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Verständnisfrage nicht angelegter Sicherheitsgurt

Themenstarteram 8. Mai 2022 um 17:11

Ich habe einen Beifahrer an einem Parkstreifen herausgelassen (anhalten erlaubt, nicht das Thema) und zuvor auch bemerkt, daß ein Polizeiwagen hinter mir war. Als ich im ausrollen auf dem Parkstreifen war, schnallte sich der Beifahrer bereits ab und es war zu spät zu intervenieren.

Die Polizei bekam das mit und stellte mich als Fahrer bzw. den Beifahrer vor die Wahl, € 30 zahlen zu müssen. Der Beifahrer hat dann an Ort und Stelle gezahlt.

Nun habe ich bei der Recherche in Erfahrung gebracht, daß eine Person als Beifahrer über 18 und offensichtlich in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, immer selber für diese Ordnungswidrigkeit verantwortlich ist.

Meine Fragen:

Stimmt das ?

Was wäre passiert, wenn keiner von uns gezahlt hätte, die Polizei drohte für den Fall nämlich an, mir dann als Fahrer die Ordnungswidrigkeit gebührenpflichtig zuzustellen. Hätte ich dann dagegen erfolgreich Widerspruch einlegen können ?

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54 Antworten

Ich habe das dazu gefunden https://www.presseportal.de/pm/73568/3852787

Demnach hast du keine OWI begangen und folglich kann man dich auch nicht dafür zahlen lassen. Die hätten sich dann also weiterhin an den Beifahrer halten müssen.

Aber da muß ich auch sagen, ich hätte die Polizisten mal gefragt, ob sie nichts Besseres zu tun haben. Anschnallen ist wichtig, sollte jeder machen und bei mir fährt auch keiner mit, der sich nicht anschnallt. Aber wenn sich jemand abschnallt, während das Auto kurz vorm Stillstand ist, ist das nun kein Drama.

Da gibt es ganz andere Sachen, um die die Polizei sich mal vorrangig kümmern müßte.

am 8. Mai 2022 um 18:15

Bei erwachsenen Beifahrern zahlt immer der Beifahrer.

https://www.rv24.de/.../...r-nicht-angeschnallt-wer-zahlt-das-bussgeld

Auf das Angebot, dass dir das Bußgeld zugestellt wird, solltest du dich das nächste Mal einlassen. Der Brief kann nämlich mangels Tatbestand gar nicht abgeschickt werden.

Themenstarteram 8. Mai 2022 um 18:31

Zitat:

@Florian48 schrieb am 8. Mai 2022 um 20:15:24 Uhr:

...

Auf das Angebot, dass dir das Bußgeld zugestellt wird, solltest du dich das nächste Mal einlassen. Der Brief kann nämlich mangels Tatbestand gar nicht abgeschickt werden.

Ja, das habe ich wohl gelernt, dem Beifahrer, ein Besucher aus Übersee, war das ganze peinlich und er wollte mir keine Umstände bereiten. Deshalb hat er eben seine Kreditkarte gezückt.

Wie kann die Polizei das von hinten beurteilen, daß sich der Beifahrer während dem Anhaltevorgang abgeschnallt hat ?

Ich hätte da gar nix bezahlt.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 8. Mai 2022 um 19:11:32 Uhr:

...

Als ich im ausrollen auf dem Parkstreifen war, schnallte sich der Beifahrer bereits ab und es war zu spät zu intervenieren.

Die Polizei bekam das mit und stellte mich als Fahrer bzw. den Beifahrer vor die Wahl, € 30 zahlen zu müssen.

...

Was sind denn das für Korinthenkacker?!

Da wurde wieder massiv "Pressearbeit" geleistet wenn das so zutrifft.

Wie schnell warst du da noch?

Gruß Metalhead

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 8. Mai 2022 um 19:55:14 Uhr:

Ich habe das dazu gefunden https://www.presseportal.de/pm/73568/3852787

Demnach hast du keine OWI begangen und folglich kann man dich auch nicht dafür zahlen lassen. Die hätten sich dann also weiterhin an den Beifahrer halten müssen.

Aber da muß ich auch sagen, ich hätte die Polizisten mal gefragt, ob sie nichts Besseres zu tun haben. Anschnallen ist wichtig, sollte jeder machen und bei mir fährt auch keiner mit, der sich nicht anschnallt. Aber wenn sich jemand abschnallt, während das Auto kurz vorm Stillstand ist, ist das nun kein Drama.

Da gibt es ganz andere Sachen, um die die Polizei sich mal vorrangig kümmern müßte.

Hierzu hab ich ne kleine Story, auch schon mal gepostet, aber sie passt: Ich komme aus dem Bäcker, steige in mein Fahrzeug und schnalle mich beim Anfahren an. Also wirklich direkt beim losfahren, quasi parallel zum ersten Gasstoß. Blaulicht, wieder rechts ran, Sie fuhren nicht angeschnallt.

Ein absoluter Witz, aber 30€. Da machste nix.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Mai 2022 um 08:45:39 Uhr:

Was sind denn das für Korinthenkacker?!

Was heißt hier Korinthenkacker...? :confused:

§ 21a Absatz 1 StVO besagt:

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein ...

Das nächste Mal wird der Kollege aus Übersee die paar Sekunden

wohl hoffentlich warten können. :D

Bei Fahrten mit geringen Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften muß man sich nicht anschnallen.

Dummerweise ist das nicht genau definiert, da müsste man entsprechende jetzt Gerichtsurteile finden.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 9. Mai 2022 um 10:07:51 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Mai 2022 um 08:45:39 Uhr:

Was sind denn das für Korinthenkacker?!

Was heißt hier Korinthenkacker...? :confused:

§ 21a Absatz 1 StVO besagt:

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein ...

Genau und auf das ... kommt es an ;)

Und definitiv ist das Korointhenkackerei und so oder so ist das Negativwerbung.

Zitat:

§21a

Das gilt nicht für

1. (weggefallen)

2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,

3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,

4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,

5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

Gruß Metalhead

@Gurkengraeber Ich mache es genauso, zumindest teilweise. Wenn ich zuhause los fahre, fahre ich unangeschnallt vom Hof und schnalle mich an, während ich mit Standgas die Straße langrolle. Und wenn ich nach Hause komme, schnalle ich mich ab, wenn ich auf den Hof abbiege.

Rechtlich mag das alles korrekt sein und die 30 EUR nicht zu beanstanden, aber es ist eine absolute Negativwerbung für die Polizei. Vor allem, wenn erkennbar ist, dass der Fahrer oder Beifahrer gerade dabei ist, sich an oder abzuschnallen und das Auto gerade ausrollt oder losfährt.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 9. Mai 2022 um 09:58:59 Uhr:

 

Ein absoluter Witz, aber 30€. Da machste nix.

In wiefern machst Du da nix ?

Konnte die Polizei das beweisen, daß Du unangeschnallt losgefahren bist ?

Also wenn Du in dem Moment als Du Gas gegeben hast angeschnallt warst, bist Du ja nicht unangeschnallt losgefahren.

Hatte auch mal eine Situation an der Ampel. Da wollte man mir telefonieren am Steuer anhängen, weil Ich meinen schwarzen Geldbeutel in der Hand hatte und diesen von der Türablage in die Mittelkonsole gelegt habe.

Polizei war sich sicher, daß das Telefon schwarz war.

Nur Ich habe gesagt, wenn Sie bei mir vorne ein Handy finden, zahle Ich das Ganze.

Gefunden haben die nix.

Als Ich denen mein Handy zeigte, welches in der Tasche im Kofferraum und zudem noch in einer neonroten Hülle war, hat sich das alles schnell erledigt.

Ja, ich sage auch ganz ehrlich, dass ich das auch weiterhin so mache. Ich habe keinen "erst Anschnallen" Checkpoint vor dem Losfahren. Das passiert ganz unterbewusst beim Losfahren und dabei gibt es auch sicherheitstechnisch nichts zu beanstanden.

Da ich mit der Exekutive grundsätzlich stets freundlich umgehe und möglichst wenig sage, war die Sache mit 4 Silben auf meiner Seite (das "moin" und "tschüss" eingerechnet) schnell erledigt. Die Kohle war ich natürlich trotzdem los. Aber in so einem Moment ist es mir wichtig, möglichst schnell weiter zu kommen und nicht lange rumzudiskutieren. Wenn ich Einspruch erheben möchte, mach ich das mit dem Amt / der Judikative aus.

Edit: Geisslein, Dein Post hat sich noch dazwischen gemogelt. "Machste nix" im Sinne von ich habe gezahlt und fertig. Da mehr Zeit als zwei Gedanken zu verschwenden, ist es mir nicht wert. Wenn es um Punkte geht, sieht die Sache natürlich anders aus, da prüfe ich nach Eintreffen des Schreibens stets all meine Optionen, egal ob ich die Sicht der Rennleitung teile oder nicht. Da brauch mir hier auch keiner mit "steht dazu wie ein Mann" oder so einem Bullshit zu kommen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 9. Mai 2022 um 10:50:33 Uhr:

und dabei gibt es auch sicherheitstechnisch nichts zu beanstanden.

Und ob! Einer Bekannten passiert: sie wollte links abbiegen in einen Quer-Parkplatz. Während sie wegen Gegenverkehr wartete, schnallte sei sich schon mal ab. Unmittelbar darauf knallte ihr einer hinten rein.

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