Versicherungsbeitrag bei HUK für Zweitfahrer

BMW 3er E46

Hallo Leute,

ich hab mein Cabrio bei HUK mit Vollkasko versichert und hab dort angegeben, das nur ich das Auto benutze und das auch keine Fahrer unter 23 Jahren das Fahrzeug fahren dürfen.
Was ist eigentlich wenn z.B. meine Freundin, die erst 21 Jahre alt ist einen Unfall begeht?
Bezahlt die Versicherung dann noch was und was würde es denn ca. mehr kosten, wenn ich HUK mitteile, das meine Freundin das Auto auch fährt?

Gruß
Billy

14 Antworten

Re: Versicherungsbeitrag bei HUK für Zweitfahrer

Zitat:

Original geschrieben von billy-the-sick


Hallo Leute,

ich hab mein Cabrio bei HUK mit Vollkasko versichert und hab dort angegeben, das nur ich das Auto benutze und das auch keine Fahrer unter 23 Jahren das Fahrzeug fahren dürfen.
Was ist eigentlich wenn z.B. meine Freundin, die erst 21 Jahre alt ist einen Unfall begeht?
Bezahlt die Versicherung dann noch was und was würde es denn ca. mehr kosten, wenn ich HUK mitteile, das meine Freundin das Auto auch fährt?

Gruß
Billy

Das habe ich mich auch schon immer gefragt und mich bei einem Schadensregulierer hier im Forum erkundigt.

Eins ist sicher,die Versicherung zahlt,allerdings wirst Du im Nachhinein dann so eingestuft,als ob das Auto unter den gegebenen Umständen,also für alle Fahrer auch unter 23 Jahre versichert hättest.Diesen Differenzbetrag mußt Du dann nachzahlen.

Hi,

naja das geht ja dann noch, hätte es mir aber schlimmer vorgestellt.
Dann braucht man das ja nicht unbedingt bei HUK mitzuteilen.
Aber wenn man bei HUK angibt, das Personen auch unter 23 Jahren mitfahren, dürfte der Versicherungsbeitrag auch nicht viel höher ausfallen.

Gruß
Billy

Der Regelfall kann aber auch anders aussehen:

Abgeschlossen und festes Vertragsbestandteil ist die Klausel "Keine Fahrer unter 23 Jahren" das kann dann im Unfall auch heissen:

Die Versicherung bezahlt erstmal den Schaden, dann wird an dem Kunden regress genommen, sprich die verlangen das gezahlte Unfallgeld von euch wieder. Erstmal bezahlt die Haftpflicht egal was im Vertrag steht, damit der Geschädigte schon mal raus ist, was dann passiert hängt im Ermessen der Versicherungsgesellschaft, wir hatten den Fall schon das eine Versicherung den kompletten Schaden vom VN zurück verlangt hat, ging vor Gericht und selbst da hat der Kunde verloren. Begründung: Fester Vertragsbestandteil war die Klausel "Keine Fahrer unter 23" da kann sich dann auch kein Kunde mehr rausreden WEIL LESEN SOLLTE MAN SCHON KÖNNEN WENN MAN AUCH WAS UNTERSCHREIBEN KANN

Also vorsicht....

@Dezento

Das ist natürlich schei$$e, dann sollte man doch lieber diese Vertragsklausel rausnehmen.
Wäre nicht so lustig, wenn so kommt wie du schreibst.

Gruß
Billy

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Ja dieses Problem gibt es auch bei der jährlichen km-Leistung. Gibt man da 9000km/jahr an und fährt tatsächlich 20000km/Jahr, KANN das auch Probleme bei der Schadensregulierung geben.

Ich würde sagen,bevor irgendwelche Gerüchte in die Welt gestzt werden,sollten wir warten,ob ev. RolandHB alias Thorsten sich hier meldet und den Sachverhalkt erklärt

...noch einfacher wäre es, auf www.huk.de einfach mal nachzurechnen.

Mal rein von der Logik her: Du hast einen VERTRAG gemacht, der Fahrer unter 23 explizit ausschliesst. Also was erwartest Du: dass die im Zweifelsfall doch zahlen. Was würdest Du machen, wenn Du Versicherer wärst?? Versicherer sind auch nur Wirtschaftsunternehmen und keine Sozialstation.

Es gibt also folgende Möglichkeiten:

1.: Du lässt Deine Freundin nicht fahren.

2.: Du änderst den Vertrag und zahlst nen paar € mehr.

3.: Du machst nichts und zahlst im Schadenfall selber, wenn Deine Freundin gefahren ist. Sie kann´s ja dann bei Dir abarbeiten;-))
Vielleicht verlässt sie Dich dann aber auch ganz schnell.

So, und nun musst Du Dich entscheiden:

1, 2 oder 3

Sorry, dass ich so deutlich wurde, aber das musste jetzt mal sein. Einzig Dein jugendliches Alter lässt sich zu Deiner "Verteidigung" anführen.

Hallo,

ich finde auch, dass wir warten sollten, bis RolandHB was klärendes sagt.

Meinem Wissen nach kann die Versicherung von dir zwei Jahresbeiträge nachträglich verlangen.

Gruß espe

...in den Bedingungen der HuK (die Dir auch vorliegen) steht auf Seite 1!! unter Paragraph 2b (1):

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,

b) wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht.

Gegenüber dem VN, dem Halter oder dem Eigentümer befreit eine Obliegenheitsverletzung gemäss Buchtabe b)... den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn der VN der Halter oder der Eigentümer die Obliegenheitsverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat.

(2) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder bei Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers in der Haftpflicht gegenüber dem VN und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5000€ beschränkt. Darüber hinaus ist der Versicherer gegenüber dem Fahrer, der das FZ durch eine strafbare Handlung erlangt hat, in der KFZ-Haftpflichtversicherung vollständig von der Verpflichtung zu Leistung frei.

ZICKE,
die gerne hilft, aber auch der Meinung ist, dass man auch mal in die EIGENEN Unterlagen schauen sollte, bevor man einen Thread eröffnet.
Mit UNTERLAGEN ist dabei u.a. auch die Betriebsanleitung gemeint, was z.B. die Eröfnung des 284 Threads mit dem Thema "Welches Motoröl darf ich verwenden?" vermeiden würde.

junge junge du bist ja echt ne ZICKE , aber zu deiner verteidigung ist es wahr was du da schreibst und hat hand und fuß. 🙂

mfg piet

Also ich bin bei der HUk24, Tochter der Huk Coburg, da wurde mir mal gesagt das wenn jemand mit dem Auto einen Unfall hat der nicht im Vertrag steht mit den Bedingungen, der bezahlt eine Jahrespämie als Konventionalstrafe....dann ist die Sache auch vergessen...ist halt nur nen teurer Spaß.

Stephan

Bin auch bei der HUK.

Falls jemand unter 23 fährt oder ich mehr als 15 TKM im Jahr fahre ohne dann die KM rechtzeitag anzugeben muß ich auch eine Vertragsstraffe zahlen in Höhe einer Jahresprämie. So steht es in meinem Vertrag drin. Du wirst evtl. nur 50 bis 100 Euro mehr im jahr zahlen. Wenn du unbedingt jemanden unter 23 fahren lassen willst dann solltest du die auch zahlen.

Ich laße keinen fahren der noch keine 23 ist, ist war spiessig ein wenig - aber mein Gott - bevor ich am ende die A-Karte ziehe dann doch lieber Spießer ;-)

Zitat:

Original geschrieben von M-POWER81


Bin auch bei der HUK.

Falls jemand unter 23 fährt oder ich mehr als 15 TKM im Jahr fahre ohne dann die KM rechtzeitag anzugeben muß ich auch eine Vertragsstraffe zahlen in Höhe einer Jahresprämie. So steht es in meinem Vertrag drin. Du wirst evtl. nur 50 bis 100 Euro mehr im jahr zahlen. Wenn du unbedingt jemanden unter 23 fahren lassen willst dann solltest du die auch zahlen.

Ich laße keinen fahren der noch keine 23 ist, ist war spiessig ein wenig - aber mein Gott - bevor ich am ende die A-Karte ziehe dann doch lieber Spießer ;-)

Spesser oder Geizkragen!! Du hast die Wahl 😁

mfg

fjt

Moin,

also melde ich mich mal wieder zu Wort.

Meine Aussagen haben grundsätzlich nur für das Haus der Allianz Versicherungs-AG und deren Kraftfahrtverträge Gültigkeit.

In den §§7 ff. der Tarifbestimmungen sind die Konsequenzen und Pflichten hinsichtlich der sog. weichen Tarifmerkmale genannt.

In diesen §§ findet sich nur der Hinweis auf die Tarifanpassung und anstelle der Geltendmachung der gesetzlich zustehenden Rechte auf Rücktritt oder Kündigung der Hinweis, dass eine Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags verlangt werden kann.

Die Leistung im Schadenfall an sich ist demnach nicht zu verweigern.

Hinsichtlich der nicht berechtigten Fahrer ist anzumerken, dass damit Personen gemeint sind, die sich das Fahrzeug widerrechtlich durch Diebstahl oder Erschleichung angeeignet haben und deren Nutzung durch den Halter oder einen berechtigten Fahrer nicht legitimiert wurde. Somit sind die von Zicke zitierten §§ nicht ganz auf unser hier vorliegendes Problem anwendbar.

Die von mir gemachten Aussagen stellen jedoch keine verbindliche Aussage irgendeiner Versicherungsgesellschaft dar. Sie spiegeln einzig die m.E. richtige Interpretation von Versicherungsbedingungen wieder. Aufgrund meines Berufes masse ich mir jedoch an in der Interpretation recht sicher zu sein 😉

Beste Grüße

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