ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungsfrage (Nicht eingetragene Fahrerin)

Versicherungsfrage (Nicht eingetragene Fahrerin)

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 14:56

Hi,

also meine Freundin hat ein Fahrzeug, bei dessen Versicherung nur sie selbst als Fahrer eingetragen bzw. versichert ist.

Nun rief sie mich gerade an, sie hat das Fahrzeug ihrer Freundin gegeben, damit sie damit einkaufen fahren kann. (Also der Bauer hier hat auch Sonntags auf ;) ) Nun hätte sie besser selbst den Weg aufgenommen, denn... einer ist ihrer Freundin reingefahren (Sache ist klar, der andere war schuld, hat am Stopschild nicht angehalten, ist ihr hinten rechts aus der Nebenstraße kommend in die Seite). Der andere hat am Unfallort (für ihn) dummerweise alles gleich zugegeben, die Polizei hat es so aufgenommen. Versteh ich nicht warum die Leute immer gleich anfangen zu reden... na egal.

Lange Rede kurzer Sinn, kann die gegnerische Versicherung die Haftpflicht Leistungen (Reparatur des Autos, Ersatzwagen) verweigern, weil sie das Auto nicht hätte fahren dürfen, auch wenn die Schuldfrage klar sein sollte?

Beste Antwort im Thema

Ok, eigentlich wollte ich mir die Mühe nicht machen.

In dem geschilderten Fall ist jemand der Freundin der Versicherungsnehmerin ins Auto gefahren. Dafür ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverrursachers zuständig, unabhängig davon wer im beschädigten Fahrzeug unterwegs war. Für die Unwissenden: was wäre, wenn das Auto am Strassenrand unbenutzt gestanden hätte? Die gegnerische Versicherung ist im Rahmen der Haftpflicht leistungspflichtig.

Worüber ihr schwafelt ist der Fall, wenn bei einem selbst verursachten Unfall die gewährten Einzelfahrerrabatte in Abrede gestellt werden. Hier werden die Schäden i.d.R. durch die eigenene Versicherung beglichen, aber es erfolgt eine Nachbelastungnfür den gültigen Tarif ohne genaue Fahrerbenennung und es droht eine Kündigung des Vertrags seitens des Versicherers. Die ist aber auch abhängig davon, wie viele Verträge beim Versicherer bestehen

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten

Nein, ein solches Verweigerungsrecht besteht für die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht.

Nein... allenfalls in der Kasko wäre dies fraglich, aber hier ist es eindeutig

Die gegnerische Versicherung bezahlt (zunächst) ohne wenn und aber. Und wenn die gegnerische Versicherung viel Zeit und Geld hat, was ich nicht glaube, unterscheidet sie auch noch dass das Fahrzeug nicht der Fahrzeughalter gefahren hat.

Vergiß das ganze.

MfG kheinz

Fraglich allein ist die Sache, dass Deine Freundin Dir nicht gestattet mit dem Wagen zu fahren :D

Nachdem Versicherungen heutzutage alles - aber auch wirklich alles - versuchen, um sich vor ihrer Leistungspflicht zu druecken, hat sich meine Kristallkugel geweigert, etwas vorherzusagen... :rolleyes:

Ciao

Ratoncita

Zitat:

@crafter276 schrieb am 8. Juli 2018 um 17:04:30 Uhr:

Die gegnerische Versicherung bezahlt (zunächst) ohne wenn und aber. Und wenn die gegnerische Versicherung viel Zeit und Geld hat, was ich nicht glaube, unterscheidet sie auch noch dass das Fahrzeug nicht der Fahrzeughalter gefahren hat.

Vergiß das ganze.

MfG kheinz

Sorry, aber das ist Bullshit

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 15:11

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. Juli 2018 um 17:05:01 Uhr:

Fraglich allein ist die Sache, dass Deine Freundin Dir nicht gestattet mit dem Wagen zu fahren :D

Ich bin nicht zuhause dieses WE. ;)

Aber genau aus diesem Grund hab ich sie extra bei mir mit aufnehmen lassen. Sie meinte aber immer das geht schon so. Bin deswegen aber ihre Karre nicht gefahren. Naja in so einer Situation sollte man erstmal nicht mit "hab ich dir doch gesagt" kommen. Hauptsache wir kriegen die Kuh erstmal vom Eis. Aber nach ein paar Tagen wenn der Schreck erstmal verdaut ist, werd ich nochmal n ernstes Wörtchen mit ihr reden. :cool:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 8. Juli 2018 um 17:11:35 Uhr... Hauptsache wir kriegen die Kuh erstmal vom Eis.

Das sag' ich ihr!!!!!!!!!!!!! :p

Ratoncita

Leistung wird die Versicherung nicht verweigern, aber dann eventuell deine Freundin in Regress nehmen. Da sicher auch bei einer Fahrerbindung Rabatt gewährt wurde, wird hier eventuell ein Nachschlag fällig. Hängt alles von der Kulanzbereitschaft der versichernden Gesellschaft ab.

Och.., mach es ihr nicht so schwer..,

In manchen Policen ist das gelegtliche Fahren von Personen über 23 ohne besondere Vereinbarung gestattet.

Aber nochmal, in diesem Fall hat hat das keinerlei Bedeutung.

Es steht keine Kuh auf dem Eis. Es ist für die Schadenshöhe nicht relevant, wer gefahren ist. Der gegnerischen Versicherung kann es also egal sein, wer gefahren ist, so lange eine gültige Fahrerlaubnis vom Fahrzeugführer vorgezeigt werden kann (Drogen etc. lassen wir mal außen vor). Sehr wahrscheinlich wird die Frage nicht einmal aufkommen, auf wem das Auto versichert ist, da eure Versicherung ja nicht zahlen muss.

Was seltsamerweise momentan tatsächlich so ist, ist dass man sich immer als geschädigter einen Anwalt hinzuholen soll, da die Versicherungen momentan versuchen an jeder Ecke zu sparen. Kann ich selbst nicht bestätigen, aber habe ich jetzt schon von mehreren Seiten gehört.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 8. Juli 2018 um 17:14:59 Uhr:

Leistung wird die Versicherung nicht verweigern, aber dann eventuell deine Freundin in Regress nehmen. Da sicher auch bei einer Fahrerbindung Rabatt gewährt wurde, wird hier eventuell ein Nachschlag fällig. Hängt alles von der Kulanzbereitschaft der versichernden Gesellschaft ab.

Nein....

Zitat:

@ttru74 schrieb am 8. Juli 2018 um 17:14:59 Uhr:

Leistung wird die Versicherung nicht verweigern, aber dann eventuell deine Freundin in Regress nehmen. Da sicher auch bei einer Fahrerbindung Rabatt gewährt wurde, wird hier eventuell ein Nachschlag fällig. Hängt alles von der Kulanzbereitschaft der versichernden Gesellschaft ab.

Die Versicherung des Unfallgegners hat der Geschädigten keinen Rabatt auf die Fahrerbindung gewährt.

Wie soll das auch funktionieren, wenn die Versicherung erst mit dem Unfall erfährt, wer die Geschädigte ist.

Stimmt ja alles, da sich hinterher beide Versicherungen austauschen werden, könnte es relevant werden, da es so nicht vereinbart war.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungsfrage (Nicht eingetragene Fahrerin)