Versicherungsfrage (Nicht eingetragene Fahrerin)
Hi,
also meine Freundin hat ein Fahrzeug, bei dessen Versicherung nur sie selbst als Fahrer eingetragen bzw. versichert ist.
Nun rief sie mich gerade an, sie hat das Fahrzeug ihrer Freundin gegeben, damit sie damit einkaufen fahren kann. (Also der Bauer hier hat auch Sonntags auf 😉 ) Nun hätte sie besser selbst den Weg aufgenommen, denn... einer ist ihrer Freundin reingefahren (Sache ist klar, der andere war schuld, hat am Stopschild nicht angehalten, ist ihr hinten rechts aus der Nebenstraße kommend in die Seite). Der andere hat am Unfallort (für ihn) dummerweise alles gleich zugegeben, die Polizei hat es so aufgenommen. Versteh ich nicht warum die Leute immer gleich anfangen zu reden... na egal.
Lange Rede kurzer Sinn, kann die gegnerische Versicherung die Haftpflicht Leistungen (Reparatur des Autos, Ersatzwagen) verweigern, weil sie das Auto nicht hätte fahren dürfen, auch wenn die Schuldfrage klar sein sollte?
Beste Antwort im Thema
Ok, eigentlich wollte ich mir die Mühe nicht machen.
In dem geschilderten Fall ist jemand der Freundin der Versicherungsnehmerin ins Auto gefahren. Dafür ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverrursachers zuständig, unabhängig davon wer im beschädigten Fahrzeug unterwegs war. Für die Unwissenden: was wäre, wenn das Auto am Strassenrand unbenutzt gestanden hätte? Die gegnerische Versicherung ist im Rahmen der Haftpflicht leistungspflichtig.
Worüber ihr schwafelt ist der Fall, wenn bei einem selbst verursachten Unfall die gewährten Einzelfahrerrabatte in Abrede gestellt werden. Hier werden die Schäden i.d.R. durch die eigenene Versicherung beglichen, aber es erfolgt eine Nachbelastungnfür den gültigen Tarif ohne genaue Fahrerbenennung und es droht eine Kündigung des Vertrags seitens des Versicherers. Die ist aber auch abhängig davon, wie viele Verträge beim Versicherer bestehen