Versicherungsfrage (Nicht eingetragene Fahrerin)

Hi,

also meine Freundin hat ein Fahrzeug, bei dessen Versicherung nur sie selbst als Fahrer eingetragen bzw. versichert ist.

Nun rief sie mich gerade an, sie hat das Fahrzeug ihrer Freundin gegeben, damit sie damit einkaufen fahren kann. (Also der Bauer hier hat auch Sonntags auf 😉 ) Nun hätte sie besser selbst den Weg aufgenommen, denn... einer ist ihrer Freundin reingefahren (Sache ist klar, der andere war schuld, hat am Stopschild nicht angehalten, ist ihr hinten rechts aus der Nebenstraße kommend in die Seite). Der andere hat am Unfallort (für ihn) dummerweise alles gleich zugegeben, die Polizei hat es so aufgenommen. Versteh ich nicht warum die Leute immer gleich anfangen zu reden... na egal.

Lange Rede kurzer Sinn, kann die gegnerische Versicherung die Haftpflicht Leistungen (Reparatur des Autos, Ersatzwagen) verweigern, weil sie das Auto nicht hätte fahren dürfen, auch wenn die Schuldfrage klar sein sollte?

Beste Antwort im Thema

Ok, eigentlich wollte ich mir die Mühe nicht machen.

In dem geschilderten Fall ist jemand der Freundin der Versicherungsnehmerin ins Auto gefahren. Dafür ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverrursachers zuständig, unabhängig davon wer im beschädigten Fahrzeug unterwegs war. Für die Unwissenden: was wäre, wenn das Auto am Strassenrand unbenutzt gestanden hätte? Die gegnerische Versicherung ist im Rahmen der Haftpflicht leistungspflichtig.

Worüber ihr schwafelt ist der Fall, wenn bei einem selbst verursachten Unfall die gewährten Einzelfahrerrabatte in Abrede gestellt werden. Hier werden die Schäden i.d.R. durch die eigenene Versicherung beglichen, aber es erfolgt eine Nachbelastungnfür den gültigen Tarif ohne genaue Fahrerbenennung und es droht eine Kündigung des Vertrags seitens des Versicherers. Die ist aber auch abhängig davon, wie viele Verträge beim Versicherer bestehen

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Zitat:

@ttru74 schrieb am 8. Juli 2018 um 17:22:56 Uhr:


Stimmt ja alles, da sich hinterher beide Versicherungen austauschen werden, könnte es relevant werden, da es so nicht vereinbart war.

Auch nein.... in diesem Fall nicht relevant

Dann gebt ihr an, dass es eine einmalige war und müsst ggf. einen kleinen Betrag nachzahlen. Ich wollte auch mal jemanden unser Auto leihen, rief bei der Versicherung an und die meinten zu mir, dass es die nicht interessiert, so lange es nicht die Regel ist. Gut, schriftlich hat man es im Ernstfall dann nicht.

Ach von mir aus, der TE wird uns auf dem Laufenden halten.

Ich denke mal wenn, dann kann die Versicherung meiner Freundin sie in Regress nehmen, wenn sie davon Wind bekommt. Dann würde sie nachzahlen müssen.

Mir ging es jetzt nur darum, ob die gegnerische Versicherung die Haftpflicht Leistung verweigern könnte deswegen. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

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Korrekt.

Ok, eigentlich wollte ich mir die Mühe nicht machen.

In dem geschilderten Fall ist jemand der Freundin der Versicherungsnehmerin ins Auto gefahren. Dafür ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverrursachers zuständig, unabhängig davon wer im beschädigten Fahrzeug unterwegs war. Für die Unwissenden: was wäre, wenn das Auto am Strassenrand unbenutzt gestanden hätte? Die gegnerische Versicherung ist im Rahmen der Haftpflicht leistungspflichtig.

Worüber ihr schwafelt ist der Fall, wenn bei einem selbst verursachten Unfall die gewährten Einzelfahrerrabatte in Abrede gestellt werden. Hier werden die Schäden i.d.R. durch die eigenene Versicherung beglichen, aber es erfolgt eine Nachbelastungnfür den gültigen Tarif ohne genaue Fahrerbenennung und es droht eine Kündigung des Vertrags seitens des Versicherers. Die ist aber auch abhängig davon, wie viele Verträge beim Versicherer bestehen

Dann mal vielen Dank an alle, ich halte euch auf dem Laufenden. Heute passiert eh nix mehr, werden uns morgen dann erst einmal bei der Schadenshotline der Versicherung melden. Ich hoffe der Unfall Verursacher hat dann da schon Bescheid gegeben. Die Tel. Nr. hat er zumindest schon geschickt. Laut der Freundin meiner Freundin war es wohl auch n echt netter Kerl, sehr kooperativ.

Im Zweifel hilft das hier:

https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/

Bei KFZ-Haftpflichtansprüchen kann man sich direkt an den Versichrer wenden

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 8. Juli 2018 um 17:37:05 Uhr... Laut der Freundin meiner Freundin war es wohl auch n echt netter Kerl, sehr kooperativ.

Hmm, koennte also auch ein (krachender) Versuch gewesen sein, weil der Kerl mit der Freundin anbandeln wollte... 😁 🙄
Happy end in Sicht.

Ciao
Ratoncita

Haha naaaajaaa, Thema Kuh und so... Ok sorry, das ist fies. 😁

PS: Hier gibt es auch ein Forum zu Versicherungen ;-)

Die Freundin war doch nur mit dem Auto unterwegs weil die Halterin sonst verhungert wäre und selbst nicht in der Lage zu fahren!! Im Notfall geht das doch.

Die Versicherung muss gar nichts bezahlen, versichert waren nur Katholiken, gefahren ist eine Protestantin!😁

Klar zahlen die in voller Höhe, nicht weil die Fahrerin konvertiert ist, sondern weil die Rechtsverhältnisse Deine Freundin und eigene Versicherung/Deine Freundin und fremde Versicherung nicht miteinander zu tun haben...

Zitat:

@Bitboy schrieb am 9. Juli 2018 um 09:01:08 Uhr:


Die Freundin war doch nur mit dem Auto unterwegs weil die Halterin sonst verhungert wäre und selbst nicht in der Lage zu fahren!! Im Notfall geht das doch.

Nö, das geht nicht, in den Bedingungen stehen oft Probefahrten und so etwas als zulässig drin.
Aber das die andere Versicherung die den Schaden verursacht hat, diesen nicht zahlt, unglaublich. Die hätte ich in diesem Fall die Anwaltskosten gleich mitbezahlen lassen. Ist schon eine Frechheit.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 8. Juli 2018 um 17:47:11 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 8. Juli 2018 um 17:37:05 Uhr... Laut der Freundin meiner Freundin war es wohl auch n echt netter Kerl, sehr kooperativ.

Hmm, koennte also auch ein (krachender) Versuch gewesen sein, weil der Kerl mit der Freundin anbandeln wollte... 😁 🙄
Happy end in Sicht.

Ciao
Ratoncita

Du meinst, er hat sie absichtlich angebumst???

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