ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Stahflex Bremsleitungen ABE/Teilegutachten

Stahflex Bremsleitungen ABE/Teilegutachten

Themenstarteram 26. Januar 2020 um 13:33

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage und zwar habe ich für mein Motorrad Stahlflex Bremsleitungen gekauft und wollte diese nächste Woche durch die Werkstatt meines Vertrauens (der Mechaniker fährt selbst im Motorradrennsport) einbauen lassen.

Auf der Webseite des Herstellers wurden die Leitungen mit folgenden angaben angeboten:

Zulassung: ABE

ABE/EG-BE: e13*168/2013*xxxxxx* (xxxxx = da steht auf der Webseite schon die richtige Nummer, ist hier nur nen Platzhalter)

Dabei war allerdings nur ein Teilegutachten (komplett andere Nummer) was eine unverzügliche Änderungsabnahme vorschreibt.

Dat kann doch nicht mit rechten dingen zugehen, oder?

Bei ner ABE gehe ich ja normal davon aus, dass man nen Heftchen bekommt welches man mitführen muss und die BE des Motorrads ohne Änderungsabnahme eben nicht erlischt.

Was meint ihr dazu?

Viele Grüße

Solstice

 

P.s.: Hatte zwar eh vor demnächst eine Änderungsabnahme zu machen, da ich noch nen anders Windschild bestellen und dann alles zusammen Eintragen lassen wollte (Hebel, ESD, Windschild, Bremsleitungen), aber bedeutet jetzt ja, dass ich entweder 2 Abnahmen machen muss oder das Motorrad ne Zeit nicht nutzen dürfte.

Ähnliche Themen
9 Antworten

Zitat:

@solstice07 schrieb am 26. Januar 2020 um 14:33:27 Uhr:

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage und zwar habe ich für mein Motorrad Stahlflex Bremsleitungen gekauft und wollte diese nächste Woche durch die Werkstatt meines Vertrauens (der Mechaniker fährt selbst im Motorradrennsport) einbauen lassen.

Auf der Webseite des Herstellers wurden die Leitungen mit folgenden angaben angeboten:

Zulassung: ABE

ABE/EG-BE: e13*168/2013*xxxxxx* (xxxxx = da steht auf der Webseite schon die richtige Nummer, ist hier nur nen Platzhalter)

Dabei war allerdings nur ein Teilegutachten (komplett andere Nummer) was eine unverzügliche Änderungsabnahme vorschreibt.

Dat kann doch nicht mit rechten dingen zugehen, oder?

Bei ner ABE gehe ich ja normal davon aus, dass man nen Heftchen bekommt welches man mitführen muss und die BE des Motorrads ohne Änderungsabnahme eben nicht erlischt.

Was meint ihr dazu?

Viele Grüße

Solstice

 

P.s.: Hatte zwar eh vor demnächst eine Änderungsabnahme zu machen, da ich noch nen anders Windschild bestellen und dann alles zusammen Eintragen lassen wollte (Hebel, ESD, Windschild, Bremsleitungen), aber bedeutet jetzt ja, dass ich entweder 2 Abnahmen machen muss oder das Motorrad ne Zeit nicht nutzen dürfte.

Hallo , nicht immer ist ABE mit Eintragungsfrei gleichzusetzen.

Es kommt grundsätzlich darauf an welche Vorgaben in der ABE hinterlegt sind .

Mfg Mario

 

Macht sich immer besser,wenn man Abe/Gutachten vorher liest.

Bei meinem Moped, Passat und BMW hatte ich jeweils Stahlflex mit Abe und ohne Eintragung gekauft.

Themenstarteram 26. Januar 2020 um 13:48

Zitat:

Hallo , nicht immer ist ABE mit Eintragungsfrei gleichzusetzen.

Es kommt grundsätzlich darauf an welche Vorgaben in der ABE hinterlegt sind .

Mfg Mario

Das stimmt natürlich, allerdings wurde ja auch keine ABE mitgeliefert, dann müssten auf den Leitungen ja auch die E-Nummer aufgeprägt sein, oder?

Dort ist allerdings nur eine 3Stellige Buchstabenkombination eingeprägt welche so auch im Teilegutachten verwendet wird.

Mich ärgert es gerade nur, dass mit einer ABE und E-Nummer geworben, aber mit Teilegutachten ohne E-Nummer geliefert wurde.

Vom Anbieter bekomme ich hoffentlich am Montag ne Rückmeldung dazu.

Gruß

Solstice

Themenstarteram 26. Januar 2020 um 13:51

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Januar 2020 um 14:47:13 Uhr:

Macht sich immer besser,wenn man Abe/Gutachten vorher liest.

Bei meinem Moped, Passat und BMW hatte ich jeweils Stahlflex mit Abe und ohne Eintragung gekauft.

Genau aus dem Grund hatte ich die da ja auch bestellt, weil für meine Maschine kaum einer nen Set anbietet und man die sonst in der Länge selbst konfigurieren müsste. Daher war ABE für mich schon das wichtige Kriterium.

Gruß

Solstice

Nicht verwechseln ABE und EG-BE. Eine ABE ist eine rein deutsche Betriebserlaubnis, da hat die EG erst mal gar nichts mit zu tun. Deine EG-BE Nr.xxx ist der Verwendungsbereich, nämlich die EG Typgenehmigungsnumer des Fahrzeugs, an denen die Schläuche Verwendung finden können. Diese Nummer solltest du auf dem Typenschild deines Fahrzeugs wiederfinden. Eine ABE für Fahrzeugteile hat eine fünfstellige Nummer, die auch auf den Schläuchen stehen muss: ABE XXXXX. Steht die nicht drauf, haben die Schläuche auch keine ABE und es entscheiden die beiliegenden Papiere, wie weiter vorzugehen ist. In deinem Fall ein Teilegutachten mit Eintragungspflicht.

Wenn der Händler die Schläuche mit ABE für den Fahrzeug bewirbt, sollte er sie dir liefern können, ansonsten würde ich sie zurückgeben. Aber wenn die Nummer nicht draufsteht, sieht das schlecht aus.

Wenn es natürlich keine ABE Schläuche für das Fahrzeug gibt, hast du natürlich ein Problem. Was ist es denn für ein Fahrzeug?

Gruß Thomas

Was für ein Hersteller ist das?

Ich hab meine von der FA.Melvin gekauft.

Mit ABE als Heftchen dazu.

Auch von Stadler und PROBRAKE sind die mit ABE. Hätten die nix für dein Modell gehabt?

Themenstarteram 26. Januar 2020 um 19:33

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. Januar 2020 um 20:16:46 Uhr:

Was für ein Hersteller ist das?

Ich hab meine von der FA.Melvin gekauft.

Mit ABE als Heftchen dazu.

Auch von Stadler und PROBRAKE sind die mit ABE. Hätten die nix für dein Modell gehabt?

Die Leitungen sind von Spiegler.

Probrake bittet da auch noch welche an mit ABE an, Hel und Melvin haben für den Typ leider keine Sets mehr (wird wohl zu selten verkauft ;) ).

Da Spiegler ja auch mit ABE angibt, hatte ich se da gekauft. Mal schauen was die mir mitteilen, wenn die bei Spiegler keine ABE wie beworben anbieten können, dann werde ich mal bei Probrake nachfragen, die Spiegler zurückschicken und dann dort bestellen.

Themenstarteram 26. Januar 2020 um 19:40

Zitat:

@thommi6081 schrieb am 26. Januar 2020 um 19:33:11 Uhr:

Nicht verwechseln ABE und EG-BE. Eine ABE ist eine rein deutsche Betriebserlaubnis, da hat die EG erst mal gar nichts mit zu tun. Deine EG-BE Nr.xxx ist der Verwendungsbereich, nämlich die EG Typgenehmigungsnumer des Fahrzeugs, an denen die Schläuche Verwendung finden können. Diese Nummer solltest du auf dem Typenschild deines Fahrzeugs wiederfinden. Eine ABE für Fahrzeugteile hat eine fünfstellige Nummer, die auch auf den Schläuchen stehen muss: ABE XXXXX. Steht die nicht drauf, haben die Schläuche auch keine ABE und es entscheiden die beiliegenden Papiere, wie weiter vorzugehen ist. In deinem Fall ein Teilegutachten mit Eintragungspflicht.

Wenn der Händler die Schläuche mit ABE für den Fahrzeug bewirbt, sollte er sie dir liefern können, ansonsten würde ich sie zurückgeben. Aber wenn die Nummer nicht draufsteht, sieht das schlecht aus.

Wenn es natürlich keine ABE Schläuche für das Fahrzeug gibt, hast du natürlich ein Problem. Was ist es denn für ein Fahrzeug?

Gruß Thomas

Erstmal vielen Dank für die Erklärung mit der EG-BE, dat is doch mal gut zu wissen.

Bei dem Motorrad handelt es sich um eine Yamaha R6 RJ27.

Konnte nur zwei Hersteller finden die Bremsleitungskits mit ABE für das Modell anbieten, die meisten haben mit dem Modellwechsel 2017 aufgehört Kits dafür anzubieten.

Spiegler und Probrake schreiben beide, dass ihr Kit ne ABE hat, habe dann wohl mit Spiegler die falschen genommen ;) aber mal schauen was mir Spiegler dazu zu sagen hat.

Gruß

Solstice

Ach ja. Spiegler,. :). Wie komm ich bloß auf Stadler?

Spiegler sind ja etwas teurer denke ich.

Grade deshalb wundern .mich diese Minuspunkte.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Stahflex Bremsleitungen ABE/Teilegutachten