. November 2023 um 08:01:16 Uhr:


]schrieb am 13. November 2023 um 07:19:19 Uhr[/url]:

Deswegen habe ich den Text aus dem Rädergutachten zitiert. In dem Fall geht keine 19(3).

Zu der Formulierung "Beurteilen" gibt es leider derzeit drei verschiedene Interpretationen:

1. Beurteilen - > 19(2), also Einzelabnahme

2. Begutachten wäre 19(2), Beurteilen ist 19(3) - > Änderungsabnahme

3. Beurteilen bedeutet es muss passen, dafür ist der Halter verantwortlich.

Hat mit Kundenfreundlichkeit nichts zu tun, sondern mit ggf. mit den Zusatzprüfungen der Mitarbeiter, die dann überhaupt die Erlaubnis haben bestimmte Eintragungen vornehmen zu dürfen. Habe bei meinem Haus-TÜV problemlos Spurverbreiterung eingetragen bekommen trotz Sonderfelgen und Reifen, die nur für diese Felgen eine ABE haben. Ein Eintrag einer Drehkonsole für den Beifahrersitz wurde mir verweigert, denn sie würden das schon seit Jahren nicht mehr machen (dürfen). Ich bin mehrmals durch die HU gekommen, weil es überhaupt niemanden aufgefallen ist und ich auch nichts von der Eintragungspflicht wusste. Dann bin ich über einen WoMo-Umrüster an einen Prüfer gekommen, der die Befähigung besaß, die Konsole einzutragen.

Um das Ganze zum Abschluss zu bringen.

War gestern beim TÜV.
Wurde eine §19.2/21 Eintragung.

Genau wie hier schon gemutmaßt wurde, wegen des Satzes mit der gesonderten Beurteilung. Der verantwortliche Prüfer ließ sich auch nicht umstimmen.
Naja, halt doppelte Gebühr...

Ich musste noch diskutieren, dass eine Formulierung geändert wird. Die wollten doch echt die Sachen so eintragen, dass die Tieferlegung nur mit den Zubehörfelgen gilt. Da hätte ich mit Serienfelgen wieder zur Abnahme (immerhin "nur" 19.3) gemusst.
ABE zu den Federn hätte wegen der AHK ja nicht gegolten.

Es wurde jetzt "in Verbindung mit" in "wahlweise mit" geändert.

Zur Zulassungsstelle musste ich damit auch noch.
Erstaunlicherweise habe ich sogar gleich heute einen Termin bekommen.

Jetzt alles eingetragen und das TÜV Siegel ist auch neu...

VG

Und im Ausland haut man sich das Fahrwerk und die Felgen drauf, wenns passt dann passts und juckt keine Sau 😁

Ist bei uns ja an sich nichts schlechtes, aber man muss diese erbsenzählerei mal weglassen, wenns im großen und ganzen am Fahrzeug funktioniert, dann braucht man nicht das kleinste Detail zu suchen warum die Eintragung dann doch scheitern soll. Ich hab echt das Gefühl manche TÜV Prüfer sind Sadisten, die freuen sich dran dich heimzuschicken, genau wie die Damen und Herren vom Ordnungsamt. Kein harmonie liebender Mensch macht so einen Job doch freiwillig.

Zitat:

@Audianer83 schrieb am 1. Dezember 2023 um 21:09:08 Uhr:


Ich hab echt das Gefühl manche TÜV Prüfer sind Sadisten, die freuen sich dran dich heimzuschicken, genau wie die Damen und Herren vom Ordnungsamt.

Was ist denn mit dir nicht in Ordnung?

Zitat:

@Audianer83 schrieb am 1. Dezember 2023 um 21:09:08 Uhr:



. Kein harmonie liebender Mensch macht so einen Job doch freiwillig.

Meinst das sind Zwangsarbeiter?

Zitat:

@Audianer83 schrieb am 01. Dez. 2023 um 21:9:08 Uhr:


Ich hab echt das Gefühl manche TÜV Prüfer sind Sadisten, die freuen sich dran dich heimzuschicken

Normal, ohne gegen die Nutzungsbedingungen zu Verstoßen geht hier nicht.

Schade das es keine Daumen nach unten gibt für so eine Aussage.

Ganz ehrlich, eigentlich müsste man deinen Account löschen, für so eine Aussage.
Das ist das allerletzte.

Zitat:

@Audianer83 schrieb am 1. Dezember 2023 um 21:09:08 Uhr:


Und im Ausland haut man sich das Fahrwerk und die Felgen drauf, wenns passt dann passts und juckt keine Sau 😁

Ist bei uns ja an sich nichts schlechtes, aber man muss diese erbsenzählerei mal weglassen, wenns im großen und ganzen am Fahrzeug funktioniert, dann braucht man nicht das kleinste Detail zu suchen warum die Eintragung dann doch scheitern soll. Ich hab echt das Gefühl manche TÜV Prüfer sind Sadisten, die freuen sich dran dich heimzuschicken, genau wie die Damen und Herren vom Ordnungsamt. Kein harmonie liebender Mensch macht so einen Job doch freiwillig.

Ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung....
Alle EU-Staaten müssen seit 1998 eine regelmäßige Fahrzeugüberwachung haben (EG-Richtlinie 96/96 bzw. die neue 2009/40.
"Klatsch" dir mal deine Felgen und Fahrwerk drauf/drunter und fahr mal nach Holland....oder in die Skandinavischen Länder... have fun....

Und deine letzte Aussage zeigt mir, daß dein IQ gleich deiner Zimmertemperatur ist. Anders kann ich mir dieses nicht erklären.

Yep, wenn man die Vollpfosten sieht wo die Gummis frischschwarze rundumrillen haben weiß man wie gut es um die Beurteilung von "passt unter harten Realbedingungen" ist. Den Hobel auf 300ps aufblasen, die bremsanalge vom 75PS-Werksmotor drin und die Gummis in H-Version. Selbst gefrickelte Schweinwerfer die einem Blitzpunkte in die Netzhautbrennen. 2 Minuten-Tinitus weil einer im 2 Gang mit Vollgas neben Dir gezogen ist, das Fenster auf war und der "Kollege" die Endrohrknallorgie hingelegt hat.

Ich mag mir nich vorstellen was los wäre wenn wir diese normativen Eingriffe und Prüfungen nicht hätten.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 2. Dezember 2023 um 15:03:50 Uhr:


Ich mag mir nich vorstellen was los wäre wenn wir diese normativen Eingriffe und Prüfungen nicht hätten.

Mehr Rummeckerei im Forum weil man sonst keine anderen Probleme hat und die Schuld immer bei anderen sucht 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen