Versicherungsfrage (Nicht eingetragene Fahrerin)
Hi,
also meine Freundin hat ein Fahrzeug, bei dessen Versicherung nur sie selbst als Fahrer eingetragen bzw. versichert ist.
Nun rief sie mich gerade an, sie hat das Fahrzeug ihrer Freundin gegeben, damit sie damit einkaufen fahren kann. (Also der Bauer hier hat auch Sonntags auf 😉 ) Nun hätte sie besser selbst den Weg aufgenommen, denn... einer ist ihrer Freundin reingefahren (Sache ist klar, der andere war schuld, hat am Stopschild nicht angehalten, ist ihr hinten rechts aus der Nebenstraße kommend in die Seite). Der andere hat am Unfallort (für ihn) dummerweise alles gleich zugegeben, die Polizei hat es so aufgenommen. Versteh ich nicht warum die Leute immer gleich anfangen zu reden... na egal.
Lange Rede kurzer Sinn, kann die gegnerische Versicherung die Haftpflicht Leistungen (Reparatur des Autos, Ersatzwagen) verweigern, weil sie das Auto nicht hätte fahren dürfen, auch wenn die Schuldfrage klar sein sollte?
Beste Antwort im Thema
Ok, eigentlich wollte ich mir die Mühe nicht machen.
In dem geschilderten Fall ist jemand der Freundin der Versicherungsnehmerin ins Auto gefahren. Dafür ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverrursachers zuständig, unabhängig davon wer im beschädigten Fahrzeug unterwegs war. Für die Unwissenden: was wäre, wenn das Auto am Strassenrand unbenutzt gestanden hätte? Die gegnerische Versicherung ist im Rahmen der Haftpflicht leistungspflichtig.
Worüber ihr schwafelt ist der Fall, wenn bei einem selbst verursachten Unfall die gewährten Einzelfahrerrabatte in Abrede gestellt werden. Hier werden die Schäden i.d.R. durch die eigenene Versicherung beglichen, aber es erfolgt eine Nachbelastungnfür den gültigen Tarif ohne genaue Fahrerbenennung und es droht eine Kündigung des Vertrags seitens des Versicherers. Die ist aber auch abhängig davon, wie viele Verträge beim Versicherer bestehen
45 Antworten
Zitat:
@27239 schrieb am 9. Juli 2018 um 20:37:21 Uhr:
Zitat:
@Bitboy schrieb am 9. Juli 2018 um 09:01:08 Uhr:
Die Freundin war doch nur mit dem Auto unterwegs weil die Halterin sonst verhungert wäre und selbst nicht in der Lage zu fahren!! Im Notfall geht das doch.Nö, das geht nicht, in den Bedingungen stehen oft Probefahrten und so etwas als zulässig drin.
Quatsch.
Zitat:
@27239 schrieb am 9. Juli 2018 um 20:37:21 Uhr:
Aber das die andere Versicherung die den Schaden verursacht hat, diesen nicht zahlt, unglaublich. Die hätte ich in diesem Fall die Anwaltskosten gleich mitbezahlen lassen. Ist schon eine Frechheit.
Wer hat denn geschrieben dass die Versicherung nicht zahlt? Fang nochmal vorne an zu lesen. Vielleicht klappts ja beim zweiten mal ...
Unglaublich, wie viel Blödsinn hier geschrieben steht. Lesen hilft dann wirklich mal... und verstehen.
Nochmal:Einzelfahrer/Partnertarife dienen dazu den eigenen Beitrag zu optimieren. Gleiches gilt für Garagennutzung, wenig Kilometer, Eigenheim usw
Das ist in diesem Fall aber völlig egal, da das KFZ der VN durch einen anderen VT beschädigt wurde und somit seine Haftpflicht zuständig ist.
Wer schrieb seit deinem letzten Beitrag etwas anderes? Eigentlich ist schon wieder alles nötige und noch viel mehr geschrieben und man sollte einfach nur noch auf das Ergebnis warten, als ständig alles in eigenen Worten nochmals wiederholen zu wollen.
Dann lies bitte nochmal....
Golf_GTsport hat es treffend erkannt....
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Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 9. Juli 2018 um 22:01:14 Uhr:
Zitat:
@27239 schrieb am 9. Juli 2018 um 20:37:21 Uhr:
Nö, das geht nicht, in den Bedingungen stehen oft Probefahrten und so etwas als zulässig drin.
Quatsch.
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 9. Juli 2018 um 22:01:14 Uhr:
Zitat:
@27239 schrieb am 9. Juli 2018 um 20:37:21 Uhr:
Aber das die andere Versicherung die den Schaden verursacht hat, diesen nicht zahlt, unglaublich. Die hätte ich in diesem Fall die Anwaltskosten gleich mitbezahlen lassen. Ist schon eine Frechheit.
Wer hat denn geschrieben dass die Versicherung nicht zahlt? Fang nochmal vorne an zu lesen. Vielleicht klappts ja beim zweiten mal ...
So viel zum Thema Quatsch,
Auszug aus den Bedingungen:
Fahrerkreis und Fahreralter
Das Fahrzeug darf nur von den im Antrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Gelegentliches Fahren von anderen als den angegebenen Personen ist zula?ssig, sofern diese anderen Personen mindestens 23 Jahre alt sind oder wenn es sich um die Fahrt eines Kaufinteressenten, eines Werkstatt- oder Hotelmitarbeiters im Dienst oder um eine Fahrt anla?sslich einer Notfallsituation handelt.
Also ich fange dann mal von vorne an, bis später.
Zitat:
@27239 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:04:41 Uhr:
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 9. Juli 2018 um 22:01:14 Uhr:
Quatsch.
Zitat:
@27239 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:04:41 Uhr:
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 9. Juli 2018 um 22:01:14 Uhr:
Wer hat denn geschrieben dass die Versicherung nicht zahlt? Fang nochmal vorne an zu lesen. Vielleicht klappts ja beim zweiten mal ...So viel zum Thema Quatsch,
Auszug aus den Bedingungen:
Fahrerkreis und Fahreralter
Das Fahrzeug darf nur von den im Antrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Gelegentliches Fahren von anderen als den angegebenen Personen ist zula?ssig, sofern diese anderen Personen mindestens 23 Jahre alt sind oder wenn es sich um die Fahrt eines Kaufinteressenten, eines Werkstatt- oder Hotelmitarbeiters im Dienst oder um eine Fahrt anla?sslich einer Notfallsituation handelt.Also ich fange dann mal von vorne an, bis später.
Da hat es jemand echt nicht verstanden....
Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. Juli 2018 um 22:10:20 Uhr:
Unglaublich, wie viel Blödsinn hier geschrieben steht. Lesen hilft dann wirklich mal... und verstehen.Nochmal:Einzelfahrer/Partnertarife dienen dazu den eigenen Beitrag zu optimieren. Gleiches gilt für Garagennutzung, wenig Kilometer, Eigenheim usw
Das ist in diesem Fall aber völlig egal, da das KFZ der VN durch einen anderen VT beschädigt wurde und somit
seinedessen Haftpflicht zuständig ist.
Ich hab's mal unmissverständlich formuliert; geht im Deutschen super!
Zitat:
Da hat es jemand echt nicht verstanden....
Das es im Haftpflicht Schaden völlig egal ist wer im Fahrzeug des AS sitzt ist mir schon völlig klar.
Der Fahrerkreis war nur eine Anmerkung auf die Beitrag wie man bei einem Fahrerverstoss umzu kommt.
ihr seid echt höflich hier
Lieber Franjo, vielen Dank für die grammatikalische Korrektur. Natürlich hast Du diesbezüglich recht.....
Zitat:
@27239 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:17:33 Uhr:
Zitat:
Da hat es jemand echt nicht verstanden....
Das es im Haftpflicht Schaden völlig egal ist wer im Fahrzeug des AS sitzt ist mir schon völlig klar.
Der Fahrerkreis war nur eine Anmerkung auf die Beitrag wie man bei einem Fahrerverstoss umzu kommt.ihr seid echt höflich hier
Wenn Du schon Versicherungsbedingungen zitierst, solltest Du erwähnen für wen diese gelten. Es handelt sich auch nicht um einen Fahrverstoss sondern um einen Unfall, den die gegnerische Versicherung zu regulieren hat.
@franjo, ich bitte um entsprechende Korrekturvorschläge
Zitat:
Es handelt sich auch nicht um einen Fahrverstoss sondern um einen Unfall, den die gegnerische Versicherung zu regulieren hat.
@franjo, ich bitte um entsprechende Korrekturvorschläge
wie schon geschrieben, dass ist mir völlig klar.
... 😉
Zitat:
@lore8 schrieb am 9. Juli 2018 um 20:55:07 Uhr
Du meinst, er hat sie absichtlich angebumst???
Japp.
Deine Formulierung trifft's genau. 😁
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@27239 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:04:41 Uhr:
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 9. Juli 2018 um 22:01:14 Uhr:
Quatsch.
Zitat:
@27239 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:04:41 Uhr:
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 9. Juli 2018 um 22:01:14 Uhr:
Wer hat denn geschrieben dass die Versicherung nicht zahlt? Fang nochmal vorne an zu lesen. Vielleicht klappts ja beim zweiten mal ...So viel zum Thema Quatsch,
Auszug aus den Bedingungen:
Fahrerkreis und Fahreralter
Das Fahrzeug darf nur von den im Antrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Gelegentliches Fahren von anderen als den angegebenen Personen ist zula?ssig, sofern diese anderen Personen mindestens 23 Jahre alt sind oder wenn es sich um die Fahrt eines Kaufinteressenten, eines Werkstatt- oder Hotelmitarbeiters im Dienst oder um eine Fahrt anla?sslich einer Notfallsituation handelt.Also ich fange dann mal von vorne an, bis später.
Lesen und verstehen sind zwei Paar Schuhe, gell? 😁
Ich hab mal das ODER aus deinem Zitat markiert. Ein Oder bedeutet, dass die Regelungen vor und nach dem ODER getrennt für sich zu betrachten sind.
Somit darf JEDER Fahrer ab 23 Jahre das Fahrzeug gelegentlich fahren. Zusätzlich darf jeder Fahrer (auch unter 23 Jahre) die anderen genannten Fahrten gelegentlich erledigen. Und zwar ohne dass man seinen Einzelfahrerrabatt gefährdet.
Über den Begriff "gelegentlich" kann man am ende sicherlich streiten.
Leute bitte keinen Streit, bin dankbar für eure Beteiligung. 🙂
Meine bessere Hälfte findet natürlich ihrem Vertrag nicht mehr, wo man da mal nachlesen könnte. Man, hätte ich das beim Kennenlernen gewusst... 😁
Werde mir die Bedingungen mal online raussuchen und nachlesen. Ist vielleicht gar nicht so wild.
Zum Unfall selbst, der gegnerische Wagen ist wohl ein (in Deutschland angemeldeter) Dienstwagen einer Schweizer Firma. Leider gehen die da nicht ans Telefon. Werde mich nun an das Versichertenregister oder wie das heißt wenden um rauszufinden wo die Karre versichert ist. Muss ja mal voran gehen hier.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 8. Juli 2018 um 17:00:03 Uhr:
Nein, ein solches Verweigerungsrecht besteht für die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht.
so siehts aus. wer gefahren ist, spielt keine rolle. die eigene versicherung könnte meckern, da ein nicht eingetragender fahrer das kfz bewegt hat - nur wieso sollte sie das tun, schließlich will keiner geld von denen.
die eigene versicherung hat mit den unfall hier überhaupt nichts zu tun. wenn die polizei vor ort war, gibt es auch ein protokol. melde dich bei der versicherung des verursachers, beauftrage deinen eigenen gutachter oder lass gleich alles einen verkehrsanwalt regeln, wenn der ganze spaß über der bagatellgrenze liegt (liegt sicher drüber, sobald irgendwas "verbeult" ist. die summe weis ich nicht, glaube was bei 500-700€ rum)
ps: vielleicht sollte man mal "alle fahrer ab 25 reinpacken", kostet je nachdem wirklich nur paar peanuts.